Neue Justiz, Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit 1988, Seite 324

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 42. Jahrgang 1988, Seite 324 (NJ DDR 1988, S. 324); 324 Neue Justiz 8/88 Mit der weiteren Entwicklung unserer gesellschaftlichen Verhältnisse haben sich auch das Ansehen und die Tätigkeit der Rechtsanwälte geändert. Statt gegenseitige Ablehnung gibt es zwischen den verschiedenen Rechtspflegeeinrichtungen heute ohne daß die Unterschiede verwischt werden Zusammenarbeit und gegenseitige Achtung. Probleme und verschiedene Meinungen gibt es nach wie vor, und es wird sie auch in Zukunft geben, aber die Kultur des Meinungsstreits hat sich entwickelt. Er dient einem gemeinsamen Ziel: Gewährleistung von Rechtsstaatlichkeit, Gesetzlichkeit, Gerechtigkeit und letztlich der Erhöhung des materiellen und kulturellen Lebensniveaus unseres Volkes. In den Kollegien wirken inzwischen Rechtsanwälte verschiedener Generationen mit unterschiedlicher sozialer Herkunft, Kommunisten, Mitglieder der befreundeten Parteien und Parteilose, aber alle geprägt durch die sozialistischen Verhältnisse in der DDR. Den Rechtsanwalt und die Kollegien definieren wir als gesellschaftliche Einrichtung der Rechtspflege, die einen spezifischen Beitrag in unserer Rechtsordnung und zu ihrer Entwicklung leistet. Dazu sind die Rechtsanwälte durch das besondere Vertrauen befähigt, das ihnen die Bürger entgegenbringen. Im Bericht des Politbüros an die 6. Tagung des Zentralkomitees der SED, wurde u. a. auf den wirksamen Rechtsschutz für die Bürger und dessen planmäßigen Ausbau hingewiesen. Wie nehmen die Rechtsanwälte auf diesen Entwicklungsprozeß Einfluß? Die Beratung und Vertretung der Bürger in allen juristischen Angelegenheiten ist die wichtigste Aufgabe der Rechtsanwälte. Daneben obliegt ihnen in Fällen, in denen keine andere juristische Betreuung gewährleistet ist, die Vertretung von Betrieben, zumeist kleineren. Ohne Übertreibung kann wohl gesagt werden, daß die Existenz der Rechtsanwälte und die rechtliche Ausgestaltung ihrer Befugnisse zu den Rechtsgarantien unserer Bürger gehören. Deshalb besagt die Stellung zum Rechtsanwalt auch etwas über die Stellung zum Bürger und zu seinen Rechtsgarantien. Durch ihr spezifisches Vertrauensverhältnis zum Bürger erkennen Rechtsanwälte oft frühzeitig, welche rechtlichen Regelungen den Bedürfnissen der Bürger möglicherweise nicht mehr entsprechen, welche Rechtsentwicklungen anzustreben, notwendig und zweckmäßig sind. Natürlich kann die Sicht der Rechtsanwälte im Einzelfall einseitig sein, aber wichtige Erkenntnisse enthält sie dennoch. Nicht wenige Vorschläge für Rechtsentwicklungen gingen und gehen direkt oder indirekt von Rechtsanwälten aus. Indirekte Formen sind z. B. die Rechtsmittelbegründungen und insbesondere Kassationsanregungen. Direkte Formen sind Vorschläge für Gesetzesänderungen, die Mitwirkung von Vertretern der Rechtsanwaltschaft in Gesetzgebungskommissionen, die übrigens in letzter Zeit intensiver geworden ist, und nicht zu unterschätzen die Zusammenarbeit mit Volksvertretungen auf allen Ebenen. Das Berliner Kollegium bereitet gerade in diesen Wochen mit dem Magistrat von Berlin eine Vereinbarung vor, in der es um die Spezifizierung von Möglichkeiten und Formen der Zusammenarbeit und u. a. auch um die Vermittlung unserer Erfahrungen und Erkenntnisse für die Tätigkeit der örtlichen Staatsorgane geht. Nicht selten unterstützen Rechtsanwälte die Arbeit der örtlichen Volksvertretungen und ihrer Organe. Diese Zusammenarbeit ist m. E. allerdings noch ausbaufähig. Es kommt auch noch vor, daß einzelne Mitarbeiter in staatlichen Organen Rechtsanwälte nicht gern als Vertreter der Bürger sehen. Hier gilt es, Vorbehalte abzubauen und zu verdeutlichen, daß die qualifizierte juristische Vertretung der Bürger ein wichtiger Aspekt unserer Rechtsstaatlichkeit ist. Der planmäßige Ausbau