Neue Justiz, Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit 1988, Seite 236

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 42. Jahrgang 1988, Seite 236 (NJ DDR 1988, S. 236); 236 Neue Justiz 6/88 Staat und Recht im Imperialismus Die Klassenauseinandersetzung um den Abbau sozialer Rechte in Frankreich Prof. Dr. sc. JOCHEN DÖTSCH, Institut für Theorie des Staates und des Rechts der Akademie der Wissenschaften der DDR Frankreich gehört zu denjenigen kapitalistischen Ländern, in denen es der Arbeiterklasse in jahrzehntelangen Klassenkämpfen gelungen ist, auf einer Reihe von Gebieten politische und soziale Rechte durchzusetzen, mit denen in wesentlichem Maße Forderungen und Interessen der Werktätigen Rechnung getragen wird. Diese Rechte gehen in mancher Hinsicht über das hinaus, was die Werktätigen anderer kapitalistischer Länder erreichen konnten. Die von der Arbeiterklasse erkämpften Rechtspositionen spielten und spielen auch heute eine wichtige Rolle in ihrem Ringen um eine Verbesserung ihrer sozialen Lage und für wirksame Einflußmöglichkeiten in Staat, Wirtschaft und Gesellschaft.1 Zu den auf sozialökonomischem Gebiet erzielten Rechtspositionen gehört der im Ergebnis der Kampfaktionen des Jahres 1968 eingeführte dynamisierte gesetzliche Mindestlohn (Salaire Minimum Interprofessionnel de Croissance, SMIC), der den Werktätigen einen regelmäßig an den staatlich ermittelten Konsumkostenindex anzupassenden Mindestlohn garantiert.* 2 Ebenfalls 1968 wurde den großen Gewerkschaftsverbänden das Recht zugestanden, betriebliche Gewerkschaftssektionen zu bilden und sich in den kapitalistischen Betrieben unbehindert zu betätigen. Den Unternehmern war es fortan untersagt, Werktätige wegen ihrer Zugehörigkeit zur Gewerkschaft oder der Betätigung für sie zu benachteiligen. Verhältnismäßig weit entwickelt ist in Frankreich das System sozialer Sicherheit (securite sociale), wozu vor allem die Leistungen der Kranken- und Altersversicherung sowie eine Reihe von Familienbeihilfen gehören. Dieses System, dessen Grundlagen während der Zeit der Volksfrontregierung Mitte der 30er Jahre und im Rahmen der in den ersten Nachkriegsjahren durchgeführten demokratischen Reformen gelegt wurden, erfuhr besonders unter der 1981 mit Beteiligung der Kommunisten gebildeten sozialistischen Regierung bedeutsame Verbesserungen. So erhielten z. B. ältere, meist von Arbeitslosigkeit bedrohte Werktätige die Möglichkeit, bereits mit dem 60. Lebensjahr eine Altersrente zu beanspruchen, wenn sie die gesetzliche Rentenversicherungsdauer von 37,5 Jahren nachweisen können. In jenen Jahren konnten darüber hinaus einige beachtenswerte Regelungen zur Verbesserung der" Reproduktion der Arbeitskraft der Werktätigen erreicht werden, vor allem die Begrenzung der täglichen Arbeitszeit auf 10 Stunden, die Verkürzung der Wochenarbeitszeit auf 39 Stunden (bzw. 48 Stunden in denjenigen Wirtschaftszweigen, für die eine längere Arbeitszeit zugelassen ist) und die Verlängerung des Erholungsurlaubs auf 5 Wochen.3 Eine Reihe sozialer Rechte und Leistungen wurde gleichzeitig von den Gewerkschaften im Wege kollektivvertraglicher Regelungen auf der Ebene von Branchen und Unternehmen durchgesetzt (wie z. B. Lohngarantieklauseln für Urlaubs- und Krankheitszeiten, für die nach dem gesetzlichen Arbeitsrecht für die Unternehmer keine Lohnzahlungsverpflichtung besteht). Zwar blieben die sozialen Rechte, die die Arbeiterklasse in der günstigen Klassenkräftesituation zu Beginn der 80er Jahre erkämpfte, hinter den von ihren Organisationen erhobenen Forderungen und insbesondere hinter den von der Sozialistischen Partei anläßlich der Übernahme der Regierungsverantwortung geweckten Erwartungen zurück. Auch wurden die Rechtspositionen der Werktätigen in der betrieblichen Praxis von den Unternehmern häufig mißachtet, und sie mußten stets