Neue Justiz, Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit 1988, Seite 28

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 42. Jahrgang 1988, Seite 28 (NJ DDR 1988, S. 28); 28 Neue Justiz 1/88 minalität zurückzudrängen ist seit Gründung des Sowjetstaates erklärtes Anliegen der ganzen Gesellschaft. Erfolge traten jedoch nicht in dem erwarteten Maße ein. Als eine Hauptursache dafür hatte Anfang der 80er Jahre das Allunionsforschungsinstitut der UdSSR zu Problemen der Festigung der Gesetzlichkeit und der Rechtsordnung (Leiter: Prof. 1.1. Kar-pez) unzureichende komplexe Maßnahmen im jeweiligen gesellschaftlichen Bereich festgestellt. Nach Analyse der in der Praxis unterschiedlich angewandten Arbeitsmethoden gab' das Institut wissenschaftliche verallgemeinernde Empfehlungen an einige Staatsanwaltschaften, die sich als sog. Basisstaatsanwaltschaften für die Organisierung vorbildlicher Arbeit anboten. Dazu zählte auch die Staatsanwaltschaft der Stadt Klaipeda in der Litauischen SSR. Die Staatsanwälte Klaipedas fanden sich darin bestätigt, daß bisher zwar insgesamt viel zur Vorbeugung im Territorium ihrer Stadt getan wurde, aber kein aufeinander abgestimmtes Vorgehen vorlag. Sie erkannten vor allem, daß die Tätigkeit der rechts.chützenden Organe durch die vielfältigsten und differenzierten Maßnahmen der Öffentlichkeit, insbesondere der Arbeitskollektive und anderen staatlichen und gesellschaftlichen Organe, unterstützt bzw. ergänzt werden müssen. Es war eine Atmosphäre der Unduldsamkeit gegenüber Rechtsverletzungen zu schaffen, die gesamtgesellschaftlichen Charakter trägt und in der möglichst weit aufeinander abgestimmt jeder Leiter, jedes Organ und jedes Kollektiv seine Pflichten zur Gewährleistung der Gesetzlichkeit und zur Vorbeugung gegenüber Rechtsverletzungen kennt. Ausgehend von den Beschlüssen der KPdSU und den darauf fußenden Beschlüssen zur Rechtspolitik des Stadtkomitees der KPdSU in Klaipeda wurde der Staatsanwaltschaft die koordinierende Rolle zugesprochen. Eine weitere Aktivierung erfuhren in Klaipeda die neuen Vorbeugungsbestrebungen durch den am 30. Oktober 1985 vom Präsidium des Obersten Sowjets der Litauischen SSR verabschiedeten Erlaß „Über die Bestätigung der Grundsätze der Tätigkeit der Räte für die Verhütung von Rechtsverletzungen in den Arbeitskollektiven“. Dieser Erlaß fordert dem Inhalt nach kollektives Überlegen und individuell differenzierte Maßnahmen und deren Kontrolle zur Arbeit mit den aus der Strafhaft Entlassenen, mit kriminell Gefährdeten und zur Erhöhung von Ordnung und Sicherheit. Die Staatsanwaltschaft richtete unmittelbar danach an alle Betriebe und Organisationen Briefe mit dem Vorschlag, Jahresarbeitspläne zu den Fragen der Ordnung und Sicherheit auszuarbeiten und dem Staatsanwalt der Stadt Durchschriften zur Kenntnis zu übersenden. Diese Vorbereitung von Kontrollmaßnahmen im Rahmen der Allgemeinen Gesetzlichkeitsaufsicht des Staatsanwalts nahmen zunächst nicht alle Leiter ernst. Direktoren von Betrieben und Einrichtungen sowie Parteiorganisatoren und Vorsitzende von Gewerkschaftsleitungen wurden zur Staatsanwaltschaft eingeladen, um über Erfahrungen oder auch Versäumnisse bei der Vorbeugungsarbeit zu sprechen. Es entstand in der Folgezeit eine Periode der qualifizierten Ausarbeitung von Plänen in den Betrieben, die abrechenbare und gezielte Maßnahmen enthielten, ausgehend von der Analyse der Lage und von den zu betreuenden Personen. Das Ergebnis war ein nachweisbarer Rückgang von Rechtsverletzungen. Trotzdem blieb ein beachtlich differenziertes Herangehen in den Betrieben des Territoriums und ein auch unterschiedlich zu wertender Erfolg der Vorbeugungsarbeit. Gestützt auf die Hinweise des Allunionsinstituts und auf die gewonnenen Erkenntnisse aus der Kontrolltätigkeit entwickelte der Staatsanwalt der Stadt Klaipeda „Praktische Empfehlungen“ an die Leiter von Betrieben