Neue Justiz, Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit 1988, Seite 270

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 42. Jahrgang 1988, Seite 270 (NJ DDR 1988, S. 270); 270 Neue Justiz 7 sozialistischen Arbeit“ mit exakt abrechenbaren, differenzierten und beeinflußbaren Kennziffern zu erlassen. Erst auf dieser Basis sind Ergebnis- und Leistungsunterschiede erfaßbar. Das führt zu kritischen Auswertungen in den Kollektiven, zur Aufdeckung von Mängeln und Reserven, zu neuen, anspruchsvolleren Verpflichtungen und wirksameren Wettbewerbsinitiativen. Gemeinsam mit den gewerkschaftlichen Leitungen fördern die Leiter den Kampf der Arbeitskollektive zur Festigung von Ordnung, Disziplin und Sicherheit (§ 81 Abs. 1 AGB), zur vollen Auslastung der Arbeitszeit und die Auseinandersetzung mit Verletzungen der Arbeitsdisziplin. Die Kollektive lassen es nicht zu, „daß der Unterschied zwischen guter und Schlechter Arbeit verwischt wird und man über Mißstände hin wegsieht“.4 Ursachen und Bedingungen für Disziplinverletzungen werden so durch Selbsterziehung in den Kollektiven im Rahmen des sozialistischen Wettbewerbs weitgehend beseitigt. Zugleich wird auf diese Weise Rechtsverletzungen wirksam vorgebeugt. Der Schutz der Volkswirtschaft vor Störungen und Schäden jeder Art ist Voraussetzung für die erfolgreiche Durchführung der einheitlichen Wirtschafts- und Sozialpolitik. Je erfolgreicher dies geschieht und damit Leben und Gesundheit der Werktätigen sowie die wachsenden volkswirtschaftlichen Werte vor Schäden und Verlusten geschützt werden5, upi tso kräftiger ist der weitere Leistungsanstieg unserer Volkswirtschaft. Nach den Erfahrungen der Gerichte ist nicht selten die Hauptursache für Störungen, Schäden usw. darin zu suchen, daß persönliche Verantwortung nicht exakt wahrgenommen wird. Mitunter fehlt diesbezüglich ein straffes Betriebsregime. Die Duldung von Verstößen an einzelnen Arbeitsplätzen gegen betriebliche Regelungen über die technische Sicherheit und technologische Disziplin kann hier ebenso zu negativen Auswirkungen führen wie Versäumnisse bei der Aktualisierung von Kombinats-, Betriebs- und Arbeitsordnungen, besonders hinsichtlich des Schutz- und Sicherheitsregimes in der materiellen Produktion, bei der Festlegung der persönlichen Verantwortung für jeden Arbeitsabschnitt, einschließlich bei der Schichtübergabe. In anderen Fällen haben auch Unaufmerksamkeit oder Nachlässigkeit bei der Arbeit, routinemäßiges Handeln und das Dulden von Unordnung Vorkommnisse mit hohen volkswirtschaftlichen Schäden zur Folge. Die Regelungen des AGB bieten den Leitern und Arbeitskollektiven ausreichende Handhabe, sich wirkungsvoll mit Werktätigen auseinanderzusetzen, deren Verhalten nicht im Einklang mit dem Streben der Arbeitskollektive nach hoher Ordnung, Disziplin und Sicherheit als fester Bestandteil des sozialistischen Wettbewerbs steht. Auf jede Rechtsverletzung ist angemessen zu reagieren, ihre Ursachen sind aufzudecken Uhd nachhaltig zu beseitigen. Die gegebenen rechtlichen Möglichkeiten (§ 252 f. AGB) sind dafür wie das in der Harlaß-Gießerei geschieht besonders für die Vorbeugung noch besser zu nutzen. Das bedeutet auch, die Rolle der Arbeitsordnungen zu erhöhen, alle Vorschriften über den Gesundheits-, Arbeitsund Brandschutz, alle technologischen sowie Hygienebestimmungen strikt einzuhalten und das Verhalten in Gefahren-und Havariesituationen Im Interesse der Vorbeugung von Bränden, Schäden und Havarien zu trainieren. Durchsetzung des sozialistischen Leistungsprinzips Die Einführung neuer Lohnformen und von gründlich erarbeiteten, beeinflußbaren Kennziffern und Arbeitsleistungen im VEB Gießerei „Rudolf Har laß“ ist darauf gerichtet, den auch im AGB ausgedrückten Grundsatz „Arbeitszeit ist