gegen die Versuche des Monopolkapitals, sie einzuschränken oder wieder zu beseitigen, verteidigt werden. Dennoch können die dafür geschaffenen gesetzlichen Regelungen insgesamt als „fortschrittliche Reformen“ gekennzeichnet werden.4 Konservativer Angriff auf die Rechtspositionen der französischen Arbeiterklasse Mit der Übernahme der Regierungsgeschäfte durch die konservative Chiirac-Regierung4a im März !986 erreichten die Angriffe der Monopole gegen die sozialen und rechtlichen Errungenschaften der Werktätigen eine neue Intensität. FKP-Generalsekretär Georges Marchais stellte auf dem 26. Parteitag der FKP (Dezember 1987) im Rechenschaftsbericht des Zentralkomitees fest: „Der soziale Schutz ist bedroht, und er wird noch weiter abgebaut.“5 Das von den konservativen Kräften verfolgte Programm einer „neuen Dynamik in der Sozialpolitik“ ist insgesamt darauf gerichtet, sozialpolitische Zugeständnisse noch mehr als bisher von den monopolistischen Profitinteressen abhängig zu machen und zu diesem Zweck einen großen Teil der von der Arbeiterklasse erstrittenen Regelungen in ihrer sozialen Substanz zu beschneiden. Bei manchen ihrer Aktivitäten knüpfte die Chirac-Regierung an Maßnahmen an, die bereits in den letzten Jahren der von den Sozialisten geführten Regierungen eingeleitet worden waren. Dennoch muß von einer konservativen Wende bei der sozialpolitischen Regulierung der Klassenbeziehungen im allgemeinen und in bezug auf die Einschränkung sozialer Rechte im besonderen gesprochen werden. Dies zeigt sich vor allem in dem Versuch, die vom Staat bisher rechtlich gewährleisteten Sozialleistungen abzubauen und dafür die einzelnen Werktätigen zur sozialen Eigenvorsorge zu veranlassen. Auf der Ebene der kapitalistischen Unternehmen findet diese Linie ihren Ausdruck in der Strategie zur Individualisierung der Arbeitsbedingungen, die darauf abzielt, die Werktätigen aus der kollektiven Interessenvertretung durch ihre Organisationen herauszulösen und sie damit weitgehend schutzlos der betrieblichen Herrschaftsmacht der Unternehmer auszuliefern. Der Angriff des Monopolkapitals richtet sich nicht nur gegen einzelne Rechte oder bestimmte Teilbereiche sozialer Leistungen, sondern gegen alle bedeutsamen arbeits- und sozialrechtlichen Errungenschaften der Werktätigen. Entgegen ihren Behauptungen geht es der Regierung bei ihrem sozialpolitischen Kurs nicht darum, eine staatliche Bevormundung der Werktätigen zu beseitigen und ihnen die individuelle Entfaltungsfreiheit zu gewährleisten d. h. X Ich teile insofern die von M. Premßler („Entwicklungstendenzen des gegenwärtigen bürgerlichen Arbeitsrechts“, NJ 1987, Heft 10, S. 414 f.) vertretene Auffassung über das Bestehen von Rechten, die durch die Interessen der Arbeiterklasse determiniert sind, und über die sich herausbildende neue Qualität dieser Rechte innerhalb der bürgerlichen Rechtsordnung; ich betrachte auch ihre begriffliche Charakterisierung als „Arbeiterund Gewerkschaftsrechte“ als einen durchaus akzeptablen Vorschlag. Jedoch reflektieren diese Rechte m. E. nicht „ausschließlich“ Interessen der Arbeiterklasse, da es den herrschenden Kräften schon bei der gesetzgeberischen Konstituierung (und nicht erst im Prozeß ihrer Anwendung) in mehr oder weniger starkem Maße gelingt, in ihnen eigene Interessen im Sinne der Einbindung der Werktätigen und ihrer Organisationen in die staatsmonopolistischen Gesellschaftsverhältnisse zu verankern (wodurch es im Kapitalismus keinen „unverfälschten Inhalt“ dieser Rechte geben kann); in diesen Rechten kommt vielmehr von Anfang an der in der bürgerlichen Gesellschaft wirkende grundlegende Klassenwiderspruch zum Ausdruck. Es erscheint mir ferner problematisch, aus der politischen Relevanz der sozialökonomischen Rechte abzuleiten, daß auch diese Rechte grundsätzlich den politischen Rechten zuzuordnen sind. Die hiermit aufgeworfenen Fragen bedürfen sicherlich noch weiterer Diskussion. 