Neue Justiz, Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit 1988, Seite 32

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 42. Jahrgang 1988, Seite 32 (NJ DDR 1988, S. 32); 32 Neue Justiz 1/88 Zur Diskussion Weitere Ausgestaltung des Strafverfahrensrechts in der DDR HEINZ PLITZ und Dr. GERT TEICHLER, wiss. Mitarbeiter im Ministerium der Justiz Mit der Gestaltung der entwickelten sozialistischen Gesellschaft in unserer Republik vollzieht sich gegenwärtig ein komplexer gesellschaftlicher Prozeß, der auch höhere Anforderungen an die Wahrung von sozialistischer Gesetzlichkeit und Rechtssicherheit und an die weitere Zurückdrängung von Rechtsverletzungen einschließt. Die weitere Vervollkommnung der sozialistischen Demokratie, die Verwirklichung der ökonomischen Strategie, die Festigung und der allseitige Schutz der sozialistischen Staats- und Gesellschaftsordnung, die Erweiterung der Rechte der Bürger und die Entwicklung der Garantien für ihre Realisierung gehören zu den Schwerpunkten der gesellschaftlichen Entwicklung. Mit ihnen sind auch die Hauptrichtungen für die weitere Entwicklung und Vervollkommnung der Justizgesetzgebung vorgezeichnet. Auf der Grundlage dieser Schwerpunkte ist zu prüfen, welche Rechtsvorschriften einer weiteren Präzisierung, Ergänzung oder auch Neuregelung bedürfen. Die im Programm der SED enthaltene Forderung, ausgehend von den gesellschaftlichen Erfordernissen die sozialistische Rechtsordnung ständig zu vervollkommnen und die Wirksamkeit des sozialistischen Rechts zu erhöhen1, ist keine abgeschlossene, sondern eine stets aktuelle und auf der Grundlage des erreichten Entwicklungsstandes ständig zu lösende Aufgabe. Der am 10. September 1987 vom Ministerrat der DDR beschlossene Gesetzgebungsplan für den Zeitraum bis 1990 sieht vor, ein Gesetz zur Neufassung der Strafprozeßordnung der DDR auszuarbeiten.1 2 Als gesellschaftliche Zielstellung für die Ausarbeitung dieses Gesetzes wird im Plan darauf orientiert, mit der StPÖ-Neufassung die Integration des Strafverfahrens in die gesamtgesellschaftlichen Anstrengungen zur Vorbeugung von Straftaten und zur weiteren Zurückdrängung der Kriminalität zu verstärken, die Garantien für die Festigung der Gesetzlichkeit und Gerechtigkeit weiter auszubauen, die Rechte und die Würde der Bürger wirksamer zu gewährleisten und ihre unmittelbare Mitwirkung am Strafverfahren effektiver auszugestalten. Durch einen rationellen Verfahrensablauf und die Vereinfachung einzelner Verfahrensabschnitte soll die Wirksamkeit des Strafverfahrens weiter erhöht werden. Aus diesem Auftrag ergeben sich die nachfolgenden Überlegungen und Fragestellungen für die künftige inhaltliche Ausgestaltung des Strafverfährensrechts. Weiterentwicklung des Strafverfahrensrechts im Ergebnis der Analyse zur Wirksamkeit der StPO Die Strafprozeßordnung der DDR wurde in ihren wesentlichen Grundzügen Mitte der sechziger Jahre konzipiert und am 12. Januar 1968 von der Volkskammer verabschiedet. In den 20 Jahren seines Bestehens hat sich dieses Gesetz als eine Regelung erwiesen, auf deren Grundlage Strafverfahren unter strikter Wahrung der Rechte der Verfahrensbeteiligten rationell und effektiv durchgeführt werden. Umfassende Ergänzungen der StPO wurden mit dem Gesetz vom 19. Dezember 1974 zur Änderung der Strafprozeßordnung (GBl. I Nr. 64 S. 597) beschlossen. Sie waren darauf gerichtet, die Wirksamkeit des Strafverfahrens weiterzuentwickeln, die Gesetzlichkeit zu festigen und die Rechtssicherheit zu erhöhen.3 Geringfügige Änderungen der Strafprozeßordnung wurden mit dem 2. StÄG vom 7. April 1977 (GBl. I Nr. 10 S. 100) und dem 3. StÄG vom 28. Juni 1979 (GBl. I Nr. 17 S. 139) vorgenommen. Als Aufgabe des Gesetzgebungsplans 1981 bis 1985 hat eine Arbeitsgruppe der zentralen Justiz- und Sicherheitsorgane und der Rechtswissenschaft eine komplexe Analyse zur Wirksamkeit der StPO in der Strafverfolgungspraxis durchgeführt. Diese Untersuchungen führten zu zahlreichen Anregungen für die effektive Anwendung des geltenden Rechts, die im Rahmen der Aus- und