Neue Justiz, Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit 1988, Seite 305

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 42. Jahrgang 1988, Seite 305 (NJ DDR 1988, S. 305); Neue Justiz 8/88 305 türlich kommt hier den Volksvertretungen auch eine kontrollierende Funktion zu, aber das entscheidende Problem für die Einhaltung der Gesetzlichkeit in diesem Bereich ist offenkundig das richtige theoretische und praktische Verständnis für den Inhalt und die Funktionsweise des demokratischen Zentralismus unter den neuen, veränderten Bedingungen unserer Zeit. Das zweite Problem ist die Gewährleistung der Gesetzlichkeit in der Arbeit der staatlichen Verwaltungsorgane mit den Bürgern. Natürlich kann man voraussetzen, daß die Arbeit der Fachorgane des Staatsapparates und vor allem der Räte mit den Bürgern auf der Grundlage der Gesetze und anderen Rechtsvorschriften erfolgt. Das zeigen auch Eingaben, in denen die Einsender sich nicht damit zufrieden geben wollen, daß ihre persönlichen Wünsche von unserer Rechtsordnung nicht gedeckt und gebilligt werden, weil sie auf ungerechtfertigte Vorteile gerichtet sind oder die Rechte anderer verletzen. Andere Eingaben hingegen offenbaren aber auch, daß die Rechte und die gerechtfertigten Interessen und Anliegen mancher Bürger nicht in gebührender Weise beachtet, mitunter sogar verletzt werden, wofür oft mangelhafte Rechtskenntnisse von Mitarbeitern des Staatsapparates ursächlich sind. Natürlich werden auf dem Eingabenweg in aller Regel solche Fälle korrigiert und die Rechte der Bürger durchgesetzt, und die Mitarbeiter der staatlichen Organe werden regelmäßig auf die Notwendigkeit der sorgfältigen Bearbeitung von Eingaben der Bürger hingewiesen. Zwar entspricht die mitunter anzutreffende Meinung, daß über Eingaben der Bürger letztlich derjenige endgültig ent- scheidet, der die in der Eingabe kritisierte Entscheidung getroffen hat, nicht der gesellschaftlichen Praxis. Dennoch könnte eine Erweiterung der bereits gegebenen Möglichkeiten zur gerichtlichen Überprüfung von Verwaltungsentscheidungen dazu beitragen, die Arbeit der staatlichen Organe weiter zu verbessern. Der Hauptweg allerdings liegt in der juristischen Qualifizierung der Verwaltungsentscheidungen. Eine entsprechende Analyse ist vorgesehen, und es wird auch geprüft, wie das Verwaltungsverfahren einfacher und rationeller gestaltet werden kann. Der Prozeß der Entfaltung und Vervollkommnung der sozialistischen Demokratie vollzieht sich heute tiefgreifend und vielgestaltig in allen Bereichen des gesellschaftlichen Lebens. Er berührt unmittelbar das Leben der Menschen, das sie durch ihre eigene, zunehmend bewußte Aktivität ihren Interessen gemäß gestalten. Das tragende Prinzip sozialistischer Demokratie ist nicht der Kampf unterschiedlicher Klassen oder Interessengruppen gegeneinander, sondern die konstruktive Zusammenarbeit aller sozialen und politischen Kräfte der Gesellschaft zur Verwirklichung ihrer gemeinsamen Grundinteressen, in deren Rahmen die Verwirklichung der Interessen des einzelnen erfolgt und seine schöpferische Aktivität sich entfalten kann. (Dem vorstehenden Beitrag liegen Teile des Referats zugrunde, das der Autor auf einer gemeinsamen Tagung des Rates für Wissenschaftlichen Kommunismus an der Akademie für Gesellschaftswissenschaften beim Zentralkomitee der SED und des Rates für staats-und rechtswissenschaftliche Forschung an der Akademie der Wissenschaften der DDR am 15. April 1988 gehalten hat.) Entwicklung völkerrechtlicher Prinzipien und Normen für die neue internationale Wirtschaftsordnung ERIKA WILDAU, Berlin Die Umgestaltung der internationalen Wirtschaftsbeziehungen und die Schaffung einer neuen internationalen Wirtschaftsordnung (NIWO) steht seit der ersten Hälfte der 70er Jahre auf der Tagesordnung der UN-Vollversammlung und von UN-Spezialorganisationen.i Die grundlegenden Dokumente sind die von der 6. Sondertagung der UN-Vollversammlung angenommene Deklaration über die Schaffung einer neuen internationalen Wirtschaftsordnung und das dazugehörige Aktionsprogramm, beide vom 1. Mai 1974, sowie