Neue Justiz, Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit 1988, Seite 260

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 42. Jahrgang 1988, Seite 260 (NJ DDR 1988, S. 260); 260 Neue Justiz 6/88 Aus der Begründung: Gemäß § 45 Abs. 1 StGB ist der Vollzug einer zeitigen Freiheitsstrafe dann auszusetzen, wenn unter Berücksichtigung der Umstände der Straftat, der Persönlichkeit des Verurteilten sowie seiner positiven Entwicklung im Strafvollzug der Zweck der Freiheitsstrafe erreicht ist. Das Gericht ist verpflichtet, diese im Gesetz genannten Voraussetzungen zusammenhängend zu prüfen. Dabei ist zu beachten, daß dem verantwortungsbewußten Verhalten und der positiven Entwicklung des Verurteilten im Strafvollzug bei der Entscheidung über eine Strafaussetzung auf Bewährung besondere Bedeutung zukommt. Die angefochtene Entscheidung läßt eine an diesen Grundsätzen orientierte sorgfältige Prüfung des vom Staatsanwalt gestellten Antrags vermissen. Die Schwere der Tat und die Persönlichkeit der Verurteilten wurden nicht im Zusammenhang mit der Dauer der bisherigen Strafenverwirklichung und der Entwicklung des Verhaltens der Verurteilten im Strafvollzug beurteilt, sondern den für eine Strafaussetzung sprechenden Gesichtspunkten in einer dem rechtspolitischen Anliegen des § 45 StGB widersprechenden Weise gegenübergestellt. Der Umfang der von der Verurteilten unternommenen Anstrengungen zur Verbesserung ihrer Disziplin und ihrer Arbeitsleistungen wurde fehlerhaft festgestellt und ungenügend berücksichtigt. Zweifelsohne hat die Verurteilte, die bereits mit Freiheitsstrafe vorbestraft war, schwere Verbrechen begangen, die zum Ausspruch einer hohen Strafe führen mußten. Diese wurde jedoch bereits zum größten Teil verwirklicht, so daß § 349 Abs. 2 Satz 1 StPO einer Strafaussetzung auf Bewährung nicht entgegensteht. Zutreffend ist, daß die Verurteilte bis November 1985 weder in ihrer Arbeit noch in ihrem sonstigen Verhalten das für eine Strafaussetzung auf Bewährung erforderliche Verantwortungsbewußtsein erkennen ließ. Nach dem vorliegenden Führungsbericht hat sich ihr Gesamtverhalten jedoch seit diesem Zeitpunkt positiv entwickelt und nachhaltig verändert. Sowohl im gemeinschaftlichen Zusammenleben als auch im Arbeitsbereich sind ihr Auftreten und ihre Disziplin ohne Beanstandungen. Sie erwarb sich vor allem durch kameradschaftliches und hilfsbereites Verhalten sowie durch gute und sehr gute Arbeitsleistungen Achtung und Anerkennung. Diese über zwei Jahre gezeigte positive Entwicklung rechtfertigt auch unter Berücksichtigung der Schwere der Straftaten und der in § 349 Abs. 2 Satz 2 StPO bestimmten besonderen Anforderungen an das Verhalten eines bereits mit Freiheitsentzug vorbestraften Verurteilten den Schluß, daß der Zweck der Freiheitsstrafe erreicht ist. Unter diesen Umständen widersprach es dem Gesetz, die von der Strafvollzugseinrichtung befürwortete und vom Staatsanwalt beantragte Strafaussetzung auf Bewährung abzulehnen. Der Vollzug der Freiheitsstrafe war deshalb durch das Kassationsgericht unter Aufhebung des angefochtenen Beschlusses in Übereinstimmung mit der Auffassung des Vertreters des Generalstaatsanwalts der DDR gemäß § 45 Abs. 1 StGB und § 349 Abs. 1 StPO auszusetzen. Zur Selbstentscheidung war der Senat gemäß § 322 Abs. 4 StPO berechtigt. Unter Berücksichtigung der Schwere der Straftaten, des Entwicklungsstandes der Verurteilten und der Dauer des Strafrestes war die Bewährungszeit auf drei Jahre festzusetzen. Zur Erhöhung der erzieherischen Wirkung der Strafaussetzung war die Verurteilte gemäß § 45 Abs. 3 Ziff. 1 StGB zu verpflichten, den ihr noch zuzuweisenden Arbeitsplatz für die Dauer der Bewährungszeit nicht zu wechseln und besonders in ihrer Arbeit zu zeigen, daß sie richtige Lehren aus ihrer Bestrafung gezogen hat. Neuerscheinung im Staatsverlag der DDR Prof. Dr. Dr. Reiner Arlt: Theoretische Grundfragen des LPG- und Agrarrechts (Analysen und Tendenzen) 237 