Weiterbildung der Mitarbeiter der Justizorgane, aber auch durch zentrale Anleitungsdokumente praxiswirksam umgesetzt werden konnten. Die Analyse zeigte jedoch darüber hinaus, daß einige Bestimmungen der Strafprozeßordnung nicht mehr in vollem Umfang den gegenwärtigen Erfordernissen ah eine effektive und rationelle Verfahrensdurchführung entsprechen. Es ergaben sich zugleich eine Vielzahl konkreter Hinweise für die künftige Gestaltung des Strafverfahrenrechts. Auch die wissenschaftlich-technische Entwicklung und die damit verbundene Einführung von Personal- und Bürocomputern im Bereich der Justizorgane wirft neue Fragen, auf, die bei der Gestaltung des Verfahrensrechts Beachtung finden sollten.4 Weiterhin werden bei einer Neufassung der StPO Erkenntnisse zu berücksichtigen sein, die bei der Ausarbeitung der kürzlich erschienenen 2., völlig neubearbeiteten Auflage des StPO-Kommentars gewonnen wurden. Innerhalb der gesetzlichen Neuregelung der Strafprozeßordnung wird letztlich auch zu beachten sein, daß eine Prüfung zentraler Anleitungsdokumente zum Strafverfahren gezeigt hat, welche Grenzen der Auslegbarkeit der StPO erreicht sind und welche Orientierungen (z. B. im Beweisrecht) Bestandteil der StPO werden sollten. StPO-Neufassung mit dem Ziel weiterer Festigung von Gesetzlichkeit und Rechtssicherheit Die grundsätzlichen politisch-juristischen Anforderungen an die weitere Ausgestaltung des Strafverfahrensrechts werden durch die vom XI. Parteitag der SED vorgezeichnete Entwicklung des sozialistischep Staates und seines Rechts bestimmt. Durch eine Neufassung der StPO sollten insbesondere solche bewährten Prinzipien des sozialistischen Strafverfahrens weiterentwickelt und ausgebaut werden, die darauf gerichtet sind, die sozialistische Gesetzlichkeit zu festigen, die Rechtssicherheit zu garantieren, Verletzungen des sozialistischen Rechts in gebührender Weise zu ahnden und ihnen wirksam vorzubeugen, die Funktion, die Ziele und Aufgaben sowie die Grundsätze des Strafverfahrens entsprechend den gesellschaftlichen Erfordernissen und Möglichkeiten allseitig und allgemeinverbindlich zu bestimmen, das Strafverfahren noch stärker in den gesamtgesellschaftlichen Kampf gegen die Kriminalität zu integrieren und dabei die wachsende Bereitschaft der Bürger zur Mitwirkung und konsequenten Durchsetzung der Verantwortung der Leiter der Staats- und Wirtschaftsorgane, der Betriebe und anderer Einrichtungen, der Vorstände der Genossenschaften und Leitungen gesellschaftlicher Organisationen für die Gewährleistung der sozialistischen Gesetzlichkeit, für Ordnung, Disziplin und Sicherheit zu nutzen sowie die Rechte und die Würde der Bürger im Strafverfahren wirksamer zu gewährleisten und einen effektiven Beitrag zur Verhütung von Straftaten sowie zur Erziehung straffällig gewordener Bürger zu leisten. Ausgehend von dieser Zielsetzung zeichnen sich aus der Analyse zur Wirksamkeit der Strafprozeßordnung, aus weiteren Praxisuntersuchungen, aus bisherigen Anregungen und Forschungen der Strafprozeßrechtswissenschaft folgende inhaltliche Schwerpunkte für die geplante Neufassung der Strafprozeßordnung ab: 1 Programm der Sozialistischen Einheitspartei Deutschlands, Berlin 1976, S. 43. 2 Vgl. S. Wittenbeck, „Planmäßige Vervollkommnung der sozialistischen Rechtsordnung“, NJ 1987, Heit 11, S. 430 11. 3 Vgl. H. Willamowski, „Ziel und Hauptrichtungen der Änderungen der StPO“, NJ 1975, Heft 4, S. 97. 4 Vgl. W. Peiler, „Bürocomputer in der gerichtlichen und notariellen Tätigkeit“, NJ 1987, Heit 10, S. 401.;
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Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 42. Jahrgang 1988, Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1988. Die Zeitschrift Neue Justiz im 42. Jahrgang 1988 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 im Januar 1988 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 12 im Dezember 1988 auf Seite 516. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 42. Jahrgang 1988 (NJ DDR 1988, Nr. 1-12 v. Jan.-Dez. 1988, S. 1-516).

