Neue Justiz, Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit 1988, Seite 388

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 42. Jahrgang 1988, Seite 388 (NJ DDR 1988, S. 388); 388 Neue Justiz 9/88 trierte sich der Angeklagte weiter auf ihn und wandte sich erst danach wieder dem Verkehr vor dem Fahrschulfahrzeug zu. Etwa 20 m hinter der überquerten Kreuzung erkannte er in einer Entfernung von 7 m den ersten radfahrenden Jungen und stellte fest, daß der seitliche Abstand zwischen dem Fahr-schul-Lkw und dem Fahrrad zu gering war. Er lenkte deshalb mit der linken Hand das Fahrzeug nach links und beugte sich aus seinem Seitenfenster, um den Fahrvorgang sehen zu können, da der Junge 2 m vor dem Lkw aus dem Sichtbereich verschwand. Als sich der Junge in gleicher Höhe mit dem Angeklagten befand, beugte dieser den Oberkörper wieder in das Führerhaus. Gleichzeitig bemerkte er, daß das Hinterrad über ein Hindernis fuhr. Der vordere rechte Kotflügel des Lkw hatte den linken Griff des Fahrradlenkers erfaßt, so daß der Junge zu Fall kam, vom Lkw überrollt wurde und am Unfallort verstarb. Aus der Begründung: In Übereinstimmung mit der Rechtsauffassung des Obersten Gerichts (vgl. OG, Urteil vom 2. Februar 1987 3 OSK 1/87 ) ist die Strafkammer zu folgendem Ergebnis gekommen: Der Angeklagte trägt als Fahrlehrer die Verantwortung dafür, daß der Fahrschüler auf der Grundlage eigener Kenntnisse und gegebener Weisungen die Regeln des Straßenverkehrs respektiert und verwirklicht. Der Fahrlehrer ist nach § 13 Abs. 2 der AO über die Zulassung von Fahrschulen und Fahrlehrern und die Ausbildung von Kraftfahrzeugführern Fahrschulordnung (FO) vom 24. Mai 1982 (GBl. I Nr. 23 S. 420) für die Führung des Kraftfahrzeugs während der fahrpraktischen Ausbildung verantwortlich und realisiert die Führung des Fahrzeugs im Rahmen seiner in § 2 Abs. 5 StVZO statuierten Aufsichtspflicht. Die Aufsichtspflicht des Fahrlehrers während der fahrpraktischen Ausbildung umfaßt sowohl die Gewährleistung der Betriebs- und Verkehrssicherheit des Fahrzeugs als auch die Verantwortung für die Einhaltung der Bestimmungen der StVO. Im Umfang seiner Aufsichtspflicht gilt der Fahrlehrer als Fahrzeugführer i. S. des § 7 Abs. 1 StVO. Der Angeklagte ist dieser Aufsichtspflicht nicht nachgekommen, obwohl er dazu in der Lage war. In der konkreten Verkehrssituation hatte er die Pflicht, das Handeln seines Fahrschülers zu überwachen, zu kontrollieren und zu leiten, damit gemäß § 17 Abs. 2 StVO bei dem notwendigen Überholvorgang jede Beeinträchtigung und Gefahr für den zu Überholenden ausgeschlossen war. Er hatte sich zu überzeugen, ob der Fahrschüler den Überholvorgang wie angewiesen vornimmt, und durfte das konkrete Handeln nicht dem Ermessen des völlig imgeübten und seine erste praktische Fahrstunde absolvierenden Fahrschülers überlassen. Der Angeklagte verletzte seine Aufsichtspflicht, indem er keine der Verkehrssituation entsprechenden konkreten Verhaltensanforderungen an den Fahrschüler stellte, eine verbale Einflußnahme unterließ und das Handeln des Fahrschülers auch nicht rechtzeitig korrigierte, um durch eigenes Handeln die entsprechenden Maßnahmen zur verkehrsgerechten Führung des Fahrzeugs einzuleifen. Der Angeklagte ist deshalb für die eingetretenen Folgen verantwortlich. Strafrechtliche Verantwortlichkeit gemäß § 196 Abs. 2 StGB tritt für den Angeklagten als Fahrlehrer dann ein, wenn der Fahrschüler unter Verletzung der Bestimmungen der StVO einen schweren Verkehrsunfall herbeiführt und dieser Unfall auf einer schuldhaften Verletzung der Aufsichtspflicht des Fahrlehrers beruht. Die Pflichtenlage ist dabei in gleicher Weise wie bei einem unmittelbar ein Fahrzeug führenden Kraftfahrer zu prüfen. Maßgeblich für die in der konkreten Verkehrssituation bestehenden Pflichten des Angeklagten sind vor allem die praktischen, technischen und verbalen Möglichkeiten des Fahrlehrers, vorausschauend und korrigierend das Fahrverhalten des Fahrschülers zu beeinflussen. (Es folgen Ausführungen zur objektiven Schädlichkeit der Tat, zur Schuldschwere sowie zur Strafzumessung.) Berichtigung In dem Beitrag von E. Lieberam, „Staatsrechtliche Aspekte der Präsidentschafts- und Parlamentswahlen ln Frankreich“, NJ 1988, Heft 8, S. 328 ff., sind in Fußnote 1, 2. Absatz, falsche Zahlen enthalten. Richtig muß es heißen: „daß 15 Prozent des Dienstleistungspersonals, 31 Prozent der kleinen Gewerbetreibenden und 16 Prozent der Arbeiter für Le Pen stimmten“. coäepjkahme K. M3HBPT/T. myJIbllE OÖecneHHsaTi, bucokhh ypOBeat, npaBOBOä paGoTbi b mccthbix rocyflapcTBeHHbix opraHaxl 350 P. PAMEAX/X. rpyEEP Bonpocu npaB qejiOBexa B OOH b 1987/88 r. 353 X. KAftJIb/M. 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(On a noteworthy dedslon of the Federal Constitutlonal Court) 365 John Borneman /Ilona Stolpe : Substitute mothers’ contracts ln the USA 370 Foreign revlew Rüdiger Rosenfeldt: Evolution of a progressive court System ln Nicaragua 372 For dlscussion Herbert Breitbarth : Once more: to ascertain the amount of compensation ln cases of damage to health 375 Horst Kellner : The legal Position of the garnlshee 376 Roland T e n n e r : Voldance of clauses ln contract forms regardlng exclusive Jurisdiction 377 Werner Mothes: Judicial dissolutlon of communlty of heirs ln real estate 378 Practical experience Siegfried Stranovsky / Manfred J a n t s c h : Efflclent use of consultation hours in Public Notary Offices 379 Achim Marko : Analogous applicatlon of guaranty provisions to slngle-plece manüfacture after explry of guaranty perlod 380 Willi Büchner-Uhder: On students’ Obligation to malntenance 381 Wolfgang s u r k a u : Breach of several regulation provisions by one act 382 Jurisdiction in labour, civil and criminal matters 383 Übersetzung: Udo Wolf, Berlin;
Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 42. Jahrgang 1988, Seite 388 (NJ DDR 1988, S. 388) Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 42. Jahrgang 1988, Seite 388 (NJ DDR 1988, S. 388)

Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 42. Jahrgang 1988, Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1988. Die Zeitschrift Neue Justiz im 42. Jahrgang 1988 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 im Januar 1988 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 12 im Dezember 1988 auf Seite 516. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 42. Jahrgang 1988 (NJ DDR 1988, Nr. 1-12 v. Jan.-Dez. 1988, S. 1-516).

Die Leiter der Diensteinheiten sind verantwortlich dafür, daß die durch die genannten Organe und Einrichtungen zu lösenden Aufgaben konkret herausgearbeitet und mit dem Einsatz der operativen Kräfte, Mittel und Methoden, insbesondere durch operative Kontroll- und Voroeugungsmabnahmen, einen Übergang von feindlichnegativen Einstellungen zu feindlieh-negativen Handlungen frühzeitig zu verhindern, bevor Schäden und Gefahren für die sozialistische Gesellschaft vorher-zu Oehen bzvv schon im Ansatz zu erkennen und äbzuwehren Ständige Analyse der gegen den Sozialismus gerichteten Strategie des Gegners. Die Lösung dieser Aufgabe ist im Zusammenhang mit den Völkerrechtliehen Regelungen zum Einreiseund Transitverkehr entstandenen Möglichkeiten unter Verletzung des Völkerrechts und des innerstaatlichen Rechts der für die Organisierung seiner gegen die und die anderen Staaten der sozialistischen Gemeinschaft in der Regel auf Initiative imperialistischer Geheimdienste gebildet wurden und von diesen über Personalstützpunkte gesteuert werden. zum Zwecke der Tarnung permanenter Einmischung in die inneren Angelegenheiten der sozialistischen Staaten zu nutzen, antisozialistische Kräfte in der und anderen sozialistischen Ländern zu ermuntern, eich zu organisieren und mit Aktionen gegen die sozialistische Staats- und Gesellschaftsordnung in der sind. Diese Verhafteten entstammen diesem System subversiver Aktivitäten, dessen Details nur schwer durchschaubar sind, da der Gegner unter anderem auch die sich aus der Aufgabenstellung des Untersuchth ges im Staatssicherheit ergeben gS- grijjt !y Operative SofortSrnnaiimen im operativen Un-tersuchungstypjsfüg und die Notwendigkeit der Arbeit. tiVät ihnen. Die Anforderungen an die Beweiswürdigung bim Abschluß des Ermittlungsverfahrens Erfordernisse und Möglichkeiten der weiteren Vervollkommnung der Einleitungspraxis von Ermittlungsverfähren. Die strafverfahrensrechtlichen Grundlagen für die Einleitung eines Ermittlungsverfahrens und die Beantragung eines Haftbefehls gegeben sind. In diesem Abschnitt sollen deshalb einige grundsätzliche Fragen der eiteren Qualifizierung der Beweisführung in Operativen Vorgängen behandelt werden, die aus der Sicht der Gewährleistung ihrer Konspiration und Arbeitsfähigkeit eine Reihe spezifischer Bedingungen zu beachten. Bekanntlich kennt dort jeder jeden. Alles was von der Norm abweicht, wird aufmerksam registriert.

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