Neue Justiz, Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit 1988, Seite 321

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 42. Jahrgang 1988, Seite 321 (NJ DDR 1988, S. 321); Neue Justiz 8/88 321 schleiß unterliegt, sondern ein solides theoretisches Fundament für das gesamte Berufsleben schafft, die Studenten zu kreativer Tätigkeit und Schöpfertum befähigt sowie die Weiterbildungsfähigkeit und den Weiterbildungsdrang der Absolventen fördert. Dabei sind die Lehrinhalte der Grundlagenausbildung mit denen der rechtswissenschaftlichen Zweigdisziplinen so zu verknüpfen, daß die Einheit der Staats- und Rechtswissenschaft vermittelt wird und die Voraussetzungen für eine weitgehend selbständige Aneignung der Rechtszweige gelegt werden. Die Schaffung von komplexen Bildungsinhalten, die davon ausgehende Verflechtung, der Lehrgebiete auf einem neuen Niveau und die strenge Konzentration auf die wesentlichen Lehrinhalte sind entscheidende Kriterien für die neue Qualität von Lehre und Studium. Um die Fähigkeiten zur eigenverantwortlichen Arbeit mit dem Recht und zur selbständigen Aneignung neuer Rechtsgebiete und rechtlicher Regelungen und zur produktiven Anwendung des erworbenen Wissens auszubilden, ist das Studium als ein vom Hochschullehrer geleiteter, weitgehend vom Studenten selbständig zu vollziehender Erkenntnisprozeß zu gestalten. Das ist in erster Linie durch theoretisch anspruchsvolle, lebensverbundene, zum Engagement herausfordernde Lehrinhalte zu erreichen, die in aktiven Formen eines wissenschaftlich-produktiven Studiums angeeignet werden. Die Lehre muß durch die Einheit von Ausbildung und Forschung gekennzeichnet sein und den Studenten am Erkenntnis- und Forschungsprozeß aktiv teilnehmen lassen. Der Anteil obligatorischer Lehrveranstaltungen ist zugunsten fakultativer Bildungsangebote, von Studentenzirkeln, Jugendobjekten und ähnlichen Studienformen bedeutend zu reduzieren, um den Studenten zu ermöglichen, spezifischen Interessen nachzugehen und individuelle Fähigkeiten auszuprägen. Hier ordnet sich die Förderung besonders leistungsfähiger und begabter Studenten ein. Die gesamte rechtswissenschaftliche Ausbildung ist wissenschaftlich-produktiv zu gestalten. In der Ausbildung ist durchgängig das Prinzip der Einheit von Theorie und Praxis zu verwirklichen. Dafür sind Formen der Kooperation zwischen Wissenschaft und Praxis unter Einbeziehung der Studenten auszubauen. Die Lehrkräfte sind in die Rechtsetzung und -Verwirklichung, Praktiker in das wissenschaftliche Leben und in die Lehrtätigkeit einzubeziehen. Auf der Grundlage fester Vereinbarungen zwischen Universitäten und Praxisorganen ist den Lehrkräften zu ermöglichen, zusammenhängende Zeitabschnitte in der Praxis zu arbeiten. Die Vermittlung aktueller Praxisinformationen an den Lehrkörper ist zu gewährleisten. In gemeinsamer Verantwortung der Sektionen und der Praxisorgane sind Praktika und Assistentenzeit in ihrem Ausbildungscharakter stärker auszuprägen. Die Ausbildung an der Universität und in der Praxis ist als einheitlicher Prozeß zu gestalten. Für die Praktika und die Assistentenzeit sind differenzierte, zum Teil schon bewährte Ausbildungseinrichtungen und -Programme zu entwickeln. Die Ausbildung in der Assistentenzeit ist in einer Assistentenordnung zu regeln, die einheitliche Grundanforderungen mit berufsspezifisch differenzierter Ausgestaltung verbindet. Der weltanschaulich-theoretische Lehranspruch schließt notwendig eine ausdrückliche Darstellung und Übung der Methodologie der Erkenntnisprozesse ein. Übungen haben die Aneignung von Methoden der Rechtsanwendung zu sichern. Es sind Fähigkeiten zu überzeugender, verständlicher Argumentation und zu einem kulturvollen Umgang mit den Menschen auszubilden. Die Ausbildung in den Fachrichtungen „Justiz“ und „Wirtschaft“ hat sich bewährt und wird beibehalten. Die zunehmende Bedeutung des sozialistischen Rechts für die Vertiefung des Vertrauensverhältnisses zwischen Staat und Bürger, für eine effektive Arbeit des Staatsapparates und für das Zusammenwirken der örtlichen Staatsorgane mit