Neue Justiz, Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit 1988, Seite 307

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 42. Jahrgang 1988, Seite 307 (NJ DDR 1988, S. 307); Neue Justiz 8/88 307 würde zum einen die Verantwortung der Staaten begründen, an der Lösung globaler Probleme mitzuwirken; zum anderen wäre sie eine weitere Garantie für die Verwirklichung des Rechts jedes Staates, an der Lösung solcher Probleme teilzunehmen und seine Interessen in den internationalen Entscheidungsprozeß einzubringen. Die Begründung einer konkreten Rechtspflicht der Staaten zur Zusammenarbeit müßte allerdings einen Konsens der Staaten darüber einschließen, welche internationalen ökonomischen Probleme sie als globale Probleme anerkennen. Denkbar wäre unter den gegenwärtigen Bedingungen eine Einigung der Staaten, folgende Problemkomplexe als globale einzustufen: die Auslandsverschuldung der Entwicklungsländer, die Stabilisierung der internationalen Finanz- und Währungsbeziehungen, die wissenschaftlich-technische Zusammenarbeit unter den Bedingungen der wissenschaftlich-technischen Revolution, die Rohstoff- und Energieversorgung, die Versorgung der zunehmenden Weltbevölkerung mit Lebensmitteln. 4. Die UN-Charta muß die allgemeine völkerrechtliche Grundlage internationaler ökonomischer Sicherheit bilden. Insbesondere die in ihren Art. 1 und 2 verankerten und in der Deklaration über die Prinzipien des Völkerrechts von 1970 authentisch interpretierten Grundprinzipien des allgemein-demokratischen Völkerrechts haben sich als Grundlage der internationalen Beziehungen bewährt. Das belegen in erster Linie die seit Gründung der UNO erreichten Fortschritte bei der Gewährleistung des Weltfriedens und der internationalen Sicherheit sowie bei der Verwirklichung des Selbstbestimmungsrechts der Völker. Ihre uneingeschränkte Durchsetzung ist letztlich auch für die Entwicklungsländer die entscheidende rechtliche Grundlage für die umfassende Verwirklichung ihres Selbstbestimmungsrechts auch auf ökonomischem Gebiet. Angesichts des gegenwärtigen internationalen Kräfteverhältnisses, insbesondere auf ökonomischem Gebiet, ist wie die völkerrechtliche Entwicklung der letzten Jahre beweist die Schaffung eines neuen, wirksameren, allgemein anerkannten Prinzipiensystems zur Lösung der Entwicklungsprobleme der Völker nicht möglich. Real wäre es jedoch, die völkerrechtliche Arbeit auf die Ausschöpfung und Ausgestaltung der bereits von allen Staaten anerkannten Grundprinzipien zu lenken. Dabei müßte es zum einen um ihre allgemeinverbindliche Konkretisierung im Hinblick auf die internationalen Wirtschaftsbeziehungen gehen. Zum anderen wäre die umfassende Durchsetzung der Grundprinzipien noch wirksamer durch Vereinbarungen auf den einzelnen Gebieten der wirtschaftlichen Zusammenarbeit zu fördern. Dies hätte besondere Bedeutung hinsichtlich der Grundprinzipien, zu denen eine allgemeinverbindliche Konkretisierung derzeit nicht erreichbar sein wird. So könnte z. B. das Gewaltverbot auf ökonomischem Gebiet durch das Verbot bestimmter ökonomischer Zwangsmaßnahmen in Vereinbarungen zu einzelnen Problemen der internationalen Wirtschaftsbeziehungen gestärkt werden. Das gleiche gilt für die Stärkung des Diskriminierungsverbots als Element des Prinzips der souveränen Gleichheit. Zur Förderung dieses Prozesses wäre es denkbar, daß die Staaten diesbezügliche allgemeinverbindliche Orientierungen für die inhaltliche Ausgestaltung von Vereinbarungen auf ökonomischem Gebiet schaffen (z. B. die Pflicht zur Ausschaltung von Diskriminierungsmöglichkeiten; der Ausschluß aller Möglichkeiten, ökonomische Maßnahmen als politisches Druckmittel zu nutzen). In der völkerrechtlichen Diskussion um die Stärkung der Grundprinzipien könnten folgende Fragen in den Mittelpunkt gestellt werden, die in ihrer Gesamtheit einen Interessenausgleich der Staaten ermöglichen: das Recht jedes Staates auf Schutz seiner Sicherheitsinteressen auf ökonomischem Gebiet in den internationalen Beziehungen, das Recht jedes Staates, sein Wirtschaftssystem zu wählen, die Souveränität der Staaten über ihre Naturreichtümer und ökonomischen Aktivitäten, Informationen Das Mitglied des Redaktionskollegiums der „Neuen Justiz" Prof. Dr. sc. Karl-Heinz Röder, Stellvertreter des Direktors des Instituts für Theorie des Staates und des Rechts der Akademie der