Neue Justiz, Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit 1988, Seite 27

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 42. Jahrgang 1988, Seite 27 (NJ DDR 1988, S. 27); Neue Justiz 1/88 27 die im wesentlichen ihr Ressort betreffen, und legen sie dem Staatsrat über dessen Rechtsamt vor. Gesetze übergreifender Art werden vom Rechtsamt des Staatsrats selbst vorbereitet. Das betrifft die Mehrzahl der Fälle, z. B. alle Wirtschaftsgesetze. Einige Gesetze, insbesondere die großen Kodifikationen, werden indessen in enger Zusammenarbeit mit dem Rechtsausschuß des Nationalen Volkskongresses von einer speziellen „Arbeitskommission für Gesetzgebung beim Ständigen Ausschuß des Nationalen Volkskongresses“ im Entwurf erarbeitet. Die Arbeitskommission bereitet auch für den Rechtsausschuß und den Ständigen Ausschuß Einschätzungen der Vorlagen vor, die vom Staatsrat eingereicht werden. Der Ständige Ausschuß als Teil des gewählten Machtorgans besitzt folglich einen eigenen, nach Umfang und Qualität durchaus dem Rechtsamt des Staatsrats vergleichbaren professionellen Expertenstab.7 Wie für jeden sozialistischen Staat ist auch für die VR China eine gründliche demokratische Beratung der Gesetzentwürfe charakteristisch. Alle Gesetzentwürfe werden vor der Beschlußfassung im Rechtsausschuß des Nationalen Volkskongresses als dem zuständigen Fachausschuß erörtert. Im Ständigen Ausschuß selbst findet ein breiter Meinungsaustausch statt. Verschiedentlich werden auch mehrere Beratungen erforderlich, um einen allgemeinen Konsens zu erreichen. Die Entwürfe werden außer zentralen Organen und Rechtswissenschaftlern üblicherweise auch allen Provinzen, autonomen Gebieten und der Regierung unmittelbar unterstellten Städten zur Erörterung unterbreitet. Zusätzlich werden Arbeitsgruppen in einige Provinzen und direkt an die Basis geschickt. Auf diese Weise bemüht sich der Ständige Ausschuß um die notwendige Sicherheit für die zentralen Gesetze, d. h. er will gewährleisten, daß sie den Bedingungen aller Landesteile und auch den Vorstellungen und Erfahrungen seiner Bürger entsprechen. Daneben erlassen die Provinzen noch in relativ breitem Umfang selbst Rechtsvorschriften als eine Art territorialer Durchführungsverordnungen zu gesamtstaatlichen Regelungen und in Fällen, wo nur in einzelnen Provinzen ein Regelungsbedürfnis besteht.8 Um ein hohes Niveau der Rechtsordnung zu sichern, bedarf es neben einer qualifizierten Gesetzgebung auch gleicher Anstrengungen auf dem Gebiet der Rechtsverwirklichung. Der Wiederaufbau der Justizorgane nach der Kulturrevolution in der Volksrepublik China ist inzwischen abgeschlossen. Jährlich werden an den Universitäten und juristischen Hochschulen des Landes etwa 5 000 Juristen im Direktstudium ausgebildet, dazu etwa 20 000 im Fernstudium. Beeindruk-kend sind die Anstrengungen, die zur Propagierung des Rechts, zur Vermittlung von Rechtskenntnissen in der Bevölkerung und zur Entwicklung sozialistischen Rechtsbewußtseins unternommen werden. Im November 1985 faßte der Ständige Ausschuß des Nationalen Volkskongresses einen besonderen Beschluß, der das Ziel formuliert, innerhalb von 5 Jahren allen Bürgern Chinas bestimmte Grundkenntnisse über das geltende Recht zu vermitteln. Diese Aufgabe wird zugleich als ein Teil des Kampfes um den Aufbau einer sozialistischen Zivilisation und um die Überwindung feudaler Überreste im Bewußtsein der Menschen verstanden. Im Mittelpunkt der Rechtspropaganda stehen die Verfassung und acht Gesetze, die für die Bürger von besonderer Bedeutung sind, wie das Zivilgesetz, das Strafgesetzbuch, das Forstgesetz, das Ehegesetz u. a. Wir konnten feststellen, daß diese in ihren Ausmaßen wie in ihrer ideologischen Tiefe gewaltige Aufgabe zielstrebig, auf unterschiedlichsten Wegen und mit einem großen Reichtum wirksamer Methoden angegangen wird. Erste Adressaten sind die Kader in den Partei- und Staatsorganen sowie die leitenden Kader in den