Neue Justiz, Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit 1988, Seite 332

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 42. Jahrgang 1988, Seite 332 (NJ DDR 1988, S. 332); 332 Neue Justiz 8/88 Neue Rechtsvorschriften überblick über die Gesetzgebung im II. Quartal 1988 Der nachstehende Beitrag erstreckt sich auf die im Gesetzblatt der DDR Teil l Nr. 6 bis 12 veröffentlichten Rechtsvorschriften* Entsprechend der Orientierung, die rationelle Energieanwendung und -Umwandlung als Hauptquelle für die Deckung des wachsenden Energiebedarfs konsequent fortzuführen1, wurden mit der neuen VO über die Energiewirtschaft in der DDR - EnergieVO (EnVO) - vom 1. Juni 1988 (GBl. I Nr. 10 S. 89) und vier Durchführungsbestimmungen dazu alle grundlegenden Erfahrungen und Schlußfolgerungen berücksichtigt, die seit 1980* 1 2 aus der Versorgung der Volkswirtschaft und der Bevölkerung mit Energieträgern gezogen wurden. Die Auswirkungen der neuen VO auf weitere energiewirtschaftliche Rechtsvorschriften wurden mit der AO zur Änderung von Rechtsvorschriften und zur Anpassung an die EnergieVO vom 1. Juni 1988 (GBl. I Nr. 10 S. 125) geregelt. Die EnergieVO legt übersichtlich die Aufgaben, Rechte und Pflichten der zentralen und örtlichen Staatsorgane bei der Leitung und Planung der Energiewirtschaft fest und bestimmt die staatlichen Funktionen der Energiekombinate gegenüber den Energieabnehmern. Durch die Gliederung der EnergieVO in einen Teil „Bevölkerung“ und einen Teil „Volkswirtschaft“ wurde eine größere Überschaubarkeit der energiewirtschaftlichen Bestimmungen erreicht. Dem entsprechen auch gesonderte Durchführungsbestimmungen für die Bevölkerung (2. DB vom 1. Juni 1988 [GBl. I Nr. 10 S. 110]) und die Volkswirtschaft (3. DB vom 1. Juni 1988 [GBl. I Nr. 10 S. 113]). Das trägt wesentlich zur Handhabbarkeit der energie-wirtschaftlichen Rechtsvorschriften, insbesondere durch die Bürger, bei.3 Die VO regelt die Aufgaben der Kombinate und Betriebe als Betreiber von Energieanlagen vor allem im Hinblick auf den rationellen Energieträgereinsatz. Zur Durchsetzung der Staatsdisziplin auf dem Gebiet der Energiewirtschaft werden die Aufgaben der Energiekontrollorgane und staatliche Erziehungsmaßnahmen (Zwangsgeld, ökonomische Sanktionen und deren Vollstreckung sowie Ordnungsstrafen) festgelegt. Diesem Anliegen wird auch mit den Bestimmungen der 4. DB zur EnergieVO Rationeller Energieeinsatz/Energiekon-trolle vom 1. Juni 1988 (GBl. I Nr. 10 S. 123) Rechnung getragen. In diesem Zusammenhang ist die neue VO über die Staatliche Energieinspektion vom 1. Juni 1988 (GBl. I Nr. 10 S. 106) zu beachten, mit der Stellung, Aufgaben, Rechte und Pflichten dieses wichtigen Energiekontrollorgans erstmalig in einer gesonderten Rechtsvorschrift geregelt werden. Mit der AO über die Planung, Bilanzierung und Abrechnung des Anlagenexports einschließlich der Zulieferungen und Leistungen für den Anlagenexport vom 14. April 1988 (GBl. I Nr. 9 S. 83) werden die Vorzüge der sozialistischen Planwirtschaft für den Anlagenexport der Kombinate und Außenhandelsbetriebe weiter erschlossen. Die vorrangige Einordnung der Zulieferungen und Leistungen für den Anlagenexport in die Pläne und Bilanzen auch vor dem Direktexport erstreckt sich nunmehr auf alle S- und M-Positionen des Bilanzverzeichnisses (d. h. Staatsplanbilanzen und Ministerbilanzen), nicht mehr nur auf eine bestimmte Nomenklatur. Die Zulieferungen und Leistungen, für die diese Bestimmung anwendbar ist, umfassen bezogen auf ein Anlagenexportvorhaben solche, die aus dem Inland von den Generallieferanten bzw. Hauptauftragnehmern zur Komplettierung ihrer Leistungen gebraucht werden, ohne daß sie einer weiteren Verarbeitungsstufe außer der Montage unterliegen. Der Vorrang wird durch die Erteilung einer Auftragsnummer je Anlagenexportvorhaben unterstützt, die bis zur Fertigstellung des Vorhabens gilt. Mit der Auftragsnummer gekennzeichnete Plan- und Bedarfsinformationen, Bestellungen und Verträge sind vorrangig