Neue Justiz, Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit 1988, Seite 336

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 42. Jahrgang 1988, Seite 336 (NJ DDR 1988, S. 336); 336 Neue Justiz 8/83 Aus der Redaktion berichtet Arbeitsbesuche in der VR Polen und in der Ungarischen VR Auf Einladung der Chefredakteure Andrzej Dobrzynski („Prawo i Zycie“, Wochenzeitung des Polnischen Juristenverbandes für die Bevölkerung) und Dr. Peter Böör („Magyar Jog“, juristische Monatszeitschrift des Ungarischen Juristenverbandes) hielt sich Chefredakteur Dr. Gerhard Steffens vom 9. bis 13. Mai in der Volksrepublik Polen und vom 6. bis 10. Juni 1988 in der Ungarischen Volksrepublik auf. Er hatte Gelegenheit, über Erfahrungen zu berichten, wie mit den Veröffentlichungen in der „Neuen Justiz" ein wirksamer Beitrag zur Verwirklichung der Staats- und Rechtspolitik in Umsetzung der Beschlüsse des XI. Parteitages der SED angestrebt wird, und sich zu informieren, welche Aufgaben die Redaktionen der Bruderzeitschriften gegenwärtig zur Unterstützung der Rechtspolitik in ihren Ländern erfüllen. In der VR Polen kam es u. a. zu einem Gespräch mit dem Beauftragten für Bürgerrechte, Prof. Dr. Ewa Lqtowska, über Erfahrungen mit dieser seit Januar 1988 bestehenden Institution zur Kontrolle der Einhaltung der Gesetzlichkeit. Aktuelle Fragen der Staats- und Rechtsentwicklung sowie der Rechtspraxis legten Vertreter des Verfassungsgerichts, des Gesetzgebungsrates und des Pressebüros des Sejm, des Landesrates der Polnischen Verbraucherföderation und des Wojewodschaftsstaatsanwalts von Warschau dar. Zu herzlichen Begegnungen kam es mit dem Generalsekretär der Vereinigung Polnischer Juristen, Juliusz Petrykowski, und in der Wojewodschaft Lomza mit dem Vorsitzenden der dortigen Juristenorganisation, Jerzy Panasewicz, sowie mit Juristen dieser Wojewodschaft. In der Ungarischen Volksrepublik gab es u. a. Informationsge-spröche mit Dr. Gyula Boricz, Staatssekretär im Ministerium der Justiz, Dr. Gyula Czili, Stellvertreter des Präsidenten des Obersten Gerichts, und Sandor Nyiri, Stellvertreter des Generalstaatsanwalts zu Fragen der Gesetzgebung und der Tätigkeit der Justizorgane. An der juristischen Fakultät der Budapester Universität (Prof. Dr. Jänos Nemeth) wurde über Lehre. Ausbildung und Forschung gesprochen, und im Landesinstitut für Kriminologie und Kriminalistik vermittelte Dr. Joszef Gedöny Einblick in Forschungsergebnisse. Freundschaftliche Zusammenkünfte gab es mit der Leitung des Komitatsgerichts in Szeged und mit dem Generalsekretär des Ungarischen Juristenverbandes, Dr. Läszlö Nagy, der über strukturelle und aufgabenbezogene Veränderungen seiner Organisation Informierte. Mit beiden Redaktionen wurden die Freundschaftsbeziehungen vertieft und die Arbeitskontakte ausgebaut. und nicht nur in Grundsatzbestimmungen umzusetzen. So genügt es nicht, die Völker- und grundrechtliche Bedeutung des Rechts auf Verteidigung allgemein zu betonen. Für die einzelnen Stadien des Strafverfahrens sind vielmehr daraus konkrete Vorschläge abzuleiten, z. B. für die Ausgestaltung der Rechte des Verdächtigen, des Beschuldigten, des Angeklagten und auch des Verurteilten. Entsprechendes gilt beispielsweise für die allseitige Ausgestaltung des demokratischen Zentralismus im Strafverfahren und für die Stellung der durch Straftaten Geschädigten. Neufassung heißt Beibehaltung und Ausbau des in der langjährigen Praxis Bewährten und Umsetzung neuer Erkenntnisse, die den Anforderungen des qualitativ neuen Abschnitts der Gestaltung der entwickelten sozialistischen Gesellschaft in der DDR gerecht werden. Auch das Strafverfahren und das Strafverfahrensrecht haben in Kenntnis der sich vertiefenden innen- und außenpolitischen Zusammenhänge einen Beitrag zur Überlegenheit des Sozialismus, seines Rechts und seiner Gesetzlichkeit in der Systemauseinandersetzung mit dem Imperialismus und im Dialog mit friedliebenden Kräften zu leisten, die Rechtssicherheit als Wesensmerkmal sozialistischer Lebensqualität weiter zu erhöhen. Die Neufassung verlangt also neues Denken und einen qualitativ neuen Schritt bei der Gestaltung des Strafverfahrensrechts; sie schließt die Erhöhung der Verständlichkeit und Übersichtlichkeit, das Ausfüllen von Lücken und die Überwindung von Mängeln ein, kann sich aber darin nicht erschöpfen. 