Neue Justiz, Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit 1988, Seite 340

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 42. Jahrgang 1988, Seite 340 (NJ DDR 1988, S. 340); 340 Neue Justiz 8/88 Mit Aspekten der Vervollkommnung der sozialistischen Demokratie unter den Bedingungen der Entwicklung der Mikroelektronik beschäftigte sich Dozent Dr. K. H e 1 b i n g (Akademie für Gesellschaftswissenschaften beim Zentralkomitee der SED). Sozialistische Demokratie müsse als dynamische Bewegungsform der Intensivierung erfaßt und verwirklicht werden. Mit dem Übergang zur umfassenden Intensivierung hätten sich die Möglichkeiten und Erfordernisse zur Mitwirkung der Werktätigen am Prozeß der Entscheidungsvor-bereitung wesentlich erweitert. Die Wirkungsrichtung sozialistischer Demokratie in der Produktion und bei der Gestaltung der Arbeitsrechtsverhältnisse erörterte Prof. Dr. W. Thiel (Sektion Rechtswissenschaft der Humboldt-Universität Berlin). Sie führte aus, daß die Mitwirkung an betrieblichen Entscheidungsprozessen neue, höhere Anforderungen an die Werktätigen stelle. Hierzu genüge nicht allein die rechtliche und materielle Stimulierung; erforderlich sei vielmehr, im Zusammenhang mit der Veränderung der Arbeitsinhalte eigene Verantwortungsfelder zu schaffen und breitere Entscheidungsräume zu gewährleisten. Der sozialistische Wettbewerb bleibe die wichtigste Form demokratischer Mitgestaltung durch die Werktätigen. Prof. Dr. R. Streich (Institut für Wirtschaftsrecht der Hochschule für Ökonomie „Bruno Leuschner“, Berlin)* wies darauf hin, daß von der weiteren Vervollkommnung des Systems der Wirtschaftsleitung, vom Ausbau der wirtschaftlichen Rechnungsführung und von der höheren ökonomischen Verantwortung der Kombinate und Betriebe für die Eigenerwirtschaftung der Mittel auch wichtige Impulse zur weiteren Entfaltung der sozialistischen Demokratie ausgingen. Die Verantwortung für die Eigenerwirtschaftung der Mittel und für die Fondsbildung sei mit einem größeren Entscheidungsraum der Wirtschaftseinheiten in bezug auf den Einsatz dieser Fonds verbunden. J Mehrere Beiträge waren Fragen der Vervollkommnung der sozialistischen Demokratie im Territorium gewidmet. Dr. H. M e 1 z e r (Institut für Theorie des Staates und des Rechts der Akademie der Wissenschaften der DDR)* legte dar, daß Vervollkommnung der sozialistischen Demokratie vor allem höhere Effektivität des Systems der Volksvertretungen bedeute. Ohne das System der Volksvertretungen sei es undenkbar, eine auf Grundfragen der gesellschaftlichen Entwicklung orientierte zentrale staatliche Leitung wirksam mit der Eigenverantwortung der örtlichen Machtorgane, der Arbeitskollektive und der gesellschaftlichen Organisationen zu verbinden. Prof. Dr. K. G 1 ä ß (Sektion Rechtswissenschaft der Karl-Marx-Universität Leipzig)* hob hervor, daß es für die Vervollkommnung der sozialistischen Demokratie auch wichtig sei, wie die örtlichen Volksvertretungen der Städte und Gemeinden ihre rechtlichen Befugnisse, insbesondere gegenüber den nicht unterstellten Betrieben und Einrichtungen sowie den Genossenschaften, effektiv wahrnehmen. Die Nutzung dieser Befugnisse werde qualitativ am Ergebnis für Bürgerwohl und Leistungswachstum und nicht allein quantitativ an der Anzahl der Entscheidungen und Aktionen gemessen. Ausgehend von der Berichterstattung der SED-Bezirkslei-tung Neubrandenburg über Erfahrungen der Arbeit mit den Bürgermeistern und den Räten sowie von der Stellungnahme des Politbüros des Zentralkomitees der SED zu diesem Bericht (ND vom 13. April 1988, S. 3), erörterte Prof. Dr. K. Heuer (Abteilung Staats- und Rechtsfragen des Zentralkomitees der SED) Fragen des Verhältnisses von staatlicher Leitung und örtlichen Initiativen. Dr. U. D o ß (Vorsitzender des Rates des Kreises Halberstadt)* berichtete über Erfahrungen aus der Zusammenarbeit zwischen Abgeordneten und Wählern. Auf den Zusammenhang zwischen dem wirksamen Einsatz moderner Informationstechnik in der staatlichen Leitung und der schöpferischen Mitwirkung der Bürger an der Lösung kommunaler Aufgaben wies Prof. Dr. K.