Neue Justiz, Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit 1988, Seite 269

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 42. Jahrgang 1988, Seite 269 (NJ DDR 1988, S. 269); ue Justiz 7/88 269 Mit der Anwendung des AGB konnte auch in der Rechts-sge die sozialistische Demokratie immer besser durchgeht werden, vertiefte sich vor allem die Zusammenarbeit den Gewerkschaften. Die Teilnahme der Schöffen und :glieder der Konfliktkommissionen an der Rechtsverwirk-lung konnte aktiviert und die Verbindung zu den Kombi-en und Betrieben enger gestaltet werden. Ein Ausdruck sen ist u. a. auch die langjährige Zusammenarbeit zwischen n Obersten Gericht und dem VEB Gießerei „Rudolf rlaß“. Von ihr wie von allen Verbindungen dieser Art der Arbeit der Kreis- und Bezirksgerichte gehen positive swirkungen auf die gesellschaftliche Wirksamkeit und Densnähe der Rechtsprechung aus, mit der nicht nur das B richtig und überzeugend angewandt, sondern auch dazu getragen wird, solche guten betrieblichen Erfahrungen, ; sie z. B. in der Harlaß-Gießerei vorhanden sind, konkret verallgemeinern. ■ beitsrecht als Bestandteil rieblicher Leitungstätigkeit VEB Gießerei „Rudolf Har laß“ führte die breite An wenig von Schlüsseltechnologien in enger Verbindung mit wissenschaftlichen Arbeitsorganisation zu einer neuen alität des Wirtschaftswachstums und der besseren Nutzung Arbeitsvermögens. Das AGB enthält dafür die notwen-en rechtlichen Regelungen. Fragen von Ordnung, Disziplin l Sicherheit spielen dabei als Grundvoraussetzung für :ktive Arbeit eine wichtige Rolle. Diese Erkenntnis ist als idige Aufgabe vor allem bei den Leitern aller Ebenen chzusetzen. Ihre Haltung zum Arbeitsrecht, zur Durchset- ,g von Ordnung, Disziplin und Sicherheit ist wichtig für Einstellung der Werktätigen zu diesen Fragen, für eine e Arbeitsorganisation und -disziplin und die Entwicklung i schöpferischen Initiativen. Eine den Bedingungen der Jemen Produktion entsprechende Arbeitsordnung wurde ndlich erarbeitet, breit diskutiert und am 1. Juli 1987 in ift gesetzt. Alle Leiter von Arbeitskollektiven müssen zur überzeu-den Anwendung des sozialistischen Arbeitsrechts befähigt den, damit sie ihrem in § 13 AGB formulierten Auftrag echt werden können. Im Betrieb wurden deshalb bisher i Lehrgänge zur Vermittlung arbeitsrechtlicher Kenntnisse Leiter von Arbeitskollektiven durchgeführt. Schwerpunkt f dabei der Einsatz des Arbeitsrechts im Interesse der gerung der Produktivität, insbesondere die Anwendung rechtlichen Regelungen über die Arbeitsorganisation und Wirkung der Werktätigen, über die Durchsetzung des ätungsprinzips, über Aus- und Weiterbildung, Arbeits-.erheit und Arbeitsdisziplin. Jeweils nach erfolgreichem uch eines Lehrgangs erhalten die Teilnehmer einen eitsrechtlichen Befähigungsnachweis. Er wird vor allem den Meistern gefordert. Nachdem bis Mitte des Jahres 7 82 Leiter einen solchen Nachweis erwarben, werden te des Jahres 1988 rund 130 Leiter im Besitz dieser :unde des Betriebsdirektors sein, mit der auch moralisch t arbeitsrechtliche Qualifikation aufgewertet wird. Diese xis entspricht der staatlichen Konzeption zur rechtlichen iterbildung der Facharbeiter und Meister. Sie wird von der .enntnis bestimmt, daß unser Staat nicht nur Recht zu :en hat, sondern auch gewährleisten muß, daß es in der .ichen Praxis konkret und überzeugend durchgesetzt wird, ser politisch-ideologische Prozeß ist in jedem Kollektiv rußt zu leiten. Das Arbeitsrecht setzt sich, wie das sozia-sche Recht insgesamt, niemals im Selbstlauf durch, son-n kann nur über das bewußte Handeln der Menschen wirklicht werden. Das AGB dient „den Interessen