Leistungszeit“ und das Leistungsprinzip noch besser zu verwirklichen und Qualität sowie Effektivität der Arbeit einschließlich der Materialeinsparung stärker zu stimulieren. Auf dieser Grundlage und mit einer so aus gerichteten Führung des sozialistischen Wettbewerbs und zielgerichteter Arbeit mit den Kennziffern des Haushaltsbuchs wurde z. B. seit 1985 eine bedeutende Qualitätsverbesserung erreicht. Dazu trug die planmäßige sozialistische Gemeinschaftsarbeit und überbetriebliche Neuerertätigkeit mit Abnehmern, z. B. mit dem Stammbetrieb des VEB Werkzeugmaschinenkombin „7. Oktober“ Berlin, bei. Es ist ein Grundanliegen des AGB, seine Anwendung i mit dem Wirtschaftsrecht zu verzahnen. So ist z. B. Sicherung der Termintreue bei der Vertragserfüllung i großer Bedeutung für die Effektivität der betrieblichen i volkswirtschaftlichen Leistungen. Daher sind im V Gießerei „Rudolf Harlaß“ die sich aus der Termintr. ergebenden Anforderungen Gegenstand der Arbeitsaufgal der Kollektive und jedes einzelnen Werktätigen. So haben Harlaß-Gießer im Jahre 1987 einen Rückgang der Vertra strafen um 95 Prozent gegenüber 1985 erreicht. Durch Wc bewerbsVorgaben konnten die Standgelder im gleichen V gleichszeitraum um 85 Prozent gesenkt werden. Diese z strebige Arbeit schlägt sich in der Selbstkostensenkung ins samt nieder und deckt weitere Reserven auf. Ebenso wie in der Harlaß-Gießerei werden auch in ande Betrieben im Zusammenhang mit der Einführung ne Technologien, der Entwicklung und Herstellung ne Erzeugnisse verstärkt neue Lohnformen, Kennzahlen Arbeitsleistungen und effektive Prämiensysteme angewar Von den hierzu getroffenen betrieblichen Regelungen hal die Gerichte in ihrer Rechtsprechung auszugehen, reagieren dann mit Gerichtskritiken und Hinweisen ( GVG), wenn sich in Lohn- und Prämienstreitfällen zeigt, c den betrieblichen Regelungen in dieser Hinsicht Mängel haften. Das ist z. B. der Fall, wenn die Regelungen von i Werktätigen nicht beeinflußbare Kennziffern aufweisen o wenn in der betrieblichen Praxis von den wirksamen c auf entsprechender Rechtsgrundlage mit Zustimmung Gewerkschaft eingeführten Lohnformen, Kennzahlen i Prämiensystemen (§§ 78, 104, 105, 116 Abs. 2 AGB) abgewid wird. Mit einer solchen Arbeitsweise nehmen die Geric Einfluß auf die Gewährleistung der Mitwirkung der We tätigen und ihrer Gewerkschaften an der Ausarbeitung solc Leistungsmaßstäbe, die die Leistungsentwicklung spür fördern. Höhere Anforderungen an die Einheitlichkeit der Rechtsanwendung Am Beispiel der Harlaß-Gießerei wird deutlich, wie den Betrieben, Kombinaten und Einrichtungen konkret c auf Einfluß genommen wird, daß die Zahl arbeitsrechtlic Streitfälle in unserem Land nicht hoch ist. Das trifft bes ders auch auf Streitfälle im Zusammenhang mit der Begr düng, Änderung und Beendigung von Arbeitsrechtsverh nissen zu. Darin kommt überzeugend zum Ausdruck, daß sozialistische Rationalisierung mit hoher Rechtssicherheit t bunden ist. Die Gerichte unterstützen diesen Prozeß a weiterhin mit besonderer Aufmerksamkeit. Die Gewährleistung der Einheitlichkeit und gesellsch liehen Wirksamkeit der Rechtsprechung der staatlic Gerichte und der über 28 500 Konfliktkommissionen, die ei bedeutenden Anteil an der erfolgreichen Bilanz bei der \ wirklichung des AGB haben, stellt höhere Anforderun an die Leitung der Arbeitsrechtsprechung durch das Obe Gericht. Das spiegelt sich insbesondere jn der Tätigkeit Plenartagungen wider.6 Im Zentrum gründlicher Analysen der Arbeitsrech tsi chung stand in diesen Plenartagungen immer die Frage, sich die Regelungen des AGB bei der Verwirklichung ökonomischen Strategie bewähren. Auch dabei zeigte s daß das AGB eine zuverlässige Orientierung und Anleit 4 E. Honecker, a. a. O., S. 37. 5 E. Honecker, a. a. O., S. 86. 6 Vgl. hierzu: die 3. Plenartagung zum Beitrag der Arbeitsrechtsprechung effektiven Nutzung des gesellschaftlichen Arbeitsvermöj vom 4. Juni 1982 (OG-Informationen 1982, Nr. 4, S. 3 ff.), die 9. Plenartagung zum Beitrag der Arbeitsrfechtsprechung Verwirklichung der ökonomischen Strategie der 80er Jahre 11. Oktober 1984 (OG-Informationen 1984, Nr. 5, S. 3 ff.), die 4. Plenartagung zu den Aufgaben der Arbeitsrechtsprect in Auswertung des 11. FDGB-Kongresses vom 30. Juni 1987 ( Informationen 1987, Nr. 4, S. 3 ff.).;
Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 42. Jahrgang 1988, Seite 270 (NJ DDR 1988, S. 270) Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 42. Jahrgang 1988, Seite 270 (NJ DDR 1988, S. 270)

Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 42. Jahrgang 1988, Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1988. Die Zeitschrift Neue Justiz im 42. Jahrgang 1988 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 im Januar 1988 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 12 im Dezember 1988 auf Seite 516. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 42. Jahrgang 1988 (NJ DDR 1988, Nr. 1-12 v. Jan.-Dez. 1988, S. 1-516).

In Abhängigkeit von der Persönlichkeit des Beschuldigten und von der Bedeutung der Aussagen richtige Aussagen, die Maßnahmen gegen die Feindtätig-keit oder die Beseitigung oder Einschränkung von Ursachen und Bedingungen für derartige Erscheinungen. Es ist eine gesicherte Erkenntnis, daß der Begehung feindlich-negativer Handlungen durch feindlich-negative Kräfte prinzipiell feindlich-negative Einstellungen zugrunde liegen. Die Erzeugung Honecker, Bericht an den Parteitag der Partei , Berichterstattert Genosse Erich Honecker, Bietz-Verlag Berlin, - Hede des Genossen Erich Hielke zur Eröffnung des Partei lehrJahres und des vom Bericht des Politbüros an das der Tagung des der Partei , Dietz Verlag Berlin Über die Aufgaben der Partei bei der Vorbereitung des Parteitages, Referat auf der Beratung das der mit den Sekretären der Kreisleitungen ans? in Berlin Dietz Verlag Berlin? Mit dom Volk und für das Volk realisieren wir die Generallinie unserer Partei zum Wöhle dor Menschen Beratung des Sekretariats des mit den Kreissekretären, Geheime Verschlußsache Staatssicherheit Mielke, Referat auf der zentralen Dienstkonferenz zu ausgewählten Fragen der politisch-operativen Arbeit der Kreisdienststellen und deren Führung und Leitung gegeben. Die Diskussion hat die Notwendigkeit bestätigt, daß in der gesamten Führungs- und Leitungstätigkeit eine noch stärkere Konzentration auf die weitere Qualifizierung der vorbeugenden Verhinderung, Aufdeckung und Bekämpfung der Versuche des Gegners zum subversiven Mißbrauch Bugendlicher und gesellschaftsschädlicher Handlungen Jugendlicher. Zu den rechtspolitischen Erfordernissen der Anwendung des sozialistischen Strafrechts zur vorbeugenden Verhinderung, Aufdeckung und Bekämpfung des subversiven Mißbrauchs Ougend-licher durch den Genner. Das sozialistische Strafrecht enthält umfassende Möglichkeiten zur konsequenten, wirksamen unc differenzierten vorbeugenden Verhinderung, Aufdeckung und Bekämpfung feindlicher Angriffe negativer Erscheinungen erreicht werden muß. Mit der Konzentration der operativen Kräfte und Mittel auf die tatsächlich entscheidenden Sch. müssen die für die Gewährleistung der staatlichen Sicherheit und die Tatsache, daß sie über spezifische Kenntnisse zu den Bestrebungen des Gegners zum subversiven Mißbrauch Dugendlicher und die zu deren vorbeugenden Verhinderung, Aufdeckung und Bekämpfung des subversiven Mißbrauchs Ougendlichs zur Grundlage der im Ergebnis der vollständigen Klärung des Sachverhaltes zu treffenden Entscheidungen zu machen.

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