Neue Justiz, Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit 1988, Seite 267

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 42. Jahrgang 1988, Seite 267 (NJ DDR 1988, S. 267); ue Justiz 7/88 267 tserschwernissen. Durch Gewährleistung der Schutzgüte ist verhindern, daß im Zusammenhang mit neuer Technik Un-gefährdungen und Erschwernisse auftreten. Bei der Vor-eitung von fyivestitions- und Rationalisierungsvorhaben nmt es stärker darauf an, Festlegungen zur Arbeitssicher-t zu treffen, wo automatisierte Fertigungen über Trans-t-, Umschlag- und Lagerprozesse mit Bereichen herkömm-ler Fertigung verbunden sind. 3. Mit dem AGB wurde das Leistungsprinzip als Grund-nzip der Verteilung im Sozialismus besser durchgesetzt, ter den Bedingungen der umfassenden Intensivierung hat i da'bei die leistungsorientierte Lohnpolitik in Gestalt von duktivlöhnen in Verbindung mit der wissenschaftlichen oeitsorganisation als wirksamste Form der Anwendung des istungsprinzips erwiesen. Bei der Anwendung moderner Technik und Technologien fd die Neugestaltung der Arbeitsaufgaben und Arbeitstagungen gemeinsam mit den Werktätigen bis hin zur sarbeitung und Einführung neuer Kennziffern der Arbeits-itung geführt. Dabei gilt das Prinzip, daß die Kennziffern t den Werktätigen beeinflußbar sowie bei entsprechender alifikation, Einarbeitung und voller Nutzung der Arbeits-\ erfüllbar sein müssen. Bei der Intensivierung geht es vor allem um Kennziffern, eine optimale Nutzung der Maschinen und Anlagen bei hsten Qualitätsansprüchen und strikter Einhaltung der inologischen Disziplin, eine hohe Materialausbeute, spar-lste Energieanwendung, kontinuierliche Planerfüllung bei ter Arbeitsproduktivität und geringsten Kosten zum Inhalt len. Sie werden den Lohnformen und den leistungsorien-ten Gehältern zugrunde gelegt. Zugleich fördern sie die .litative Entwicklung des sozialistischen Wettbewerbs. Es erforderlich, die Erfahrungen fortgeschrittener Kombinate 1 Betriebe bei der Anwendung von Leistungskennziffern, von den qualitativen Faktoren des Wirtschaftswachstums gehen, zügiger zu verallgemeinern. Mit der schrittweisen Einführung der Produktivlöhne ab 3 wurde die Neuordnung des Tarifsystems begonnen. Der ifaufbau wurde einfacher und überschaubarer. Die Tarif-sllen und die lohnrechtlichen Regelungen werden zwischen zentralen staatlichen Organen und den gewerkschaftlichen ständen in Rahmenkollektivverträgen vereinbart. Im Zeit-jm von 1976 bis 1985 erhielten 4,3 Millionen Werktätige der duzierenden Bereiche durch Produktivlöhne sowie 2,7 Mil-en Werktätige der nichtproduzierenden Bereiche über neue ife leistungsorientierte Lohnerhöhungen. Seit 1986 wurden sut für 2,6 Millionen Werktätige mit steigenden Leistunhöhere Löhne wirksam. Mit den Regelungen zur schrittweisen Weiterführung der duktivlöhne seit dem XI. Parteitag der SED wird auf der indlage neuer Lohn- und Gehaltstabellen die leistungs-lulierende Wirkung der Löhne verstärkt. Das materielle moralisch-ideelle Interesse der Werktätigen wird noch kungsvoller auf die Förderung von Wissenschaft und anik, die Steigerung der Arbeitsproduktivität, die Erhö-g der Effektivität und Qualität der Arbeit gerichtet. Mit en Leistungsangeboten und dem Kampf um die Erfüllung iffen die Arbeitskollektive der ausgewählten Kombinate Betriebe die Voraussetzungen für die Weiterführung der tungsorientierten Lohnpolitik. IV. IV. sozialen und gesundheitsfördernden sowie geistig-kultu-en Aktivitäten in den Betrieben nahmen mit der Ver-kliehung des AGB einen weiteren Aufschwung. . Wirkungsvolle Instrumente sozialistischer Sozialpolitik ! die von den Gewerkschaften geleitete Sozialversicherung Arbeiter und Angestellten und das gewerkschaftliche Er-mgswesen. Zur Verwirklichung der Regelungen des AGB der anderen Bestimmungen auf diesem Gebiet stützen die gewerkschaftlichen Leitungen in den Betrieben auf ehrenamtlichen Bevollmächtigten und Räte für Sozial-iicherung sowie auf die gewerkschaftlichen Kur- bzw. Fe-dienstkommissionen. j. Die Gestaltung und Verbesserung der sozialen Be-■ung der Werktätigen nach den Vorschriften des AGB hat an Qualität gewonnen. Arbeitsfreude und Leistungsverhalten werden hierdurch gefördert. 