2. Das Wechselverhältnis von Rechtsverwirklichung und Rechtsetzung ist im Einklang mit der Dynamik der gesellschaftlichen Entwicklung bei der Erarbeitung der Neufassung der Strafprozeßordnung zu beachten. „Rechtsetzung und Rechtsverwirklichung müssen in der Leitungstätigkeit als ein einheitlicher Prozeß begriffen und gehandhabt werden, wenn die Wirksamkeit des Rechts nicht von vornherein eingeengt werden soll.“6 Beim erreichten Stand der Gestaltung des sozialistischen Rechtssystems stellt die Qualifizierung der Rechtsanwendung7 das Hauptkettenglied der weiteren Festigung der sozialistischen Gesetzlichkeit und der unbedingten Gewährleistung der Rechte und der Würde des Menschen dar. Diese Feststellungen gelten uneingeschränkt für das Strafverfahrensrecht. Die Qualität der Rechtsanwendung bestimmt, ob und wie die angestrebten Ziele der Rechtsnormen tatsächlich erreicht werden. „Das somalistische Recht vermag nur dann schöpferisch zu wirken, wenn schöpferisch mit ihm umgegangen wird.“8 Angewendet wird das Strafverfahrensrecht speziell von den Mitarbeitern der Organe der Strafrechtspflege. Ihre Qualifizierung ist für die weitere Erhöhung der gesellschaftlichen Wirksamkeit des Strafverfahrensrechts bei der Bekämpfung und Vorbeugung von Straftaten sehr wichtig. Aus der Rechtsanwendung gewinnen wir für die Rechtsetzung entscheidende Erkenntnisse. Im Prozeß der Rechtsanwendung wird das Recht selbst in bestimmten Grenzen im Rahmen der geltenden Normativakte weiterentwickelt. Auch das beste neue Gesetz sichert niemals automatisch eine neue Qualität der Rechtsanwendung. Obwohl die Notwendigkeit einer Neufassung der StPO zu bejahen ist, muß andererseits hervorgehoben werden, daß das geltende Recht wie auch in Leitungsdokumenten der zentralen Organe der Strafrechtspflege betont wird9 vielfältige Möglichkeiten zur weiteren Erhöhung der gesellschaftlichen Wirksamkeit des Strafverfahrens bietet. Aus all diesen Feststellungen sind schließlich auch Schlußfolgerungen für die Methodik der Erarbeitung einer Neufassung der Strafprozeßordnung abzuleiten: für die Analyse-Tätigkeit, für das Zusammenwirken von Theorie und Praxis, für die interdisziplinäre Zusammenarbeit und nicht zuletzt für das grundsätzliche, politisch richtige Herangehen an die Erfüllung dieser komplizierten Aufgabe. Strafverfahrensrecht und komplexe Kriminalitätsvorbeugung und -bekämpfung Wie die Gestaltung der entwickelten sozialistischen Gesellschaft in ihrer Komplexität ist auch die Vorbeugung und Bekämpfung der Kriminalität als deren Bestandteil ein langfristiger und komplizierter, staatlich geleiteter Prozeß. Das Parteiprogramm der SED hebt richtungweisend in diesem Zusammenhang hervor: „Entwickelte sozialistische Gesellschaft das heißt, die sozialistische Staats- und Rechtsordnung allseitig zu festigen und die sozialistische Demokratie breit zu entfalten ,“19 Das Strafverfahren hat als Kernstück der Bekämpfung von Straftaten zugleich einen wesentlichen Beitrag zu deren Vorbeugung zu leisten. Die Möglichkeiten und Notwendigkeiten der Bekämpfung und Vorbeugung von Straftaten sind von entscheidendem Einfluß auf die Gestaltung des Strafverfahrensrechts und seine Anwendung. Hinzu treten Anforderungen genereller Natur an die Qualität sozialistischer staatlicher Leitung, die für das Strafverfahren als spezifische Form staatlicher Leitung uneingeschränkte Geltung besitzen. Dazu gehört die Aufgabe, „die Wirksamkeit der staatlichen Organe auf allen Ebenen weiter zu vergrößern, einen massenverbundenen Arbeitsstil noch energischer durchzusetzen und die sozialistische Demokratie allseitig zu entfalten“.u Diese Feststellungen und die (vor allem kriminologischen) Erkenntnisse über die Entwicklung, die Vorbeugung und die Bekämpfung der Kriminalität sind bei der Erarbeitung einer Neufassung der Strafprozeßordnung zu durchdenken und umzusetzen. Dabei dürfen Fragen der Dekrimi-nalisierung und der Depönalisierung sowie der Erhöhung der Wirksamkeit differenzierter Formen rechtlicher Verantwortlichkeit12, die für die Strafrechtsentwicklung sowie den Zu- * 11 6 R. Arlt/G. Stiller, Entwicklung der sozialistischen Rechtsordnung in der DDR, Berlin 1973, S. 62. 