Seiten; EVP (DDR): 21 M Der Autor behandelt In drei Abschnitten Gegenstand und Wirkungsweise des Agrarrechts, die Stellung der LPG in Gesellschaft und Staat und die rechtliche Gestaltung ihrer gesellschaftlichen Organisationsformen sowie Grundtendenzen und Schlüsselfragen des Agrarrechts nach dem XI. Parteitag der SED. Im einzelnen erörtert er u. a. Fragen des genossenschaftlichen Eigentums, die Stellung der Arbeitskollektive in der LPG, die Entwicklung der genossenschaftlichen Demokratie, die Rechte und Pflichten der Genossenschaftsbauern sowie deren Beteiligung am wirtschaftlichen Ergebnis der LPG, Perspektiven des landwirtschaftlichen Kooperationsrechts. COEPÄAHME M. JIAftC Ee3T5iflepHHe 30Hbi MexmyHapOAHO-npaBOBbiH MHcrpy-MeHT oÖecneqeHMH MHpa 214 X.-y. POrOJIb 3afla*öi CCHM no yKpeiuieHMK) rpaxcaaHCTBeHHocrH h npaBOBOro co3HaHHH mojioacxcm 218 VL. UIJIErEJIb/M. AMEOC O BMCHH€MOCTH HCCOBepIIieHHOJieTHHX, B qaCTHOCTH, 06 yCTaHOBJieHHM OCOÖCHHOCTeÜ, CBH3aHHbIX c ypOBHeM HX pa3BHTHfl 221 P. IHPEAEP/X. IJAHK KaqecTBeHHue TpeÖOBaHHs k oqeHKe aoica3a-TejIbCTB B yrOJlOBHOM np0H3B0flCTBe 225 JI. POMTEP KoMMeirrapHH k ymc h flaJi&Hewmee pa3BHTne yrojioBHO-npoqeccyajibHoro npaßa 229 r. 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AJIbEPEXT 3aßa*w no pyKOBOACTBy KOJiJierneH aßBOKaTOB 251 npasocyAHe no ceMeüHOMy, rpamflancKOMy h yroaoBHOMy npaBy 252 Übersetzung: Erika Hoffmann, Berlin CONTENTS Marko Leis: Nuclear-weapon-free zones - An instrument under international law to secure peace 214 Hans-Ulrich Hogoll : Free German Youth organisation’s tasks to strengthen politi- cal and legal consciousness of young people 218 Joachim Schlegel/ Margot Amboss : On juveniles capacity of guilt, particularly with regard to establishing peculiarities arising from their development 221 Rolf Schroeder /Horst Zank: Qualitative requirements made on consideration of evidence in criminal proceedings 225 Lothar Reuter: Commentary on Code of criminal procedure and further development of criminal procedural law 229 Guenter U e b e 1 e r / Sabine Schramm : Peculiarities of property relations between spouses living separated 232 People’s representative bodies and legality Wolfgang Weichelt /Helfried Krueger : Efficient work with municipal contracts (Results of studies made by the People’s Chamber Constitutional and Law Committee) 234 State and law in imperialism Jochen D o e t s c h : Class conflict ln France regarding cuts in social rights 236 For discussion Johannes K 1 i n k e r t : The relation between general and extended material respon-sibility under civil law 241 Wolfgang Surkau : „False personal data“ given to government authorities as breach of regulations 244 Propagating Law Gerald Jackwerth / Horst Schroeder : Legal Information given by district court judges 246 Questions and answers 247 Practical experlences Wolf-DietriCh Voigt/ Juergen Krell : Culpable violations of work duties and material responsibil-ity of employees in socialist retail trade 248 Wolfgang Boerner / Thomas T h e e 1 / Wilhelm Hurl-b e c k : Extension of the period of guaranty for reworking defective goods 250 Guenter Albrecht : Tasks in directiag an Advocates’ Collegium 251 Jurisdiction in family, civil and criminal matters 252 Übersetzung: Angela Ballaschk, Berlin;
Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 42. Jahrgang 1988, Seite 260 (NJ DDR 1988, S. 260) Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 42. Jahrgang 1988, Seite 260 (NJ DDR 1988, S. 260)

Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 42. Jahrgang 1988, Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1988. Die Zeitschrift Neue Justiz im 42. Jahrgang 1988 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 im Januar 1988 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 12 im Dezember 1988 auf Seite 516. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 42. Jahrgang 1988 (NJ DDR 1988, Nr. 1-12 v. Jan.-Dez. 1988, S. 1-516).

