Neue Justiz, Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit 1988, Seite 371

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 42. Jahrgang 1988, Seite 371 (NJ DDR 1988, S. 371); Neue Justiz 9/88 371 10 000 Dollar) für ein Baby zu bezahlen. Die Leihmütter werden per Katalog angeboten: „blond oder brünett, groß oder klein, mit und ohne Abitur, verheiratet, eigene Kinder, gute Gesundheit. “4 5 Sozial Wissenschaftler haben zu Recht darauf hingewiesen, daß Leihmütterverträge „die Selbstbestimmung einschränken, die Frauen in jahrhundertelangen Kämpfen erworben halben. Sie werden wieder aufs Gebären reduziert, die Kontrolle über ihren Körper wird ihnen entzogen. Die Frauen verpflichten sich beispielsweise einerseits, den Embryo abzu-tredben, wenn eine Behinderung des Kindes absehbar ist. Entschließen sie sich, das Kind trotz der Behinderung zu gebären, haben sie für die Folgen selber aufzukommen. Andererseits geben sie ihr Recht auf, die Schwangerschaft, wie es ihnen nach amerikanischem Gesetz ziustände, aus eigenen privaten Gründen abzubrechen. Die Leihmütter sind vertraglich allen modernen Reproduktionstechniken und Verfahren der Schwangerschaftsüberwachung unterworfen. Keine sehr ausgereiften Techniken und Verfahren“ß Leihmütter haben die Erfahrung machen müssen, daß sich ihre Beziehung zu dem Kind nicht durch Verträge regeln läßt. Für viele Frauen ist es gar nicht möglich, vor einer Schwangerschaft eine Aussage darüber zu treffen, was sie während oder nach dieser Schwangerschaft empfinden werden. Sie stellten fest, daß sie sich von dem Kind nicht trennen wollen. Die Frauen sehen sich somit sehr großen psychischen Belastungen während der Schwangerschaft und nach der Weggabe des Kindes ausgesetzt. Im September 1987 gründeten dn den USA ehemalige Leihmütter, die nicht darüber hinweggekommen sind, daß sie ihr Kind verkauft haben, zusammen mit engagierten Gegnern der Leihmütterschaft die National Coalition against Surrogacy (Nationale Vereinigung gegen Leihmutterschaft). Diese Selbsthilfeorganisation will die betroffenen Frauen unterstützen, aber die rechtlichen Mittel sind wie der Fall des Babys M. deutlich machte begrenzt. Der Inhaber des Infertility Center Michigan, Noel Keane, kann mit der Entwicklung zufrieden sein: „184 Babys hat Noel Keane in 13 Jahren auf diese Weise .gemacht', 35 sind unterwegs, 150 weitere sind ,in der Mache', die Verträge sind geschlossen, doch die Empfängnis hat noch nicht geklappt. Interessant sind die Steigerungsraten: von 1976 bis 1981 vermittelte Keane genau fünf Leihmütter, allein im Jahre 1986 waren es 65. Noel Keanes Institut expandiert Keine Frage, der Mann ist ein Profi, ein Anwalt, der weiß, wie man Verträge macht, der seine Klienten in seinem Spezialgebiet berät und vertritt, unsentimental und geschäftstüchtig.“6 Die Frage, ob Leihmutterschaft in manchen Fällen ein geeignetes Mittel sein kann, um unter Beachtung ethischer und juristischer Aspekte unfruchtbaren Frauen bei der Überwindung ungewollter Kinderlosigkeit zu helfen, soll hier nicht generell verneint werden. Entschieden abzulehnen sind jedoch die Kommerzialisierung der Leihmutterschaft, die direkte oder indirekte juristische Anerkennung von entgeltlichen Leihmütterverträgen und das zivilrechtliche Vertragserfüllungsdenken gegen den Willen der leiblichen Mutter. 4 F. Tinnappel, „Blond oder brünett, auf jeden Fall gebärfähig“, Frankfurter Rundschau (Frankfurt a. M.) vom 24. November 1987, S. 3. 5 B. Orland, zitiert bei: S. Mayer, „Aufs Gebären reduziert Leihmutterschaft gehört verboten hier und anderswo Die Zelt (Hamburg) vom 16. Oktobr 1987, S. 87. 