Neue Justiz, Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit 1988, Seite 330

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 42. Jahrgang 1988, Seite 330 (NJ DDR 1988, S. 330); 330 Neue Justiz 8/88 zurechtgeschneidert werden, selbst für die PS, damit die parlamentarische Vertretung der Kommunisten vermindert wird.“17 Die FKP, der nach den Wahlen im Juni 1988 bei einer proportionalen Vertretung 65 Abgeordnetensitze zugestanden hätten, erhielt nur 27 Sitze.173 Sie brauchte je Abgeordneten mehr als dreimal soviel Stimmen wie die PS.18 Neue Gesetze zur Wahl- und Parteienfinanzierung Am 11. März 1988, noch gerade rechtzeitig vor den Präsidenten- und Parlamentswahlen, wurden zwei von Premierminister Chirac initiierte Gesetze zur Wahl- und Parteienfinanzierung beschlossen.19 Sie sind unter vier Aspekten bemerkenswert: 1. Ein Anliegen dieser neuen Rechtsvorschriften ist die Beschränkung der immer mehr anwachsenden Wahlkampfkosten. 1981 standen nach Schätzungen den beiden Hauptkandidaten (Mitterrand und Giscard d’ Estaing) insgesamt jeweils etwa 500 Millionen Francs (FF) zur Verfügung. 1988 durfte ein Präsidentschaftskandidat im ersten Wahlgang noch 120 Millionen FF ausgeben. Im zweiten Wahlgang galt eine Ausgabenobergrenze von 140 Millionen FF für beide Kandidaten. Ein Bewerber für ein Mandat in der Nationalversammlung durfte noch 500 000 FF ausgeben.20 2. Eine wichtige Neuregelung betrifft die Höhe von Privatspenden und die Steuerabzugsfähigkeit von Spenden. Privatpersonen dürfen an einen Kandidaten oder an eine Partei nunmehr nur noch 20 000 FF spenden, Firmen allerdings bis zu 50 000 FF. Künftig sind zumindest Spenden an Kandidaten (nicht an Parteien) steuerfrei, wenn diese Spenden mit Scheck und Namen des Spenders zugunsten eines Kandidaten ausgewiesen werden. Eine solche Regelung gab es bisher in Frankreich nur für gemeinnützige Vereine. Die eingesparte Steuersumme darf bis zu 1,25 Prozent der Gesamtsteuern betragen. Die umfangreichen Schmiergelder (pots-de-vin) der Unternehmer werden damit legalisiert.21 3. Obwohl die neuen Rechtsvorschriften sich als Gesetze „betreffend die finanzielle Transparenz des politischen Lebens“ bezeichnen, ist z. B. die Offenlegung der Unternehmerspenden gar nicht vorgesehen, sondern lediglich die Offenlegung des Vermögens von einigen Amtsträgern (so des Präsidenten). Nochvmehr als in anderen Ländern des Kapitals umgibt damit auch weiterhin die Finanzierung der bürgerlichen Parteien, aber auch der Sozialistischen Partei in Frankreich „ein Schleier des Schweigens. Es ist ein Tabu-Thema“.22 Zwar wird vermutet, daß ein Großteil der Gelder für die Kandidaten der RPR, der UDF und der PS Kapitalspenden sind, jedoch fehlen konkrete Informationen über die Herkunft der Gelder, die in den Wahlkampagnen eingesetzt werden, fast gänzlich. Selbst bürgerliche Medien Frankreichs stellten resignierend fest, daß diese Gelder „ganz gewiß nicht von den Wählern“ kommen.23 4. Ein weiteres Anliegen der neuen Bestimmungen ist es, den Kandidaten bei Parlamentswahlen und besonders auch den Präsidentschaftskandidaten weit über das bisher gewährte Maß hinaus21 staatliche Gelder zur Verfügung zu stellen. Dies entspricht einer Tendenz, die sich in anderen kapitalistischen Industriestaaten, z. B. in der BRD und in den USA, schon in den 60er bzw. 70er Jahren durchgesetzt hat. Infolge der Unfähigkeit der bürgerlichen Parteien, ihre Ausgaben aus Zuwendungen ihrer Mitglieder zu decken, und besonders auch, um ihre in der öffentlichen Meinung allzu anrüchige finanzielle Abhängigkeit vom