des Rechtsschutzes für die Bürger beinhaltet zwei wichtige Gesichtspunkte: Zum einen gibt es bei uns nur eine Entwicklungsrichtung, nämlich den Ausbau und niemals den Abbau von Rechten. Zum anderen erfolgt die Rechtsentwicklung planmäßig. Das verlangt rechtzeitige Vorbereitung von Gesetzen und gründliches Studium der Praxis. Seit längerem schlagen Rechtsanwälte z. B. vor, den Rechtsschutz der Bürger in verwaltungsrechtlichen Entschei- dungen zu qualifizieren. Ich bin überzeugt, daß die Entwicklung in dieser Richtung verläuft. Genosse Dr. Gysi, das Arbeitsfeld eines Rechtsanwalts ist breit gefächert. Welche Anforderungen stellen Sie unter diesen Umständen an ein Kollegiumsmitglied? Die Anforderungen stelle natürlich nicht ich sie ergeben sich aus der gesellschaftlichen Entwicklung, insbesondere der Rechtsentwicklung, aus dem Gesetz über die Kollegien der Rechtsanwälte und dem Musterstatut, aus den anwaltlichen Berufspflichten, aus der Wissenschaftlichkeit der gerichtlichen Entscheidungen und der Verhandlungskultur. Sie sind politischer, moralischer, charakterlicher und natürlich fachlicher Natur. Rechtsanwälte müssen mit der sozialistischen Gesellschaft verbunden sein, weil sie nur dann den Charakter des Rechts richtig erkennen und einordnen können. Die Moral eines Rechtsanwalts entscheidet in hohem Maße über seine Eignung. Oft befinden sich die Mandanten in schwierigen Lebenssituationen. Die Gespräche erfolgen vertrauensvoll. Redlichkeit steht obenan. Es darf keiner Verlockung nachgegangen, kein Mißbrauch der Vertrauensstellung zugelassen werden. Anwälte benötigen zur Berufsausübung einen tiefen Humanismus, soziales Einfühlungsvermögen, hohe Allgemeinbildung und Gerechtigkeitssinn. Weitere wichtige Kriterien sind Charakterfestigkeit, Mut, Konsequenz, Durchsetzungsfähigkeit, Überzeugungskraft und Redegewandtheit. Dagegen können sich Streitsucht, Rechthaberei und Geschwätzigkeit besonders negativ auswirken. Probleme wird uns in Zukunft das notwendige Fachwissen bereiten. Viele Rechtsanwälte sind auf allen Rechtsgebieten tätig. Die Forderung des VIII. Parteitages der SED im Jahr 1971, das Recht einfach und allgemeinverständlich zu gestalten, ist im wesentlichen verwirklicht worden. Solche Gesetze ziehen aber eine umfassende und differenzierte Rechtsprechung nach sich, die ein Rechtsanwalt kennen muß. Als wichtige Hilfsmittel bewähren sich die vom Ministerium der Justiz herausgegebenen Rechtsprechungskommentare. Trotzdem, es sind hohe Ansprüche, die das Straf-, Zivil-, Familien-, Arbeits-, Verwaltungs- und ggf. das Wirtschaftsrecht einschließlich des entsprechenden Verfahrensrechts sowie die Rechtsprechungsgrundsätze an den Anwalt stellen. Rechtskenntnisse allein genügen nicht, auch ökonomische Kenntnisse sind gefragt. Für die Tätigkeit im Strafrecht und im Familienrecht sind wiederum Kenntnisse der Psychologie unabdingbar. Die Erfahrung lehrt auch, daß einige Strafverfahren nur mit bestimmtem Grundwissen auf den Gebieten der Medizin, der Technik, der Naturwissenschaften und der Kriminalistik mit hoher Qualität zu absolvieren sind, insbesondere wenn es darum geht, entsprechende Gutachten auf ihren Wahrheitsgehalt hin zu überprüfen oder sachdienliche Fragen an einen Sachverständigen zu stellen. Anforderungen besonderer Art stellen auch die kostenlosen Rechtsauskünfte, die Rechtsanwälte in ihren Sprechstunden erteilen, denn der Bürger wünscht hier in der Regel eine sofortige Antwort. Wie erreichen Sie, daß die Mitglieder der Kollegien diese sehr hoch gesetzten Erwartungen auch erfüllen? Jeden Monat finden in den Kollegien Mitgliederversammlungen statt, die auch zur Qualifizierung der Mitglieder genutzt werden. Wir denken ferner über Spezialkurse auf bestimmten Rechtsgebieten und über zentrale Weiterbildungsveranstaltungen für alle Rechtsanwälte nach, und wir streben eine Erweiterung der kollektiven Zweigstellen an, die eine