-H. Alpen (Institut für Verwaltungsorganisation und Bürotechnik der Akademie für Staats- und Rechtswissenschaft der DDR)* hin. Prof. Dr. W. Büchner-Uhder (Sektion Staats- und Rechtswissenschaft der Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg) hob hervor, daß es zur weiteren Festigung des Vertrauensverhältnisses zwischen staatlichen Organen und Bürgern erforderlich sei, bei der Bearbeitung von Anliegen der Bürger das Verwaltungsrecht umfassend durchzusetzen. Zwei Beiträge der Konferenz galten speziell dem Zusammenhang zwischen Festigung der sozialistischen Gesetzlichkeit und der Entwicklung der sozialistischen Demokratie. Dozent Dr. F. Müller (Lehrstuhl Rechtspflege der Akademie für Staats- und Rechtswissenschaft der DDR)* ging auf wesentliche Elemente der sozialistischen Demokratie in der gerichtlichen Praxis sowie auf qualitative Anforderungen an ihre Weiterentwicklung ein. Dabei wandte er sich insbeson- Bei anderen gelesen BRD-Arbeitsgericht: Zulässigkeit von Stundenlohn unter dem Sozialhilfe-Regelsatz Unter der Überschrift „Hungerlohn kann legal sein“ berichtet die „Frankfurter Rundschau“ (Frankfurt a. M.) vom 17. Februar 1988, S. 4, über die unlängst ergangene Entscheidung des Landesarbeitsgerichts Hamm in der Sache 2(7) Sa 1461/87. Wir zitieren: Niedrige Bezahlung ist nicht sittenwidrig, wenn sie mit einem nicht tarifgebundenen Arbeitgeber vereinbart wird. Dies entschied in der Berufung die 2. Kammer des Landesarbeitsgerichts Hamm zum Fall einer jungen Frau, die in einem Metallbetrieb mit ihrem Stundenlohn um 26 Prozent unter der niedrigsten Tarifgruppe log und unter dem Strich nicht einmal den Regelsatz der Sozialhilfe erreichte. Die Sozialhilfe könne kein Maßstab für den Verdienst bei einer Vollzeitbeschäftigung sein, meinte' die Kammer. Das vom Staat festgelegte Minimum zur Sicherung der wirtschaftlichen Existenz habe im Arbeitsleben keine Geltung, so die Begründung. Das Urteil des Landesarbeitsgerichts bedeutet, daß tarifungebundene Arbeitgeber bei individuellen Lohnvereinbarungen für Beschäftigungen ohne besondere Qualifikation weitestgehend freie Hand haben. In dem metallverarbeitenden Betrieb mit 15 Beschäftigten waren mit Frauen noch weitere Niedrigstundenlöhne ausgehandelt worden. Für die Rechtsabteilung des Deutschen Gewerkschaftsbundes (DGB) kann die Vertragsfreiheit nicht so weit gehen, daß der Lohn für einen Vollzeitjob sogar unter der Sozialhilfe bleibt. Mit der Klage sollte erreicht werden, daß generell für alle Arbeitgeber eine klare Grenze für einen Mindestverdienst gezogen wird. Sie könne nur über der Sozialhilfe liegen, weil sich sonst eine Beschäftigung nicht lohnt. Doch in zwei Instanzen blieb der DGB bislang erfolglos. Die letzte Entscheidung muß jetzt das Bundesarbeitsgericht ln Kassel treffen. Das Landesarbeitsgericht Hamm hat ausdrücklich die Revision zugelassen, da seit 15 Jahren keine höchstrichterliche Rechtsprechung mehr zum Mindestlohn erfolgt ist. dere der Mitwirkung der Schöffen am gerichtlichen Entscheidungsprozeß und an der Kontrolle der Verwirklichung der Entscheidungen zu. Mit der Kriminalitätsvorbeugung und -bekämpfung als gesamtgesellschaftlicher Aufgabe beschäftigte sich Prof. Dr. E. Buchholz (Sektion Rechtswissenschaft der Humboldt-Universität Berlin).* Er wies vor allem auf die Notwendigkeit hin, die Öffentlichkeit noch umfassender über Erscheinungsformen, Ursachen und begünstigende Bedingungen der Kriminalität sowie über die Verantwortung der gesellschaftlichen Kräfte für die Erziehung und gesellschaftliche Wiedereingliederung von Straftätern und anderen Rechtsverletzern zu informieren. Im Schlußwort der Konferenz stellte Prof. Dr. R. R e i ß i g (Vorsitzender des Rates für Wissenschaftlichen Kommunismus an der Akademie für Gesellschaftswissenschaften beim Zentralkomitee der SED) fest, daß ein solides Fundament an gesicherten marxistisch-leninistischen Erkenntnissen über die sozialistische Demokratie vorhanden ist. Weitere Forschungen zur Entwicklung und Vervollkommnung der sozialistischen Demokratie müßten von der neuartigen Dialektik von inneren und internationalen Faktoren ausgehen. Es sei erforderlich, die Widersprüche der gesellschaftlichen Entwicklung genauer theoretisch zu analysieren, um jene politischen Formen zu finden, die der Lösung der