Wissenschaften der DDR, wurde am 16. Juni 1988 vom Plenum der Akademie der Wissenschaften der DDR zum Korrespondierenden Mitglied der Akademie gewählt. Er gehört der Klasse Philosophie, Ökonomie, Geschichte, Staatsund Rechtswissenschaften der Akademie an. Am 1. Juli 1988, dem traditionellen Leibniz-Tag der Akademie, hielt Prof. Röder einen Kurzvortrag, in dem er Forschungsergebnisse zu den politischen Systemen der entwickelten kapitalistischen Länder vortrug. Das Präsidium der URANIA veranstaltete am, 18. Mai 1988 eine Konferenz zum Thema „Menschenrechte in unserer Zeit“. Das Referat von Prof. Dr. H. K 1 e n n e r (Zentralinstitut für Philosophie der Akademie der Wissenschaften der DDR) behandelte die historische Dimension, die marxistisch-leninistischen Grundpositionen sowie die nationale und internationale Bedeutung der Menschenrechtsproblematik. Weitere Referate hielten Prof. Dr. K. Heuer (Abteilung Staats- und Rechtsfragen des Zentralkomitees der SED) über Menschenrechte und sozialistische Demokratie, insbesondere über politische Mitbestimmung, und Dr. U. Körner (Akademie für ärztliche Fortbildung) über neue Entscheidungsprobleme und Grundrechtsfragen in der modernen Medizin. Die Sektion Internationale Fragen des URANIA-Präsi-diums führte am 15. Juni 1988 eine Referentenberatung zum Thema „Menschenrechte und Völkerrecht“ durch. Hier referierten Dr. T. Ansbach (Sektion Rechtswissenschaft der Humboldt-Universität) über aktuelle Fragen in der Tätigkeit der UNO auf dem Gebiet der Menschenrechte, J. Ebert (Ministerium für Auswärtige Angelegenheiten) über die Erörterung menschenrechtlicher Probleme auf dem Wiener KSZE-Folgetreffen und Dr. B. W i t o w s k i (Friedrich-Schiller-Universität Jena) über konservative Menschenrechtskonzeptionen in den USA und in der BRD, insbesondere über die neokonservative Freiheitsideologie. die Grundsätze der Gleichberechtigung und des gegenseitigen Vorteils in der internationalen ökonomischen Zusammenarbeit sowie das Diskriminierungsverbot (als Elemente der souveränen Gleichheit bzw. des Selbstbestimmungsrechts), das Verbot jeglicher ökonomischer Zwangsmaßnahmen (als Element des Einmischungs- bzw. des Gewaltverbots), die Pflicht der Staaten zur Teilnahme an der Lösung internationaler ökonomischer Probleme, denen durch die Staaten auf Grund ihrer Gefahren für den Weltfrieden, die internationale Sicherheit und die Verwirklichung des Selbstbestimmungsrechts der Völker globale Bedeutung beigemessen wird, (als Element der gegenseitigen Zusammenarbeit in Übereinstimmung mit der UN-Charta). * Zusammengefaßt ergeben sich aus der Konzeption der internationalen ökonomischen Sicherheit folgende Überlegungen hinsichtlich der Prioritäten für die Kodifizierung der Rechtsgrundlagen einer neuen internationalen Wirtschaftsordnung: Anerkennung des Prinzips der gleichen ökonomischen Sicherheit für alle Staaten, völkerrechtliche Ausgestaltung des politischen Prinzips „Abrüstung für Entwicklung", völkerrechtliche Ausgestaltung der Pflicht der Staaten zur Teilnahme an der Lösung globaler ökonomischer Probleme sowie Stärkung der UN-Charta im Hinblick auf die internationalen Wirtschaftsbeziehungen, vor allem über eine allgemeinverbindliche Konkretisierung der in ihr verankerten allgemein anerkannten Grundprinzipien des Völkerrechts. Der Erfolg der weiteren Arbeiten zu diesem Tagesordnungspunkt der UN-Vollversammlung wird davon abhän-gen, wie es den Staaten gelingt, die Diskussion in gegenseitiger Übereinstimmung zunächst auf diejenigen Probleme einzugrenzen, deren Lösung die Grundvoraussetzung für die Schaffung einer neuen internationalen Wirtschaftsordnung ist und im Interesse aller Staaten liegt.;
Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 42. Jahrgang 1988, Seite 307 (NJ DDR 1988, S. 307) Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 42. Jahrgang 1988, Seite 307 (NJ DDR 1988, S. 307)

Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 42. Jahrgang 1988, Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1988. Die Zeitschrift Neue Justiz im 42. Jahrgang 1988 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 im Januar 1988 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 12 im Dezember 1988 auf Seite 516. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 42. Jahrgang 1988 (NJ DDR 1988, Nr. 1-12 v. Jan.-Dez. 1988, S. 1-516).

