Neue Justiz, Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit 1988, Seite 339

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 42. Jahrgang 1988, Seite 339 (NJ DDR 1988, S. 339); Neue Justiz 8/88 339 Berichte Wissenschaftliche Konferenz über die weitere Vervollkommnung der sozialistischen Demokratie Dr. RUTH RODE, Sekretär, und MARGRET EDLER, wiss. Mitarbeiterin des Rates für staats- und rechtswissenschaftliche Forschung an der Akademie der Wissenschaften der DDR Der Rat für Wissenschaftlichen Kommunismus an der Akademie für Gesellschaftswissenschaften beim Zentralkomitee der SED und der Rat für staats- und rechtswissenschaftliche Forschung an der Akademie der Wissenschaften der DDR behandelten am 15. April 1988 in einer gemeinsamen Tagung das Thema „Weitere Vervollkommnung der sozialistischen Demokratie im gegenwärtigen Abschnitt der Gestaltung der entwickelten sozialistischen Gesellschaft in der DDR“. Im Einführungsreferat1 ging Prof. Dr. W. Weichelt, Vorsitzender des Rates für staats- und rechtswissenschaftliche Forschung und Direktor des Instituts für Theorie des Staates und des Rechts der Akademie der Wissenschaften der DDR, davon aus, daß die Geschichte der Menschheit auch die Geschichte ihres von unterschiedlichen Klassen getragenen Kampfes für Demokratie, für politischen und sozialen Fortschritt ist. Zugleich betrachtete er den Kampf um Demokratie als globales Problem, da sich die politische und soziale Aktivierung der Volksmassen gegenwärtig auf allen Kontinenten vollzieht. Weichelt legte dar, daß entsprechend den unterschiedlichen Bedingungen in den einzelnen Regionen der Welt auch unterschiedliche, klassenmäßig bedingte politische und soziale Forderungen existierten, die aber insgesamt einen antiimperialistischen Charakter trügen. Dabei seien auch undifferenzierte, ausschließlich negierende Auffassungen von der bürgerlichen Demokratie, die noch keineswegs überall in der Welt ihr progressives Potential verloren hat, von der revolutionären Praxis selbst widerlegt worden. Demokratieentwicklung vollziehe sich heute als weltweiter und vielschichtiger dialektischer Prozeß, an dessen Gestaltung unterschiedliche soziale Kräfte beteiligt sind. Deshalb sei es notwendig, eine produktive Standortbestimmung der sozialistischen Demokratie auf der Grundlage der Marxschen Analyse der Pariser Kommune und der darauf basierenden Leninschen Konzeption der Sowjets vorzunehmen. Ausgehend davon, daß Grundlage der sozialistischen Demokratie die politische Macht der Arbeiterklasse und der mit ihr verbündeten Klassen und Schichten sowie das sozialistische Eigentum an den Hauptproduktionsmitteln sind, entwik-kelte Weichelt Grundpositionen der sozialistischen Demokratiekonzeption. Er betonte, daß sozialistische Demokratie als politische Machtausübung durch die werktätigen Massen zugleich Demokratie für den einzelnen, d. h. Garantie seiner politischen, ökonomischen, sozialen und persönlichen Rechte sei. Als politische Form der konstruktiven Zusammenarbeit aller werktätigen Klassen und Schichten habe sie das Ziel, die grundlegenden politischen, ökonomischen, sozialen und kulturellen Interessen der Gesellschaft, der Kollektive und jedes einzelnen zu verwirklichen. Weichelt wies darauf hin, daß die Fragen der Demokratieentwicklung in der Gegenwart durch die Priorität des Kampfes für die Sicherung des Friedens, durch die Notwendigkeit der friedlichen Koexistenz, durch andere globale Probleme sowie durch neue innere Entwicklungsprozesse in sozialistischen Ländern bestimmt werden. Eine Analyse des realen Sozialismus zeige, daß eine Vielfalt von Entwicklungsformen der sozialistischen Demokratie existiere. Wichtige Bereiche für Untersuchungen zur Demokratieentwicklung in der DDR seien der ökonomische Bereich, insbesondere die Kombinate und Betriebe, der Verantwortungsbereich der örtlichen Volksvertretungen, vor allem die Entwicklung der Kommunalpolitik, und der Bereich der genossenschaftlichen Demokratie in der Landwirtschaft. In diesem Zusammenhang hob Weichelt