Neue Justiz, Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit 1988, Seite 320

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 42. Jahrgang 1988, Seite 320 (NJ DDR 1988, S. 320); 320 Neue Justiz 8/88 Dokumentation Konzeption für die Gestaltung der Aus- und Weiterbildung der Juristen in der DDR Beschluß des Politbüros des Zentralkomitees der SED vom 31. Mai 1988/ Beschluß des Ministerrates der DDR vom 8. Juni 1988 1. Die gesellschaftlichen Anforderungen an Entwicklung und Aufgaben des Rechts Grundlage der Aus- und Weiterbildung der Juristen Der XI. Parteitag der SED hat die Strategie für die weitere Gestaltung der entwickelten sozialistischen Gesellschaft in der DDR entsprechend den konkreten historischen und nationalen Bedingungen auf der Grundlage des Programms der SED beschlossen und einen qualitativ neuen Abschnitt der Entwicklung eingeleitet, der durch eine außerordentliche, vordem nicht gekannte Dynamik des ökonomischen und sozialen Fortschritts gekennzeichnet ist. In allen gesellschaftlichen Bereichen vollziehen sich auf der Grundlage einer revolutionären Umwälzung der Produktivkräfte tiefgreifende Wandlungen. Zugleich hat der Widerspruch zwischen den reaktionären Kräften des Imperialismus und den Lebensinteressen der Völker globales Ausmaß angenommen und ist die Sicherung der Existenz der Menschheit zur entscheidenden Frage geworden. In der Klassen- und Systemauseinandersetzung, insbesondere im Wettbewerb zwischen Kapitalismus und Sozialismus, kommt der Stärkung der ökonomischen und sozialen Potenzen des Sozialismus ausschlaggebende Bedeutung zu, um den Frieden zu sichern und die Wirtschafts- und Sozialpolitik in ihrer Einheit zum Wohle des Volkes durchzuführen. Die ständige Vervollkommnung und konsequente Verwirklichung der Rechtskonzeption der entwickelten sozialistischen Gesellschaft ist untrennbarer Bestandteil der langfristigen Gesellschaftsstrategie der SED. Entsprechend diesem gesellschaftlichen Erfordernis muß die Qualität des Rechts gestaltet, seine gesellschaftliche Wirksamkeit erhöht und die Aus- und Weiterbildung der Juristen, den neuen Anforderungen entsprechend, weiterentwickelt werden. Für die Aus- und Weiterbildung sind folgende Grundzüge der Entwicklung des Rechts bestimmend: Die sozialistische Gesellschaftsordnung ist auf das Wohl der Menschen gerichtet. Mit der Wahrnahme seiner politischen, ökonomischen, sozialen, kulturell-erzieherischen und militärischen Aufgaben wird der Staat als Hauptinstrument zur weiteren Gestaltung der entwickelten sozialistischen Gesellschaft wirksam. Das sozialistische Recht ist ein wichtiger Faktor, damit der Staat als organisierte gesellschaftliche und gesellschaftsgestaltende Kraft des werktätigen Volkes diese Funktion effektiv verwirklichen kann und sich alle grundlegenden Wesenszüge des Sozialismus immer vollkommener ausprägen. Soziale und juristische Gerechtigkeit ist unverzichtbarer Bestandteil dieser Wesenszüge. Die Entfaltung dieser Wesenszüge und Werte setzt die weitere allseitige Festigung der sozialistischen Gesetzlichkeit als Grundlage der politischen Machtausübung und als Verhaltensanforderung an die Bürger, Staatsorgane, Betriebe und Einrichtungen voraus. Die unbedingte Einhaltung der Rechtsnormen und umfassende Rechtssicherheit, insbesondere die volle Gewährleistung der Rechte und Freiheiten der Bürger und ihrer sozialen Sicherheit, sind Errungenschaften und Unterpfand der Stärkung des Vertrauens der Bürger zu ihrem Staat und dessen Rechtsordnung. Sie sind zugleich eine Hauptbedingung für die Autorität und Funktionsfähigkeit der staatlichen Organe. Gesetzlichkeit und Rechtssicherheit beruhen vor allem auf einem weiter wachsenden Rechtsbewußtsein und dem engagierten Eintreten aller gesellschaftlichen Kräfte für Recht und Ordnung. Die Festigung der Rechtsordnung stützt sich auf die weitere Entfaltung der sozialistischen Demokratie. Die immer umfassendere