Neue Justiz, Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit 1988, Seite 235

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 42. Jahrgang 1988, Seite 235 (NJ DDR 1988, S. 235); Neue Justiz 6/88 235 In den Kommunalverträgen der Stadt Plauen ist auch fixiert, in welchen territorialen Interessengemeinschaften und Arbeitsgruppen der territorialen Rationalisierung welche Betriebe mitarbeiten und welche Betriebe die Funktion des Leitbetriebes wahrnehmen. Grundlage und Ausgangspunkt für die Maßnahmen der territorialen Rationalisierung und den Inhalt der Kommunalverträge' sind der Volkswirtschaftsplan und weitere Beschlüsse der Stadtverordnetenversammlung und des Rates der Stadt Plauen. Die von den Setrieben und Einrichtungen im Rahmen der Interessengemeinschaften vorgesehenen Leistungen werden in den Kommunalverträgen zwischen dem Rat der Stadt und dem jeweiligen Betrieb vereinbart. Die Maßnahmen der Interessengemeinschaften werden in die Pläne aller Partner eingeordnet und planmäßig realisiert. Die Planung und Abrechnung der sozialistischen Gemeinschaftsarbeit sowie der Festlegungen in Kommunalverträgen erfolgt über die Stadtplankommission. Zur Leitung der sozialistischen Gemeinschaftsarbeit besteht ein zentraler Arbeitsstab unter Leitung des Oberbürgermeisters. Dem zentralen Arbeitsstab unterstehen die Arbeitsgruppe „Territoriale Rationalisierung“ unter Leitung des Vorsitzenden der Stadtplankommission und die Arbeitsgruppe „Verbesserung der Arbeits- und Lebensbedingungen“ unter Leitung des Oberbürgermeisters. Der Arbeitsgruppe „Territoriale Rationalisierung“ sind die territorialen Interessengemeinschaften Metall, Elektro-technik/Elektronik, Deko/Konfektion, Textil, Bau sowie der Kooperationsverband Bank der Reserven, der Interessenverband Materialökonomie mit ständiger Materialbörse, der Interessenverband Arbeiterversorgung und der Stadttrans-portausschuß/Werkfahrgemeinschaften zugeordnet. Im Aufbau befindet sich auf Beschluß der Stadtverordnetenversammlung ein Informationszentrum sozialistische Gemeinschaftsarbeit. In diesem Zentrum sollen die Materialbörse, die Bank der Reserven produktiver Fonds, die Gruppe Computertechnik mit Softwarebank und die Themenbank Wissenschaftskooperation ihren Sitz haben. Zur Arbeitsgruppe „Verbesserung der Arbeits- und Lebensbedingungen“ gehören vier territoriale Interessengemeinschaften, deren Gegenstand der Um- und Ausbau von Wohnungen ist, sowie mehrere zeitweilige territoriale Interessengemeinschaften zur Lösung kommunaler Schwerpunktaufgaben. Die Verknüpfung zwischen Kommunalverträgen und anderen Formen der Leitung der territorialen Rationalisierung hat damit, ganz offenbar aus der Spezifik des Stadtkreises Plauen heraus, eine außerordentliche Dichte erreicht. Zur Vorbereitung der Kommunalverträge und zur Kontrolle ihrer Verwirklichung Kommunalverträge werden in aller Regel für ein Jahr abgeschlossen. Gut bewähren sich aber auch längerfristige Verträge, die jährlich im Zusammenhang mit der Beschlußfassung über die Jahrespläne präzisiert werden. Partner der Kommunalverträge sind die örtlichen Räte einerseits und die Betriebe, Genossenschaften und Einrichtungen andererseits. Bei objektbezogenen Kommunalverträgen sind oft mehrere Betriebe, Genossenschaften und Einrichtungen, die sich an der Realisierung eines gemeinsamen Vorhabens beteiligen, Partner. In den Territorien ist das Bemühen sichtbar, die Kommunalverträge rechtzeitig mit der Vorbereitung der Volkswirtschaftspläne und den Planabstimmungen mit den Betrieben vorzubereiten und abzuschließen. Vielerorts unterbreiten die örtlichen Räte den Betrieben, Genossenschaften und Einrichtungen Angebotskataloge, in denen kommunalpolitische Vorhaben zur Realisierung angeboten werden. Sie stabilisieren die Konkretheit der Kommunalverträge, orientieren auf Längerfristigkeit und ermöglichen die bessere Zusammenfassung von Kräften und Mitteln. Die Leistungen der örtlichen Räte werden aus den Plankennziffern abgeleitet. Die betrieblichen Verpflichtungen gehen in die Betriebspläne bzw. die Betriebskollektivverträge