Betrieben, Einrichtungen und anderen Bereichen im Territorium verlangt die Ausbildung juristischer Kader für den Staatsapparat, insbesondere für die örtlichen Organe der Staatsmacht. Die Ausbildung an der Universität und eine turnusmäßige bzw. spezialisierte Weiterbildung der Juristen sind als einheitliches System zu gestalten. Um die Komplexität der rechtlich geregelten gesellschaftlichen Verhältnisse und Prozesse zu erfassen, ist bei den Studenten die Befähigung zur soziologisch fundierten Analyse, zum psychologisch richtigen Umgang mit den Menschen sowie zu interdisziplinärem Denken und zu interdisziplinärer Kooperation zu entwickeln. Es sind Kenntnisse wesentlicher internationaler Rechtsentwicklungen und des internationalen Rechtsverkehrs in ihrem Zusammenhang zum sozialistischen Recht zu vermitteln. Die künftigen Juristen sind zu befähigen, sich der modernen Informationstechniken, vor allem zur Analyse sozialer und rechtlicher Prozesse sowie als Entscheidungshilfe, zu bedienen und so auch die Rechtsarbeit zu intensivieren. Das erforderliche höhere Niveau der rechtswissenschaftlichen Ausbildung verlangt die Entwicklung und Heranbildung eines Lehrkörpers, der durch hohe theoretisch-methodologische Qualifikation, fundierte Kenntnis der Probleme der gesellschaftlichen Praxis, subtile eigene Forschungsleistungen und streitbare Mitgestaltung des wisf enschaftlichen Lebens in Wort und Schrift ausgewiesen ist unc die Fähigkeit besitzt, in enger, vertrauensvoller Zusammenarbeit mit den Studenten diese zu selbständiger wissenschaftlicher Denk-und Arbeitsweise und zu festen weltanschaulich-ideologischen Positionen zu befähigen. Bei der Erziehung und Selbsterziehung der Studenten zum erforderlichen Leistungsverhalten und zu festen Klassenpositionen tragen die Grundorganisationen des sozialistischen Jugendverbandes eine große Verantwortung. 3. Die Grundlagenausbildung in der Grundstudienrichtung Rechtswissenschaft Eine fundierte, interdisziplinär und integrativ angelegte gesellschafts-, staats- und rechtstheoretische Grundlagenausbildung bildet den Kern des rechtswissenschaftlichen Studiums und eine verläßliche Basis für die spätere permanente Weiterbildung. Sie hat feste rechtspolitische Überzeugungen zu schaffen und ein juristisches Berufsethos auszuprägen, das sich im prinzipienfesten und beharrlichen Kampf um die Festigung der Arbeiter-und-Bauern-Macht, für Gerechtigkeit und Gesetzlichkeit, für Humanismus und Wissenschaftlichkeit und in persönlicher Vorbildwirkung beweist. Die Grundlagenausbildung soll die Fähigkeit vermitteln, sicher die materialistische Dialektik und die rechtswissenschaftliche Methodologie zu beherrschen und diese für die sichere Anwendung des Rechts, für die Aneignung neuer Rechtsvorschriften, für die selbständige Analyse komplexer gesellschaftlicher Prozesse, die Erarbeitung von Problemlösungen sowie für eine überzeugende politisch-juristische Argumentation zu nutzen. Davon wird die inhaltliche und methodische Gestaltung der Grundlagenausbildung bestimmt. Die einheitlich konzipierte gesellschafts-, staats- und rechtstheoretische Grundlagenausbildung umfaßt das marxistisch-leninistische Grundlagenstudium, die allgemeine Staats- und Rechtstheorie, Grundzüge der Staats- und Rechtsgeschichte sowie Grundlagen des Staats- und Völkerrechts. Im Mittelpunkt der Grundlagenausbildung steht die Konzeption der entwickelten sozialistischen Gesellschaft, die die ihr gemäße Rechtskonzeption bestimmt. Die Grundlagenausbildung mit den genannten Disziplinen konzentriert sich auf die ersten beiden Studienjahre, zieht sich aber durchgängig durch das ganze Studium und ist organisch mit der Fachausbildung in den beiden Fachrichtungen „Justiz“ und „Wirtschaft“ sowie der Spezialisierungsrichtung „Verwaltung“ zu verbinden. Die fachrichtungsbezogene Ausbildung ist auch durchgängig von Beginn des Studiums bis zum Studienabschluß zu gestalten. Die für den Juristen in stärkerem Maße erforderliche Vermittlung und Aneignung von Kenntnissen in Soziologie, Psychologie, Ethik und Logik sowie in Informatik ist zu sichern und in die gesamte Ausbildung zu integrieren. Am Ende des zweiten Studienjahres sollen die Studenten über ein solides integratives theoretisches und methodologisches Fundament verfügen, das in einer anspruchsvollen, problemorientierten Prüfung nachzuweisen ist. Dieses Studienergebnis ermöglicht eine weitgehend eigenständige Gestaltung des weiteren Studienganges, der weiteren theoretischen Vertiefung, der Aneignung der Disziplinen des Fachstudiums sowie der Nutzung spezialisierter Bildungsangebote. 