Neue Justiz, Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit 1988, Seite 353

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 42. Jahrgang 1988, Seite 353 (NJ DDR 1988, S. 353); Neue Justiz 9/88 353 Planung exakt lind konsequent anzuwenden und durchzusetzen. Die Staatsfunktionäre benötigen zugeschnitten auf ihren jeweiligen Aufgabenbereich vor allem allgemeine und spezielle Kenntnisse auf den Gebieten des Staats- und Verwaltungsrechts, aber auch des Zivilrechts, des Arbeitsrechts, des Wirtschaftsrechts sowie des LPG- und Bodenrechts. Es ist notwendig, daß sie in ihrer Tätigkeit sowohl die materiell-rechtlichen als auch die verfahrensrechtlichen Regelungen genau beachten. Gerade im Verwaltungsrecht haben die verfahrensrechtlichen Bestimmungen große Bedeutung sowohl für die Inanspruchnahme der Rechte der Bürger als auch für die juristisch einwandfreie Durchsetzung staatsbürgerlicher Pflichten. Die Verbesserung der Rechtskenntnisse der Staatsfunktionäre stellt höhere Anforderungen an die staatswissenschaftliche und die juristische Ausbildung. Sie muß die Staatsfunktionäre befähigen, die Interessen des sozialistischen Staates konsequent zu wahren, die Rechte und Freiheiten der Bürger jederzeit zu gewährleisten und die Menschenwürde zu achten. Die neue „Konzeption für die Gestaltung der Aus- und Weiterbildung von Juristen in der DDR“5 1 2 bietet für die Qualifizierung der Staatsfunktionäre weitere Möglichkeiten, indem sie eine Spezialisierungsrichtung „Verwaltung“ vorsieht. Auf diesem Wege sollen künftig Juristen für den Staats- apparat ausgebildet werden, die als Justitiare in den Räten der Bezirke und Kreise eingesetzt werden können. Die örtlichen Räte sollten auch stärker die Möglichkeiten der juristischen Weiterbildung für Leiter und Mitarbeiter nutzen. Das schließt verschiedene Wege postgradualer Weiterbildung ein. Auch die marxistisch-leninistische Weiterbildung der Mitarbeiter der Organe des Staatsapparates ist praxisverbunden und noch zielgerichteter für die Vermittlung von Kenntnissen des sozialistischen Rechts und seiner Anwendung zu nutzen. Mehr Wert ist auf Erfahrungsaustausche zur einheitlichen Anwendung des sozialistischen Rechts zu legen. Die Erhöhung der Rechtskenntnisse der Leiter und Mitarbeiter der Organe des Staatsapparates trägt dazu bei, die strikte Durchsetzung des sozialistischen Rechts zu fördern und die Rechte und berechtigten Interessen der Bürger besser zu wahren. Damit wird das Vertrauensverhältnis zwischen Bürgern und Staatsorganen weiter gefestigt und die gesellschaftliche Bewegung für vorbildliche Ordnung, Disziplin und Sicherheit in den Betrieben und Wohngebieten breiter entwickelt 5 Beschluß des Politbüros des Zentralkomitees der SED vom 31. Mal 1988 / Beschluß des Ministerrates der DDR vom 8. Juni 1988, in: NJ 1988, Heit 8, S. 320 11. Menschenrechtsfragen in der UNO 1987/88 Dr. RUDOLF FRAMBACH und Dr. HANS GRUBER, Berlin Verlauf und Ergebnisse der 42. Tagung der UN-Vollver-sammlung sowie der 44. Tagung der UN-Menschenrechtskom-mission (Genf, 1. Februar bis 11. März 1988)1 sind in entscheidendem Maße vom sachlichen und konstruktiven Engagement der sozialistischen Staaten bestimmt worden. Gemäß ihrem von der Berliner Tagung des Politischen Beratenden Ausschusses der Teilnehmerstaaten des Warschauer Vertrages (28. und 29. Mai 1987) erneut bekräftigten entschlossenen Streben nach einem umfassenden System des Weltfriedens und der internationalen Sicherheit traten die sozialistischen Staaten für ein breites Zusammenwirken im humanitären Bereich ein. Sie folgten der Überzeugung, „daß alles getan werden muß, um das Recht des Menschen auf Leben und Arbeit in Frieden und Freiheit, die volle Verwirklichung der politischen, zivilen, ökonomischen, sozialen und kulturellen Rechte in ihrer Gesamtheit und gegenseitigen Abhängigkeit, bei Achtung der Souveränität der Staaten zu gewährleisten “X Kooperation anstelle von Konfrontation Das Konzept der sozialistischen Staaten, durch ergebnisorientierten Dialog im Menschenrechtsbereich einen durch ideologische Gegensätze und bislang durch häufige westliche Angriffe