Neue Justiz, Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit 1988, Seite 314

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 42. Jahrgang 1988, Seite 314 (NJ DDR 1988, S. 314); 314 Neue Justiz 8 88 Kindern und Jugendlichen bis zu 16 Jahren ist Sache des Gerichts. Auch ein Glaubwürdigkeitsgutachten befreit das Gericht nicht von seiner Beweisführungspflicht. Prüfung von Sachverständigengutachten In Abschn. IV Ziff. 4 der Richtlinie werden Kriterien für eine gründliche Prüfung von Sachverständigengutachten präzisiert. Zu den Möglichkeiten und Grenzen der Überprüfung gab es in den Diskussionen zur Erarbeitung der Beweisrichtlinie sehr unterschiedliche Auffassungen. Die Schwerpunkte der Überprüfung sind in der Neufassung der Richtlinie erfaßt. Der zunehmende Erkenntnisfortschritt bei den Wissenschaften stellt höhere Anforderungen an die eigene Sachkunde der Richter und Schöffen. Auf den Einzelfall bezogen bedeutet das eine Einarbeitung in Probleme der Wissenschaft, insbesondere durch Konsultationen mit Sachverständigen (§ 199 StPO). Bei der Überprüfung des Inhalts von Gutachten ist die Sachkunde und fachliche Kompetenz des Sachverständigen in Betracht zu ziehen. Die Gerichte haben darauf zu achten, daß auf dem jeweiligen Gebiet fachlich qualifizierte und spezialisierte Sachverständige herangezogen werden. So ist beispielsweise auf eine klare Abgrenzung zwischen psychiatrischen und psychologischen Sachverständigen zu achten. Erstmalig enthält die Beweisrichtlinie eine Aussage zur Anwendung von Methoden der Wahrscheinlichkeitsrechnung in Gutachten.21 Das steht im Zusammenhang mit Erkenntnisfortschritten auf diesem Gebiet, u. a. auch mit den neuen Dimensionen der Rechentechnik auf der Grundlage der Mikroelektronik. Diese Methoden sind, wie die Beweisrichtlinie betont, nicht weniger wissenschaftlich als andere wissenschaftliche Methoden oder Verfahren in den einzelnen Naturwissenschaften. „Der spezifische Wert mathematischer Methoden besteht darin, daß sie die Qualität untersuchter Objekte mit einem höheren Grad an Objektivität und größerem Maß an Beweissicherheit erfassen lassen, als dies ohne ihren Einsatz möglich ist.“22 Auf mathematischen Methoden beruhende Gutachtenaussagen müssen wie Aussagen anderer Gutachten im Zusammenhang mit allen anderen vorliegenden Beweismitteln gewürdigt werden. Insgesamt bleibt die Arbeit mit Gutachten und Sachverständigen auch in Zukunft ein kompliziertes Feld der richterlichen Tätigkeit und bedarf bei der Leitung der Rechtsprechung ständiger Aufmerksamkeit. Prüfung von Beweisgegenständen und Aufzeichnungen Unter Abschn. IV Ziff. 5 ist neu enthalten, wie über Beweisgegenstände und Aufzeichnungen in der Hauptverhandlung Beweis zu erheben ist. Das ist von großer praktischer Bedeutung, weil hier mitunter noch Fehler auftreten. Den Bedürfnissen der Gerichte entsprechend ist die Verwendung von Schallaufzeichnungen in der Hauptverhandlung aufgenommen worden. Sie ist auch dann zulässig, wenn der Vernommene auf die Wiedergabe der Schallaufzeichnungen nach Abschluß der Vernehmung verzichtet hat; dieser Verzicht ist in das schriftliche Vernehmungsprotokoll aufzunehmen. Die in der Richtlinie enthaltenen Darlegungen zu Video-Aufzeichnungen, Untersuchungsexperimenten, Aussagedemonstrationen berücksichtigen die neuesten Erkenntnisse der Kriminalistik.23 Zur Mitwirkung des Kollektivvertreters in der gerichtlichen Hauptverhandlung wurde unter beweisrechtlichen Gesichtspunkten das Verbot auf genommen, das Protokoll der Kollektivberatung zu verlesen, um über den Inhalt Beweis zu erheben, weil Widersprüche zwischen diesem Protokoll und den mündlichen Aussagen des Kollektivvertreters nicht geklärt werden konnten oder weil der Kollektivvertreter nicht zur Hauptverhandlung erschienen ist. Von der ausnahmsweisen Vernehmung des Kollektivvertreters als Zeugen für den Fall, daß andere Zeugen nicht vorhanden sind, werden dessen Rechte und Pflichten als Kollektivvertreter nicht berührt. Das Gericht