7 H. Godknecht/D. Joseph/G. Udke, „Rechtsanwendung und Wirksamkeit des Rechts“, Staat und Recht 1985, Heft 11, S. 874 ff. 8 K. A. Mollnau/R. Svensson, „Zur theoretischen Analyse des rechtlichen Regelungsprozesses im entwickelten Sozialismus“, Staat und Recht 1985, Heft 3, S. 231 ff. (bes. S. 234). 9 Vgl. z. B. die Materialien der 4. Plenartagung des Obersten Gerichts vom 21. Dezember 1982, OG-Informationen 1983, Nr. 1, S. 3; 10. Plenartagung des Obersten Gerichts vom 19. Dezember 1984, OG-Informationen 1984, Nr. 6. S. 3, sowie der 5. Plenartagung des Obersten Gerichts vom 16. Dezember 1987, OG-Informationen 1988, Nr. 1, S. 3. 10 Programm der SED, Berlin 1976, S. 21. 11 H. Axen, Aus dem Bericht des Politbüros an die 3. Tagung des Zentralkomitees der SED, Berlin 1986, S. 71. 12 E. Buchholz/W. Griebe, „Neue Tendenzen im Strafrecht und Ordnungswidrigkeitsrecht der europäischen sozialistischen Länder“, NJ 1987, Heft 2, S. 63.;
Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 42. Jahrgang 1988, Seite 336 (NJ DDR 1988, S. 336) Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 42. Jahrgang 1988, Seite 336 (NJ DDR 1988, S. 336)

Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 42. Jahrgang 1988, Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1988. Die Zeitschrift Neue Justiz im 42. Jahrgang 1988 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 im Januar 1988 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 12 im Dezember 1988 auf Seite 516. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 42. Jahrgang 1988 (NJ DDR 1988, Nr. 1-12 v. Jan.-Dez. 1988, S. 1-516).

Die Organisierung und Durchführung von Maßnahmen der operativen Diensteinheiten zur gesellschaftlichen Einwirkung auf Personen, die wegen Verdacht der mündlichen staatsfeindlichen Hetze in operativen Vorgängen bearbeitet werden Potsdam, Duristische Hochschule, Diplomarbeit Vertrauliche Verschlußsache Die objektive und umfassende Eewsis-würdigung als Bestandteil und wichtige Methode der Qualifizierung der Beweisführung als Voraussetzung für die Einleitung eines Ermittlungsverfahrens durch die Untersuchungsorgane Staatssicherheit bearbeiteten Ermittlungsverfahren beinhalten zum Teil Straftaten, die Teil eines Systems konspirativ organisierter und vom Gegner inspirierter konterrevolutionärer, feindlicher Aktivitäten gegen die sozialistische Staats- und Gesellschaftsordnung der sowie ihre Bürger negative Folgen hervorrufen. Zu den wichtigsten Erscheinungsformen des Mißbrauchs gehören Spionageangriffe gegen alle Bereiche des gesellschaftlichen Lebens, die Verbreitung subversiver Propaganda, die Inspirierung und Organisierung politischer Untergrundtätigkeit und die Schaffung einer antisozialistischen inneren Opposition in der Vertrauliche Verschlußsache - Grimmer, Liebewirth, Meyer, Möglichkeiten und Voraussetzungen der konsequenten und differenzierten Anwendung und Durchsetzung des sozialistischen Strafrechts sowie spezifische Aufgaben der Linie Untersuchung im Prozeß der Vorbeugung und Bekämpfung von Versuchen des Gegners zur Insoirierung und Organisierung politischer Untergrundtätigkeit spielten die in der akkreditierten Korrespondenten westlicher Massenmedien; mit konkreten Aktivitäten traten dabei insbesondere sowie der in die eingereiste Journalist des Hessischen Rundfunks, Erscheinung, Von den in Bearbeitung genommenen Personen zeigt sich die Wirksamkeit der vom Gegner betriebenen politisch-ideologischen Diversion und Kontaktpolitik Kontakttätigkeit in der Herausbildung ihrer feindlich-negativen Einstellungen zur sozialistischen Staats- und Gesellschaftsordnung und ihrer weltanschaulichen Grund- läge, dem Marxismus-Leninismuse Feindliche Einstellungen bringen die innere Bereitschaft zu einem Handeln zum Ausdruck, das offen oder verdeckt dem Ziel dient, die sozialistische Staats- und Gesellschaftsordnung hat. Strafrechtswidrig wird die Handlung jedoch dann, wenn die Eingabe in der Öffentlichkeit verbreitet wird, um andere zum Beispiel zur Unterschriftsleistung zu veranlassen.

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