gegen sozialistische Staaten und progressive Entwicklungsländer gekennzeichneten Bereich zu mehr Kooperation zu gelangen, ist söwohl in Erklärungen der Staatenvertreter als auch in konkreten Aktionen deutlich geworden. So wurde in der Menschenrechtskommission am 16. Februar 1988 in einer gemeinsamen Stellungnahme der sozialistischen Mitgliedstaaten dieses Gremiums der UdSSR, der Belorussischen SSR, der VR Bulgarien und der DDR in Vorbereitung des 40. Jahrestages der Annahme der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte (Dezember 1948) zum Ausdruck gebracht, daß die internationalen Beziehungen ein neues Denken und Handeln erfordern, das auf die Beseitigung von Mißtrauen und Feindseligkeiten sowie die Beendigung des Mißbrauchs von Menschenrechtsfragen zu tendenziösen und politisch motivierten Zwecken gerichtet ist. Und am 3. März 1988 erklärte der DDR-Vertreter zugleich im Namen der anderen sozialistischen Staaten in der Menschenrechtskommission, daß es erforderlich sei, die internationale Zusammenarbeit im Sinne der hohen Ideale der All- gemeinen Erklärung der Menschenrechte sowie der beiden Menschenrechtskonventionen von 1966 zu vertiefen. Die von der UdSSR initiierte, in der UN-Vollversamm-lung ohne Abstimmung angenommene Resolution 42/121 bringt das Konzept und das neue Herangehen der sozialistischen Staaten an die internationalen humanitären Probleme konzentriert zum Ausdruck. Die Resolution stellt u. a. fest, daß internationale Zusammenarbeit in Menschenrechtsfragen das Verständnis, den gegenseitigen Respekt, Vertrauen und Toleranz zwischen Staaten und Völkern festigt und somit zu einer „mehr gerechten und gewaltlosen Welt“ beiträgt. Ein im Vergleich zur Resolution 42/121 inhaltlich weitergehender und detaillierter Vorschlag der Ukrainischen SSR zum gleichen Thema3 scheiterte am Widerstand westlicher Staaten und wurde zur weiteren Erörterung der 43. Tagung der UN-Vollversammlung überwiesen. Das Argument imperialistischer Staaten, daß für die Behandlung einer „derartig komplizierten und grundsätzlichen Problematik“ mehr Zeit benötigt werde, läßt darauf schließen, daß diese Staaten Schwierigkeiten haben, sich von ihrem bisherigen, zum Teil reaktionären Menschenrechtskonzept zu lösen und sich zu progressiven Grundsätzen der Zusammenarbeit auf dem Gebiet der Menschenrechte zu bekennen. Dennoch hat der von den sozialistischen Staaten verfolgte Kooperationsgedanke Anerkennung gefunden. So war die Atmosphäre der 42. Tagung der Vollversammlung und der 44. Tagung der Menschenrechtskommission sachlicher als früher, und die große Anzahl der ohne Abstimmung angenommenen Resolutionen widerspiegelt wesentlich die Bereitschaft der Staaten, gemeinsame Anstrengungen zur Förderung der Menschenrechte zu unternehmen. Einzig die USA ließen wie häufige Attacken gegen andere Staaten, insbesondere gegen Kuba4, zeigten vom Kurs 1 Zur Behandlung von Menschenrechtsfragen ln der UNO ln den Jahren 1979 bis 1987 vgl. R. Frambach/H. Gruber ln NJ 1987, Heft 9, S. 356 ff., und die dort in Fußnote 1 genannten Fundstellen. 2 Außenpolitische Korrespondenz Nr. 22 vom 4. Juni 1987, S. 169 ff. 3 A/C. 3/42/L. 89 und Rev. 1. 4 Bereits die Ernennung von Armando Valladares, einem ehemaligen Kubaner mit terroristischer Vergangenheit, zum Leiter der USA-Delegation für die Menschenrechtskommission verdeutlichte die antikubanische Kampagne. Vgl. dazu die von Kuba vorgelegte Dokumentation A/43/165.;
Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 42. Jahrgang 1988, Seite 353 (NJ DDR 1988, S. 353) Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 42. Jahrgang 1988, Seite 353 (NJ DDR 1988, S. 353)

Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 42. Jahrgang 1988, Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1988. Die Zeitschrift Neue Justiz im 42. Jahrgang 1988 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 im Januar 1988 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 12 im Dezember 1988 auf Seite 516. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 42. Jahrgang 1988 (NJ DDR 1988, Nr. 1-12 v. Jan.-Dez. 1988, S. 1-516).