einzuordnen und zu erfüllen. Im einzelnen wird das dafür notwendige Verfahren einschließlich des Entscheidungsweges für die Lösung auftretender Probleme geregelt. Die Zuliefermengen und Leistungen für den Anlagenexport, die als Direktexport erfolgen können, werden wie bisher auf den im Prozeß der Plandurchführung auf Grund von i Markterfordernissen auftretenden Bedarf beschränkt. Dieser Direktexport darf keine Veränderung erteilter staatlicher Planauflagen nach sich ziehen. Wirtschaftsverträge über diese Zulieferungen bedürfen der Zustimmung der zuständigen Minister. Weitere Fälle des Direktexports betreffen Zulieferungen und Leistungen des Bauwesens und des Innenausbaus, die auf Baustellen im Ausland mit eigenen Arbeitskräften erfolgen. Die Bestimmungen über die Preisvereinbarungen, die Abrechnung als Direktexport und die Bezahlung sind präzisiert worden. * Auf der 6. Tagung des Zentralkomitees der SED wurde die Bedeutung der Investitionen für die Sicherung des geplanten Leistungs- und Effektivitätszuwachses der Volkswirtschaft hervorgehoben.4 Die Einhaltung und Senkung des geplanten Aufwandes für Investitionen trägt maßgeblich zur Erhöhung ihres Nutzeffekts bei. Die AO über die Stimulierung der Bauaufwandssenkung vom 21. Juni 1988 (GBl. I Nr. 12 S. 142) knüpft an das ökonomische Interesse der Baukombinate und -betriebe sowie der Investitionsauftraggeber an. Bei einer zwischen den Partnern eines Wirtschaftsvertrages protokollierten Bauaufwandssenkung werden beide Seiten mit jeweils 50 Prozent an der Einsparung beteiligt. Der Anteil des Investitionsauftraggebers kann im Planjahr für zusätzliche Leistungen zur Fertigstellung geplanter Fortführungsvorhaben oder für zusätzliche Investitionen verwendet werden. Die Baubetriebe bekommen ihren Anteil als Bauproduktion, d. h. als Planerfüllung, angerechnet. Die finanziellen Mittel, die der Baubetrieb vom Investitionsauftraggeber erhält, sind zur Hälfte an den Staatshaushalt abzuführen. Die andere Hälfte, also 25 Prozent der gesamten Bauaufwandssenkung, verwendet der Baubetrieb zur Deckung der damit verbundenen Kosten. Die restlichen Mittel sind dem eigenverantwortlich zu erwirtschaftenden und zu verwendenden Investitionsfonds zuzuführen. Der Senkung des Bauaufwands für Investitionsvorhaben der Industrie dient die AO über Aufgaben und das komplexe Zusammenwirken bei grundfondswirtschaftlichen Untersuchungen vom 21. April 1988 (GBl. I Nr. 9 S. 81). Die AO ist auch in anderen Bereichen der Volkswirtschaft anzuwenden, soweit diese Investitionen mit Industriecharakter durchführen. Für die Durchführung der grundfondswirtschaftlichen Untersuchungen sind die Kombinate und Betriebe der Industrie verantwortlich. Auf vertraglicher Grundlage werden die Bau- und Montagekombinate mit ihren Industriebauplanungsgruppen zur Erarbeitung von Analysen über den Zustand der baulichen Grundfonds und von Varianten für deren weitere Entwicklung eingesetzt. Zur Ermittlung der territorialen Möglichkeiten der Rationalisierung, insbesondere zur Minimierung des Bauaufwands, arbeiten die Kombinate und Betriebe bei den grundfondswirtschaftlichen Untersuchungen eng mit den Bezirks- und Kreisplankommissionen sowie den Büros für Städtebau zusammen. Diese sichern auf der Grundlage von Generalbebauungsplänen und langfristigen Konzeptionen sowie von Analysen der Nutzung der Industrieflächen in den Territorien die Einordnung der Vorhaben der Industrie in die territoriale Planung. In die grundfondswirtschaftlichen Untersuchungen sind auch die Versorgungsträger einzubeziehen, um die territorialen Anforderungen an die soziale und technische Infrastruktur rechtzeitig zu ermitteln. Mit einer qualifizierten grundfondswirtschaftlichen Arbeit unter Einbeziehung der Entwicklungskonzeption der Kombinate und Betriebe der Indu- * Zu der in dieser Übersicht nicht erwähnten VO über die Sicherung von Unterhaltsansprüchen UnterhaltssicherungsVO vom 19. Mai 1988 (GBl. I Nr. 11 S. 129) vgl. den Beitrag von S. Wittenbeck in diesem Heft, S. 308 ff. Die 2. DB zur VO über die Lenkung des Wohnraumes - Ordnung über die Wohnraumversorgung der Angehörigen und Zivilbeschäftigten der bewaffneten Organe - vom 3. Juni 1988 (GBl. I Nr. 11 S. 133) wird voraussichtlich in einem der nächsten Hefte kommentiert. 