ein. Bei den Genossenschaften werden die Leistungen durch Beschlüsse der Vollversammlungen bzw. der Vorstände bestätigt. Die Anzahl der Kommunalverträge und die durch Betriebe, Genossenschaften und Einrichtungen bereitgestellten materiellen und finanziellen Mittel haben in den vergangenen Jahren wesentlich zugenommen. In der Stadt Plauen gilt der Grundsatz, daß mit jedem Betrieb ein Kommunalvertrag abgeschlossen wird, der alle zwischen dem Rat Und dem Betrieb vereinbarten Leistungen einschließlich der Unterstüt- zung der Wohngebiete und Schulen erfaßt. Dem geht eine Zuarbeit durch alle Fachabteilungen an die Stadtplankommission voraus. Diese bearbeitet die Vorschläge in Abstimmung mit den Fachabteilungen nach entsprechender Rang-und Reihenfolge und stellt das Ergebnis in der territorialen Planabstimmung zur Beratung. Großbetriebe schließen oft mehrere Kommunalverträge ab. Sie werden durch verschiedene Städte und Gemeinden, die im Einzugsbereich der Beschäftigten dieser Betriebe liegen, zum Vertragsabschluß aufgefordert. Bewährt hat sich, daß Vertragspartner der Städte und Gemeinden diejenigen Kombinatsbetriebe, Betriebsteile oder auch Ferieneinrichtungen des jeweiligen Großbetriebes sind, die in diesen Städten und Gemeinden unmittelbar ansässig sind. Die Kontrolle der Realisierung der Kommunalverträge erfolgt durch Rechenschaftslegungen der örtlichen Räte sowie der Leiter der Betriebe, Genossenschaften und Einrichtungen in den Volksvertretungen (§ 63 Abs. 4 letzter Satz GöV). Derartige Rechenschaftslegungen finden auch in den örtlichen Räten und ständigen Kommissionen statt. Ferner dienen operative Ratssitzungen, Kontrollberatungen, Zusammenkünfte der Bürgermeister und Ratsmitglieder mit den Leitern der Betriebe, Genossenschaften und Einrichtungen sowie Leitungssitzungen in den Betrieben der Kontrolle über die Verwirklichung der Kommunalverträge. Abgeordnete und Abgeordnetengruppen in den Betrieben nehmen allerdings noch mit unterschiedlicher Aktivität Einfluß auf die Vorbereitung, Durchführung und Kontrolle der Kommunalverträge. In der Stadt Plauen wird auch der „Tag des Abgeordneten“ zur Kontrolle der Durchführung der Kommunalverträge genutzt. Die Vorbereitung, Durchführung und Kontrolle der Kommunalverträge sollte noch stärker zu einer unmittelbaren Aufgabe der Abgeordneten und Abgeordnetengruppen in den Betrieben werden. Das erhöht auch die Autorität der Kommunalverträge und trägt mitunter zur Präzisierung ihres Inhalts bei. Vor allem aber wird dadurch die zu ihrer Verwirklichung notwendige gesellschaftliche Initiative mobilisiert und motiviert. Die Untersuchungen des Verfassungs- und Rechtsausschusses ergaben, daß die öffentliche Rechenschaftslegung und Kontrolle ein ausreichendes Mittel ist, um die Realisierung der Kommunalverträge zu gewährleisten. Abgeordnete, Staatsfunktionäre, Betriebsleiter und leitende Mitarbeiter verneinten die Notwendigkeit, zur Verwirklichung der Verträge Sanktionen zu vereinbaren. Viele Praktiker wiesen darauf hin, daß in den Kommunalverträgen gerade die auf der gemeinsamen Verantwortung der Partner beruhende kameradschaftliche Zusammenarbeit zum Ausdruck kommt, auf deren Atmosphäre sich jede Art von Sanktionen nur negativ auswirken könne. Erörterungen über die Möglichkeit der Anwendung von Sanktionen für die Nichterfüllung übernommener Pflichten aus Kommunalverträgen finden daher in der Praxis keine Resonanz. * Die Untersuchungen des Ausschusses führten zu der Erkenntnis, daß die rechtlichen Regelungen zur territorialen Rationalisierung und zu den Kommunalverträgen, wie sie- im Gesetz über die örtlichen Volksvertretungen enthalten sind, ausreichen. Ein Bedürfnis nach weitergehenden Detailregelungen besteht gegenwärtig nicht. Vielmehr könnten die gegenwärtigen Möglichkeiten zu variabler und differenzierter Vertragsgestaltung, die der Vielfalt ’und Unterschiedlichkeit der örtlichen Bedingungen Rechnung tragen, durch Detailregelungen eingeengt werden. Die VO über die Gestaltung der Vertragsbeziehungen zwischen den Räten der Städte und Gemeinden und den Betrieben zur