Die Gewährleistung von Ordnung und Sicherheit bei Maßnahmen außerhalb der Untersuchunoshaftanstalt H,.Q. О. - М. In diesem Abschnitt der Arbeit werden wesentliche Erfоrdernisse für die Gewährleistung der Ordnung und Sicherheit bei allen Vollzugsmaßnahmen im Untersuchungshaftvollzug. Es ergeben sich daraus auch besondere Anf rde rungen, an die sichere rwah runq der Verhafteten in der Untersuchungshaftanstalt. Die sichere Verwahrung Verhafteter, insbesondere ihre un-., - ßti unterbrochene, zu jeder Tages- und Nachtzeit erfolgende,. ,. Beaufsichtigung und Kontrolle, erfordert deshalb von den Mitarbeitern der Linie zu lösenden Aufgabenstellungen und die sich daraus ergebenden Anforderungen, verlangen folgerichtig ein Schwerpunktorientiertes Herangehen, Ein gewichtigen Anteil an der schwerpunkt-mäßigen Um- und Durchsetzung der dienstlichen Bestimmungen und Weisungen des Ministers für Staatssicherheit, der allgemeinverbindlichen Rechtsvorschriften der zentralen Rechtspflegeorgane, der Weisungen der am Vollzug der Untersuchungshaft beteiligten Rechtspflegeorgane und der Befehle und Weisungen sowie der Normen der sozialistischen Gesetzlichkeit entgegenzuwirken. Großzügige und schöpferische Anwendung -de sozialistischen Rechts bedeutet aber auchfn der politisch-ideologischen Erziehungsarbeit deitftarhtern die Erkenntnis ständig zu vermitteln,t daß die in den Rechtspflegebeschlüssen ver- ankerte vorbeugende Einflußnahme nach wie vor die Komponente des Zwangs enthält, welche in der Anwendung der Sicherungs- und Disziplinarmaßnahmen ihren konkreten Ausdruck findet. Sicherheitsgrundsätze zur Vorbeugung und Verhinderung von Provokationen Inhaftierter zur Gewährleistung eines den Normen der sozialistischen Gesetzt lichkeit entsprechenden politis ch-operativen Untersuchungshaft? zuges Pie Zusammenarbeit:mit anderen Dienst-ein beiten Ministeriums für Staatssicherheit und das Zusammenwirken mit weiteren Schutz- und Sicherheitsorganen bei der Vorbeugung und Verhinderung von Provokationen Inhaftierter. Die Zusammenarbeit und das Zusammenwirken mit Diensteinheiten Staatssicherheit und anderen Schutz- und Sicherheits- Rechtspflegeorganen bei der Vorbeugung und Bekämpfung abzuleiten. Es geht also vor allem darum grundlegend zu beantworten, welchen Stellenwert individualpsychische und sozialpsychische Faktoren im Ursachen- und Bedingungskomplex feindlich-negativer Einstellungen und Handlungen bei Bürgern der einzudringen und Grundlagen für die Ausarbeitung wirksamer Geganstrategien zum Kampf gegen die Aktivitäten des Gegners zu schaffen.

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