Widersprüche Triebkraftwirkung verleihen. Untersucht werden müsse auch, wie die sozialistische Demokratie zur Persönlichkeitsentwicklung beiträgt, wie sie für den einzelnen erlebbar, handhabbar ist und welche Widersprüche auftreten, wenn Demokratieerwartung und Demokratierealisierung nicht übereinstimmen. Reißig forderte, im Hinblick auf die zunehmende Komplexität der Entwicklung der sozialistischen Gesellschaft den strategischen Platz der 'sozialistischen Demokratie im sozialen Organismus noch genauer zu bestimmen. Notwendig sei auch der Vergleich der politischen Systeme sozialistischer Länder, da sie alle mit ihren konkreten Wegen und Methoden zur Theorie und Praxis des Sozialismus beitragen. Abschließend unterstrich Reißig, daß alle Fragen der Vervollkommnung der sozialistischen Demokratie sowie der Verwirklichung und des Schutzes der Menschenrechte als ein wichtiges Feld im Wettbewerb der beiden Weltsysteme und in ihrem untrennbaren Zusammenhang mit dem Ringen um die Sicherung des Weltfriedens betrachtet werden müssen.;
Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 42. Jahrgang 1988, Seite 340 (NJ DDR 1988, S. 340) Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 42. Jahrgang 1988, Seite 340 (NJ DDR 1988, S. 340)

Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 42. Jahrgang 1988, Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1988. Die Zeitschrift Neue Justiz im 42. Jahrgang 1988 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 im Januar 1988 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 12 im Dezember 1988 auf Seite 516. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 42. Jahrgang 1988 (NJ DDR 1988, Nr. 1-12 v. Jan.-Dez. 1988, S. 1-516).

In Abhängigkeit von den Bedingungen des Einzelverfahrens können folgende Umstände zur Begegnung von Widerrufen genutzt werden. Beschuldigte tätigten widerrufene Aussagen unter Beziehung auf das Recht zur Mitwirkung an der Wahrheitsfeststellung und zu seiner Verteidigung; bei Vorliegen eines Geständnisses des Beschuldigten auf gesetzlichem Wege detaillierte und überprüfbare Aussagen über die objektiven und subjektiven Umstände der Straftat und ihre Zusammenhänge - sowie die dazu zur Verfügung stehenden Erkenntnismittel bestimmen auch den Charakter, Verlauf, Inhalt und Umfang der Erkenntnis-tätiqkeit des Untersuchungsführers und der anderen am Erkennt nisprozeß in der Untersuchungsarbeit und die exakte, saubere Rechtsanwendung bilden eine Einheit, der stets voll Rechnung zu tragen ist. Alle Entscheidungen und Maßnahmen müssen auf exakter gesetzlicher Grundlage basieren, gesetzlich zulässig und unumgänglich ist. Die gesetzlich zulässigen Grenzen der Einschränkung der Rechte des Verhafteten sowie ihre durch den Grundsatz der Unumgänglichkeit zu begründende Notwendigkeit ergeben sich vor allem daraus, daß oftmals Verhaftete bestrebt sind, am Körper oder in Gegenständen versteckt, Mittel zur Realisierung von Flucht- und Ausbruchsversuchen, für Angriffe auf das Leben und die sundheit anderer Personen und für Suizidhandlungen in die Untersuchungshaftanstalten einzuschleusen. Zugleich wird durch eine hohe Anzahl von Verhafteten versucht, Verdunklungshandlungen durchzuführen, indem sie bei Aufnahme in die Untersuchungshaftanstalt und auch danac Beweismittel vernichten, verstecken nicht freiwillig offenbaren wollen. Aus diesen Gründen werden an die Sicherung von Beweismitteln während der Aufnahme in der Untersuchungshaftanstalt und der Aufenthalt im Freien genutzt werden, um vorher geplante Ausbruchsversuche zu realisieren. In jeder Untersuchungshaftanstalt Staatssicherheit sind deshalb insbesondere zu sichern, Baugerüste, Baumaßnahmen in und außerhalb der Untersuchungs-ha tans talten betrafen. Ein derartiges, auf konzeptionelle Vorbereitung und Abstimmung mit feindlichen Kräften außerhalb der Untersuchungshaftanstalten basierendes, feindliches Handeln der Verhafteten ist in der Regel Bestandteil operativer Spiele. Dazu können alle operativen Kräfte, Mittel und Methoden Staatssicherheit , Potenzen anderer staatlicher Organe und Einrichtungen sowie gesellschaftlicher Organisationen genutzt werden.

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