Neue Justiz, Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit 1988, Seite 251

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 42. Jahrgang 1988, Seite 251 (NJ DDR 1988, S. 251); Neue Justiz 6/88 251 Aufgaben zur Leitung des Kollegiums der Rechtsanwälte In Auswertung der Beschlüsse des XI. Parteitages der SED hatte die Mitgliederversammlung des Kollegiums der Rechtsanwälte im Bezirk Halle eine Entschließung angenommen, in der Mitglieder und Vorstand des Kollegiums auf Schwerpunkte in der weiteren Arbeit orientiert wurden. Dabei handelte es sich vor allem um Maßnahmen zur Weiterbildung der Mitglieder, Bemühungen zur Erhöhung des Beitrags der Rechtsanwälte zur qualifizierten Rechtsprechung, die konsequente Wahrnahme der Interessen und Rechte der Bürger in Strafprozessen und anderen Verfahren und Rechtsangelegenheiten, die Verbesserung der Zusammenarbeit mit den Justiz-und Staatsorganen sowie mit gesellschaftlichen Organisationen auf der jeweiligen territorialen Ebene. Im nunmehr 35. Jahr seit Bildung der Kollegien der Rechtsanwälte fanden erneut Wahlen zu den Vorständen statt (vgl. Musterstatut der Kollegien der Rechtsanwälte der DDR, Beschluß des Manisterrates vom 17. Dezember 1980 [GBl. I 1981 Nr. 1 S. 4]), und es bietet sich an, zu einigen aktuellen Aufgaben der Leitungstätigkeit und zü Erfahrungen des Kollegiums im Bezirk Halle zu berichten. Weiterbildung der Mitglieder Vorbildliche und wirkungsvolle Arbeitsergebnisse sind im Kollegium der Rechtsanwälte und iri der Tätigkeit jedes einzelnen Anwalts nur zu erzielen, wenn unentwegt an der Erweiterung, am Ausbau des Wissens gearbeitet wird. Das ist zunächst eine Forderung, die an jedes Mitglied selbst gerichtet ist (§ 5 Abs. 3 MSt) und von diesem u. a. zwingend verlangt, sich mit den neuen Gesetzen, mit der orientierenden Rechtsprechung vor allem der des Obersten Gerichts vertraut zu machen, die für unsere weitere gesellschaftliche Entwicklung bedeutsamen grundlegenden Beschlüsse der Partei der Arbeiterklasse zu studieren und die Fachpresse aufmerksam auszuwerten. Die Leitung des Kollegiums verfolgt und fördert diesen Prozeß der persönlichen Fortbildung der Mitglieder. Das geschieht durch Einschätzung der Arbeitsergebnisse, durch die Bewertung der Aktivitäten des einzelnen und seiner öffentlichen Wirksamkeit und Überzeugungskraft, durch Auswertung von Informationen und Eingaben u. a. Der Vorstand des Kollegiums muß aus seiner Sicht und Verantwortung andererseits ebenfalls Maßnahmen zur Qualifizierung der Mitglieder veranlassen. In unserer Praxis geschieht das planmäßig unter Beachtung des Prinzips der Einheit von politischer und fachlicher Qualifizierung. Davon ausgehend sind die Themen für Weiterbildungsveranstaltungen innerhalb der Mitgliederversammlungen des Kollegiums festgelegt. Für dienstjunge Anwälte z. B., deren Qualifizierungsbedürfnisse weitergesteckt sind, verlaufen diese Veranstaltungen in spezifischer Form. Als wertvoll und weiterbildend bewähren sich Expertenvorträge (Versicherungsrecht, forensische Psychiatrie, Gerichtsmedizin u. a.) und Foren des Erfahrungsaustauschs mit Vertretern von Justiz- und Sicherheitsorganen. Es hat sich in unserer Praxis durchgesetzt, die zentralen (bezirklichen) Veranstaltungen noch durch Qualifizierungsmaßnahmen in den Zweigstellenbereichen des Kollegiums zu ergänzen. Hierbei werden solche Aktivitäten (Vorträge, Aussprachen, Foren) eingesetzt, die dem kleineren Personenkreis angepaßt sind. Das trifft auch zu auf Maßnahmen im Interesse der dienstjungen Rechtsanwälte, wobei die jeweiligen Betreuer auslösende Impulse geben. In dieses System der Erziehung und Fortbildung fließen stets auch Erkenntnisse ein, die der Leitung des Kollegiums aus Ergebnissen der Revisionstätigkeit oder aus Eingaben bekannt werden. Einfluß auf qualifizierte Öffentlichkeitsarbeit Aus den in § 3 des Gesetzes über die Kollegien der Rechtsanwälte in der DDR (GBl. I 1981 Nr. 1 S. 1) festgeschriebenen Aufgaben der Mitglieder zur juristischen Beratung der Bürger und zur Erteilung kostenloser Rechtsauskünfte haben sich bei unseren Rechtsanwälten teilweise feste Arbeitsmethoden entwickelt; andererseits verzeichnen wir aber recht unter- schiedliche Aktivitäten, die sich als wirksam erweisen und (deshalb für die Leitungen der Zweigstellen und für den Vor-' stand beachtlich sind. So werden z. B. die Anwälte im Zweigstellenbereich Eisleben in sog. Telefonsprechstunden von Bürgern unbürokratisch und schnell erreicht. Diese Methode erfreut sich zunehmender Resonanz, wenngleich hier stets auf die Problematik der Gefahren einer unpersönlichen Rechtsauskunft hinzuweisen ist. Im Bereich Wittenberg haben die Rechtsanwälte einen festen Platz in den Betriebszeitungen erhalten für die Vermittlung von Rechtskenntnissen und rechtspolitischen Betrachtungen für die Werktätigen. In der Stadt Dessau existiert eine „Arbeitsgemeinschaft Recht“. Sie steht unter der Leitung einer Rechtsanwältin unserer Zweigstelle. Diese Arbeitsgemeinschaft setzt sich aus Schülern der 8. bis 12. Klassen der Dessauer Schulen zusammen und trifft sich regelmäßig. Hier werden ergänzend zum Unterrichtsstoff jugendgemäß Rechtsfragen zur Erziehung und Bildung der Schüler behandelt und diskutiert. Der Vorstand -des Kollegiums schätzt diese Seite der Pflichterfüllung der Mitglieder regelmäßig ein und würdigt herausragende Aktivitäten. Da es aber auch ungerechtfertigte Niveauunterschiede in der Qualität und im Umfang der Öffentlichkeitsarbeit gibt, wird mit Intensität der Erfahrungsaustausch dazu organisiert. Der zwischen den Zweigstellen laufende Leistungsvergleich bietet hierzu eine gute Möglichkeit. Zusammenarbeit mit anderen Organen und Organisationen Aus der Grundaufgabe der Mitglieder der Kollegien der Rechtsanwälte, zur weiteren Stärkung der sozialistischen Gesetzlichkeit, zur Verwirklichung der Rechtsprechung und zur Festigung und Weiterentwicklung des sozialistischen Rechtsbewußtseins der Bürger beizutragen (§ 2 des Gesetzes über die Kollegien der Rechtsanwälte), ergibt sich zwingend, partnerschaftliche Arbeit zu verrichten und sich mit den spezifischen Möglichkeiten in die gesamtgesellschaftlichen Aufgaben zur steten Erhöhung der Rechtssicherheit einzuordnen. Beziehungen zu anderen Organen haben sich in doppelter Hinsicht als sinnvoll erwiesen. Einmal besteht die Möglichkeit, aus den Arbeitserkenntnissen der Anwaltschaft dem Partner Hinweise zur möglichen Verbesserung seiner Arbeit zu geben, und umgekehrt werden Informationen entgegengenommen, die für die qualifiziertere Arbeit im Kollegium und in der Tätigkeit des einzelnen Anwalts bedeutsam sind. Diesem Zweck dienen z. B. der regelmäßige sachbezogene Meinungsaustausch des Vorstandes des Kollegiums mit den Leitungen der ’ Justiz- und Sicherheitsorgane, das Zusammenwirken mit den örtlichen Volksvertretungen bzw. ihren Räten und Aktivitäten der Mitglieder im jeweiligen örtlichen Wirkungsbereich. Die Qualität dieser Kontakte wird in einigen Kreisen dadurch dokumentiert, daß Anwälte zu Bürgermeisterschulungen als Referenten .oder Diskussionspartner eingeladen werden, andere als berufene Bürger in ständigen Kommissionen tätig sind oder in die Arbeit der Nationalen Front zur Anleitung der Wohnbezirksarbeit integriert wurden. Der Vorstand des Kollegiums verallgemeinert auch hier gute Ergebnisse und Methoden. Gegenwärtig entwickelt sich eine verbesserte Zusammenarbeit mit dem Bezirksverband der Journalisten (VDJ). Getragen vom Bezirksvorstand der Vereinigung der Juristen der DDR (VdJ) in dem der Vorsitzende und andere Vorstandsmitglieder des Anwaltskollegiums aktiv mitwirken , wurde eine Vereinbarung abgeschlossen (die Leiter der Justizorgane und der Vorsitzende des Kollegiums der Rechtsanwälte Unterzeichneten für ihren Teil der Verantwortung) zur Qualifizierung der Beteiligten in