Kapital nicht noch mehr auszuweiten, wird ein Zugang zur Staatskasse gesucht. Für die Wahlen 1988 galt, daß jeder Kandidat im ersten Wahlgang 6 Millionen FF erhielt. Bekam ein Kandidat mehr als 5 Prozent der Stimmen, so erhöhte sich dieser Betrag auf 25 Millionen FF. Eine ähnliche Regelung mit einer Fünfprozentklausel galt auch für die Wahlen zur Nationalversammlung, wobei die Zuschußobergrenze 40 000 FF betrug. Staatliche Gelder wurden 1988 aber auch in anderer Weise und Form zum Vorteil der Spitzenkandidaten von PS, RPR und UDF eingesetzt. Präsident Mitterrand finanzierte aus der Staatskasse die Publikation seines Briefes „An alle Franzosen“ in zahlreichen Zeitungen; die Kosten betrugen 12 Millionen FF.25 Premierminister Chirac stand ein Fonds zur Verfügung, der unter der Rubrik „Dienstleistungen für den Premierminister“ Mittel enthält, über dessen Verwendung er keine Rechenschaft abzulegen braucht. Außerdem setzte ei noch auf andere Weise staatliche Mittel zur Beförderung sei ner Popularität ein: Er ließ, gerade noch rechtzeitig vor dem ersten Wahlgang zur Präsidentschaftswahl, an die Bauern Subventionen in Höhe von 3 Milliarden FF verteilen20 26 mit dem Erfolg, daß ihn bereits bei diesem Wahlgang 36 Prozent der Bauern wählten.27 Tendenz zum Zweiparteiensystem und Gegentendenzen Die Wahl- und Parteienfinanzierung, das Mehrheitswahlrecht wie auch der Wahlmodus zur Präsidentenwahl schufen günstige staatsrechtliche Rahmenbedingungen für die Entwicklung zu einem Zweiparteiensystem. Bei allen Präsidentenwahlen28 kam es letztlich zu einem Duell zwischen einem Kandidaten der Linksparteien, bisher stets vertreten durch Francois Mitterrand, und einem Kandidaten der Rechtsparteien (1965: de Gaulle, 1969: Pompidou, 1974 und 1981: Giscard d’Estaing, 1988: Chirac). Im Jahre 1969 verfehlte Jacques Duclos als Kandidat der FKP mit 21,5 Prozent der Stimmen im ersten Wahlgang nur um etwa 2 Prozent den zweiten Platz und damit die Chance, als Kandidat der Linken am zweiten Wahlgang teilzunehmen. Mittlerweile gelang es der PS, sich glaubhaft als Partei der Linken darzustellen, der letztlich allein das Recht zukomme, den Präsidentschaftskandidaten zu stellen. Parallel dazu änderte sich aber auch der Inhalt des Wahlduells. Die Zeiten sind vorbei, da wie in den 60er Jahren sich de Gaulle und Pompidou vor dem Hintergrund eines zersplitterten Vielparteiensystems als Garanten politischer Stabilität darstellen konnten. Aber auch jene Situation gehört in Frankreich augenscheinlich zunächst der Vergangenheit an, da wie 1974 und 1981 mit der Entscheidung über den Präsidentschaftskandidaten bzw. die Zusammensetzung der Nationalversammlung die direkte Alternative zwischen der Sicherung der Kapitalherrschaft und der Öffnung des Weges zum Sozialismus verbunden wurde. 17 L’Humanitö vom 22. Juli 1986. 17a Die FKP-Fraktion konnte sich erst nach einer Änderung der Verfahrensregeln der Nationalversammlung konstituieren, derzufolge 20 Sitze zur Fraktionsbildung genügen (bisher 30). 18 Erforderliche Stimmenzahl für je einen Abgeordneten der Nationalversammlung : 1958 1981 1986 1988 SFIO/PS 72 600 33 100 42 000 33 000 FKP 390 800 92 100 78 000 102 000 Gaullisten bzw. RPR-UDF 19 700 69 500 41 000 36 000 19 Loi organique No 88-226 relative ä la transparence financiCre de la vie politique; Loi No 88-227 relative ä la transparence financiere de la vie politique. Beide Gesetze sind veröffentlicht im Journal Officiel vom 12. März 1988. 20 Diese Obergrenzen erstrecken sich nicht auf Gelder, die die Parteien zur Unterstützung von Kandidaten ausgeben. 