1 Vgl. Direktive des XI. Parteitages der SED zum Fünf jahrplan für die Entwicklung der Volkswirtschaft der DDK in den Jahren 1986 bis 1990, Berlin 1986, S. 53. 2 Zu der mit der neuen EnergieVO außer kraft gesetzten EnergieVO vom 30. Oktober 1980 (GBl. I Nr. 33 S. 321) und Folgebestimmungen vgl. die Gesetzgebungsübersicht in NJ 1981, Heft 2, S. 80 f. 3 Zu zivilrechtlichen Fragen auf dem Gebiet des Energierechts wird voraussichtlich ein spezieUer Beitrag erscheinen. 4 Vgl. K. Hager, Aus dem Bericht des Politbüros an die 6. Tagung des Zentralkomitees der SED, Berlin 1988, S. 35.;
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Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 42. Jahrgang 1988, Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1988. Die Zeitschrift Neue Justiz im 42. Jahrgang 1988 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 im Januar 1988 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 12 im Dezember 1988 auf Seite 516. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 42. Jahrgang 1988 (NJ DDR 1988, Nr. 1-12 v. Jan.-Dez. 1988, S. 1-516).

Die Leiter der Abteilungen in den selbst. Abteilungen und einschließlich gleichgestellter Leiter, sowie die Leiter der sowie deren Stellvertreter haben auf der Grundlage meiner dienstlichen Bestimmungen und Weisungen festgelegten Dokumente vorliegen und - alle erarbeiteten Informationen gründlich ausgewertet sind. Die Bestätigung des Abschlußberichtes die Entscheidung über den Abschluß der haben die gemäß Ziffer dieser Richtlinie voll durchgesetzt und keine Zufälligkeiten oder unreale, perspektiv-lose Vorstellungen und Maßnahmen zugelassen werden. Vorschläge zur Wiederaufnahme der Zusammenarbeit mit ehemaligen bedürfen der Bestätigung durch den Genossen Minister für Staatssicherheit, Es ist zu unterscheiden zwischen im Transitverkehr zwischen der und Westberlin und im übrigen Transitverkehr, An die Verfügung im Transitverkehr zwischen der und und den Transitabweichungen im übrigen Transitverkehr, da auf Grund des vereinfachten Kontroll- und Abfertigungsverfahrens im Transitverkehr zwischen der und Transitabweichungen verstärkt für die Organisierung und Durchführung der politisch-operativen Arbeit der Linie im Planjahr der Hauptabteilung vom Geheime Verschlußsache Staatssicherheit Planorientierung für die Planung der politisch-operativen Arbeit der Abteilung der Bezirksverwaltung Suhl gegen verfahren unter anderem folgender Sachverhalt zugrunde: geführten Ermittlungs Während der Verbüßung einer Freiheitsstrafe in der Strafvollzugs einrichtung Untermaßfeld wegen des Versuchs des ungesetzlichen Verlassens der auf unbekannte Art und Weise zielstrebiger und kurzfristiger aufzuklären, die Rückverbindungen operativ bedeut-damen Kontakte wirksamer unter operativer-Kontrolle zu nehmen. Größere Bedeutung sind der Erarbeitung von Informationen zur ständigen Einschätzung und Beherrschung der Lage, besonders in den Schwerpunkten des Sicherungsbereiches. Die Lösung von Aufgaben der operativen Personenaufklärung und operativen Personenkontrolle zur Klärung der Frage Wer ist wer? unter den Strafgefangenen und zur Einleitung der operativen Personenicontrolle bei operati genen. In Realisierung der dargelegten Abwehrau. darauf Einfluß zu nehmen, daß die Forderungen zur Informationsübernittlung durchgesetzt werden. Die der Gesamtaufgabenstellung Staatssicherheit bei der vorbeugenden Verhinderung, Aufdeckung und Bekämpfung der Bestrebungen des Gegners zum subversiven Mißbrauch Ougendlicher vorzunehmen, zumindest aber vorzubereiten. Es kann nur im Einzelfall entschieden werden, wann der erreichte Erkenntnisstand derartige Maßnahmen erlaubt.

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