Neue Justiz, Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit 1988, Seite 282

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 42. Jahrgang 1988, Seite 282 (NJ DDR 1988, S. 282); 282 Neue Justiz 7/88 Volksvertretung und Gesetzlichkeit Für effektivere Verwirklichung des Eingabenrechts! Prof. Dr. sc. WOLFGANG BERNET, Dr. AXEL SCHÖWE und Dr. RICHARD SCHÜLER, Sektion Staats- und Rechtswissenschaft der Friedrich-Schiller-Universität Jena Das Eingabenrecht der Bürger def DDR ist untrennbar mit der Entwicklung und Vervollkommnung der sozialistischen Demokratie, mit unbürokratischer, bürgerfreundlicher Arbeitsweise der staatlichen Organe, mit der Festigung, des Vertrauensverhältnisses zwischen Staat und Bürgern' verbunden. Die Beachtung der Vorschläge und kritischen Hinweise der Bürger ist wie auf dem XI. Parteitag der SED erneut unterstrichen wurde „verpflichtendes Gebot für jeden, der in unserem Staat Verantwortung trägt“. Und mit aller Deutlichkeit wurde gesagt: „Wer sich gegenüber den Anliegen der Menschen gleichgültig verhält, handelt politisch verantwortungslos. “1 In unserem sozialistischen Staat ist das Eingabenrecht als selbständiges Grundrecht der Bürger geregelt1 2: es umfaßt gemäß Art. 103 Abs. 1 der Verfassung das Recht, sich mit Vorschlägen, Hinweisen, Anliegen oder Beschwerden3 an Volksvertretungen und deren Abgeordnete, an staatliche und wirtschaftsleitende Organe, an volkseigene Betriebe, sozialistische Genossenschaften und Einrichtungen zu wenden. Auch mittels des Eingabenrechts können die Bürger ihr Grundrecht auf Mitbestimmung und Mitgestaltung der gesellschaftlichen und staatlichen Angelegenheiten wahrnehmen. In diesem Sinn korrespondiert Art. 103 mit Art. 21 Abs. 2 der Verfassung, in dem das Grundrecht auf Mitbestimmung und Mitgestaltung u. a. auch dadurch gewährleistet ist, daß sich die Bürger mit ihren Anliegen und Vorschlägen an die gesellschaftlichen, staatlichen und wirtschaftlichen Organe und Einrichtungen wenden können. Das Eingabengesetz vom 19. Juni 1975 (GBl. I Nr. 26 S. 461) hat in Ausfüllung des Verfassungsgebots in Art. 103 Abs. 3 das Eingabenrecht der Bürger sowohl materiellrechtlich als auch verfahrensrechtlich konkretisiert. Zur Bedeutung von Eingaben in der staatlichen Leitungstätigkeit Die weitere Vervollkommnung der sozialistischen Demokratie verlangt auch, das Eingabenrecht qualitativ auszubauen. Dabei muß zugleich der Blick auf die Gesamtheit der den Bürgern der DDR zur Verfügung stehenden Rechtsinstrumente zum Schutz ihrer Rechte und Interessen sowie zur .Durchsetzung der sozialistischen Gesetzlichkeit gerichtet sein. Das Ensemble dieser Rechtsinstrumente, Formen und Verfahren muß unter Beachtung ihrer jeweiligen Spezifik voll ausgeschöpft werden. Noch gibt es hier Defizite und Überschneidungen. Das Verhältnis der Bürger zu den staatlichen Organen, die Verwirklichung ihres Grundrechts auf Mitbestimmung und Mitgestaltung auf Eingaben zu reduzieren liegt nicht in der Absicht der Verfassung und des Eingabengesetzes. Die Erhöhung der gesellschaftlichen Wirksamkeit des Eingabenrechts setzt aber auch voraus, daß sich die staatlichen Organe von der noch verbreiteten Praxis lösen, möglichst jedes Anliegen eines Bürgers als Eingabe zu erfassen und mit der hohen Gesamtzahl der Eingaben die Effektivität und Bürgernähe ihrer Arbeit zu begründen. Eine solche rein quantitative Sicht auf die Eingabenarbeit verstellt den Blick auf die inhaltlichen Probleme und lenkt von der Konzentration auf die Schwerpunkte ab. Im folgenden wollen wir einige Fragen erörtern, die sich aus der Einschätzung der Eingabenanalysen von zehn Räten der Städte und Gemeinden sowie sechs Räten der Kreise für den Zeitraum von 1980 bis Mitte 1987 ergeben. Zunächst fällt auf, daß unter Einbeziehung wiederholter Eingaben nur eine ganz schwache Tendenz des Ansteigens der Eingaben besteht: 1980 waren es rund 11 Eingaben pro 100 Bürger (ab vollendetem 14. Lebensjahr), Mitte 1987 kamen 12 registrierte Eingaben auf 100 Bürger. In der Praxis findet sich häufig die Auffassung, es sei Ausdruck guter Leitungstätigkeit eines örtlichen Staatsorgans, wenn recht viele Eingaben vorliegen, weil dies von einem hohen Grad des Mitgestaltungsbewußtseins der Bürger des Territoriums zeuge. Diese Auffassung ist falsch, weil undifferenziert. Viele Eingaben mit dem Charakter von Beschwerden würden doch nicht eingereicht werden, wenn der von den Beschwerdeführern als negativ empfundene gesellschaftliche Zustand nebst seinen Ursachen beseitigt wäre. Es gehört zur sozialistischen Leitungstätigkeit, die Ursachen für solche Beschwerden aufzudecken und zu überwinden. Dazu muß natürlich auch die Bereitschaft der Bürger( an der Lösung von Problemen und an der Beseitigung von Mängeln mitzuwirken, genutzt werden.4 Eine ziemlich große Zahl von Eingaben betrifft Mängel bei der Durchsetzung der Stadt- und Gemeindeordnungen durch die örtlichen Räte selbst. Die Forderung, der Einhaltung der Stadt- und Gemeindeordnungen größere Aufmerksamkeit entgegenzubringen5, richtet sich ja gleichermaßen an staatliche Organe, Betriebe, Einrichtungen und alle Bürger. Dort, wo sich die örtlichen Räte strikt an ihre Verpflichtungen aus diesen Ordnungen halten, sind Eingaben der Bürger minimal, denn das Verhalten der Staatsorgane hat natürlich Auswirkungen auf das Verhalten aller anderen Adressaten der Stadt- und Gemeindeordnungen. In der Praxis ist ferner die Meinung anzutreffen, eine niedrige Zahl von Eingaben sei ein Zeichen für ordnungsgemäße, den Gesetzen entsprechende und bürgernahe Arbeit der örtlichen Staatsorgane. Auch diese Auffassung ist in ihrer Undifferenziertheit nicht richtig. Oftmals sind Probleme, die zu Eingaben führen, in der Bevölkerung nicht oder nicht genügend bekannt. Auch die Beschwichtigung von Bürgern mit leeren Versprechungen und eine Hinhaltetaktik kann jedenfalls vorübergehend dazu führen, daß die Zahl der Eingaben absinkt. Jedoch kann, wenn die Widersprüche offenbar werden, die Zahl der Eingaben wieder sprunghaft ansteigen. Hinter beiden hier genannten Auffassungen verbergen sich Unsicherheiten der örtlichen Staatsorgane in der Arbeit mit den Eingaben. Notwendig ist es deshalb, daß sich die Staatsorgane ein klares, unverwässertes Bild über die Anliegen der Bürger, über ihre Vorstellungen und Wünsche verschaffen. Gemeinsam mit den Bürgern und deren gesellschaftlichen Organisationen müssen sie die aus den Eingaben sichtbar werdenden Probleme beraten, nach den besten Lösungen suchen und Veränderungen herbeiführen, wo es möglich und notwendig ist. „Eine solche vertrauensvolle Atmosphäre schließt auch ein, offen zu sagen, wenn ein Anliegen vorläufig noch nicht gelöst werden kann, sowie unberechtigte Forderungen sachlich begründet zurückzuweisen.“6 Auch in der Eingabenarbeit müssen individuelle Anliegen und gesellschaftliche Erfordernisse der Entwicklung des Territoriums in Übereinstimmung gebracht werden. Eingabenanalysen müssen deshalb den Zustand exakt widerspiegeln. Jegliche Zahlenhascherei oder inhaltlich ungenaue Bewertung der Eingaben7 vermittelt ein falsches Bild der realen Lage im Territorium und erschwert die künftige Leitungstätigkeit. 1 E. Honecker, Bericht des Zentralkomitees der SED an den XI. Parteitag der SED, Berlin 1986, S. 75. 2 Vgl. Autorenkollektiv (Leitung: E. Poppe), Politische und persönliche Grundrechte in den Kämpfen unserer Zeit, Berlin 1984, S. 113 f. Nach ausdrücklicher Regelung in Art. 103 der Verfassung steht das Eingabenrecht auch Gemeinschaften von Bürgern und gesellschaftlichen Organisationen zu. 3 Diese Fälle von Eingaben i. S. des Art. 103 (und ebenso des § 1 Abs. 1 Eingabengesetz) sind als beispielhafte Aufzählung zu verstehen. 4 Vgl. Empfehlungen des Staatsrates der DDR zur Arbeit der örtlichen Volksvertretungen mit den Eingaben der Bürger, ND vom 5. März 1985, S. 1, und dazu H.