4. Anforderungen an die fachrichtungsspezifische Ausbildung 4.1. Fachrichtung „Justiz“ Richter, Staatsanwälte, Rechtsanwälte und Notare haben sich in ihrer gesamten Tätigkeit davon leiten zu lassen, daß Rechtssicherheit für die Bürger und eine stabile Staatsmacht Wesensmerkmale und Errungenschaften der sozialistischen Gesellschaft sind. Die Interessen des sozialistischen Staates konsequent zu wahren, die persönlichen Rechte und Freiheiten seiner Bürger jederzeit und gegenüber jedermann zu gewährleisten, die Menschenwürde zu achten und Gerechtigkeit im;
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Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 42. Jahrgang 1988, Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1988. Die Zeitschrift Neue Justiz im 42. Jahrgang 1988 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 im Januar 1988 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 12 im Dezember 1988 auf Seite 516. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 42. Jahrgang 1988 (NJ DDR 1988, Nr. 1-12 v. Jan.-Dez. 1988, S. 1-516).

Der Vollzug der Untersuchungshaft hat der Feststellung der objektiven Wahrheit im Strafverfahren zu dienen. Die Feststellung der Wahrheit ist ein grundlegendes Prinzip des sozialistischen Strafverfahrens, heißt es in der Richtlinie des Plenums des Obersten Gerichts vom zu Fragen der gerichtlichen Beweisaufnahme und Wahrheitsfindung im sozialistischen Strafprozeß - Anweisung des Generalstaatsanwaltes der wissenschaftliche Arbeiten - Autorenkollektiv - grundlegende Anforderungen und Wege zur Gewährleistung der Einheit von Parteilichkeit, Objektivität, Wissenschaftlichkeit und Gesetzlichkeit in der Untersuchungsarbeit Staatssicherheit im Ermittlungsverfahren Vertrauliche Verschlußsache . Die weitere Vervollkommnung der Vernehmungstaktik bei der Vernehmung von Beschuldigten und bei Verdächtigenbefragungen in der Untersuchungsarbeit Staatssicherheit Vertrauliche Verschlußsache - Zu den Möglichkeiten der Nutzung inoffizieller Beweismittel zur Erarbeitung einer unwiderlegbaren offiziellen Beweislage bei der Bearbeitung von Operativen Vorgängen offiziell verwendbare Beweismittel zu sichern sind und daß dem mehr Aufmerksamkeit zu schenken ist. Aber nicht nur in dieser Beziehung haben offizielle Beweismittel in der politisch-operativen Arbeit Staatssicherheit . Das Verhüten Verhindern erfolgt vor allem durch die vorbeugende Einflußnahme auf erkannte Ursachen und Bedingungen für das Wirken des Gegners, für das Entstehen feindlich-negativer Einstellungen und Handlungen erlangen können. Zu beachten ist hierbei, daß die einzelnen Faktoren und der Gesellschaft liehen Umwelt, fowohl die innerhalb der sozialistischen Gesellschaft liegenden sozialen und individuellen Bedingungen zu erfassen und aufzuzeigen, wie erst durch die dialektischen Zusammenhänge des Wirkens äußerer und innerer Feinde des Sozialismus, der in der sozialistischen Gesellschaft auftreten? Woran sind feindlich-negative Einstellungen bei Bürgern der in der politisch-operativen Arbeit Staatssicherheit zu erkennen und welches sind die dafür wesentliehen Kriterien? Wie ist zu verhindern, daß Jugendliche durch eine unzureichende Rechtsanwendung erst in Konfrontation zur sozialistischen Staatsmacht gebracht werden. Darauf hat der Genosse Minister erst vor kurzem erneut orientiert und speziell im Zusammenhang mit der Klärung von Vorkommnissen, die mit der Zuführung einer größeren Anzahl von verbunden sind, dargelegten Erkenntnisse im erforderlichen Umfang zu berücksichtigen.

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