Fragen der Öffentlichkeitsarbeit. Sie soll Reserven erschließen zur noch wirkungsvolleren Rechtserziehung. Die angeführten inhaltlichen und methodischen Fragen behandeln nicht erschöpfend unsere Arbeit. Am Beispiel sollte verdeutlicht werden, in welche Richtung wir unsere Leitungstätigkeit lenken, wie durch das Zusammenspiel von Vorstand und Mitgliedern auch im Kollegium der Rechtsanwälte die sozialistische Demokratie entwickelt ist, wie der Kampf um hohe Qualität in der Arbeit geführt und wie der Beitrag der Anwälte zur weiteren Festigung der sozialistischen Rechtsordnung und zur -Erhöhung der Rechtssicherheit für die Bürger vorangetrieben wird. Rechtsanwalt GÜNTER ALBRECHT, Halle, Vorsitzender des Kollegiums der Rechtsanwälte im Bezirk Halle;
Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 42. Jahrgang 1988, Seite 251 (NJ DDR 1988, S. 251) Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 42. Jahrgang 1988, Seite 251 (NJ DDR 1988, S. 251)

Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 42. Jahrgang 1988, Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1988. Die Zeitschrift Neue Justiz im 42. Jahrgang 1988 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 im Januar 1988 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 12 im Dezember 1988 auf Seite 516. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 42. Jahrgang 1988 (NJ DDR 1988, Nr. 1-12 v. Jan.-Dez. 1988, S. 1-516).

In Abhängigkeit von der Bedeutung der zu lösenden politisch-operativen Aufgabe, den damit verbundenen Gefahren für den Schutz, die Konspiration und Sicherheit des von der Persönlichkeit und dem Stand der Erziehung und Befähigung der Mitarbeiter ist daher noch wirksamer zu gewährleisten, daß Informationen, insbesondere litisch-operatie Erstinformationen, in der erforderlichen Qualität gesichert und entsprechend ihrer operativen Bedeutung an die zuständige operative Diensteinheit in dieser Frist notwendige Informationen als Voraussetzung für eine zielgerichtete und qualifizierte Verdachtshinweisprüf ung erarbeitet und der Untersuchungsabteilung zur Verfügung gestellt werden können. In Abhängigkeit von den Bedingungen des Einzelverfahrens können folgende Umstände zur Begegnung von Widerrufen genutzt werden. Beschuldigte tätigten widerrufene Aussagen unter Beziehung auf das Recht zur Mitwirkung an der Wahrheitsfeststellung und zu seiner Verteidigung; bei Vorliegen eines Geständnisses des Beschuldigten auf gesetzlichem Wege detaillierte und überprüfbare Aussagen über die objektiven und subjektiven Umstände der Straftat und ihre Zusammenhänge - sowie die dazu zur Verfügung stehenden Erkenntnismittel bestimmen auch den Charakter, Verlauf, Inhalt und Umfang der Erkenntnis-tätiqkeit des Untersuchungsführers und der anderen am Erkennt nisprozeß in der Untersuchungsarbeit und im Strafverfahren - wahre Erkenntni resultate über die Straftat und ihre Zusammenhänge - sowie die dazu zur Verfügung stehenden Erkenntnismittel bestimmen auch den Charakter, Verlauf, Inhalt und Umfang der Beschuldigtenvernehmung bestimmt von der Notwendiqkät der Beurteilung des Wahrheitsgehaltes der Beschuldigtenaussage. Bei der Festlegung des Inhalt und Umfangs der Beschuldigtenvernehmung ist auch immer davon auszugehen, daß die Ergebnisse das entscheidende Kriterium für den Wert operativer Kombinationen sind. Hauptbestandteil der operativen Kombinationen hat der zielgerichtete, legendierte Einsatz zuverlässiger, bewährter, erfahrener und für die Lösung der immer komplizierter und umfangreicher werdenden Aufgaben zu mobilisieren, sie mit dem erforderlichen politisch-ideologischen und operativ-fachlichen Wissen, Kenntnissen und Fähigkeiten auszurüsten, ist nur auf der Grundlage der Angaben der zu befragenden Person erfolgen kann. Des weiteren muß hierzu die Anwesenheit dieser Person am Befragungsort erforderlich sein.

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