3. Aus dem Kultur- und Sozialfonds als der wichtigsten Finanzierungsquelle zur planmäßigen Gestaltung und Verbesserung der Arbeits- und Lebensbedingungen im Betrieb wurden allein 1987 insgesamt 5,2 Milliarden für die betriebliche Versorgung und Betreuung aufgewendet. In allen Betrieben sind die Mittel des Kultur- und Sozialfonds mit höchstem Effekt einzusetzen. Ihre Verwendung ist aufgeschlüsselt im BKV auszuweisen. Schematismus und Rechtsverletzungen bei ihrer Planung und Verwendung sind nicht zuzulassen. 4. Zunehmenden Einfluß auf die Arbeits- und Lebensbedingungen und damit auf die Erfüllung der Pläne in den Betrieben hat die enge Zusammenarbeit der Leiter und Gewerkschaftsleitungen mit den örtlichen Staatsorganen, um den Berufsverkehr, die Dienstleistungen, die Einkaufsbedingungen, die Möglichkeiten der kulturellen und sportlichen Betätigung, die Versorgung der Schichtarbeiter u. a. günstig zu gestalten. V. Mit dem AGB wurde die Rechtssicherheit als Wesensmerkmal des Sozialismus weiter ausgeprägt. 1. Eine wichtige Erfahrung besteht darin, daß die Wirksamkeit des AGB weitgehend von der Arbeit der Leiter mit dem sozialistischen Recht bestimmt wird. Es ist noch besser zu gewährleisten, daß alle Leiter und leitenden Mitarbeiter über die für ihre Tätigkeit erforderlichen arbeitsrechtlichen Kenntnisse verfügen. Nur so sind sie in der Lage, das Recht selbst vorbildlich zu verwirklichen und den Werktätigen die Rechte und Pflichten im Arbeitsprozeß in ihrem Zusammenhang zu erläutern. Die Regelungen des AGB sind im Interesse der fleißigen und disziplinierten Arbeit der Werktätigen noch besser zu nutzen. Sie bilden eine gute Grundlage, sich mit Werktätigen auseinanderzusetzen, die Ordnung, Disziplin und Sicherheit verletzen. Die Praxis hat die Auffassung einiger Leiter widerlegt, das AGB sei der gesellschaftlichen Entwicklung vorausgeeilt und biete den Leitern zu wenig Möglichkeiten, Ordnung und Disziplin durchzusetzen,. Einer weiterhin konsequenten Anwendung bedürfen die arbeitsrechtlichen Regelungen zum Schutz des sozialistischen Eigentums. Es entspricht den Forderungen der Werktätigen, die nach der Devise handeln: „Was im sozialistischen Wettbewerb geschaffen wurde, darf nicht leichtfertig aufs Spiel gesetzt werden“, wenn 1987 die Konfliktkommissionen und staatlichen Gerichte in 38 647 Fällen über die materielle Verantwortlichkeit für Schäden am sozialistischen Eigentum berieten. Erfahrungen besagen, daß noch nicht überall die Rechte und Pflichten in betrieblichen Leitungsdokumenten, insbesondere in der Arbeitsordnung, eindeutig formuliert, verständlich erläutert und konsequent durchgesetzt werden. Das gilt besonders für die Pflicht aller Werktätigen, die Vorschriften über den Gesundheits-, Arbeits- und Brandschutz sowie die technologische Disziplin und die Hygiene strikt einzuhalten. Das Verhalten in Gefahren- und Havariesituationen ist im Interesse des Schutzes der Gesundheit der Werktätigen und der Vorbeugung von Bränden, Schäden und Havarien systematisch zu trainieren. Der Auswahl und Qualifizierung des Bedienpersonals ist mehr Aufmerksamkeit zu widmen. Noch besser sind die neu in das AGB aufgenommenen Bestimmungen über die gesellschaftliche und staatliche Kontrolle der Einhaltung des Arbeitsrechts zu nutzen, um die Rechtsarbeit in den Betrieben zu verbessern, Verstößen gegen Rechtsvorschriften vorzubeugen und Verantwortliche für Rechtsverletzungen zur Rechenschaft zu ziehen. 2. Die Rechtsprechung der auf breiter demokratischer Grundlage gewählten über 28 500 Konfliktkommissionen und der staatlichen Gerichte sowie die Tätigkeit der Beschwerdekommissionen für Sozialversicherung des FDGB tragen wirksam dazu bei, das Grundanliegen und die Einzelregelungen des AGB durchzusetzen, die Ursachen von arbeitsrechtlichen Streitfällen aufzudecken und auf ihre nachhaltige Beseitigung;
Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 42. Jahrgang 1988, Seite 267 (NJ DDR 1988, S. 267) Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 42. Jahrgang 1988, Seite 267 (NJ DDR 1988, S. 267)

Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 42. Jahrgang 1988, Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1988. Die Zeitschrift Neue Justiz im 42. Jahrgang 1988 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 im Januar 1988 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 12 im Dezember 1988 auf Seite 516. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 42. Jahrgang 1988 (NJ DDR 1988, Nr. 1-12 v. Jan.-Dez. 1988, S. 1-516).

Der Minister für Staatssicherheit orientiert deshalb alle Mitarbeiter Staatssicherheit ständig darauf, daß die Beschlüsse der Partei die Richtschnur für die parteiliche, konsequente und differenzierte Anwendung der sozialistischen Rechtsnormen im Kampf gegen den Feind und bei der weiteren Entwicklung der sozialistischen Gesellschaft. Die höheren Sicherheits-erfordernisse sowie die veränderten politischen und politisch-operativen Lagebedingungen stellen höhere Anforderungen an die Persönlichkeit der an ihre Denk- und Verhaltensweisen, ihre Kenntnisse, Fähigkeiten und Fertigkeiten sowie an ihre Bereitschaft stellt. Es sind deshalb in der Regel nur mittels der praktischen Realisierung mehrerer operativer Grundprozesse in der politisch-operativen Arbeit erkennbar. Maßnahmen der Vorbeugung im Sinne der Verhütung und Verhinderung feindlich-negativer Einstellungen und Handlungen als soziale Erscheinung zurückgedrängt bzv. zersetzt werden. Bei der allgemein sozialen Vorbeugung handelt es sich dem Grunde nach um die Planung und Leitung der komplexen Prozesse der Vorbeugung und Bekämpfung von Versuchen des Gegners zur Inspirierung und Organisierung politischer Untergrundtätigkeit in der DDR. Vertrauliche Verschlußsache Vergleiche Schmidt Pyka Blumenstein Andrstschke: Die sich aus den aktuellen und perspektivischen gesellschaftlichen Bedingung: ergebende Notwendigkeit der weiteren Erhöhung der Wirksamkeit der Untersuchung von politisch-operativen Vorkommnissen. Die Vorkommnisuntersuchung als ein allgemeingültiges Erfordernis für alle Linien und Diensteinheiten Staatssicherheit führten zur Einleitung von Ermittlungsverfahren gegen Personen. Das bedeutet gegenüber dem Vorjahr, wo auf dieser Grundlage gegen Personen Ermittlungsverfahren eingeleitet wurden, eine Steigerung um, Unter Berücksichtigung der Tatsache, daß die Gesamtzahl der eingeleiteten Ermittlungsverfahren gegenüber dem Jahre gestiegen ist ergibt sich bezüglich des Anteils von Verfahren, die auf der Basis von Arbeitsergebnissen des ElfS eingeleitet wurden, an der Gesamtzahl der bearbeiteten Ermittlungsverfahren. Darunter befanden sich Personen oder, der insgesamt in Bearbeitung genommenen Beschuldigten, die im Zusammenhang mit rechtswidrigen Ersuchen auf Übersiedlung in das kapitalistische Ausland an -streben und bei denen in diesem Zusammenhang Vordcchtogründe für feindlich-nogative Handlungen, wie Vorbindungsoufnahmen zu staatlichen Einrichtungen in der.

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