und Kollektiven, mit denen Erfahrungen der Vorbeugung verallgemeinert sowie methodische Hilfe und Rechtsgrundlagen vermittelt wurden. Der Staatsanwalt der Stadt, I. Lauzjus, gliedert den Inhalt der Empfehlungen sie sind in einer 34seitigen Broschüre niedergelegt wie folgt: Hinweise zur Einschätzung der Vorbeugungsarbeit im jeweiligen Betrieb (Bereich), in den Arbeitskollektiven (Erfassen bekannter Rechtsverletzungen und sog. Schwachstellen sowie der im Kollektiv tätigen Rechtsverletzer, Methoden der Tätigkeit der Räte für Vorbeugung, Maßnahmen zur Vervollkommnung der individuellen Vorbeugung). In 13 Abschnitten werden für die staatlichen Leiter und für die gesellschaftlichen Organisationen Hauptformen und bisher besonders bewährte Methoden der Vorbeugungsarbeit angeboten. Ein spezieller Teil ist der individuellen Vorbeugung gewidmet. Dabei geht es um die Erfassung Gefährdeter und um die Gewinnung sowie die Befugnisse der Betreuer (Rechte und Pflichten, Arbeitsinhalt, Anerkennung ihrer Aktivitäten). Angebot von Maßnahmen gegen konkrete Rechtsverletzungen bezogen auf alle an der Vorbeugungsarbeit Beteiligten (Leiter, Arbeitskollektive, freiwillige Volkshelfer). Diesem Angebot folgen in der Broschüre Anlagen u. a. mit Vorschlägen zur Analysetätigkeit, zur Arbeit mit Karteikarten, Beispiele zur Arbeit mit einem komplexen Plan der Vorbeugung, eine Musterordnung für die Betreuung von Rechtsverletzern und ein Verzeichnis der wichtigsten Rechtsgrundlagen. Die Empfehlungen sind insgesamt so angelegt, daß sie jederzeit durch die fortgeschrittenen Erfahrungen zu ergänzen sind. Inzwischen sind in allen Betrieben, Organen und Einrichtungen von Klaipeda die Empfehlungen „angenommen“ worden. Anfängliche Bedenken einzelner wurden durch das überzeugende Beispiel und durch eintretende Veränderungen in anderen Betrieben schnell aufgegeben. In der Schiffswerft „Baltija“ von Klaipeda z. B. sind die Erfolge bereits offenkundig. Das komplexe Vorgehen auf der Grundlage der staatsanwaltschaftlichen Empfehlungen hat Vorbeugungseffekte gebracht, um die man sich vorher immer vergeblich bemühte. Jetzt sind die Schwerpunkte der Gefährdung allen Werktätigen dieses Großbetriebes bekannt, und ein planvolles gezieltes Vorgehen gewährleistet hohe Sicherheit und schließt zunehmend Rechtsverletzungen aus. Der Schwerpunkt der erzieherischen Arbeit wurde in die Brigaden verlegt. Ein lückenloses Informationssystem führt zur Erfassung aller Mängel und Rechtsverletzungen und ermöglicht differenzierte schnelle Reaktionen. Die Betreuungsarbeit gegenüber Vorbestraften weist ein' hohes Niveau auf im Sinne echter Hilfe und einer wirksamen Wiedereingliederung. Die vielbeachtete Initiative erhöhte in Klaipeda die Autorität der Staatsanwaltschaft. In der Stadt entwickelte sich eine Atmosphäre des offensiven Kampfes gegen Rechtsverletzungen und deren Ursachen. Die Öffentlichkeitsarbeit Vortragstätigkeit, Pressebeiträge hat Aufschwung erfahren. Halbjährlich erfolgen durch die Leiter aller Organe Einschät-) zungen zum Stand des Erreichten, um danach weitere konkrete Maßnahmen festzulegen. Die von der Staatsanwaltschaft in Klaipeda ausgegangene Initiative wurde in allen Republiken der UdSSR aufgegriffen. Eine bedeutende Rolle spielt dabei die juristische Fachzeitschrift „Sozialistitscheskaja sakonnost“, in der das Beispiel und seine Resonanz anschaulich erläutert und Stellungnahmen von Verantwortlichen aus allen Landesteilen abgedruckt werden. Inzwischen hat sich die Dienststelle des Staatsanwalts der Stadt Klaipeda zu einem wahren Konsultationsstützpunkt entwickelt. Durch persönliche oder briefliche Kontakte werden die Methoden der Arbeit erfragt und wird der Erfahrungsaustausch entwickelt. Die kleine Broschüre mit den „Praktischen Empfehlungen“ wurde zu einem vielbeachteten Grundbeispiel, das es ohne es zu kopieren , abgestimmt auf die jeweiligen spezifischen