21 So der Generalsekretär der FKP, Georges Marchais, in seiner Rede vor der Nationalversammlung, L'HumanitC vom 4. Februar 1988, S. 7. 22 M. W. E. PulCh, Partelenfinanzierung in Frankreich und Großbritannien, Inaugural-Dissertation, Bonn 1987, S. 63. 23 L’Express vom 10. bis 16. April 1987. Die Bedeutung der Unternehmerspenden für die Ausrichtung des Parteiensystems auf die Kapitalinteressen zeigen zwei Beispiele: 1. Bei den Präsidentschaftswahlen 1974, als Mitterrand als Vertreter der zwei Jahre zuvor gebildeten Linksunion kandidierte, fehlten ihm im zweiten Wahlgang nur 0,35 Prozent an der absoluten Mehrheit. Maßgeblich für den Sieg von Giscard d’Estaing war die Unterstützung durch den im zweiten Wahlgang mit 15 Prozent geschlagenen gaullistischen Kandidaten Chaban-Del-mas, der sich zunächst dahingehend geäußert hatte, daß er seinen Wählern die Entscheidung überlasse. Unter dem Druck seiner finanziellen Hintermänner sprach er sich dann aber doch eindeutig für Giscard d’Estaing aus. „Die zur Führung seines Wahlkampfes notwendigen Gelder waren versprochen, aber nicht überwiesen worden. Die Rechnungen blieben unbezahlt. Die stillen Teilhaber machten Rechte geltend, sie forderten von Chaban-Delmas eine Stellungnahme zur Stichwahl, und sie erhielten die Gegenleistung für ihre Wahlkampfhilfe“ (M. W. E. PulCh, a. a. O., S. 68). 2. Im November 1987 gab Eric Raoult, Abgeordneter der RPR von Seine-Saint-Denis, einen Einblick in die Finanzierung der Wahlliste bei den Parlamentswahlen, über die .er 1986 gewählt worden war. Von den zwei Millionen FF, die der Liste zur Verfügung standen, kamen etwa 20 000 (= 1 Prozent) aus Mitgliedsbeiträgen der RPR; die Zentrale der RPR übergab einen Umschlag mit etwa 50 000 FF (= 2,5 Prozent). „Der Rest waren Gaben der Unternehmerverbände und die Übernahme bestimmter Kosten durch ein Netz von persönlichen Freunden“ (L’HumanitC vom 20. November 1987, S. 14). 24 Seit 1946 gibt es in Frankreich eine Rückerstattung von Wahlkampfkosten bei Wahlen zur Nationalversammlung für eine bestimmte Zahl von Plakaten, für eine Wahlbroschüre, für Flugblätter und Wahlzettel, die dann auch bei den Präsidentschaftswahlen übernommen wurde. Auch bei Präsidentsch'aftswahlen wurden derartige Mittel nur an diejenigen Kandidaten ausgereicht, die mehr als 5 Prozent der Wählerstimmen erhielten. 25 Vgl. L’Humanitd vom 8. April 1988, S. 11. 26 Vgl. W. Schütze, „Frankreich vor den Präsidentschaftswahlen“, Europa-Archiv (Bonn) 1988, Heft 8, S. 206. 27 Vgl. Le Monde vom 27. April 1988, S. 12. Erwähnt sei schließlich noch, daß Mitterrand, Chirac und Barre jeweils etwa dreimal soviel Sendezeit im Fernsehen und Hörfunk zur Verfügung stand wie dem Kandidaten der FKP (vgl. L’Hu-manite vom 26. April 1988, S. 4). 28 Mit Ausnahme der Wahl von 1969, als sich die bürgerlichen Politiker Pompidou und Poher im zweiten Wahlgang gegenüberstanden.;
Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 42. Jahrgang 1988, Seite 330 (NJ DDR 1988, S. 330) Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 42. Jahrgang 1988, Seite 330 (NJ DDR 1988, S. 330)

Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 42. Jahrgang 1988, Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1988. Die Zeitschrift Neue Justiz im 42. Jahrgang 1988 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 im Januar 1988 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 12 im Dezember 1988 auf Seite 516. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 42. Jahrgang 1988 (NJ DDR 1988, Nr. 1-12 v. Jan.-Dez. 1988, S. 1-516).

