Neue Justiz, Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit 1988, Seite 363

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 42. Jahrgang 1988, Seite 363 (NJ DDR 1988, S. 363); Neue Justiz 9/88 363 Volksvertretung und Gesetzlichkeit Initiativen zur Erhöhung der Rechtssicherheit Dt. HEINZ HORNBURG, Bürgermeister der Stadt Thale „In unserem sozialistischen Staat prägt sich die Rechtssicherheit als Wesensmerkmal des Sozialismus ständig aus.“1 Diese Feststellung E. Honeckers bedeutet für die örtlichen Staatsorgane, das auf diesem Gebiet Erreichte auszubauen, Gesetzlichkeit, Ordnung und Sicherheit kontinuierlich zu festigen und Rechtsverletzungen gezielt vorzubeugen. Von diesen Grundsätzen lassen sich die Stadtverordnetenversammlung und der Rat der Stadt Thale leiten. Das kam erneut auf unserer 13. Sicherheitskonferenz Ende 1987 überzeugend zum Ausdruck1 2, die sich' voll in die Erfüllung des gemäß § 56 Abs. 2 GöV am 17. September 1986 vom Kreistag Quedlinburg verabschiedeten langfristigen Programms zur weiteren Festigung von Gesetzlichkeit, Ordnung, Disziplin und Sicherheit sowie zur wirksamen Vorbeugung von Straftaten und anderen Rechtsverletzungen einordnete. Was sich für den Kreis Quedlinburg insgesamt sagen läßt, trifft auch für die Stadt Thale zu: Hohe Rechtssicherheit, vorbildliche Ordnung, Sauberkeit und sichtbare Rechtskultur sind nur durch kontinuierliche und gezielte Arbeiten auf diesen Gebieten erreichbar. Die über 20jährigen Erfahrungen belegen eindeutig, daß im komplexen Vorgehen bei voller Wahrnahme der individuellen Verantwortung in den einzelnen Bereichen, Organen, Dienststellen und Betrieben die größte Gewähr zum Erfolg liegt. Nachfolgend sollen einige methodische und inhaltliche Probleme unserer Arbeit dargelegt werden. Nach der 12. Sicherheitskonferenz des Rates der Stadt Thale im Jahr 1985 zogen wir die Schlußfolgerung, davon auszugehen, in den im Abstand von zwei Jahren stattfindenden Sicherheitskonferenzen zentral und komplex jeweils nur ausgewählte Grundfragen der Gesetzlichkeit, Ordnung und Sicherheit im Territorium zu behandeln. Diese Konsequenz lehrte uns vor allem die staats- und rechtswissenschaftliche Konferenz des Zentralkomitees der SED und des Ministerrats vom Juni 1985 und unsere Erfahrungen bei der Anwendung des Gesetzes über die örtlichen Volksvertretungen. Inzwischen hat sich dieser Schritt als richtig erwiesen. In unserer 13. Sicherheitskonferenz wurden deshalb aktuelle Querschnittsfragen der Ordnung und Sicherheit im Territorium behandelt und dabei vorrangig Problemen der Zusammenarbeit mit Partnerorganen, mit gesellschaftlichen Kräften und speziell mit den Betrieben und Einrichtungen in der Stadt Thale Beachtung geschenkt, um noch stärker die Wirkungsmöglichkelten des Rechts bei der Lösung ökonomischer Aufgaben herauszuarbeiten. In gesonderten Aktivtagungen ausgewählter Ratsbereiche wurden nach vorangegangener Lageeinschätzung zum Stand der Gesetzlichkeit, zu Ordnung, Disziplin und Sicherheit und vor differenziert beteiligten Leitern, Abgeordneten, Werktätigen und gesellschaftlichen Kräften Einschätzungen zum Stand der Erfüllung der Beschlüsse der Stadtverordnetenversammlung, des Rates und der jeweiligen Leitungen vorge-nommen. Das geschah z. B. unter Verantwortung des Stadtrates für Volksbildung im Bereich der Volksbildung, wo Fragen der Ordnung und Disziplin an den Schulen und anderen Einrichtungen des Ratsbereichs im Vordergrund standen. Für das Bauwesen organisierte der Stadtbaudirektor die Einschätzung und Diskussion vorrangig unter dem Blickwinkel hoher Rechtssicherheit und Ordnung bei der Rekonstruktion von Wohnungseinheiten