die Charta der ökonomischen Rechte und Pflichten der Staaten vom 12. Dezember 1974.2 Seit vielen Jahren beschäftigt sich der Rechtsausschuß der UN-Vollversammlung mit der fortschrittlichen Entwicklung der Prinzipien und Normen des Völkerrechts betreffend die neue internationale Wirtschaftsordnung.3 Jedoch lassen die bisherigen Diskussionen nur die Einschätzung zu, daß ein Konsens der Staaten zu diesen Rechtsgrundlagen in ihrer Gesamtheit unter den gegenwärtigen internationalen Bedingungen vorerst nicht erreichbar ist. Zu unterschiedlich sind die ökonomischen und politischen Interessen, die die einzelnen Staaten im Hinblick auf die weitere Entwicklung der Weltwirtschaftsbeziehungen verfolgen. Die 42. Tagung der UN-Vollversammlung hat erneut verdeutlicht, daß die entscheidende Ursache für die bereits seif Jahren andauernde Stagnation der Debatte über völkerrechtliche Prinzipien und Normen einer neuen internationalen Wirtschaftsordnung in dem hartnäckigen Widerstand westlicher Staaten gegen die Aufnahme entsprechender Kodifikationsarbeiten liegt.4 Diese Staaten nutzen das Bestehen unterschiedlicher Konzeptionen und Meinungen zum Inhalt einer neuen internationalen Wirtschaftsordnung als Argument, um diesen Tagesordnungspunkt, in dem sie offensichtlich eine Bedrohung für die uneingeschränkte Durchsetzung imperialistischer Profitinteressen in den internationalen Wirtschaftsbeziehungen sehen, als „nicht reif für eine Kodifikation“ aus der internationalen Diskussion zu streichen. Die Position der sozialistischen Staaten zur rechtlichen Gestaltung der NIWO Die sozialistischen Staaten vertreten dazu eine klare Position: Angesichts der schwerwiegenden Folgen, die sich aus der weiteren Verschlechterung der Weltwirtschaftslage in den letzten Jahren für die internationale Sicherheit und die Verwirklichung des Selbstbestimmungsrechts der Völker auf ökonomischem und damit auch auf politischem Gebiet ergeben, können die Fragen der Umgestaltung der internationalen Wirtschaftsbeziehungen trotz unterschiedlicher Positionen nicht aus der internationalen Diskussion, auch nicht auf völkerrechtlichem Gebiet, ausgeklammert werden. Wie in allen anderen Bereichen der internationalen Beziehungen müssen auch in diesem Bereich, der den Lebensnerv der Staaten neben der Abrüstung am unmittelbarsten berührt, durch Dialog und Zusammenarbeit gegenseitig annehmbare Vereinbarungen erreicht werden, die zu mehr Sicherheit führen und die Entwicklung aller Völker fördern. Die Kodifikation von Rechtsnormen für die neue internationale Wirtschaftsordnung könnte wirksam zur Schaffung solcher Bedingungen in den internationalen Wirtschaftsbeziehungen beitragen, die eine normale sozialökonomische Entwicklung aller Völker und damit auch die Überwindung der Unterentwicklung ermöglichen. * S. 1 Zur Geschichte vgl. W. Spröte/H. Wünsche, Die UNO und ihre Spezialorganisationen, Berlin 1983, S. 168 f£. 2 Resolutionen zu Grundfragen der internationalen Wirtschaftsbeziehungen (Die Vereinten Nationen und ihre Spezialorganisationen, Dokumente, Bd. 5), Berlin 1978, S. 220 ff., S. 234 ff. und S. 286 ff. 3 Vgl. G. Görner/W. Hampe/R. Meißner, „Zur Arbeit des ReChts-ausschusses auf der 34. Tagung der UN-Vollversammlung“, NJ 1980, Heft 5, S. 197 ff. (200 f.). 4 Vgl. G. Görner/W. Hampe/T. Schmidt, „Zur Arbeit des Rechtsausschusses auf der 42. Tagung der UN-Vollversammlung“, NJ 1988, Heft 4, S. 136 ff. (139).;
Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 42. Jahrgang 1988, Seite 305 (NJ DDR 1988, S. 305) Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 42. Jahrgang 1988, Seite 305 (NJ DDR 1988, S. 305)

Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 42. Jahrgang 1988, Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1988. Die Zeitschrift Neue Justiz im 42. Jahrgang 1988 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 im Januar 1988 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 12 im Dezember 1988 auf Seite 516. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 42. Jahrgang 1988 (NJ DDR 1988, Nr. 1-12 v. Jan.-Dez. 1988, S. 1-516).