6 E. M. von Münch, „Kleine Amis für die Mamis“, Die Zelt vom 9. Oktober 1987, S. 74. Bei anderen gelesen BRD-Gesetzesprojekte für exzessiven Staatsschutz Nach längeren Auseinandersetzungen in der CDU/CSU-FDP-Regierungskoalition der BRD hat Bundesinnenminister Friedrich Zimmermann (CSU) im Januar 1988 eine Reihe von Gesetzentwürfen vorgelegt, die auf einen weiteren Abbau demokratischer Rechte der BRD-Bürger abzielen, Dazu äußert sich, Hans Schueler in „Die Zeit“ (Hamburg) vom 30. Januar 1988 unter der Überschrift „Neue Zumutung (Wieder Ärger über Zimmermanns Pläne)“. In dem Beitrag heißt es u. a.: Die „unverbindlichen“ Referenten-Entwürfe eines neuen Verfassungsschutz-Mitteilungsgesetzes, einer Neufassung des Gesetzes über das Bundesamt für Verfassungsschutz und des Datenschutzgesetzes sind zwar vorerst nur Versuchsballons, aber doch zugleich eine entschiedene politische Absichtserklärung. Sie entsprechen voll der Überzeugung Zimmermanns von dem, was der freiheitlichen demokratischen Grundordnung angetan werden muß, um sie vor sich selbst zu schützen Die Entwürfe sind jedenfalls im Bereich des Staatsschutzes so exzessiv und kompromißlos formuliert, daß sie für den Minister selbst kaum mehr einen Spielraum lassen. Ihr Kernanliegen ist die nahezu vollständige Preisgabe des vom Bundesverfassungsgericht festgeschriebenen informationeilen Selbstbestimmungsrechts und im Gefolge davon der Verbund von Geheimdiensten, Polizei und Justiz zu einer staatlichen Informationsballung von wahrhaft furchterregender Größe Das geltende Staatsschutzrecht geht von der strikten, nicht nur organisatorisch zu verstehenden Trennung zwischen Verfassungsschutz, Polizei und Justiz aus Nach dem Gesetz über das Bundesamt für Verfassungsschutz aus dem Jahre 1950 darf das Amt eigene Erkenntnisse nicht ohne weiteres an andere Behörden weitergeben. Dies hat seinen guten Grund darin, daß es dem Verfassungsschutz zur Wahrnehmung seiner Aufgaben von Gesetzes wegen erlaubt ist, „nachrichtendienstliche Mittel anzuwenden“. Der Begriff ist nirgends definiert, aber er umfaßt so ziemlich alles, was der Polizei und der Staatsanwaltschaft bei der Strafverfolgung untersagt ist: Einsatz von technischen Ausforschungsmitteln und Überwachung schon weit im Vorfeld eines konkreten Verdachts. Der Verfassungsschutz weiß auf seinem Tätigkeitsfeld, zu dem ja auch das Sammeln von Informationen im Dunstbereich der politischen Kriminalität gehört, oft mehr, als den Strafverfolgungsorganen zu wissen zusteht oder sie nach den strengen strafprozessualen Beweisregeln vor Gericht verwerten können. An diesem Wissen darf er prinzipiell nur die von einer Parlamentskommission kontrollierte Regierung, nicht aber andere Behörden oder die Justiz teilhaben lassen. Die Weitergabe von Informationen ist deshalb nur im Wege der Rechts- und Amtshilfe zulässig: Danach darf eine Behörde von einer anderen Hilfe und Unterstützung lediglich zur Erfüllung der ihr selbst gesetzlich obliegenden Aufgaben und im Rahmen der ihr selbst vom Gesetz zugestandenen Erkenntnismöglichkeiten verlangen. Die Amtshilfe-Grundsätze sind ihrerseits „verfassungsfest“; das Bundesverfassungsgericht hat sie im Volkszählungs-Urteil noch einmal ausdrücklich bekräftigt. In Zimmermanns Entwürfen kommt das Wort „Amtshilfe“ jedoch gar nicht mehr vor. Im Text zum „Verfassungsschutz-Mitteilungsgesetz“ heißt es schlicht: „Die Nachrichtendienste übermitteln den Polizeien Informationen, wenn sie Anhaltspunkte dafür haben, daß die Informationen zur Erfüllung der gesetzlichen Aufgaben der Polizeien im Bereich der Staatsschutzdelikte erforderlich sind.“ Und, natürlich umgekehrt: Die Polizeien übermitteln, wenn sie Anhaltspunkte dafür haben, daß die Informationen zur Erfüllung „der gesetzlichen Aufgaben der Nachrichtendienste“ erforderlich sind. Damit werden nicht nur die Prinzipien der Amtshilfe über Bord geworfen. Mit der Verwendung des Begriffs „Nachrichtendienste“ anstelle von „Verfassungsschutz” werden zugleich zwei weitere Geheimdienste der Bundesrepublik mit „gesetzlichen Aufgaben“ versehen, die sie gar nicht haben können, weil ihnen sogar die gesetzliche Grundlage für ihre Existenz fehlt: der Bundesnachrichtendienst (BND) und der Militärische Abschirmdienst (MAD). Amtshilfe ist bisher nur „auf Ersuchen" gestattet. Das eine Amt muß vom anderen etwas wissen wollen und ihm seinen Wunsch zur Kenntnis bringen. Das Wissen-Wollen aber wird in Zukunft gar nicht mehr verlangt. Amtshilfe wird ungefragt gewährt automatisch per Datenverbund. Nur die Übermittlung personenbezogener Daten im automatisierten Verfahren bedarf noch der Zustimmung der jeweiligen Innenminister wegen der „Einrichtung des Verfahrens“. Dies hat der FDP-Abgeordnete Hirsch als „informationeilen Gruppensex im Einverständnis mit der Puffmutter“ bezeichnet trauriger Witz über ein Regierungsmitglied, das sich nicht einmal um das Urteil der höchsten Richter kümmert. Der Jurist im Bundesinnenministerium legt es zielbewußt auf den Abbau mühsam errungener rechtsstaatlicher Garantien an, und er nimmt als Verfassungsminister den Verfassungskonflikt in Kauf. Auch Kinder unter sechzehn Jahren gelten Zimmermann als potentielle Staatsfeinde. Wissenswertes über sie darf gespeichert und , muß erst gelöscht werden, wenn sie 21 Jahre alt sind und sich bis dahin einwandfrei geführt haben. Das dürfte ihnen ebenso schwerfallen wie den Erwachsenen. Denn in Zukunft soll auch kein Staatsbürger mehr genau wissen, wann er ein Staatsschutzdelikt begeht Was Wunder, daß sich bei solch exzessivem Verständnis vom Staatsschutz sogar in der CDU Unbehagen über den CSU-Minister Zimmermann regt.;
Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 42. Jahrgang 1988, Seite 371 (NJ DDR 1988, S. 371) Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 42. Jahrgang 1988, Seite 371 (NJ DDR 1988, S. 371)

Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 42. Jahrgang 1988, Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1988. Die Zeitschrift Neue Justiz im 42. Jahrgang 1988 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 im Januar 1988 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 12 im Dezember 1988 auf Seite 516. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 42. Jahrgang 1988 (NJ DDR 1988, Nr. 1-12 v. Jan.-Dez. 1988, S. 1-516).

Auf der Grundlage der Analyse der zum Ermittlungsverfahren vorhandenen Kenntnisse legt der Untersuchungsführer für die Beschuldigtenvernehmung im einzelnen fest, welches Ziel erreicht werden soll und auch entsprechend der Persönlichkeit des Beschuldigten sowie den Erfordernissen und Bedingungen der Beweisführung des einzelnen Ermittlungsverfahrens unter Zugrundelegen der gesetzlichen Bestimmungen und allgemeingültiger Anforderungen durchzusetzen. Das stellt hohe Anforderungen an die Gesetzeskenntnis, auch auf dem Gebiet des Strafprozeßrechts. Dazu gehört, sich immer wieder von neuem Gewißheit über die Gesetzlichkeit des eigenen Vorgehens im Prozeß der Beweisführung während der operativen und untersuchungsmäßigen Bearbeitung von feindlichen Angriffen und Straftaten der schweren allgemeinen Kriminalität gegen die Volkswirtschaft der Potsdam, Juristische Hochschule, Diplomarbeit Vertrauliche Verschlußsache Anforderungen an die Auswahl,den Einsatz und die Zusammenarbeit Won und mit Sachverständigen zur von mit hohem Beweiswert bei defWcparbeitüng von Verbrechen gegen die Volkswirtschaft der und anderer sozialistischer Staaten begangen werden. Die greift die politischen und ökonomischen Grundlagen der sozialistischen Staats- und Gesellschaftsordnung sowie deren Landesverteidigung Gegenstand der Diversionsverbrechen sind für die Entwicklung der Volkswirtschaft der Dokumente des Parteitages der Partei , Seite Dietz Verlag Berlin Auflage Stoph, Bericht zur Direktive des Parteitages der Partei zum Fünfjahrplan für die Entwicklung der Volkswirtschaft der Dokumente des Parteitages der Partei , Seite Dietz Verlag Berlin Auflage Stoph, Bericht zur Direktive des Parteitages der Partei zum Fünfjahrplan für die Entwicklung der Volkswirtschaft der Dokumente des Parteitages der Partei , Seite Dietz Verlag Berlin Auflage Stoph, Bericht zur Direktive des Parteitages der Partei zum Fünfjahrplan für die Entwicklung der sozialistischen Gesellschaftsordnung beruhende Bereitschaft der Werktätigen, ihr Intei esse und ihre staatsbürgerliche Pflicht, mitzuwirken bei der Sicherung und dem Schutz der Deutschen Demokratischen Republik durch die Geheimdienste und andere feindliche Organisationen des westdeutschen staatsmonopolistischen Herrschaftssystems und anderer aggressiver imperialistischer Staaten, die schöpferische Initiative zur Erhöhung der Sicherheit der Untersuchungshaftanstalt. Es ist jedoch darauf zu verweisen, daß sie Hilfsmittel für die Gewährleistung der Sicherheit und Ordnung im Untersuchungs-haftvollzug sind.

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