Betrieben. Sie müssen sich einer juristischen Prüfung unterziehen. Für die Werktätigen finden verschiedenartige Lehrgänge in den Betrieben statt. In betrieblichen Kulturveranstaltungen werden juristische Wissenstests durchgeführt. Diese finden besondere Unterstützung durch die Gewerkschaften, teilweise auch in finanzieller Hinsicht. Es gibt auch zahlreiche Spezialkurse, die von den örtlichen Staatsorganen und wissenschaftlichen Einrichtungen getragen werden. Einen bedeutenden Platz in der Rechtser- ziehung nimmt der Schulunterricht ein, aber auch spezifische Sendungen in Rundfunk und Fernsehen sind zu erwähnen. In der VR China erscheint eine zentrale juristische Zeitung mit einer Auflage von nahezu 2 Millionen Exemplaren und dazu in jeder Provinz eine weitere eigene juristische Zeitung. Das Ministerium der Justiz veranstaltet gemeinsam mit der Abteilung Propaganda des Zentralkomitees der Kommunistischen Partei Konferenzen zur Rechtspropaganda. In ihnen werden vor allem Ergebnisse und Erfahrungen der Arbeit ausgewertet. In den Provinzen des Landes finden ähnliche Veranstaltungen statt. Bei allen Gesprächen, die wir in staatlichen Organen, besonders aber in Betrieben und Einrichtungen führten, wurde die Intensität sichtbar, mit der die Vermittlung von Rechjskenntnissen betrieben wird. Die Rechtsordnung der VR China ist von den Besonderheiten der sozialistischen Entwicklung in diesem Land, vom Stand der Produktivkräfte, von den Traditionen „eines der Länder mit der ältesten Geschichte der Welt“ wie es in der Präambel zur Verfassung heißt und von den Erfahrungen der KP Chinas in ihren wechselvollen Kämpfen geprägt. Zugleich sind aber für den Betrachter aus der DDR die’ verwandten Züge in der Struktur des Rechtssystems, in den Rechtsinstituten wie auch in den Formen, in denen das Recht realisiert wird, unverkennbar. Sie ergeben sich aus den Gemeinsamkeiten im sozialistischen Charakter der Produktionsverhältnisse, im sozialistischen Charakter des Staates, in der gemeinsamen Weltanschauung des Marxismus-Leninismus. Aus diesen Gemeinsamkeiten wie aus den Spezifika wird beidseitig die Notwendigkeit abgeleitet, den gegenseitigen Erfahrungsaustausch, die wissenschaftliche Zusammenarbeit und die Analyse des jeweils anderen Rechtssystems zum beiderseitigen Nutzen zu intensivieren. 7 In der Entwicklung unserer Rechtsordnung wurde bisher die Vorbereitung größerer Kodifikationen unterschiedlich gehandhabt. Es gab komplexe Arbeitsgruppen im Rahmen des Ministerrates (Vertragsgesetz, Gesetz über die örtlichen Volksvertretungen), speziell eingesetzte Kommissionen staatlicher Organe und gesellschaftlicher Organisationen (Strafgesetzbuch, Arbeitsgesetzbuch, wobei bei letzterem der FDGB maßgeblich federführend war) und auch die Praxis, daß zwischen der 1. und 2. Lesung der Verfassungs- und Rechtsausschuß der Volkskammer gemeinsam mit dem Ministerium der Justiz mit der Auswertung der öffentlichen Diskussion und der Vorlage des überarbeiteten Entwurfs beauftragt war. Alle diese, wesentlich an der Gesetzesmaterie orientierten spezifisch orientierten Formen brachten positive Resultate. 8 So wurden in der Provinz Zhejiang in den letzten 8 Jahren 32 „Provinzgesetze“ erlassen, davon 20 auf dem Gebiet der Wirtschaft. Dazu gehört z. B. eine Durchführungsregelung zum Bodennutzungsgesetz und eine Regelung über die Rechte und Pflichten der Gewerkschaften in den joint ventures der Provinz. Ausgehend davon, daß es dort keine Betriebsvertreterversammlungen gibt, die Einfluß auf die Leitung nehmen und von ihr Rechenschaft verlangen könnten, richtet sich die Tätigkeit der Gewerkschaften in erster Linie auf den Schutz der individuellen Rechte der Arbeiter und Angestellten. Vorbeugung von Rechtsverletzungen in der UdSSR Erfahrungen aus Klaipeda in der Litauischen SSR Die weitere Zurückdrängung der Kriminalität und die Verhinderung von Rechtsverletzungen erfordern gezielte gesellschaftliche Aktivitäten. Auf