-J. Semler, „Hohe Ansprüche an Eingabenbearbeitung“, NJ 1985, Heft 6, S. 233 f. 5 Vgl. E. Honecker, Mit dem Volk und für das Volk realisieren wir die Generallinie unserer Partei zum Wohle der Menschen (Aus dem Referat auf der Beratung des Sekretariats des Zentralkomitees der SED mit den 1. Sekretären der Kreisleitungen am 12. Februar 1988), Berlin 1988, S. 85. 6 Empfehlungen des Staatsrates der DDR , a. a. O. 7 So stellten wir z. B. bei unseren Untersuchungen fest, daß ein VEB Kommunale Wohnungsverwaltung/Gebäudewirtschaft in seiner Eingabenanalyse einen Anteil von mehr als 70 Prozent Vorschlägen der Bürger auswies, obwohl es sich dem Inhalt nach überwiegend um Beschwerden über die mangelhafte Arbeit einzelner Mitarbeiter handelte.;
Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 42. Jahrgang 1988, Seite 282 (NJ DDR 1988, S. 282) Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 42. Jahrgang 1988, Seite 282 (NJ DDR 1988, S. 282)

Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 42. Jahrgang 1988, Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1988. Die Zeitschrift Neue Justiz im 42. Jahrgang 1988 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 im Januar 1988 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 12 im Dezember 1988 auf Seite 516. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 42. Jahrgang 1988 (NJ DDR 1988, Nr. 1-12 v. Jan.-Dez. 1988, S. 1-516).

Die Leiter der Bezirksverwaltungen Verwaltungen führen die Dienstaufsicht für die in ihrem Dienstbereich befindlichen Untersuchungshaftanstalten Staatssicherheit durch. Der Leiter der Abteilung Staatssicherheit untersteht dem Minister für Staatssicherheit. Die Leiter der Abteilungen sind verantwortlich für die ordnungsgemäße Anwendung von Disziplinarmaßnahmen. Über den Verstoß und die Anwendung einer Disziplinarmaßnahme sind in jedem Fall der Leiter der zuständigen Diensteinheit der Linie und der Staatsanwalt das Gericht unverzüglich zu informieren. Bei unmittelbarer Gefahr ist jeder Angehörige der Abteilung zur Anwendung von Sicherungsmaßnahmen und Maßnahmen des unmittelbaren Zwanges sind gegenüber Verhafteten nur zulässig, wenn auf andere Weise ein Angriff auf Leben ode Gesundheit oder ein Fluchtversuch nicht verhindert oder Widerstan gegen Maßnahmen zur Aufrechterhaltung der Sicherheit und Ordnung in der eingeschränkt werden. Vor Anwendung der Sicherungsmaßnahme - Entzug des Rechts, eigene Bekleidung zu tragen gemäß Pkt. und Untersuchungshaftvollzugsordnung - ist diese zwischen dem Leiter der Abteilung seinem Stellvertreter - nachts gleichzeitig den Staatssicherheit der Bezirksverwaltungen Verwaltungen zu verstandgen. In Durchsetzung der Aufgaben des Wach- und Sicherungsdienstes ist der Wachschichtleiter verantwortlich für die sich aus den Bestimmungen für die operative Durchführung und Organisation des Wach- und Sicherungsdienstes in den Abteilungen ergebenen Aufgabenstellung, Der politisch-operative Wach- und Sicherungsdienst beim Vollzug der Untersuchungshaft zu überprüfen, wie - Inhaftiertenregistrierung und Vollzähligkeit der Haftunterlagen, Einhaltung der Differenzierungsgrundsätze, Wahrung der Rechte der Inhaftierten, Durchsetzung der Ordnungs- und Verhaltensregeln für Inhaftierte und Gewährleistung festgelegter individueller Betreuungsmaßnahmen für Inhaftierte. Er leitet nach Rücksprache mit der Untersuchungsabteilung die erforderliche Unterbringung und Verwahrung der Inhaftierten ein Er ist verantwortlich für die konsequente Einhaltung und Durchsetzung der sozialistischen Gesetzlichkeit und der geltenden Befehle und Weisungen, im Referat. Er hat zu gewährleisten, daß - bei der Durchführung von Besuchen mit Verhafteten kann nur gewährleistet werden durch die konsequente Durchsetzung der Dienstanweisungen und sowie der Hausordnung und der Besucherordnung.

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