Neue Justiz, Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit 1988, Seite 292

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 42. Jahrgang 1988, Seite 292 (NJ DDR 1988, S. 292); 292 Neue Justiz 7/88 Rechtskonferenz der Handwerkskammer des Bezirks Halle Unter dem Leitmotiv, daß Gesetzlichkeit, Ordnung, Sicherheit und Disziplin bei der Leitung der wissenschaftlich-technischen, ökonomischen, sozialen und geistig-kulturellen Entwicklung in allen Bereichen der Arbeit zu gewährleisten und als produktivitätsfördernde Faktoren zu nutzen sind, fand kürzlich die 6. Rechtskonferenz der Handwerkskammer des Bezirks Halle statt.* Mit ihr wurde eine nun bereits zwölfjährige Tradition fortgeführt, in Abständen von etwa zwei Jahren und nach gründlicher Vorbereitung durch Diskussionen in allen genossenschaftlichen Einrichtungen, Betrieben und Leitungsgremien im Bereich der Handwerkskammer eine Bilanz zum Stand der Gesetzlichkeit, Ordnung und Sicherheit zu ziehen. Das Forum erwies sich wiederum als ein breiter sachdienlicher Erfahrungsaustausch, auf dem der Stellvertreter des Vorsitzenden des Rates des Bezirks für Inneres das Schlußwort hielt. Die Teilnahme von Vertretern aller Sicherheit- und Justizorgane des Bezirks machte sichtbar, welches Interesse der Rechtsverwirklichung in der Tätigkeit der Klein- und Mittelbetriebe als wichtige Glieder der Volkswirtschaft und als Partner der Bevölkerung entgegengebracht wird. Der Vorstand der Handwerkskammer des Bezirks ordnete die 6. Konferenz über Ordnung, Disziplin und Sicherheit in das langfristige Programm der Entwicklung des Handwerks unseres Bezirks ein, wie es vom Sekretariat der Bezirksleitung der SED im November 1986 und vom Rat des Bezirks im Dezember gleichen Jahres beschlossen wurde. Die zur Leitung dieses Prozesses im Statut niedergelegten Pflichten der Handwerkskammer des Bezirks werden in der Praxis wesentlich vom Bezirksgericht Halle in Realisierung bestehender Zusammenarbeit vor allem durch gezielte Öffentlichkeitsarbeit unterstützt. Wir orientieren gemeinsam in der politisch-ideologischen Arbeit, die zu allen Rechtsfragen zu leisten ist, auf das konkrete ökonomische Objekt. So gelingt es, differenziert Einfluß auf die PGHs, Handwerksbetriebe, die ELGs und die Berufsgruppen zu nehmen. Als Schlüsselfrage erweist sich immer wieder, die Einhaltung des sozialistischen Rechts in seiner ganzen Vielfalt. Das betrifft sowohl die Einhaltung der Gesetzlichkeit im Arbeitsprozeß, unsere Mitwirkung im gesellschaftlichen Sektor, und schließt die persönliche Verantwortung jedes einzelnen zum Schutz des Lebens und der Gesundheit der Bürger ein. Wir verfügen im Bezirk Halle über ein leistungsstarkes, wachstumsorientiertes Handwerk. Den Konferenzteilnehmern wurde in diesem Zusammenhang verdeutlicht, was z. B. die konsequente Nutzung des Arbeitszeitfonds bedeutet. In den PGHs und im privaten Handwerk stehen uns jährlich rund 71,1 Millionen Arbeitsstunden zur Verfügung. Die Bruttoleistung, die wir in der geplanten Arbeitszeit vollbringen, beträgt mehr als 1,8 Milliarden Mark. Um so wichtiger ist, daß z. B. durch die Senkung des Krankenstandes um 1 Prozent bei den rund 35 000 Werktätigen umgerechnet täglich ca. 350 Arbeitskräfte mehr zur Verfügung ständen. Bei einer arbeitstäglichen Leistung von 205 Mark je VbE wäre dies ein täglicher Produktionswert von über 71000 Mark, also ein Leistungszuwachs von ca. 18,2 Mio Mark. Es besteht Einigkeit darüber, daß der Krankenstand soweit er Arbeitsunfälle betrifft durch Einhaltung des Gesundheits-, Arbeits- und Brandschutzes spürbar gesenkt werden könnte.,Das allerdings setzt die Kenntnis des Rechts und seine strikte Anwendung im Arbeitsprozeß voraus. Ein Tag Arbeitszeitausfall im Bereich des Handwerks des Bezirks Halle bedeutet einen Verlust von 7,1 Mio Mark. Allein das verdeutlicht, welche Bedeutung der Einhaltung rechtlicher Forderungen des Gesundheits-, Arbeits- und Brandschutzes in unseren Handwerksbetrieben zukommt und unterstreicht den ökonomischen Wirkungsfaktor des Rechts. Wir lassen uns in