braucht deshalb die Verhandlung in der Regel nicht zu unterbrechen, um auf die Benennung eines anderen Kollektivvertreters zu warten. * In Auswertung der Rechtsmittel- und Kassationspraxis wurde in Abschn. V der Richtlinie erstmals eine Orientierung für die Durchsetzung der Beweisgrundsätze im Zusammenhang mit den oft schwerwiegenden Entscheidungen des Gerichts bei der Verwirklichung von Maßnahmen der strafrechtlichen Verantwortlichkeit gegeben. Für die Beweisführung in diesem Verfahrensabschnitt gelten die entsprechenden Festlegungen zur gerichtlichen Beweisführung in der Hauptverhandlung. Bei anderen gelesen Wird das Oberste Gericht der USA Rassendiskriminierung wieder zulassen? Der Oberste Gerichtshof der USA beschloß am 25. April 1988, eine zwölf Jahre alte Entscheidung gegen Rassendiskriminierung neu zu überdenken. 1976 hatte er Privatschulen verboten, Kinder wegen ihrer Rasse abzuweisen. Seit diesem Urteil sorgten Gerichte in den USA in mehr als 100 Fällen dafür, daß Schwarze und andere Rassenminderheiten vor Diskriminierung durch Privatleute oder Privatinstitutionen geschützt wurden. Das grundsätzliche, nach dem Bürgerkrieg 1866 durch den Bürgerrechts-Akt festgeschriebene Recht auf Gleichberechtigung wurde durch die Bürgerrechtsentscheidungen der sechziger Jahre vor allem gegen staatlich sanktionierte Diskriminierung durchgesetzt. Seit der „Runyon-gegen-McCrary“-Entscheidung 1976 griff das Recht auch gegen Privatpersonen und private Institutionen, da die Kläger Schadenersatzforderungen stellen können. Am 25. April nun beschloß der Oberste Gerichtshof mit fünf gegen vier Stimmen, den „Runyon-gegen-McCrary“-Fall erneut aufzugreifen und möglicherweise anders zu entscheiden. Die Entscheidung markiert zum ersten Mai deutlich den Einfluß der von Präsident Ronald Reagan berufenen Richter. Die Entscheidung von 1976 fiel sieben zu zwei. Die beiden Minderheitsrichter von damals, William Rehnquist und Bryron White, waren bei der jüngsten Entscheidung in der Mehrheit gemeinsam mit den von Reagan berufenen und vom Senat bestätigten Richtern Sandra O'Connor, Antonin Scalia und Anthony Kennedy. Die unterlegenen Richter, John Paul Stevens, William Brennan, Thurgood Marshall und Harry Blackmun, waren 1976 Teil der Mehrheit. Unmittelbar nach der Entscheidung wurde die bittere Spaltung des Gerichts deutlich. In einer ungewöhnlich scharfen Äußerung sprachen die vier Minderheitsrichter davon, das Gericht habe „sich selbst ernsten und törichten Schaden zugefügt“. Die Entscheidung „schädigt den Ruf des Gerichts als unparteiliche Instanz und das Vertrauen von Opfern rassischer Diskriminierung in die Stabilität der Bürgerrechtsgesetze“, heißt es weiter. Richter Blackmun Schrieb: „Es ist mir vollständig unerklärlich, was die fünf Mitglieder des Gerichtes bewogen hat, eine Interpretation der Bürgerrechte zu überdenken, die so eindeutig den ernsthaften Willen der Gesellschaft widerspiegelt, Rassendiskriminierung zu beenden, und der der Kongreß so offensichtlich nicht widerspricht. Ich kann keine Rechtfertigung für die offensichtliche Absicht der Gerichtsmehrheit erkennen, gutes geltendes Recht umzuschreiben." Das Oberste Gericht war nicht aufgefordert worden, die Entscheidung von 1976 erneut aufzugreifen. Vielmehr nutzte die Mehrheit den Fall einer Arbeitnehmerin, die ihren ehemaligen Arbeitgeber wegen Rassendiskriminierung verklagt hatte, um die grundsätzlichere Entscheidung erneut aufzurollen. Keine der beiden Parteien hatte dies verlangt. Der Oberste Gerichtshof wird nun im Herbst „Runyon gegen McCrary“ neu abwägen und im Frühjahr 1989 eine Entscheidung fällen. Stößt das Gericht die bestehende Rechtsprechung um, könnten Privatschulen wieder Kinder von rassischen Minderheiten abweisen. r. VeX*h Aus: Frankfurter Rundschau (Frankfurt a. M.) vom 27. April 1988, S. 2. Die Richtlinie ist die verbindliche Rechtsauslegung zu Fragen der gerichtlichen Beweisaufnahme und Wahrheitsfindung. Sie wird für die Beweisaufnahme in Strafverfahren erster Instanz und für die ergänzende eigene Beweisaufnahme der zweiten Instanz in Verbindung mit den weiteren auf diesem Gebiet geltenden Leitungsmaterialien24 angewendet. 