Neue Justiz, Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit 1988, Seite 323

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 42. Jahrgang 1988, Seite 323 (NJ DDR 1988, S. 323); Neue Justiz 8/88 323 in einem postgradualen Direktstudium zum Erwerb des Diploms oder in einem externen Verfahren, in der Regel während der Assistentenzeit der Absolventen erworben. 6. Die künftige Gestaltung des rechtswissenschaftlichen Fernstudiums Es wird davon ausgegangen, daß auch künftig ein gesellschaftliches und auch persönliches Interesse daran besteht, daß sich Werktätige ohne Unterbrechung ihrer Berufstätigkeit zum Juristen qualifizieren. Voraussetzung sind Hochschulreife, grundsätzlich eine Delegierung sowie die Zulassungsentscheidung nach Aufnahmegesprächen. Für das rechtswissenschaftliche Fernstudium gelten die gleichen Zielstellungen, Anforderungen und Ausbildungs-Inhalte wie für das Direktstudium. Für geeignete und besonders erfolgreiche Absolventen der Fachschule für Staatswissenschaft ist die Möglichkeit zu schaffen, in einem speziellen Fernstudium die Qualifikation eines Juristen zu erwerben. 7. Aufgaben der Hochschulen bei der Weiterbildung der Juristen Die wachsende Rolle des Rechts in der entwickelten sozialistischen Gesellschaft, dessen ständige Weiterentwicklung und Vervollkommnung machen es erforderlich, für die in der Praxis und Wissenschaft tätigen Juristen die systematische Weiterbildung an den Universitäten und Hochschulen als gleichrangige Aufgabe zur Ausbildung und Forschung zu gestalten. Die systematische, turnusmäßige und alle Juristen erfassende postgraduale rechtswissenschaftliche Weiterbildung ist daher als ein objektives Erfordernis der Entwicklung der sozialistischen Rechtsordnung, ausgehend von spezialisierten juristischen Anforderungen, gemeinsam von den zentralen Praxisorganen und den Sektionen zu gewährleisten. Dazu sind die unterschiedlichen Bildungsinhalte und Ziele der Aus- und Weiterbildung in ihrem wechselseitigen Zusammenhang genau zu bestimmen. Die Einrichtungen des Hochschulwesens (Sektionen und Institute) bieten den in der Praxis tätigen Juristen abgestimmte Formen postgradualer Weiterbildung an: zum Erwerb aufgabenbezogener Spezialkenntnisse (so auf Gebieten der Außenwirtschaft, wie z. B. Anlagenexport) in Kursen, Lehrgängen oder Zyklen; zur faschen Vermittlung neuester Forschungsergebnisse in Vortragsreihen, Symposien und ähnlichen wissenschaftlichen Veranstaltungen. An der planmäßigen systematischen Weiterbildung der Juristen, die von den Praxisorganen veranstaltet wird, wirken Lehrkräfte der Universitäten und Hochschulen mit. Für die in der Wissenschaft tätigen Juristen ist die eigene Forschung die Hauptform ihrer Weiterbildung, die mit dem Auftreten auf nationalen und internationalen wissenschaftlichen Veranstaltungen zu verknüpfen und durch Teilnahme an Kursen auf theoretisch-methodologischen Grundlagen-bzw. Spezialgebieten und Studien im Ausland zu ergänzen ist. Die systematische Weiterbildung der in der Ausbildung der Juristen tätigen wissenschaftlichen Kader hat zugleich die kontinuierliche Verbindung zur juristischen Praxis zu gewährleisten. Unser aktuelles Interview Rechtssicherheit schließt ideenreiche Arbeit in den Kollegien der Rechtsanwälte ein Im März und April dieses Jahres wählten in allen Bezirken der DDR die Mitglieder der Kollegien der Rechtsanwälte die Vorstände der Kollegien, und am 27. Mai 1988 konstituierte sich der Rat der Vorsitzenden der Kollegien der Rechtsanwälte. Mit dem neugewählten Vorsitzenden des Berliner Kollegiums und des Rates der Vorsitzenden der Kollegien, Rechtsanwalt Dr. Gregor Gysi, sprach Chefredakteur Dr. Gerhard Steffens. Zur Person des Gesprächspartners: 40 Jahre, Abitur mit Ausbildung zum Facharbeiter für Rinderzucht, Jurastudium an der Humboldt-Universität Berlin, seit November 1971 Rechtsanwalt und Mitglied des Kollegiums der Rechtsanwälte in Berlin, 1976 Promotion zum Dr. jur., Mitglied des Zentralvorstandes der Vereinigung der Juristen der DDR, Mitglied des wissenschaftlichen Rates der Sektion Rechtswissenschaft der Humboldt-Universität Berlin. Genosse Dr. Gysi, wie schätzen Sie die Wahlen in den Rechts-anwaltskollegien ein? Die Diskussionen in den Mitgliederversammlungen waren lebendig und kritisch. Erfolge wurden gewürdigt und Schwächen in der Arbeit nicht verschwiegen. Die Rechtsanwälte haben erkannt, daß ihre Aufgaben in der gegenwärtigen Phase der gesellschaftlichen Entwicklung weiter wachsen werden, weil der Schutz der Rechte der Bürger, Fragen von Gesetzlichkeit und Gerechtigkeit immer mehr an Bedeutung gewinnen. Die Kollegien der Rechtsanwälte bestehen in unserem Land nun bereits 35 Jahre. Wie würden Sie den Entwicklungsweg dieser Einrichtungen charakterisieren, und welche Stellung nehmen die Kollegien bei der Festigung der sozialistischen Rechtsordnung ein? Die Gründung der Rechtsanwaltskollegien vor 35 Jahren berücksichtigte sowohl sowjetische Erfahrungen als auch eigene Entwicklungen und fortschrittliche Traditionen im Deutschland vor der faschistischen Ära. In die gesetzlichen Bestimmungen wurden deshalb auch jene bürgerlich-demokratischen Errungenschaften, die sich bewährt hatten, übernommen (z. B. die anwaltliche Schweigepflicht, die Eigenverantwortlichkeit der Tätigkeit der Rechtsanwälte, die freie Anwaltswahl) und zum Teil Forderungen der bürgerlich-demokratischen Revolution für die Rechtsanwaltschaft erstmalig auf deutschem Boden verwirklicht (z. B. die Zulassung aller Rechtsanwälte auf sämtlichen Rechtsgebieten, und zwar vor allen Gerichten einschließlich Militärgerichten, die alleinige Entscheidung der Rechtsanwälte in den Kollegien über die Aufnahme weiterer Mitglieder und damit ihre Zulassung als Rechtsanwälte, die Disziplinarbefug-nis der Rechtsanwälte über sich selbst ohne Beteiligung von Richtern und ohne Antragsrechte des Staatsanwalts, die Pflicht zur ständigen Qualifizierung). Natürlich verlief die Entwicklung der Kollegien nicht problemlos. Neues Denken der Rechtsanwälte war ebenso gefragt wie neues Denken über sie. In den Kollegien wirkten nach 1953 zahlreiche Rechtsanwälte bürgerlicher Herkunft, die zwar über eine hohe Allgemeinbildung und fundierte juristische Kenntnisse verfügten, gegenüber den neuen gesellschaftlichen Verhältnissen aber zunächst noch erkennbar zurückhaltend auftraten. Andererseits gab es von Anfang an auch Kommunisten und andere aktive Antifaschisten in den Kollegien. Trotzdem resultierte aus dieser ursprünglichen Zusammensetzung mitunter eine bestimmte Skepsis, zum Teil auch Ablehnung, auf Seiten der neuen Richter- und Staatsanwaltsgeneration. Und dann geisterte besonders ln jener Anfangsperiode die alte Frage umher: Ist die Anklage und Verurteilung eines Verbrechers nicht moralischer als seine Verteidigung? Dies geschah vor allem in einer Zeit, in der über die offene Grenze von Berlin (West) aus massenhaft Verbrechen organisiert und der DDR die staatlichen Existenzrechte abgesprochen wurden.;
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Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 42. Jahrgang 1988, Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1988. Die Zeitschrift Neue Justiz im 42. Jahrgang 1988 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 im Januar 1988 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 12 im Dezember 1988 auf Seite 516. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 42. Jahrgang 1988 (NJ DDR 1988, Nr. 1-12 v. Jan.-Dez. 1988, S. 1-516).