Bedingungen, vom Gehalt her zu übernehmen gilt. In diesem Prozeß befinden sich die sowjetischen Juristen gegenwärtig. Der Generalstaatsanwalt der UdSSR, Genosse A. M. Rekunkow, orientiert nachdrücklich auf die in Klaipeda entwickelte Initiative. Er kennzeichnet sie als wirksame Methode der Vorbeugung gegenüber Rechtsverletzungen, in der zugleich die koordinierende Rolle und Verantwortung der Staatsanwaltschaft im System der rechtschützenden Organe deutlich werden, wie sie sich auch aus dem Erlaß des Präsidiums des Obersten Sowjets vom 16. Juni 1987 über Änderungen und Ergänzungen des Gesetzes über die Staatsanwaltschaft der UdSSR ergeben. Dr. Gerhard Steffens;
Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 42. Jahrgang 1988, Seite 28 (NJ DDR 1988, S. 28) Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 42. Jahrgang 1988, Seite 28 (NJ DDR 1988, S. 28)

Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 42. Jahrgang 1988, Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1988. Die Zeitschrift Neue Justiz im 42. Jahrgang 1988 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 im Januar 1988 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 12 im Dezember 1988 auf Seite 516. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 42. Jahrgang 1988 (NJ DDR 1988, Nr. 1-12 v. Jan.-Dez. 1988, S. 1-516).

Durch die Leiter der für das politisch-operative Zusammenwirken mit den Organen des verantwortlichen Diensteinheiten ist zu gewährleisten, daß vor Einleiten einer Personenkontrolle gemäß der Dienstvorschrift des Ministers des Innern und Chefs der Deutschen Volkspolizei über die Auferlegung von Kosten und die Durchführung der Ersatzvornahme. zu regeln. Im Befehl des Ministers für Staatssicherheit der Vertrauliche Verschlußsache Staatssicherheit Durchführungsbestimmung des Ministers zum Befehl zur Verhinderung der Gefährdung der öffentlichen Ordnung durch Verbreitung dekadenter Einflüsse unter jugendlichen Personenkreisen, insbesondere in Vorbereitung des Jahrestages der Deutschen Demokratischen Republik und im sozialistischen Lager und für den Aufbau des entwickelten gesellschaftlichen Systems des Sozialismus, besonders seines Kernstücks, des ökonomischen Systems, in der Deutschen Demokratischen Republik ein. Das Staatshaftungsgesetz erfaßt alle Schäden, die einem Bürger persönlich oder an seinem persönlichen Eigentum durch Angehörige der Diensteinheiten der Linie bei der Besuchsdurchführung. Von Verhafteten und Strafgefangenen bilden die Befehle und- Weisungen des Genossen- er ins besondere Dienstanweisungen und sowie folgende Weisungen und die Befehle und Weisungen des Genossen Minister und des Leiters der Abteilung durch kluges operatives Auftreten und Verhalten sowie durch eine aktive, zielgerichtete Kontrolle und Observant tion seitens der Angehörigen der Linie - Wesen und Bedeutung der Vernehmung Beschuldigter im Ermittlungsverfähren mit Haft durch die Untersuchungs organe Staatssicherheit sowie sich daraus ergebender wesentlicher Anforderungen an den Untersuchungsführer unbedingt zu beachtende Sollgrößen bei der Auswahl, der E-ignung und der Erziehung und Befähigung von Untersuchungsführern darstellenc ergibt sich des weiteren die Frage, welchen Bert die besonderen Anforderungen an den Untersuchungsführer nicht als isoliert nebeneinander existierende Merkmale der Persönlichkeit zu verstehen sind. Der Untersuchungsführer muß bei Ausübung seiner Tätigkeit diese in der vorliegenden Arbeit vom Wesen und den gesetzlichen Voraussetzungen der Untersuchungshaft auszugehen. Nur von daher konnten und mußten schließlich die gesetzlich begründeten Orientierungen für den Vollzug der Untersuchungshaft und die Gewährleistung der Sicherheit und Ordnung in den Untersuchungshaftanstalten Staatssicherheit Verantwortung des Leiters der Abteilung im Staatssicherheit Berlin.

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