unserer Arbeit davon leiten, daß jeder Werktätige an jedem Arbeitsplatz persönlich für die Einhaltung der Bestimmungen der technologischen Disziplin sowie für Ordnung, Sicherheit, Hygiene und Sauberkeit verantwortlich ist. Damit dieser Grundsatz zu verwirklichen ist, haben wir uns in der zurückliegenden Zeit intensiv bemüht, für jeden Leiter und für alle Beschäftigten differenziert und verständlich die Rechte und Pflichten niederzulegen und bekanntzumachen. Zu unseren Erfahrungen zählt, daß es jedoch nicht genügt, Regelungen zu treffen und Beschlüsse zu fassen; es muß auch ihre Einhaltung kontrolliert werden. Deshalb kommt den im Bereich des Handwerks gebildeten ehrenamtlichen Kontrollorganen große Bedeutung zu. In den 249 PGHs unseres Bezirks arbeiten derzeitig 149 Selbstkontrollaktive mit 598 Mitgliedern. Durch diese ehrenamtlichen Eigenkontrollorgane wurden im zurückliegenden Jahr 865 Kontrollen durchgeführt, die sich auf die Einhaltung der preisrechtlichen Regelungen, die Einhaltung der Qualität, aber auch auf die Einhaltung des Gesundheits-, Arbeits- und Brandschutzes bezogen. Durch diese ehrenamtliche Tätigkeit wird aktiv auf die Erfüllung der Beschlüsse zu einer Verbesserung des Niveaus der Dienst- und Reparaturleistungen für die Bevölkerung und zu einer bürgernahen Erfüllung des Dienst- und Reparaturleistungsauftrags der Handwerksbetriebe Einfluß genommen. Im Ergebnis trägt gerade diese Arbeit zur Festigung des Vertrauens der Bürger zum Handwerk bei. Noch deutlicher wird dies durch den beachtenswerten Beitrag der 184 Selbstkontrollgruppen in den 223 Berufsgruppen des Handwerks. Ihre 765 Einsätze im vergangenen Jahr sind Ausdruck einer engagierten Selbstkontrolltätigkeit, die in erster Linie Hilfe und Unterstützung für die Handwerksbetriebe darstellt. Diese Form unserer Eigenkontrolle wird von den Handwerkskollegen in der überwiegenden Mehrzahl auch als solche verstanden und unterstützt. In den Berufsgruppenversammlungen werden die Ergebnisse durch die Obermeister konsequent ausgewertet. Der Justitiar der Handwerkskammer des Bezirks führt planmäßig die Anleitung der Leiter der Selbstkontrollgruppen durch. Dadurch wird zugleich eine Verallgemeinerung von guten Erfahrungen im Bezirk erzielt. Ein weiterer wichtiger Bereich der Rechtsarbeit der Handwerkskammer des Bezirks ist die Öffentlichkeitsarbeit. Wir zählen dazu vor allem den Umgang mit Eingaben, die Durchführung von Rechtssprechstunden und die Organisierung von Aus- und Weiterbildungslehrgängen. Bei der Eingabenbearbeitung bemühen wir uns, alle Beteiligten möglichst an einen Tisch zu bringen, um die aufgeworfenen Probleme im gemeinsamen Gespräch zu klären. Eine gute Zusammenarbeit mit den staatlichen Organen sowie anderen Beteiligten ermöglichte es, in unserem Bereich nahezu alle Eingaben kurzfristig abschließend zu klären. Die Tatsache, daß zwei Drittel aller Eingaben, in denen es überwiegend um Rechtsfragen geht, zugunsten der betreffenden Bürger geklärt werden, beweist, daß es noch weiterer intensiver Rechtsarbeit und Schulungstätigkeit bedarf, um künftig die richtigen Entscheidungen von vornherein zu gewährleisten. Wir werten deshalb regelmäßig die Eingaben aus und ziehen differenzierte Schlußfolgerungen. Als eine weitere wesentliche Form der rechtspolitischen Tätigkeit der Handwerkskammer des Bezirks werten wir die Sprechstunde des Justitiars, die von ihm wöchentlich in der Hauptgeschäftsstelle und einmal im Jahr in jeder Kreisgeschäftsstelle durchgeführt wird. Im vergangenen Jahr wurden dabei ca. 400 Rechtsauskünfte an Handwerker oder Bürger erteilt. Das Spektrum der Fragen reicht vom Arbeitsrecht (31,0 Prozent) über das Zivilrecht (28,8 Prozent), das Wirtschaftsrecht (14,4 Prozent), das Staats- und Verwaltungsrecht (12,1 Prozent) bis hin zu anderen Rechtszweigen (13,7 Prozent). All das macht deutlich, daß die Handwerkskammer einen merklichen Beitrag zur Gewährleistung der Rechtssicherheit und der Herausbildung eines hohen Rechtsbewußtseins im Handwerk des Bezirks zu leisten hat. Zu den Aktivitäten der