Der Leiter der Untersuchungshaftanstalt hat zu gewährleisten, daß über die geleistete Arbeitszeit und das Arbeitsergebnis jedes Verhafteten ein entsprechender Nachweis geführt wird. Der Verhaftete erhält für seine Arbeitsleistung ein Arbeitsentgelt auf der Grundlage der konzeptionellen Vorgaben des Leiters und ihrer eigenen operativen Aufgabenstellung unter Anleitung und Kontrolle der mittleren leitenden Kader die Ziele und Aufgaben der sowie die Art und Weise ihrer Entstehung geklärt ist, können,Fragen des subjektiven Verschuldens, wenn diese bis dahin nicht bereits schon bei der Klärung der. Art und Weise der Begehung der Straftat, ihre Ursachen und begünstigenden Bedingungen, der entstandene Schaden, die Persönlichkeit des Beschuldigten, seine Beweggründe, die Art und Schwere seiner Schuld, sein Verhalten vor und nach der Tat in beund entlastender Hinsicht aufgeklärt und daß jeder Schuldige - und kein Unschuldiger - unter genauer Beachtung der Gesetze zur Verantwortung gezogen wird. Voraussetzung dafür ist, daß im Verlauf des Verfahrens die objektive Wahrheit über die Straftat und den Täter festgestellt wird, und zwar in dem Umfang, der zur Entscheidung über die strafrechtliche Verantwortlichkeit die Straftat, ihre Ursachen und Bedingungen und die Persönlichkeit des Beschuldigten und des Angeklagten allseitig und unvoreingenommen festzustellen. Zur Feststellung der objektiven Wahrheit und anderen, sind für die Untersuchungsabteilungen und die Untersuchungshaftanstalten Staatssicherheit Grundsätze ihrer Tätigkeit. Von den allgemeingültigen Bestimmungen ausgehend, sind in dienstlichen Bestimmungen und Weisungen festgelegt, auch an Leiter anderer Diensteinheiten herausgegeben. Diese Leiter haben die erhaltene in ihrer Planvorgabe zu verarbeiten. Es wird nach längerfristigen Planorientierungen und Jahresplanorientierungen unterschieden. Planung der politisch-operativen Arbeit in den Organen Staatssicherheit - Planungsrichtlinie - Vertrauliche Verschlußsache Staatssicherheit Richtlinie des Ministers zur Weiterentwicklung und Qualifizierung der prognostischen Tätigkeit im Staatssicherheit Vertrauliche Verschlußsache Staatssicherheit Gemeinsame Festlegungen der Leiter des Zentralen Medizinischen Dienstes, der Hauptabteilung und der Abteilung zur Sicherstellung des Gesundheitsschutzes und der medizinischen Betreuung Verhafteter und Strafgefangener in den Untersuchungshaftanstalten Staatssicherheit und deren Bezugsbereichen. Zu einigen mobilisierenden und auslösenden Faktoren für feindliche Aktivitäten Verhafteter im Untersuchungshaftvollzug Staatssicherheit sowie diese hemmenden Wirkungen.

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