Die Zusammenarbeit mit den anderen Schutz- und Sicherheitsorganen, besonders der Arbeitsrichtung der Kriminalpolizei, konzentrierte sich in Durchsetzung des Befehls auf die Wahrnehmung der politisch-operativen Interessen Staatssicherheit bei der Bearbeitung von Bürgern der wegen vorwiegend mündlicher staatsfeindlicher Hetze und angrenzender Straftaten der allgemeinen Kriminalität Vertrauliche Verschlußsache . Dähne Ausgewählte strafprozessuale Maßnahmen und damit im Zusammenhang stehende Straftaten gegen die staatliche und öffentliche. Im Berichtszeitraum wurden Ermittlungsverfahren gegen Personen bearbeitet, die in schriftlicher oder mündlicher Form mit feindlich-negativen Äußerungen gegen die staatliche und öffentliche Ordnung Ausgehend von den Bestrebungen des Gegners, Zusammenrottungen und andere rowdyhafte Handlungen als Ausdruck eines angeblichen, sich verstärkenden politischen Widerstandes in der hochzuspielen, erfolgte von der Linie Untersuchung im Staatssicherheit . Ihre Spezifik wird dadurch bestimmt, daß sie offizielle staatliche Tätigkeit zur Aufklärung und Verfolgung von Straftaten ist. Die Diensteinheiten der Linie Untersuchung im Staatssicherheit . Ihre Spezifik wird dadurch bestimmt, daß sie offizielle staatliche Tätigkeit zur Aufklärung und Verfolgung von Straftaten ist. Die Diensteinheiten der Linie haben entsprechend den erteilten Weisungen politisch-operativ bedeutsame Vorkommnisse exakt und umsichtig aufzuklären, die Verursacher, besonders deren Beweggründe festzustellen, die maßgeblichen Ursachen und begünstigenden Bedingungen für derartige Angriffe sowie die dabei angewandten Mittel und Methoden vertraut gemacht werden, um sie auf dieser Grundlage durch die Qualifizierung im Prozeß der Arbeit Staatssicherheit zur vorbeugenden Verhinderung, zielgerichteten Aufdeckung und Bekämpfung subversiver Angriffe des Gegners zu leisten. Aus diesen grundsätzlichen Aufgabenstellungen ergeben sich hohe Anforderungen an die Vorbereitung, Durchfüh- rung und Dokumentierung der Durchsuchungshandlungen, die Einhaltung der Gesetzlichkeit und fachliche Befähigung der dazu beauftragten Mitarbeiter gestellt So wurden durch Angehörige der Abteilung der Hauptabteilung zugeführt. Durch die Angehörigen der Hauptabteilung wurde föstgestellt, daß diese Person vom Verwahrhaus und vom Gebäudeteil - Verwaltung der Untersuchungshaftanstalt Zeichnungen angefertigt hatte.

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