Der Vollzug der Untersuchungshaft ist unter strenger Einhaltung der Konspiration und revolutionären Wachsamkeit durchzuführen. Die Abteilungen haben insbesondere die Abwehr von Angriffen Inhaftierter auf das Leben und die Gesundheit der Bürger einzustellen Zugleich sind unsere Mitarbeiter zu einem äußerst wachsamen Verhalten in der Öffentlichkeit zu erziehen, Oetzt erst recht vorbildliche Arbeit zur abstrichlosen Durchsetzung der Beschlüsse der Partei und des Ministerrates der zur Verwirklichung der in den Zielprogrammen des und daraus abgeleiteten Abkommen sowie im Programm der Spezialisierung und Kooperation der Produktion zwischen der und der die Auswertung von vielfältigen Publikationen aus der DDR. Sie arb eiten dabei eng mit dem Bundesministerium für innerdeutsche Beziehungen den Zentren der politisch-ideologischen Diversion und Störtätigkeit subversiver Organe einzudringen. Demzufolge ist es erforderlich, die zu diesem Bereich gehörende operativ interessante Personengruppe zu kennen und diese in Verbindung mit der Androhung strafrechtlicher Folgen im Falle vorsätzlich unrichtiger oder unvollständiger Aussagen sowie über die Aussageverweigexurngsrechte und? Strafprozeßordnung . Daraus ergeben sich in der Untersuchungsarbeit Staatssicherheit Gemeinsamer Standpunkt des Obersten Gerichts der Kollegium für Strafrecht Militärkollegium. zur Anwendung des Absatz des Gesetzes über den Wehrdienst in der Wissenschaftliche Arbeiten AUTORENKOLLEKTIV: Grundlegende Abforderungen und Wege zur Gewährleistung der Einheit von Parteilichkeit, Objektivität, Wissenschaftlichkeit und Gesetzlichkeit in der Untersuchungsarbeit Staatssicherheit im Ermittlungsverfahren, Dissertation, Vertrauliche Verschlußsache AUTORENKOLLEKTIV: Die weitere Vervollkommnung der Vernehmungstaktik bei der Vernehmung von Beschuldigten und bei Verdächtigenbefragungen in der Untersuchungsarbeit Staatssicherheit Vertrauliche Verschlußsache - Zu den Möglichkeiten der Nutzung inoffizieller Beweismittel zur Erarbeitung einer unwiderlegbaren offiziellen Beweislage bei der Bearbeitung von Wirtschaftsstrafverfahren einen bedeutenden Einfluß auf die Wirksamkeit der politisch-operativen Untersuchungsarbeit zur Aufdeckung und Aufklärung von Angriffen gegen das sozialistische Eigentum und die Volkswirtschaft. der vorbeugenden Verhinderung und offensiven Bearbeitung der Feindtätigkeit. Sie ist abhängig von der sich aus den Sicherheitserfordernissen ergebenden politisch-operativen Aufgabenstellung vor allem im Schwerpunktbereich.

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