dem VI. Kongreß der Kriminologen der sozialistischen Länder vom 11. bis 15. Mai 1987 in Moskau (vgl. Georg Hertzberg, „Vorbeugung Hauptrichtung des Kampfes gegen die Kriminalität in den sozialistischen Ländern“, NJ 1987, Heft 9, S. 355) hatten Vertreter der UdSSR über Methoden der Arbeit und Erfolge auf diesem Gebiet u. a. in der Stadt Klaipeda, Litauische SSR, berichtet. Während des Arbeitsaufenthalts vom 7. bis 12. September 1987 in der UdSSR hatte eine Arbeitsgruppe des Generalstaatsanwalts der DDR (vgl. die Information in NJ 1987, Heft 12, S. 481) Gelegenheit, mit Initiatoren dieser Vorbeugungsarbeit und verantwortlichen Funktionären aus Klaipeda zu sprechen. Über einige wesentliche Fragen, insbesondere des methodischen Vorgehens bei der Vorbeugungsarbeit, soll nachstehend informiert werden. Rechtsverletzungen vorzubeugen und schrittweise die Kri-;
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Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 42. Jahrgang 1988, Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1988. Die Zeitschrift Neue Justiz im 42. Jahrgang 1988 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 im Januar 1988 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 12 im Dezember 1988 auf Seite 516. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 42. Jahrgang 1988 (NJ DDR 1988, Nr. 1-12 v. Jan.-Dez. 1988, S. 1-516).

In jedem Fall ist die gerichtliche HauptVerhandlung so zu sichern, daß der größtmögliche politische und politisch-operative Erfolg erzielt wird und die Politik, der und der Regierung der eine maximale Unterstützung bei der Sicherung des Friedens, der Erhöhung der internationalen Autorität der sowie bei der allseitigen Stärkung des Sozialismus in unserem Arbeiter-und-Bauern-Staat erfährt. Die sozialistische Gesetzlichkeit ist bei der Sicherung der politisch-operativen Schwerpunktbereiche und Bearbeitung der politisch-operativen Schwerpunkte, genutzt werden. Dabei ist stets auch den Erfordernissen, die sich aus den Zielstellungen für die Vorgangs- und personenbezogone Arbeit im und nach dem Operationsgebiet iS; gte Suche und Auswahl von Kanchdaten für che Vorgangs- und personen-öWbezogene Arbeit im und nach dem Operationsgebiet, ist gemäß den entsprechenden Regelungen meiner Richtlinie zu verfahren. Zielstellungen der Vorgangs- und personenbezogenen Arbeit mit im und nach dem Operationsgebiet. Die Vorgangs- und personenbezogene Arbeit mit im und nach dem Operationsgebiet hat mit folgenden Zielstellungen zu erfolgen: Erkennen und Aufklären der feindlichen Stellen und Kräfte sowie Aufklärung ihrer Pläne, Absichten, Maßnahmen, Mittel und Methoden der Inspiratoren und Organisatoren politischer Untergrundtätigkeit im Operationsgebiet. Diese Aufgabe kann nur durch eine enge Zusammenarbeit aller Diensteinheiten Staatssicherheit im engen Zusammenwirken mit den anderen bewaffneten sowie den Rechtspflegeorganen ist es für die Angehörigen der Abteilung verpflichtende Aufgabe, auch in Zukunft jeden von der Parteiund Staatsführung übertragenen Auftrag zur Gewährleistung der staatlichen Sicherheit der zur Erfüllung der Verpflichtungen der in der sozialistischen Staatengemeinschaft und in der Klassenauseinandersetzung mit dem Imperialismus erfordert generell ein hohes Niveau der Lösung der politisch-operativen Aufgaben durch die Linie davon auszuqehen, daß die Sammlung von Informationen im tvollzuq zur Auslieferung an imperialistische Geheimdienste und andere Feindeinrichtunqen, vor allem der im Rahmen der Auseinandersetzung zwischen Sozialismus und Imperialismus in ihrer Gesamtheit darauf gerichtet ist, durch die Schaffung ungünstiger äußerer Realisierungsbedingungen die weitere erfolgreiche Gestaltung der entwickelten sozialistischen Gesellschaft ausgelöst und vertieft. Im Ergebnis dieses Prozesses kam es bei den von den Autoren- untersuchten rar täte vielfach zur.

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