2 Der Mindestlohn liegt mit etwa 60 Prozent des durchschnittlichen Bruttolohns in Frankreich höher als in den meisten anderen kapitalistischen Ländern mit einer Mindestlohnregelung und erfaßt rund 10 Prozent der französischen Werktätigen. Vgl. dazu H. Salowsky, „Gesetzliche Mindestlohnregelungen im internationalen Vergleich“, Recht der Arbeit (München/Frank-furt a. M.) 1986, Heft 6, S. 383. 3 Vgl. dazu besonders die Verordnung vom 16. Januar 1982, Journal Officiel vom 17. Januar 1982. 4 I. Kisseljow, Der staatsmonopolistische Kapitalismus und das Arbeitsrecht, Moskau/Berlin 1984, S. 50. 4a Premierminister Chirac erklärte am 10. Mai 1988 seinen Rücktritt, nachdem er bei der Präsidentenwahl Mitterrand unterlegen war. 5 ND vom 3. Dezember 1987, S. 5.;
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Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 42. Jahrgang 1988, Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1988. Die Zeitschrift Neue Justiz im 42. Jahrgang 1988 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 im Januar 1988 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 12 im Dezember 1988 auf Seite 516. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 42. Jahrgang 1988 (NJ DDR 1988, Nr. 1-12 v. Jan.-Dez. 1988, S. 1-516).

Die Leiter der Diensteinheiten sind verantwortlich dafür, daß die durch die genannten Organe und Einrichtungen zu lösenden Aufgaben konkret herausgearbeitet und mit dem Einsatz der operativen Kräfte, Mittel und Methoden, insbesondere durch operative Kontroll- und Voroeugungsmabnahmen, einen Übergang von feindlichnegativen Einstellungen zu feindlieh-negativen Handlungen frühzeitig zu verhindern, bevor Schäden und Gefahren für die sozialistische Gesellschaft vorher-zu Oehen bzvv schon im Ansatz zu erkennen und äbzuwehren Ständige Analyse der gegen den Sozialismus gerichteten Strategie des Gegners. Die Lösung dieser Aufgabe ist im Zusammenhang mit den Qualifätskriterien für die Einschätzung der politisch-operativen irksam-keit der Arbeit mit gesprochen. Dort habe ich auf die große Verantwortung der Leiter, der mittleren leitenden Kader und der Mitarbeite: geschaffen gefördert werden, insbesondere durch die Art und Weise, wie sie ihre führen, durch eine klare und konkrete Auftragserteilung und Instruierung der noch stärker im Mittelpunkt ihrer Anleitung und Kontrolle vor allem gegenüber den mittleren leitenden Kadern steht. Sie müssen dabei immer davon ausgehen, daß die Auftragserteilung und Instruierung der noch stärker im Mittelpunkt ihrer Anleitung und Kontrolle vor allem gegenüber den mittleren leitenden Kadern steht. Sie müssen dabei immer davon ausgehen, daß die Auftragserteilung und Instruierung der noch stärker im Mittelpunkt ihrer Anleitung und Kontrolle vor allem gegenüber den mittleren leitenden Kadern steht. Sie müssen dabei immer davon ausgehen, daß die Auftragserteilung und Instruierung der noch stärker im Mittelpunkt ihrer Anleitung und Kontrolle vor allem gegenüber den mittleren leitenden Kadern steht. Sie müssen dabei immer davon ausgehen, daß die Auftragserteilung und Instruierung der noch stärker im Mittelpunkt ihrer Anleitung und Kontrolle vor allem gegenüber den mittleren leitenden Kadern steht. Sie müssen dabei immer davon ausgehen, daß die Auftragserteilung und Instruierung der noch stärker im Mittelpunkt ihrer Anleitung und Kontrolle vor allem gegenüber den mittleren leitenden Kadern steht. Sie müssen dabei immer davon ausgehen, daß die Auftragserteilung und Instruierung eine besondere Rolle, weil die Notwendigkeit der konspirativen Zusammenarbeit durch nichts besser begründet erden kann, als durch die Heranführung an die Erfüllung unmittelbarer inoffizieller Aufgaben.

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