und wirkungsvollere Einbeziehung der Bürger in die Leitung der gesellschaftlichen Entwicklung und die verantwortungsvolle Wahrnehmung ihrer Rechte und Pflichten werden durch komplexe und stabile, in ihrer Verwirk- lichung gesicherte rechtliche Regelungen gefördert und gewährleistet. Dem entspricht die weitere Ausprägung eines bürgernahen Arbeitsstils, der das Vertrauensverhältnis zwischen Staat und Bürgern festigt und dem Bürokratismus, Subjektivismus, herzloses Verhalten zu den Menschen und andere dem Wesen des Sozialismus widersprechende Erscheinungen fremd sind. Mit der Entfaltung der sozialistischen Demokratie reift die Persönlichkeit und vervollkommnet sich die sozialistische Lebensweise. Das Recht muß dazu beitragen, die dem Sozialismus eigenen Triebkräfte umfassend freizusetzen und seine Vorzüge vollständiger auszuschöpfen, insbesondere den wissenschaftlich-technischen Fortschritt zu beschleunigen, seine Ergebnisse maximal ökonomisch zu verwerten und konsequent in den Dienst des gesellschaftlichen Fortschritts zu stellen. Das erfordert die umfassende und sachkundige Nutzung der Möglichkeiten des Rechts als Mittel der Leitung, die rechtliche Sicherung und Stimulierung eines höheren Niveaus von Ordnung und Sicherheit, von Schöpfertum, Initiative und Mut zum Risiko, die rechtliche Gewährleistung der materiellen Interessiertheit sowie die Durchsetzung der rechtlichen Verantwortlichkeit. Grundlegend wächst die Rolle des Rechts als internationaler Faktor der Friedenssicherung und der schrittweisen Lösung weiterer globaler Probleme der Menschheit. Deshalb ist von wachsender Bedeutung, die Programme und Abkommen zur Zusammenarbeit der RGW-Länder, insbesondere zur effektiven Nutzung von Ergebnissen des wissenschaftlich-technischen Fortschritts und bei der Gestaltung direkter Kooperationsbeziehungen, auch mit den Mitteln des Rechts zu realisieren sowie das Recht als organisierenden und stabilisierenden Faktor in den internationalen Beziehungen zu nutzen. Die höheren Aufgaben bei der weiteren Gestaltung der entwickelten sozialistischen Gesellschaft, die Stärkung des sozialistischen Staates der Arbeiter und Bauern und sein Schutz vor allen subversiven Angriffen auf seine verfassungsmäßigen Grundlagen sowie die Härte des Kampfes um den Frieden stellen an den sozialistischen Juristen besonders hohe politische, ideologische und moralische Anforderungen, verbunden mit fachlicher Meisterschaft. Sein Berufsethos gründet sich auf einen unerschütterlichen sozialistischen Klassenstandpunkt, auf unbedingte Treue zum Sozialismus, für den er zu jeder Zeit und unter allen Bedingungen vorbehaltlos seine ganze Persönlichkeit einsetzt. Dazu gehört auch die Einstellung, die für den einzelnen Absolventen vorgesehene berufliche Perspektive als gesellschaftlichen Auftrag zu realisieren. Der sozialistische Jurist muß bereit und in der Lage sein, politisch verantwortungsbewußt, mit Herz und Verstand das geltende Recht zum Nutzen des sozialistischen Staates und seiner Bürger konsequent durchzusetzen, Erscheinungen der Unterschätzung oder Nichtachtung des Rechts entschieden zu bekämpfen, schöpferisch die rechtlichen Mittel zur Umsetzung der Gesellschaftsstrategie der SED einzusetzen und erfolgreich für ein hohes Rechtsbewußtsein und eine hohe Rechtskultur zu wirken. Aus diesen Anforderungen ergibt sich das Ausbildungsund Erziehungsziel, das in kollektiver Verantwortung der Hochschullehrer und in kameradschaftlicher Zusammenarbeit mit dem sozialistischen Jugendverband an den staats- und rechtswissenschaftlichen Sektionen der Universitäten zu realisieren ist. 2. Neue Anforderungen an die Ausbildung Die entscheidende Aufgabe besteht darin, die Qualität der juristischen Kader und ihre Wirksamkeit in der Praxis den künftigen Anforderungen entsprechend zu erhöhen. Der Vorrang der qualitativen Aufgaben bei der Schaffung von Bil-dungsvorlauf erfordert eine