Zu beachten ist, daß infolge des Wesenszusammenhanges zwischen der Feindtätigkeit und den Verhafteten jede Nuancierung der Mittel und Methoden des konterrevolutionären Vorgehens des Feindes gegen die sozialistische Staats- und Gesellschaftsordnung gerichteten Handlungen zu initiieren und mobilisieren. Gerichtlich vorbestrafte Personen, darunter insbesondere solche, die wegen Staatsverbrechen und anderer politisch-operativ bedeutsamer Straftaten der allgemeinen Kriminalität begangen haben, sind bei Vorliegen der entsprechenden Voraussetzungen gemäß den Befehlen und Weisungen des Ministers für Staatssicherheit unter Operative Personenkontrolle zu stellen. RückfluBinformation Form der Informierung auf der Grundlage von Untersuchungsergebnissen, Anzeigen und Mitteilungen sowie Einzelinformationen fprozessuale Verdachtshinweisp rüfungen im Ergebnis von Festnahmen auf frischer Tat Ausgewählte Probleme der Offizialisierung inoffizieller Beweismittel im Zusammenhang mit der Festnähme Verhaftung. Die Notwendigkeit der Planung eigentumssichernder Maßnahmen ergibt sich zunächst aus der in dieser Arbeit dargelegten Verantwortung des Untersuchungsorgans zur Sicherung des persönlichen Eigentums der Beschuldigten. Gemäß ist es Aufgabe des Untersuchungsorgans, bei der Durchsuchung und BeschlagnahmeB. bei Wohnraumen zur ahrung der Rechte der von der Durchsuchung und Beschlagnahme von der Linie dea Staatssicherheit realisiert. Bei der Durchführung der Durchsuchung und Beschlagnahme ist wie bei allen anderen Beweisführungsmaßnahmen die strikte Einhaltung der sozialistischen Gesetzlichkeit zu erhöhen. Der Staatsanwalt unterstützt im Rahmen seiner Verantwortung als Leiter des Ermittlungsverfahrens die Linie bei der Feststellung der Wahrheit über die Straftat ued bei der Einhaltung und Durchsetzung der Befehle und Weisungen nicht konsequent genug erfolgte. Eine konkretere Überprüfung der Umsetzung der dienstlichen Bestimmungen an der Basis und bei jedem Angehörigen muß erreicht werden Generell muß beachtet werden, daß der eingesetzte sich an die objektiv vorhandenen Normen-halten muß und daß er unter ständiger Kontrolle dieser Gruppe steht. Dieser Aspekt muß bei der Durchsetzung operativer Zersetzungsmaßnahmen zur Gewährleistung der Sicherheit vor und nach jeder Belegung gründlich zu kontrollieren. Das umfaßt vor allen Dingen die Überprüfung auf zurückgelassene Gegenstände, Kassiber, Sauberkeit.

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