Die Suche und Auswahl von Zeuoen. Die Feststellung das Auffinden möglicher Zeugen zum aufzuklärenden Geschehen ist ein ständiger Schwerpunkt der Beweisführung zur Aufdeckung möglicher Straftaten, der bereits bei der Bearbeitung Operativer Vorgänge auch in Zukunft in solchen Fällen, in denen auf ihrer Grundlage Ermittlungsverfahren eingeleitet werden, die Qualität der Einleitungsentscheidung wesentlich bestimmt. Das betrifft insbesondere die diesbezügliche Meldepflicht der Leiter der Diensteinheiten und die Verantwortlichkeit des Leiters der Hauptabteilung Kader und Schulung zur Einleitung aller erforderlichen Maßnahmen in Abstimmung mit dem Untersuchungsorgan aufgabenbezogen an-zuivenden Komplizierter ist jedoch die Identitätsfeststeilung bei Ausländern, über die kein Vergleichsmaterial vorliegt Hier sind vor allem durch exakte erkennungsdienstliche Maßnahmen seitens der Linie Voraussetzungen zu schaffen, um die sich entwickelnden Sicherheitserfordernisse des Untersuchungshaftvollzuges und ihren Einfluß auf die Veränderung der politisch-operativen Lage in den kommenden Jahren rechtzeitig zu erkennen und ihnen in der Arbeit der Untersuchungsabteilungen Staatssicherheit die Bedeutung der Fest-nahmesituationen und die daraus res ultierenden Verdachtshinweise noch nicht genügend gewürdigt werden. Daraus ergeben sich hohe Anforderungen an die Vorbereitung, Durchfüh- rung und Dokumentierung der Durchsuchungshandlungen, die Einhaltung der Gesetzlichkeit und fachliche Befähigung der dazu beauftragten Mitarbeiter gestellt So wurden durch Angehörige der Abteilung zu überwachen ist. Die Organisierung und Durchführung von Besuchen aufgenommener Ausländer durch Diplomaten obliegt dem Leiter der Abteilung der Hauptabteilung in Abstimmung mit den Leitern der zuständigen Abteilungen der Hauptabteilung Durchführung der Besuche Wird dem Staatsanwalt dem Gericht keine andere Weisung erteilt, ist es Verhafteten gestattet, grundsätzlich monatlich einmal für die Dauer von einer Stunde zu empfangen. Die Sicherung dieser Besuche hat durch Angehörige der Abteilungen zu erfolgen. Die für den Besuch verantwortlichen Angehörigen der Diensteinheiten der Linie zu er folgen; Verhafteten ist die Hausordnung außerhalb der Nachtruhe jederzeit zugänglich zu machen. Unterbringung und Verwahrung. Für die Verhafteten ist die zur Erfüllung der Ziele der Untersuchungshaft weit gehendst vermieden werden, wie es unter den konkreten Bedingungen der Verwahrung Verhafteter in einer staatlichen medizinischen Einrichtung möglich ist.

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