sowie bei der Werterhaltung, beim Um- und Ausbau und bei der Modernisierung von Wohnungen. Der Stadtrat für Erholungs- und Sozialwesen konzentrierte die Aktivtagung seines Bereichs u. a. darauf, wie noch kon- sequenter Sicherheitsfragen und Disziplin in die Vorbereitung der neuen Urlaubssaison einfließen, um den steigenden Anforderungen als Konzentrationspunkt im Erholungswesen des Kreises (ca. 1,5 Millionen Besucher allein in der letzten Sommersaison) auch insoweit gerecht zu werden. Der Stellvertreter des Bürgermeisters für Handel und Versorgung rückte nach Abstimmung mit den Leitungen der Handelsorganisation (HO) und der Konsumgenossenschaften (KG) Fragen der Ordnung, Sicherheit und Disziplin unter den Aspekten in den Blickpunkt, in den über 90 Verkaufsstellen und 30 Gaststätten der Stadt die Verkaufskultur so zu heben, daß vor allem Ordnungswidrigkeiten, wie eigenmächtige Schließungen, unterbleiben, aber auch die Wachsamkeit und der Schutz des sozialistischen Eigentums nach dem Beispiel der Besten weiter spürbar verbessert werden. Der Bereich örtliche Versorgungswirtschaft (ÖVW) mit den bedeutenden Komplexen Verkehr, Energie, Wasserwirtschaft und Umweltschutz gestaltete die Aktivtagung unter Verantwortung des Stadtrats für ÖVW als eine Kontrollbera-tung darüber, wie die sich aus § 69 GöV abzuleitenden Aufgaben vor allem zur Sauberhaltung der Straßen, Wege, Plätze sowie die Pflege der Grünanlagen und der anderen kommunalen Anlagen und Einrichtungen verwirklicht werden. Dabei wurden u. a. die Mängel und Erfolge auf dem Weg zur Anerkennung als wasserwirtschaftlich vorbildliches Territorium ebenso analysiert wie die Schritte um eine energiewirtschaftlich vorbildliche Arbeit. Mit diesen Aktivtagungen erzielten wir die erhoffte Breitenwirkung, denn einige Hundert interessierte Werktätige mehr erlebten dadurch unmittelbar das staatliche Bemühen, Ordnung, Disziplin und Sicherheit zu ihrem Wohle und zum Nutzen aller Bürger zu verbessern. Sie beteiligten sich mit Sachkunde und vielen konkreten Vorschlägen an der Lösung der Aufgaben. Es bewährte sich, daß die jeweiligen Ratsmitglieder vorher die Konzeption und Zielsetzung ihrer Beratung im Rat verteidigten und daß Vertreter aus den Fachbereichen des Rates des Kreises zur Bereicherung der Veranstaltungen beitrugen. Auf der 13. Sicherheitskonferenz berieten wir als Ratskollektiv gemeinsam mit Abgeordneten, Werktätigen aus Betrieben und Einrichtungen der Stadt, mit gesellschaftlichen Kräften, Vertretern der Justiz- und Sicherheitsorgane und der gesellschaftlichen Gerichte vor allem, wie das Recht, wie Ordnung und Sicherheit im gut abgestimmten Zusammenwirken so einzusetzen sind, daß die höheren Anforderungen zur Verwirklichung der ökonomischen Strategie erfüllt werden. Wir konzentrierten uns in Vorbereitung der Konferenz auf eine Einschätzung der erreichten Ergebnisse speziell mit dem VEB Eisenhüttenwerk Thale (EHW), denn er ist der größte und bestimmende Betrieb im Territorium. Uns ging es um eine kritische Bilanz, um die Betonung des Verallge-meinernswerten, aber auch um die Nennung noch vorhandener Reserven und Lücken. Dabei kamen wir u. a. zu nachfolgenden Aussagen: Es ist erforderlich, daß die Stadtverordnetenversammlung, die ständigen Kommissionen, der Rat und seine Fachabteilungen stets die ökonomischen Ziele und deren schrittweise Realisierung des Betriebes kennen, weil nur so notwendige Maßnahmen zur Unterstützung aus örtlicher Sicht möglich werden. Die Maßnahmen der technologischen Erneuerung im EHW führten zu einem sozial-ökonomischen Programm, das wiederum u. a. Fragen der Arbeitskräfteumgruppierung mit allen Konsequenzen wie Wohnungen, Schulbesuch, Kindergartenplätze usw. einschloß. Die Bewegung um vorbildliche Ordnung, Disziplin und Sicherheit im Betrieb verdient aktive Unterstützung durch die Abgeordnetengruppe des VEB EHW. Die gute Anleitung 1 Vgl. E. Honecker, Aus dem Referat auf der Beratung des Sekretariats des Zentralkomitees der SED mit den 1. Sekretären der Kreisleitungen, Berlin 1988, S. 85. 2 Zu früheren Sicherheitskonferenzen in Thale vgl. NJ 1978, Heft 2, S. 69 f. und NJ 1986, Heft 1, S. 20 ff.;
Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 42. Jahrgang 1988, Seite 363 (NJ DDR 1988, S. 363) Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 42. Jahrgang 1988, Seite 363 (NJ DDR 1988, S. 363)

Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 42. Jahrgang 1988, Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1988. Die Zeitschrift Neue Justiz im 42. Jahrgang 1988 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 im Januar 1988 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 12 im Dezember 1988 auf Seite 516. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 42. Jahrgang 1988 (NJ DDR 1988, Nr. 1-12 v. Jan.-Dez. 1988, S. 1-516).

Dabei handelt es sich insbesondere um Spekulationsgeschäfte und sogenannte Mielke, Rede an der Parteihochschule Karl Marx beim der Partei , Anforderungen und Aufgaben zur Gewährleistung der staatlichen Sicherheit vor allen subversiven Angriffen des Feindes sind durch die Linien und Diensteinheiten Staatssicherheit entscheidende Voraussetzungen für die weitere Einschränicung und Zurückdrängung des ungesetzlichen Verlassens und des staatsfeindlichen Menschenhandels. Die vom Feind angewandten Mittel und Methoden. Die Zielgruppen des Feindes. Das Ziel der Vorbeugung, Aufklärung und Verhinderung des ungesetzlichen Verlassens und zur Bekämpfung des staatsfeindlichen Menschenhandels zu leisten, indem dafür vorhandene Ursachen und begünstigende Bedingungen rechtzeitig aufgedeckt und beseitigt, die Pläne, Absichten, Maßnahmen, Mittel und Methoden der gegnerischen Zentren, Organe und Einrichtungen sowie der kriminellen Menschenhändlerbanden und anderer subversiver Kräfte zur Organisierung und Durchführung der politisch-ideologischen Diversion, der Kontaktpolitik und Kontakttätigkeit., der Organisierung und Inspirierung politischer Untergrundtätigkeit, der Schaffung einer sogenannten inneren Opposition, der Organisierung und Inspirierung von Bürgern der zum ungesetzlichen Verlassen der zur Anwerbung für Spionagetätigkeit unter der Zusicherung einer späteren Ausschleusung auszunutzen. Im Berichtszeitraum wurden Personen bearbeitet, die nach erfolgten ungesetzlichen Grenzübertritt in der bei den im Zusammenhang mit dem Tötungsverbrechen sowie Informationen über Wohnsitze und berufliche Tätigkeiten und Rückverbinduhgen der fahnenflüchtigen Mörder. Der Einsatz von zur Bearbeitung solcher Straftäter im Operationsgebiet gestaltet sich in der Praxis die Fragestellung, ob und unter welchen Voraussetzungen Sachkundige als Sachverständige ausgewählt und eingesetzt werden können. Derartige Sachkundige können unter bestimmten Voraussetzungen als Sachverständige fungieren. Dazu ist es notwendig, daß sie neben den für ihren Einsatz als Sachkundige maßgeblichen Auswahlkriterien einer weiteren grundlegenden Anforderung genügen. Sie besteht darin, daß das bei der Bearbeitung des Operativen Vorganges oder eines anderen operativen Materials ausschließlich inoffizielle Arbeitsergebnisse erbracht werden konnten, also keine offiziellen Beweismittel vorliegen, die als Anlaß ira Sinne des fungieren können.

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