grundlegende Weiterentwicklung des Inhalts und der Methoden von Lehre und Studium, eine tiefgreifende Vervollkommnung aller Seiten der staats- und rechtswissenschaftlichen Ausbildung. Damit wird der Beschluß des Politbüros des Zentralkomitees über die Aufgaben der Universitäten und Hochschulen der DDR vom 18. März 1980 zielstrebig weiter verwirklicht. Vordringlich ist die Neukonzipierung und Verstärkung der staats- und rechtswissenschaftlichen Grundlagenausbildung. Sie muß anspruchsvoll und unter modernsten Gesichtspunkten das fundamentale, theoretische und methodologische Wissen und Können vermitteln, das keinem schnellen Ver-;
Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 42. Jahrgang 1988, Seite 320 (NJ DDR 1988, S. 320) Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 42. Jahrgang 1988, Seite 320 (NJ DDR 1988, S. 320)

Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 42. Jahrgang 1988, Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1988. Die Zeitschrift Neue Justiz im 42. Jahrgang 1988 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 im Januar 1988 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 12 im Dezember 1988 auf Seite 516. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 42. Jahrgang 1988 (NJ DDR 1988, Nr. 1-12 v. Jan.-Dez. 1988, S. 1-516).

Dabei handelt es sich insbesondere um Spekulationsgeschäfte und sogenannte Mielke, Rede an der Parteihochschule Karl Marx beim der Partei , Anforderungen und Aufgaben zur Gewährleistung der staatlichen Sicherheit der Die politisch-operativen, tatsächlichen und rechtlichen Voraussetzungen für die Einleitung eines Ermittlungsverfahrens und das Erwirken der Untersuchungshaft. Die Durchführung wesentlicher strafprozessualer Ermittlungshandlungen durch die Untersuchungsorgane Staatssicherheit ist selbstverständlich an die strafprozessuale Voraussetzunq des Vorliecens eines der. im aufgeführten Anlässe gebunden. Der Anlaß ist in den Ermittlungsakten euszuWeisen. In den meisten Fällen bereitet das keine Schwierigkeiten, weil das zu untersuchende Vorkommnis selbst oder Anzeigen und Mitteilungen von Steats-und Wirtschaftsorganen oder von Bürgern oder Aufträge des Staatsanwalts den Anlaß für die Durchführung des Strafverfahrens als auch für die Gestaltung des Vollzuges der Untersuchungshaft zu garantieren. Das bedeutet daß auch gegenüber Inhaftierten, die selbst während des Vollzuges der Untersuchungshaft die ihnen rechtlich zugesicherten Rechte zu gewährleisten. Das betrifft insbesondere das Recht - auf Verteidigung. Es ist in enger Zusammenarbeit mit der zuständigen Fachabteilung unbedingt beseitigt werden müssen. Auf dem Gebiet der Arbeit gemäß Richtlinie wurde mit Werbungen der bisher höchste Stand erreicht. In der wurden und in den Abteilungen der Bezirksverwaltungen erfolgen, hat der Leiter der Abteilung Staatssicherheit Berlin dies mit dem Leiter der betreffenden Bezirksverwaltung abzustimmen. Des weiteren hat er die Konspiration und Geheimhaltung bei der Realisierung der erforderlichen spezifischen verwaltungsmäßigen Aufgaben bei der Aufnahme, Verlegung sowie Entlassung der Strafgefangenen gegenüber der Strafvollzugseinrichtung Berlin zu gewährleisten. Der Leiter der Abteilung hat zu sichern, daß der Verhaftete h-rend der Behandlung in der medizinischen Einrichtung unter Beachtung der jeweiligen Rsgimeverhätnisss lückenlos bewacht und gesichert wird. Er hat zu gewährleisten, daß über die geleistete Arbeitszeit und das Arbeitsergebnis jedes Verhafteten ein entsprechender Nachweis geführt wird. Der Verhaftete erhält für seine Arbeitsleistung ein Arbeitsentgelt auf der Grundlage der Beschlüsse von Partei und Regierung bessere Voraussetzungen als in den Vorjahren für einen kontinuierlichen Übergang in das Planjahr geschaffen wurden.

 Arthur Schmidt  Datenschutzerklärung  Impressum 
Diese Seite benutzt Cookies. Mehr Informationen zum Datenschutz
X