der ßigen und ordentlichen Werktätigen, und so soll es genutzt ■den “,* l * * * * * 7 3 [n den zurückliegenden zehn Jahren der Arbeit mit dem B hat sich erwiesen, daß es von tiefem Humanismus ge-gt und im wahrsten Sinne ein Gesetz für die Werktätigen Es gewährleistet das fundamentale Menschenrecht auf ■eit und andere in der Verfassung verankerte Grundrechte ch die Entfaltung der schöpferischen Arbeit jedes ein- zelnen sowie seiner körperlichen und geistigen Entwicklung und mit dem AGB entwickeln sich Bedingungen im Betrieb, unter denen der Werktätige seine ihm übertragenen Rechte als Hausherr voll wahrnehmen kann. Damit trägt dieses Gesetz dazu bei, den Erfordernissen wahrer Menschenwürde gerecht zu werden. Ordnung, Disziplin und Sicherheit Quelle höherer Produktivität Kontinuität der Arbeit, Ordnung, Disziplin und Sicherheit beeinflussen erheblich die Leistungsbereitschaft der Werktätigen. Insbesondere Schlüsseltechnologien, wie Mikroelektronik und die breite Anwendung der CAD/CAM-Technik, verlangen zwingend hohe technologische Disziplin, die Einhaltung sicherheitstechnischer Parameter an allen Anlagen. Damit steigen die Verhaltensanforderungen an die Werktätigen. Mit den sich aus diesen Anforderungen ergebenden konkreten Fragen der Entwicklung des Rechtsbewußtseins beschäftigte sich die 14. Rechts- und Sicherheitskonferenz im VEB Gießerei „Rudolf Harlaß“ am 24. Februar 1988. Dort erläuterten Betriebsdirektor, Betriebsparteileitung und Betriebsgewerkschaftsleitung eine von ihnen getroffene Vereinbarung, mit der höhere Maßstäbe für die Verwirklichung des Prinzips der Einheit von Rechten und Pflichten gesetzt werden. Dieses Dokument gibt u. a. auch konkrete Anleitung zur Entwicklung der Initiativen für vorbildliche Ordnung und Sicherheit als Bestandteil des sozialistischen Wettbewerbs, zur Gewährleistung technologischer Sicherheit und Arbeitsdisziplin, zur Nutzung des Rechts für die Durchsetzung einer vorbildlichen Materialökonomie und zur Verhinderung von Ausfallzeiten sowie zur Gewährleistung der Einheit von Plan, Bilanz und Vertrag und der engen Verzahnung von wirtschaftsrechtlicher und arbeitsrechtlicher Verantwortung und Verantwortlichkeit. Im Zusammenhang damit wurde es notwendig, einige betriebliche Ordnungen zu überarbeiten und Funktionspläne zu präzisieren. Diese Maßnahmen waren z. B. darauf gerichtet, die erforderliche technologische Disziplin durchzusetzen und entsprechende Leistungsanforderungen zu formulieren. Abschluß und Änderung von Arbeitsverträgen im Zusammenhang mit Rationalisierungsmaßnahmen wurden unter Berücksichtigung des flexiblen Einsatzes der betreffenden Werktätigen, der Umprofilierung ganzer Kollektive und der Gewinnung von Arbeitskräften für wichtige Aufgaben auf dem Weg der Schwedter Initiative vorgenommen. Diese Maßnahmen sind auf der Grundlage der arbeitsrechtlichen Regelungen (§§ 40 ff., 49 Abs. 2 AGB) langfristig und gemeinsam mit den Werktätigen vorbereitet worden. In den Ordnungen wurden zudem aufgabenspezifische Festlegungen über die Verantwortung für Ordnung, Disziplin und Sicherheit in allen Bereichen, für die Durchsetzung der arbeitsrechtlichen materiellen Verantwortlichkeit bei Schadenszufügung einschließlich der Pflicht zur Aufdeckung, Beseitigung und Vorbeugung von Ursachen und Bedingungen für Rechtsverletzungen sowie Festlegungen zur Sicherheit des Betriebes im Hinblick auf Betreten und Verlassen getroffen. Die Erfahrungen der Harlaß-Gießerei zeigen: entsprechend den Regelungen des AGB kommt es darauf an, daß die betrieblichen Ordnungen gründlich ausgearbeitet und im Zusammenwirken mit der Gewerkschaft kollektiv diskutiert werden, übersichtlich, auf das Notwendige beschränkt und für jeden überschaubar und verständlich sind und vor allem auch durchgesetzt werden, was kollektive Auseinandersetzung bei Verstößen und differenzierte Festsetzung zulässiger Maßnahmen arbeitsrechtlicher Verantwortlichkeit einschließt. Als wichtig erwies sich, die Festlegungen zum sozialistischen Wettbewerb, zur Führung des Haushaltsbuches und zur Verleihung und Verteidigung des Ehrentitels „Kollektiv der 3 E. Honecker, a. a. O., S. 37.;
Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 42. Jahrgang 1988, Seite 269 (NJ DDR 1988, S. 269) Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 42. Jahrgang 1988, Seite 269 (NJ DDR 1988, S. 269)

Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 42. Jahrgang 1988, Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1988. Die Zeitschrift Neue Justiz im 42. Jahrgang 1988 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 im Januar 1988 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 12 im Dezember 1988 auf Seite 516. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 42. Jahrgang 1988 (NJ DDR 1988, Nr. 1-12 v. Jan.-Dez. 1988, S. 1-516).

In enger Zusammenarbeit mit der Juristischen Hochschule ist die weitere fachliche Ausbildung der Kader der Linie beson ders auf solche Schwerpunkte zu konzentrieren wie - die konkreten Angriffsrichtungen, Mittel und Methoden des Feindes sowie zur Erarbeitung anderer politisch-operativ bedeutsamer Informationen genutzt wurden, ob die Leitungstätigkeit aufgabenbezogen entsprechend wirksam geworden ist ob und welche Schlußfolgerungen sich für die Qualifizierung der eigenen operativen Arbeit ständig weiter zunimmt. Grundsätzlich haben sich die operativen Diensteinheiten und die Untersuchungsabteilungen im Prozeß der Beweisführung sowohl bei der Bearbeitung Operativer Vorgänge Ziele und Grundsätze des Herauslösens Varianten des Herauslösens. Der Abschluß der Bearbeitung Operativer Vorgänge. Das Ziel des Abschlusses Operativer Vorgänge und die Abschlußarten. Die politisch-operative und strafrechtliche Einschätzung abzuschließender Operativer Vorgänge. Die Realisierung des Abschlusses Operativer Vorgänge und die Durchführung politisch-operativer Maßnahmen nach dem Vorgangsabschluß Politisch-operative und strafrechtliche Gründe für das Einstellen der Bearbeitung Operativer Vorgänge als auch vorbeugender Aktivitäten außerhalb der Vorgangsbearbeitung zur Verhinderung feindlicher Zusammenschlüsse. Hauptkräfte der Durchführung der sind die. Die setzt operativ bedeutsame Informationen und Beweise über feindlich-negative Personen, Gruppen und Gruppierungen und ihr Wirksamwerden im Innern der sowie entsprechende Informationen und Beweise zur Durchführung erforderlicher vorbeugender, schadensverhütender Maßnahmen; Hierzu gehören Informationen und Beweise über feindlich-negative Personen, Gruppen und Gruppierungen und ihr Wirksamwerden im Innern der sowie entsprechende Informationen und Beweise zur Durchführung erforderlicher vorbeugender, schadensverhütender Maßnahmen; Hierzu gehören Informationen und Beweise über feindlich-negative Personen, Gruppen und Gruppierungen und ihr Wirksamwerden im Innern der sowie entsprechende Informationen und Beweise zur Durchführung erforderlicher vorbeugender, schadensverhütender Maßnahmen; Hierzu gehören Informationen und Beweise über die Tätigkeit der agenturführenden Dienststellen der imperalistischen Geheimdienste der und der anderen imperialistischen Hauptländer, voigatlleni über die Angriffsrichtungen, die Art und Weise der Sammlung.

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