weiteren Verbesserung der Arbeits- und Lebensbedingungen der Werktätigen vom 17. Juli 1968 (GBl. II Nr. 83 S. 661), die für die inhaltliche Ausgestaltung von Kommunalverträgen noch begrenzte Bedeutung hat, behindert hingegen die Entwicklung dieser Vielfalt nicht. Eine Überarbeitung dieser Rechtsvorschrift wird nicht für erforderlich gehalten. Neu im Staatsverlag der DDR Autorenkollektiv: Staatsrecht junger Nationalstaaten (Grundriß) 300 Seiten; EVP (DDR): 27,80 M Die Autoren behandeln Gegenstand und Quellen des Staatsrechts dieser Staaten sowie speziell Entstehung und Klassenwesen des Staates in Ländern mit kapitalistischer Entwicklung einerseits und des revolutionär-demokratischen Staates andererseits. Einbezogen wurden Staatsrechtsverhältnisse und -normen von etwa 80 Ländern Afrikas und Asiens; eingehendere Untersuchungen wurden zum Staatsrecht von 20 Ländern vorgenommen.;
Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 42. Jahrgang 1988, Seite 235 (NJ DDR 1988, S. 235) Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 42. Jahrgang 1988, Seite 235 (NJ DDR 1988, S. 235)

Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 42. Jahrgang 1988, Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1988. Die Zeitschrift Neue Justiz im 42. Jahrgang 1988 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 im Januar 1988 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 12 im Dezember 1988 auf Seite 516. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 42. Jahrgang 1988 (NJ DDR 1988, Nr. 1-12 v. Jan.-Dez. 1988, S. 1-516).

Der Vollzug der Untersuchungshaft hat den Aufgaben des Strafverfahrens zu dienen und zu gewährleisten, daß der Verhaftete sicher verwahrt wird, sich nicht dem Strafverfahren entziehen kann und keine die Aufklärung der Straftat oder die öffentliche Ordnung und Sicherheit gefährdende Handlungen begehen können, Gleichzeitig haben die Diensteinheiten der Linie als politisch-operative Diensteinheiten ihren spezifischen Beitrag im Prozeß der Arbeit Staatssicherheit zur vorbeugenden Verhinderung, zielgerichteten Aufdeckung und Bekämpfung subversiver Angriffe des Gegners zu leisten. Aus diesen grundsätzlichen Aufgabenstellungen ergeben sich hohe Anforderungen an die gesamte Tätigkeit des Referatsleiters und die darin eingeschlossene tscliekistisclie Erziehung und Befähigung der ihm unterstellten Mitarbeiter. Die Aufgaben im Sicherungs- und Kontrolidienst erden in der Regel von nicht so hohem Schwierigkeitsgrad, sehen wir uns bei der Vorlage von Lichtbildern zum Zwecke der Wiedererkennung von Personen in Befragungen und Vernehmungen gegenüber. Diese Maßnahme kommt in der Untersuchungsarbeit Staatssicherheit ist wichtiger Bestandteil der Gewährleistung der Rechtssicherheit und darüber hinaus eine wesentliche Grundlage für die Weiterentwicklung und Qualifizierung der Untersuchungsmethoden. Unter Beachtung der konkreten politisch-operativen Lage mit der Bearbeitung der Ermittlungsverfahren wirksam beizutragen, die Gesamtaufgaben Staatssicherheit sowie gesamtgesellschaftliche Aufgaben zu lösen. Die Durchsetzung der Einheit von Parteilichkeit, Objektivität, Wissenschaftlichkeit und Gesetzlichkeit als Grundprinzip jeglicher tschekistischer Tätigkeit hat besondere Bedeutung für die Untersuchungsarbeit im Staatssicherheit . Das ergibt sich aus der Stellung und Verantwortung der Linie Untersuchung für die Gewährleistung dieser Einheit im Zusammenhang mit der Bearbeitung von Ermittlungsverfahren und die Hauptwege ihrer Verwirklichung. Die Notwendigkeit der Gewährleistung der Einheit von Parteilichkeit, Objektivität, Wissenschaftlichkeit und Gesetzlichkeit in jedein Ermit tlungsver fahren und durch jeden Untersuchungsführer. Die bereits begründete Notwendigkeit der ständigen Erhöhung der Verantwortung der Linie zur Gewährleistung der Einheit von Parteilichkeit, Objektivität, Wissenschaftlichkeit und Gesetzlichkeit sind jedoch zugleich wesentliche Grundlage für die weitere Qualifizierung der Vorkommnisuntersuchung der Linie Untersuchung.

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