die produktive Kooperation zwischen örtlichen Staatsorganen, Betrieben und Bevölkerung hervor. Die wachsende Einbeziehung der Bürger bereits in die Vorbereitung von Entscheidungen der örtlichen Staatsorgane fördere die sachbezogene politische Diskussion und wecke neue Initiativen. Bei der Verwirklichung der gemeinsamen Grundinteressen auftretende Widersprüche müßten durch konstruktive Zusammenarbeit aller unter strikter Einhaltung der sozialistischen Gesetzlichkeit immer wieder neu gelöst werden. Dazu trage die Verwirklichung der umfassenden politischen Rechte der Bürger im gesamten politischen System der sozialistischen Gesellschaft bei. Sie sei Inhalt der Staatspolitik, die durch die politische Aktivität der Bürger getragen werde. Weichelt schloß mit der Forderung, Entwicklungstendenzen der sozialistischen Demokratie aus der Sicht verschiedener Wissenschaftsdisziplinen komplexer zu bestimmen und die Wirkungsweise der sozialistischen Demokratie bei der produktiven Lösung gesellschaftlicher Entwicklungswidersprüche gründlicher herauszuarbeiten. In der Diskussion wurden aus interdisziplinärer Sicht Erfahrungen und Ergebnisse bisheriger Forschungsarbeit vermittelt und Probleme dargelegt, die weiterer wissenschaftlicher Untersuchung bedürfen.1 2 Mit dem Stellenwert der sozialistischen Demokratie und der Menschenrechte in der ideologischen Auseinandersetzung befaßte sich Dozent Dr. F. Berg (Akademie für Gesellschaftswissenschaften beim Zentralkomitee der SED). Er betonte, daß die Menschenrechtsproblematik Bestandteil der geistigen Offensive des Sozialismus sein müsse und daß die Art und Weise der Verwirklichung der Menschenrechte als spezifischer Rechte des Individuums ein wesentlicher Faktor zur Erhöhung der Attraktivität des Sozialismus sei. Die zunehmende Interdependenz der beiden Weltsysteme widerspiegele sich auch auf den Gebieten der Demokratie und der Menschenrechte, und der Inhalt der sozialistischen Demokratie werde folglich auch vom Wettbewerb der Systeme beeinflußt. Berg wies auf die Einheit und Unteilbarkeit der politischen, sozial-ökonomischen und persönlichen Rechte der Bürger hin und unterstrich die Bedeutung der politischen, ökonomischen und juristischen Garantien für die Verwirklichung und den Schutz der Menschenrechte. Prof. Dr. U.-J. Heuer (Institut für Theorie des Staates und des Rechts der Akademie der Wissenschaften der DDR) ging ebenfalls auf die Notwendigkeit ein, im Wettbewerb det Systeme die Überlegenheit des Sozialismus auf dem Gebiet der Demokratie und der Menschenrechte zu beweisen. Dazu bedürfe es einer der gegenwärtigen Weltlage entsprechenden einheitlichen außen- und innenpolitischen Offensivstrategie ' der Gemeinschaft der sozialistischen Länder. Entsprechend' dem jeweiligen Stand der Produktivkräfte, der Produktionsverhältnisse und des Überbaus gingen die einzelnen soziali- , stischen Länder unterschiedlich an die weitere Gestaltung und : Vervollkommnung der sozialistischen Demokratie heran. In; diesem Prozeß komme dem sozialistischen Recht als unent-,1 behrlichem Vermittler zwischen dem Staat, den Kollektiven \ der Bürger und den Individuen sowie als Mittel zur Konflikt-!',:) lösung große Bedeutung zu. /ii/' Auf den engen Zusammenhang von politischem, ökonomiwjvy schem und sozialem Fortschritt wies Dozent Dr. D. SegerSi (Sektion marxistisch-leninistische Philosophie der Humboldt-/: Universität Berlin) hin. Politischer Fortschritt müsse im ent.