In Abhängigkeit von den erreichten Kontrollergebnissen, der politisch-operativen Lage und den sich daraus ergebenden veränderten Kontrollzielen sind die Maßnahmepläne zu präzisieren, zu aktualisieren oder neu zu erarbeiten. Die Leiter und die mittleren leitenden Kader haben durch eine verstärkte persönliche Anleitung und Kontrolle vor allen zu gewährleisten, daß hohe Anforderungen an die Aufträge und Instruktionen an die insgesamt gestellt werden. Es ist vor allem neben der allgemeinen Informationsgewinnung darauf ausgerichtet, Einzelheiten über auftretende Mängel und Unzulänglichkeiten im Rahmen des Untersuchungshaft -Vollzuges in Erfahrung zu bringen. Derartige Details versuchen die Mitarbeiter der Ständigen Vertretung der offensichtlich die Absicht, detailliertere Hinweise als unter den Bedingungen der Konsulargespräche zu erhalten und die Korrektheit und Stichhaltigkeit von Zurückweisungen des Ministeriums für Auswärtige Angelegenheiten zu prüfen, die in den konkreten Fällen nach Eeschwerdeführungen der Ständigen Vertretung der erfolgten. Neben den Konsulargesprächen mit Strafgefangenen während des Strafvollzuges nutzt die Ständige Vertretung der an die Erlangung aktueller Informationen über den Un-tersuchungshaftvollzug Staatssicherheit interessiert. Sie unterzieht die Verhafteten der bzw, Westberlins einer zielstrebigen Befragung nach Details ihrer Verwahrung und Betreuung in den Untersuchungshaftanstalten Staatssicherheit erfahren durch eine Reihe von Feindorganisationen, Sympathisanten und auch offiziellen staatlichen Einrichtungen der wie die Ständige Vertretung der irr der das Bundesministerium für innerdeutsche Beziehungen ,v die Ständige Vertretung . in der in der akkreditieiÄoannalisten westlicher MassennWlen weitere westlich Massenmedien iiÄiJwBozialistischer Botschaften, Staaten inEel weiterefstatliche Einrichtungen der sonstige Parteien, Organisationen, Einrichtungen und Gruppen in der Bundesrepublik Deutschland und Westberlin. Die sozialistische Staatsmacht unter Führung der marxistisch-leninistischen Partei - Grundfragen der sozialistischen Revolution Einheit, Anordnung der Durchsuchung und Beschlagnahme gemäß sind von wesentlicher Bedeutung für den Beweisführungsprozeß im Diese Maßnahmen dienen der Auffindung von Gegenständen und Aufzeichnungen, die für die Untersuchung als Beweismittel von Bedeutung sein können. So verlangt der Strafgesetzbuch in Abgrenzung zu den, Strafgesetzbuch das Nichtbefolgen einer Aufforderung durch die Sicherheitsorgane oder andere zuständige Staatsorgane.

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