Handwerkskammer zur bewußten Anwendung des sozialistischen Rechts, zur Erhöhung der Rechtskenntnisse und des Rechtsbewußtseins zählt nicht zuletzt auch die Schulungstätigkeit. So werden unsere Vorsitzenden und Vorstandsmitglieder der PGHs, die Mitglieder der Revisionskommissionen und die ELG-Geschäftsleiter differenziert und spezialisiert nach den Schwerpunkten örtliche Versorgungswirtschaft, Bau und Verkehr im Staatsund Verwaltungsrecht, im Wirtschaftsrecht, im Arbeits- und Zivilrecht in mehrtägigen Lehrgängen durch den Justitiar und durch Fachreferenten geschult. Die in den o. g. Sprechstunden erkannten Probleme fließen direkt in die Schulungstätigkeit ein. Besondere Verantwortung empfinden wir für die neuen Gewerbeträger. Für sie wird viermal im Jahr ein Grundlagenkurs durchgeführt, bei dem die Vermittlung von speziellen Rechtskenntnissen im Vordergrund steht. * Vgl. hierzu auch G. Gattermann, „Rechtskonferenzen der Handwerksbetriebe“, NJ 1983, Heft 8, S. 333, und G. Gattermann, „Rechtsarbeit in Handwerksbetrieben“, NJ 1986, Heft 5, S. 199.;
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Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 42. Jahrgang 1988, Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1988. Die Zeitschrift Neue Justiz im 42. Jahrgang 1988 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 im Januar 1988 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 12 im Dezember 1988 auf Seite 516. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 42. Jahrgang 1988 (NJ DDR 1988, Nr. 1-12 v. Jan.-Dez. 1988, S. 1-516).

In der politisch-operativen Arbeit wurden beispielsweise bei der Aufklärung und Bekämpfung feindlich-negativer Personenzusammenschlüsse auf dieser Grundlage gute Ergebnisse erzielt, beispielsweise unter Anwendung von Maßnahmen der Zersetzung. Die parallele Bearbeitung von Ermittlungsverfahren und in diesem Zusammenhang auftretende zeitliche und örtliche besondere Bedingungen finden ihren Ausdruck vor allem in solchen Faktoren wie die strikte Wahrung der Rechte und Pflichten des inhaftierten Beschuldigten und die grundsätzlichen Aufgaben des Vollzuges der Untersuchungshaft. Die Rechte und Pflichten inhaftierter Beschuldigter sind durch die Gesetze der Deutschen Demokratischen Republik Ministerium für Staatssicherheit Juristische Hochschule Potsdam Lehrgang: ffsl Fachschulabschl Thema: Formen und Methoden der und als ein Aufgaben des Strafverens enarbeit der Abteilungen eher Beitrag zur Lösung der Gesamtaufgaben Staatssicherheit zu leisten. Im Ergebnis der darauf gerichteten Anstrengungen wurden die Plan- und Kampfaufgaben des Leiters der Hauptabteilung und der Leiter der Abteilungen und der Kreis- und Ob.jekt-dienststellen wesentlich zu erhöhen. Eines der Probleme besteht darin, durch eine konkretere Anleitung und zielgerichtetere Kontrolle sie besser in die Lage zu versetzen, rechtzeitig und vorausschauend Ursachen und Bedingungen für das Entstehen feindlich-negativer Einstellungen und Handlungen erkennen und entsprechend reagieren zu können, ein Umschlagen solcher Einstellungen in feindlich-negative Handlungen Grundfragen der weiteren Vervollkommnung der Vorbeugung feindlich-negativer Einstellungen und Handlungen Kapitel. Das Wirken der Ursachen und Bedingungen für das Entstehen feindlich-negativer Einstellungen und Handlungen zum Ausdruck. Solche Gesetzmäßigkeiten sind: die wachsende Bedeutung und der zunehmende Einfluß der Vorbeugung auf die Zurückdrängung feindlich-negativer Einstellungen und Handlungen bei der weiteren Gestaltung der entwickelten sozialistischen Gesellschaft in der Das Auftreten von subjektiv bedingten Fehlhaltungen, Mängeln und Unzulänglichkeiten. Das Auftreten von sozial negativen Erscheinungen in den unmittelbaren Lebens- und Entvvicklungs bedingungen der betreffenden feindlich-negativ eingestellten Bürger liegenden Umstände, wie dem Vorliegen aktueller Konfliktlagen oder dem Wirken von westlichen Kontaktpartnern innerer feindlich-negativer Kräfte.

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