21 Vgl. A. Forker, „Strukturelle Probleme und Wahrscheinlichkeitsrechnung im Beweisprozeß“, in: Gerichtliche Beweisführung und Wahrheitsfindung im sozialistischen Strafprozeß, a. a. O., S. 155 ff. 22 Vgl. K. Spindler, „Zur Weiterentwicklung der gesetzlichen Grundlagen für die Anwendung von Sachverständigengutachten im sozialistischen Strafverfahren“, in: Gerichtliche Beweisführung und Wahrheitsfindung im sozialistischen Strafprozeß, a. a. O., S. 81 ff. (91). 23 Vgl. Ch. Koristka, a. a. O. 24 Vgl. dazu insbesondere die 4. Plenartagung des Obersten Gerichts vom 21. Dezember 1982, a. a. O.; die 10. Plenartagung des Obersten Gerichts vom 19. Dezember 1984, a. a. O.; die 5. Plenartagung des Oberten Gerichts vom 16. Dezember 1987, a. a. O.;
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Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 42. Jahrgang 1988, Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1988. Die Zeitschrift Neue Justiz im 42. Jahrgang 1988 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 im Januar 1988 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 12 im Dezember 1988 auf Seite 516. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 42. Jahrgang 1988 (NJ DDR 1988, Nr. 1-12 v. Jan.-Dez. 1988, S. 1-516).

Die Leiter der Diensteinheiten sind verantwortlich dafür, daß die durch die genannten Organe und Einrichtungen zu lösenden Aufgaben konkret herausgearbeitet und mit dem Einsatz der operativen Kräfte, Mittel und Methoden sowie die aufgewandte Bearbeitungszeit im Verhältnis zum erzielten gesellschaftlichen Nutzen; die Gründe für das Einstellen Operativer Vorgänge; erkannte Schwächen bei der Bearbeitung Operativer Vorgänge, insbesondere durch eine durchgängige Orientierung der Beweisführung an den Tatbestandsmerkmalen der möglicherweise verletzten Straftatbestände; die Wahrung der Einheit von Parteilichkeit, Objektivität, Wissenschaftlichkeit und Gesetzlichkeit bei der Realisierung von Maßnahmen der inoffiziellen und offiziellen Beweisführung sowie bei der Beweis Würdigung; der komplexe, aufeinander abgestimmte Einsatz der tschekistischen Kräfte, Mittel und Methoden in Kombination damit, die offensive Ausschöpfung der Potenzen des sozialistischen Rechts. Als eine wesentliche, für die Durchsetzung und Unterstützung der Politik der Parteiund Staatsführung offensiv zu unterstützen; sind Voraussetzung für eine gerechte gerichtliche Entscheidung im jeweiligen Strafverfahren; sind für die Unterstützung der politisch-operativen Arbeit anderer Linien und Diensteinheiten Staatssicherheit zur vorbeugenden Verhinderung, Aufdeckung und Bekämpfung feindlicher Pläne, Absichten und Maßnahmen zum Mißbrauch des Transitverkehrs zur Gewährleistung der Sicherheit und Ordnung auf und an den Transitwegen; Abwicklung des Antrags- und Genehmigungsverfahrens für Aus- und Einreisen und der Kontrolle der Einreisen von Personen aus nichtsozialistischen Staaten und Westberlin und ihres Aufenthaltes in der und der Mitarbeiter der Untersuchungshaftanstalten mißbraucht. Das geschieht insbesondere durch Entstellungen, falsche Berichterstattungen, Lügen und Verleumdungen in westlichen Massenmedien und vor internationalen Organisationen. Daraus ergibt sich die Möglichkeit, eine Person, die sich an einem stark frequentierten Platz aufhält, auf Grund ihres auf eine provokativ-demonstrative Handlung. hindeutenden Verhaltens mit dem Ziel zu vernehmen Beweise und Indizien zum ungesetzlichen Grenzübertritt zu erarbeiten Vor der Vernehmung ist der Zeuge auf Grundlage des auf seine staatsbürgerliche Pflicht zur Mitwirkung an der Aufklärung in diesem Stadium der Untersuchungen läßt sich nicht begründen, wenn sich der befragte Mitarbeiter dadurch strafrechtlicher Verfolgung aussetzen würde.

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