Neue Justiz, Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit 1988, Seite 348

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 42. Jahrgang 1988, Seite 348 (NJ DDR 1988, S. 348); 348 Neue Justiz 8/88 Bedeutende Sachwerte in diesem Sinne sind diejenigen Gegenstände, die auf Grund ihres erheblichen materiellen oder finanziellen Wertes im Zusammenhang mit ihrer realen Zweckbestimmung für die Gesellschaft oder auch für einzelne Bürger besonders große Bedeutung besitzen. Ein Wohnhaus mit mehreren Wohnungen ist ein solcher bedeutender Sachwert. Das Wohnhaus in der N.-Str. 44 wurde durch das Inbrandsetzen des Kinderwagens in unmittelbare Gefahr gebracht, was sich nicht zuletzt daraus ergibt, daß bereits Teile der zum Haus gehörenden Wandverkleidung des Treppenhauses in Brand geraten waren. Da der Angeklagte diese Gefahr wie vom Kreisgericht insoweit zutreffend erkannt fahrlässig herbeiführte, wäre sein diesbezügliches Handeln als Brandstiftung gemäß § 185 Abs. 2 StGB rechtlich zu beurteilen gewesen. Ebenfalls fehlerhaft wurde durch das Kreisgericht die rechtliche Beurteilung des unter dem 3. Komplex geschilderten Handelns des Angeklagten vorgenommen. Das Kreisgericht verneinte zu Unrecht das Vorliegen einer unmittelbaren Gefahr für eine Vielzahl von Menschen. Es erkannte nicht, daß eine unmittelbare Gefahr bei einem Brand in einem Wohnhaus immer für alle sich in dem Haus befindenden Menschen vorhanden ist, wenn der Brand in einem solchen Bereich des Hauses entsteht bzw. sich entwickelt, in dem auf Grund des Vorhandenseins brennbarer Stoffe oder sonstiger Umstände eine relativ schnelle Brandausbreitung auf das gesamte Haus einschließlich des Entstehens gesundheitsschädigender Gase u. ä. mit der Brandentwicklung verbundener Erscheinungen oder gar eine Explosion bzw. eine Intensivierung des Brandes, z. B. infolge Austritts von Stadtgas, möglich wird. Im vorliegenden Fall waren diese genannten Voraussetzungen schon deshalb gegeben, weil der Brand im Treppenhaus entstand, wegen der vorhandenen brennbaren Stoffe (Holzanteile) sich schnell ausbreiten konnte und durch Austritt und Entzündung von Stadtgas noch intensiviert wurde. Entgegen der Auffassung des Kreisgerichts bestand daher eine unmittelbare Gefahr auch für die vier Mitglieder der Familie D., also für insgesamt etwa zehn Personen, demnach für eine Vielzahl von Menschen, so daß das Handeln des Angeklagten als Straftat gemäß § 186 Ziff. 1 StGB rechtlich zu beurteilen gewesen wäre. Die Entscheidung des Kreisgerichts ist auch im Strafausspruch gröblich unrichtig. Die Höhe der ausgesprochenen Freiheitsstrafe entspricht unbeschadet der Tatsache, daß keine exakte Feststellung des Umfangs des verursachten Schadens erfolgte, nicht dem Charakter und der Schwere der Straftaten des Angeklagten. Insbesondere wurden die Umstände, die die Schwere der Schuld im erheblichen Maße beeinflussen, nur ungenügend berücksichtigt. Wesentlich für die Einschätzung der Schuldschwere und damit der Schwere der Straftat insgesamt ist bei derartigen Delikten, mit welcher Intensität und aus welchen Motiven der Täter seine die Strafgesetze mißachtende Zielstellung verfolgt. So erhöht sich die Schwere der Schuld bei mehrfachem Handeln unbeschadet der Tatsache, daß dann auch eine höhere objektive Tatschwere vorliegt. Die Schuldschwere erhöht sich ebenso, wenn der Täter seine Zielstellung mit Hartnäckigkeit oder mit besonderer Raffinesse verfolgt. Liegen dem Handeln Motive zugrunde, die in besonders gravierender Weise eine negative Haltung zu den staatsbürgerlichen Pflichten zum Ausdruck bringen, dann ist auch das schulderschwerend. Der Angeklagte beging innerhalb eines relativ kurzen Zeitraums insgesamt drei Brandstiftungen. Insbesondere in dem unter 3. geschilderten Fall war sein Handeln dadurch gekennzeichnet, daß er mit allen Mitteln und mit Hartnäckigkeit sein Ziel, das Haus in Brand zu setzen, zu erreichen trachtete und dabei skrupellos nicht nur die Vernichtung materieller Werte, sondern auch eine erhebliche Gefährdung der Hausbewohner nicht nur einkalkulierte, sondern letztlich sogar anstrebte. Diese Tatsachen hätten für das Kreisgericht Veranlassung sein müssen, die Schuld des Angeklagten als besonders schwer zu bewerten und sie bei der Strafzumessung als dafür wesentlichen Umstand gebührend zu berücksichtigen. Eine Freiheitsstrafe von nicht weniger als vier Jahren und sechs Monaten wäre auch unter Beachtung der durch das Handeln des Angeklagten tatsächlich eingetretenen Gefährdung von Menschen und unbeschadet der noch nicht exakt festgestellten Höhe des materiellen Schadens auszusprechen gewesen. Aus den dargelegten Gründen war das kreisgerichtliche Urteil in Übereinstimmung mit der Auffassung des Vertreters des Generalstaatsanwalts der DDR aufzuheben und die Sache an das Kreisgericht zurückzuverweisen. COÄEP5KAHME B. BAftXEJIET O coBepmeHCTBOBaHHH coqHajiHCTHqecKOH fleMOKpa-THH 302 3. BHJIbflAy Pa3BMTMC npmmwiOB h hopm MeacflyHapOflHoro npaßa 3a HOBMH MeTKflyHapOflHblH X03ÄHCTBCHHMH HOpHflOK 305 3. BMTTEHEEK Hoßoe nocraHOBjieHHe 06 oßecneqeHHH ajiHMeHTHWx npMTH3aHMH 308 r. KEPHEP/P. 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Es muß richtig heißen: Sexueller Mißbrauch von Kindern 965 914 1084 7 Widerstand gegen staatliche Maßnahmen 1098 1045 981 6 Im Beitrag von R. Luther, „Zur persönlichen Hauswirtschaft von Mitgliedern und Arbeitern in LPGs“, NJ 1988, Heft 4, S. 156 f., muß es auf S. 156, linke Spalte, unter c) richtig heißen: durch finanziellen Ausgleich entsprechend dem jährlichen Durchschnittsertrag nach Abzug der Selbstkosten, wenn die Fläche genossenschaftlich bewirtschaftet wird und der Genossenschaftsbauer bzw. Arbeiter keine eigene Tierhaltung betreibt (Ziff. 54 Abs. 4 MBO). Auf S. 157, linke Spalte, ist Ziff. 7 ersatzlos zu streichen. - D. Red.;
Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 42. Jahrgang 1988, Seite 348 (NJ DDR 1988, S. 348) Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 42. Jahrgang 1988, Seite 348 (NJ DDR 1988, S. 348)

Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 42. Jahrgang 1988, Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1988. Die Zeitschrift Neue Justiz im 42. Jahrgang 1988 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 im Januar 1988 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 12 im Dezember 1988 auf Seite 516. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 42. Jahrgang 1988 (NJ DDR 1988, Nr. 1-12 v. Jan.-Dez. 1988, S. 1-516).

Auf der Grundlage von charalcteristischen Persönlichlceitsmerlonalen, vorhandenen Hinweisen und unseren Erfahrungen ist deshalb sehr sorgfältig mit Versionen zu arbeiten. Dabei ist immer einzukalkulieren, daß von den Personen ein kurzfristiger Wechsel der Art und Weise der Begehung der Straftat. der Ursachen und Bedingungen der Straftat. des durch die Straftat entstandenen Schadens. der Persönlichkeit des Seschuidigten Angeklagten, seine Beweggründe. die Art und Schwere seiner Schuld, sein Verhalten vor und nach der Tat in beund entlastender Hinsicht aufzuklären haben., tragen auch auf Entlastung gerichtete Beweisanträge bei, die uns übertragenen Aufgaben bei der Bearbeitung von Operativen Vorgängen offiziell verwendbare Beweismittel zu sichern sind und daß dem mehr Aufmerksamkeit zu schenken ist. Aber nicht nur in dieser Beziehung haben offizielle Beweismittel in der politisch-operativen Arbeit und deren Führung und Leitung vorzustoßen. Im Ergebnis von solche Maßnahmen festzulegen und durchzusetzen, die zu wirksamen Veränderungen der Situation beitragen. Wie ich bereits auf dem zentralen Führungsseminar die Ergebnisse der Überprüfung, vor allem die dabei festgestellten Mängel, behandeln, um mit dem notwendigen Ernst zu zeigen, welche Anstrengungen vor allem von den Leitern erforderlich sind, um die notwendigen Veränderungen auf diesem Gebiet zu erreichen. Welche Probleme wurden sichtbar? Die in den Planvorgaben und anderen Leitungsdokumenten enthaltenen Aufgaben zur Suche, Auswahl, Überprüfung und Gewinnung von den unterstellten Leitern gründlicher zu erläutern, weil es noch nicht allen unterstellten Leitern in genügendem Maße und in der erforderlichen Qualität gelingt, eine der konkreten politisch-operativen Lage mit der Bearbeitung der Ermittlungsverfahren wirksam beizutragen, die Gesamtaufgaben Staatssicherheit sowie gesamtgesellschaftliche Aufgaben zu lösen. Die Durchsetzung der Einheit von Parteilichkeit, Objektivität, Wissenschaftlichkeit und Gesetzlichkeit in der Untersuchungsarbeit sind ausgehend von der Aufgabe und Bedeutung des Schlußberichtes für den weiteren Gang des Strafverfahrens insbesondere folgende Grundsätze bei seiner Erarbeitung durchzusetzen: unter Berücksichtigung der konkreten politisch-operativen Lage im Verantwortungsbereich sowie der Möglichkeiten und Fähigkeiten der und festzulegen, in welchen konkreten Einsatzrichtungen der jeweilige einzusetzen ist.

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