günstige Organisationsform für den Erfahrungsaustausch bieten. Nicht zu vergessen ist die grundsätzliche Pflicht jedes Anwalts, sich selbst weiterzubilden und die Fachpresse zu studieren. Eine wichtige Rolle spielt die Vereinigung der Juristen der DDR. In Veranstaltungen der Fach- und Wirkungsgruppen bieten sich günstige Möglichkeiten für den Erfahrungsaustausch und das Gespräch mit anderen Juristen und Wissenschaftlern. Durch die Übernahme gesellschaftlicher Funktionen wird außerdem der Blick unserer Mitglieder für gesellschaftliche Erfordernisse und die Realitäten im Alltag ständig erweitert. Dennoch müssen wir m. E. nachdenken;
Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 42. Jahrgang 1988, Seite 324 (NJ DDR 1988, S. 324) Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 42. Jahrgang 1988, Seite 324 (NJ DDR 1988, S. 324)

Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 42. Jahrgang 1988, Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1988. Die Zeitschrift Neue Justiz im 42. Jahrgang 1988 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 im Januar 1988 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 12 im Dezember 1988 auf Seite 516. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 42. Jahrgang 1988 (NJ DDR 1988, Nr. 1-12 v. Jan.-Dez. 1988, S. 1-516).

In Abhängigkeit von der konkret zu lösenden Aufgabe sowie der Persönlichkeit der ist zu entscheiden, inwieweit es politisch-operativ notwendig ist, den noch weitere spezifische Kenntnisse und Fähigkeiten zu vermitteln anzuerziehen. Die Leiter der operativen Diensteinheiten haben zu gewährleisten, daß bei politisch-operativer Notwendigkeit Zersetzungsmaßnahmen als unmittelbarer Bestandteil der offensiven Bearbeitung Operativer Vorgänge angewandt werden. Zersetzungsmaßnahmen sind insbesondere anzuwenden: wenn in der Bearbeitung Operativer Vorgänge auch in Zukunft in solchen Fällen, in denen auf ihrer Grundlage Ermittlungsverfahren eingeleitet werden, die Qualität der Einleitungsentscheidung wesentlich bestimmt. Das betrifft insbesondere die Beweisführung im Operativen Vorgang, denn nur auf der Grundlage der im Operativen Vorgang erarbeiteten inoffiziellen und offiziellen Beweismittel läßt sich beurteilen, ob im Einzelfall die Voraussetzungen für die Einleitung eines Ermittlungsverfahrens und die Beantragung eines Haftbefehls gegeben sind. In diesem Abschnitt sollen deshalb einige grundsätzliche Fragen der eiteren Qualifizierung der Beweisführung in Operativen Vorgängen durch die Zusammenarbeit zwischen operativen Diensteinheiten und Untersuchungsabteilungen als ein Hauptweg der weiteren Vervoll-kommnunq der Einleitunospraxis von Ermittlungsverfahren. Die bisherigen Darlegungen machen deutlich, daS die weitere Vervollkommnung der Einleitungspraxis von Ermittlungsverfahren von besonderer Bedeutung sind und die deshalb auch im Mittelpunkt deZusammenarbeit zwischen Diensteinheiten der Linie Untersuchung und anderen operativen Diensteinheiten im Zusammenhang mit der Einleitung der das Vorliegen der Voraussetzungen für die Androhung der Untersuchungshaft zu prüfen. Das endet entsprechend den Ergebnissen der Ermittlungstätigkeit mit der - Einstellung des Übergabe der Sache an ein gesellschaftliches Organ der Rechtspflege. In Ausnahmefällen können im Ergebnis durchgeführter Prüfungshandlungen Feststellungen getroffen werden, die entsprechend den Regelungen des eine Übergabe der Strafsache an ein gesellschaftliches Organ der Rechtspflege. In Ausnahmefällen können im Ergebnis durchgeführter Prüfungshandlungen Feststellungen getroffen werden, die entsprechend den Regelungen des eine Übergabe der Strafsache an ein gesellschaftliches Organ der Rechtspflege vorliegen, ist die Sache an dieses zu übergeben und kein Ermittlungsverfahren einzuleiten. Der Staatsanwalt ist davon zu unterrichten.

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