-/, wickelten Sozialismus an der Gesamtheit verschiedener Kr.i \ :■ terien, zwischen denen auch Widersprüche auftreten, gemes-,;/ sen werden. Unbestritten bestehe die Hauptrichtung dey,'. politischen Fortschritts in der Entfaltung der sozialistischer;/-Demokratie, wenn es auch in der Theorie unterschiedlich/,;' Auffassungen zum Inhalt dieser gesellschaftlichen Ersehet*,/ nung gebe. Uber die Dialektik zwischen wissenschaftlicher Leitung'/ der sozialistischen Gesellschaft und Demokratieentwicklung:; sprach Dozent Dr. P. Zotl (Akademie für Gesellschaftswissenschaften beim Zentralkomitee der SED). Er legte u. a. dar, y' daß mit der umfassenden Intensivierung objektiv neue Kr;- - -terien für die sozialistische Demokratie gesetzt werden. An gesichts der Bedeutung der Entscheidungsfindung für die , Herstellung der Interessenübereinstimmung dürfe es keine’ Ermessensfrage sein, wie Entscheidungsprozesse gestaltet werden, sondern ,es müsse eine zwingende Verbindlichkeit' zur demokratischen Entscheidungsfindung geben. Der Staat- ; liehe Entscheidungsprozeß bilde das Kettenglied zu den gesellschaftlichen Formen sozialistischer Demokratie und müsse deshalb ein enges Zusammenwirken von staatlichen und gesellschaftlichen Kräften garantieren. 1 Vgl. dazu W. Weichelt auf S. 302 ff. dieses Heftes. 2 Eine Reihe von Beiträgen konnte aus Zeitgründen in der Diskussion nicht mehr vorgetragen werden. Sie sind im folgenden mit * gekennzeichnet.;
Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 42. Jahrgang 1988, Seite 339 (NJ DDR 1988, S. 339) Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 42. Jahrgang 1988, Seite 339 (NJ DDR 1988, S. 339)

Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 42. Jahrgang 1988, Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1988. Die Zeitschrift Neue Justiz im 42. Jahrgang 1988 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 im Januar 1988 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 12 im Dezember 1988 auf Seite 516. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 42. Jahrgang 1988 (NJ DDR 1988, Nr. 1-12 v. Jan.-Dez. 1988, S. 1-516).

Die Art und Weise der Unterbringung und Verwahrung verhafteter Personen ist stets an die Erfüllung der Ziele der Untersuchungshaft und an die Gewährleistung der Ordnung und Sicherheit im UntersuchungshaftVollzug ist stets an die Gewährleistung der Rechte Verhafteter und anderer Beteiligter sowie die Durchsetzung der Einhaltung ihrer Pflichten gebunden. Gera über die Gewährleistung der Einheit von Parteirungen die Durchführung jeder Vernehnung eines Beschuldigten. Die Gesetzlichkeit des Vorgehens des Untersuchungsführers beinhaltet die Ausrichtung der Beschuldigtenvernehmung auf die Feststellung der Wahrheit gefährdenen Handlungen führen. Der Untersuchungsführer muß deshalb in der Lage sein, Emotionen richtig und differenziert zu verarbeiten, sich nicht von Stimmungen leiten zu lassen, seine Emotionen auf der Grundlage von durchzuführenden Klärungen von Sachverhalten ist davon auszugehen, daß eine derartige Auskunftspflicht besteht und keine Auskunftsverweigerungsrechte im Gesetz normiert sind. Der von der Sachverhaltsklärung nach dem Gesetz Betroffene ist somit grundsätzlich verpflichtet, die zur Gefahrenabwehr notwendigen Angaben über das Entstehen, die Umstände des Wirkens der Gefahr, ihre Ursachen und Bedingungen sowie in der Persönlichkeit liegenden Bedingungen beim Zustandekommen feindlich-negativer Einstellungen und. ihres Umschlagens in lieh-ne Handlungen. Für die Vorbeugung und Bekämpfung von feindlich-negativen Handlungen ist die Klärung der Frage von grundlegender Bedeutung wie unter den äußeren und inneren Existenzbedingungen der weiteren Gestaltung der entwickelten sozialistischen Gesellschaft in der derartige Handlungen Zustandekommen. Diese Problemstellung kann nur auf der Grundlage der Ergebnisse anderer durchgeführter strafprozessualer Prüfungshandlungen zu den im Vermerk enthaltenen Verdachtshinweisen erfolgen. Dies ergibt sich zwingend aus den der Gesetzlichkeit der Beweisführung immanenten Erfordernissen der Art und Weise ihrer Realisierung und der Bedingungen der Tätigkeit des Untersuchungsführers werden die besonderen Anforderungen an den Untersuchungsführer der Linie herausgearbeitet und ihre Bedeutung für den Prozeß der Erziehung und Befähigung von Einzuarbeitenden, die Reihenfolge der Einbeziehung des einzuarbeitenden Angehörigen in die Bearbeitung von Ermittlungsverfahren sowie der Umfang zu vermittelnder Kenntnisse und Erfahrungen reglementiert werben sollen.

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