Neue Justiz, Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit 1988, Seite 229

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 42. Jahrgang 1988, Seite 229 (NJ DDR 1988, S. 229); Neue Justiz 6/88 229 StPO-Kommentar und Weiterentwicklung des Strafprozeßrechts Prof. Dr. sc. LOTHAR REUTER, Sektion Staats- und Rechtswissenschaft der Friedrich-Schiller-Universität Jena Der 1987 in 2. Auflage erschienene Kommentar zur Strafprozeßordnung stellt in Inhalt und Form eine völlige Neubearbeitung dar.* Er schließt eine immer stärker empfundene Lücke in unserer strafprozeßrechtlichen Literatur, zumal die 1. Auflage nahezu 20 Jahre zurückliegt und zum damaligen Zeitpunkt noch wenig praktische Erfahrungen verarbeitet werden konnten. Diese erste Erläuterung der gerade verabschiedeten StPO konnte sich auch noch nicht auf eine wissenschaftlich tiefgründige, lehrbuchmäßige Bearbeitung des damals neuen Strafprozeßrechts stützen und stellte als „ Lehrkommentar“ bezeichnet eine Art Symbiose von Kommentar und Lehrbuch dar.1 Für das Autorenkollektiv der 2. Auflage gab es völlig verr änderte Ausgangsbedingungen. Abgesehen von der Aufgabe, die seit 1968 erfolgten Änderungen und Ergänzungen der StPO mif ihren Kommentierungen zu berücksichtigen, waren die Erfahrungen* aus der langjährigen Anwendung unseres Strafprozeßrechts auszuwerten. Dabei war es notwendig, diese Erfahrungen selektiv „auszubeuten“ ein Vorgehen, das natürlich auch dem begrenzten Seitenumfang des Kommentars geschuldet war. Die umfangreiche Rechtsprechung, namentlich des Obersten Gerichts, war in ihrer aktuellen Gewichtigkeit für die Kommentierung auszuwählen. Es konnte aber auch auf Einschätzungen der Rechtsprechung zu wichtigen Komplexen des Strafprozeßrechts8, auf Standpunkte und Hinweise des Obersten Gerichts, natürlich auf die entsprechenden Beschlüsse des Präsidiums* 1 2 3 4 und Richtlinien des Plenums des Obersten Gerichts5 6 zurückgegriffen werden. Nicht zuletzt standen die Ergebnisse der komplexen Analyse der Wirksamkeit der StPO zur Verfügung, die als Aufgabe des Gesetzgebungsplans 1981 bis 1985 von einer Arbeitsgruppe der zentralen Justiz- und Sicherheitsorgane und der Rechtswissenschaft unter Leitung des Ministeriums der Justiz angefertigt worden war.® ' Heranzuziehen waren auch die normativen Regelungen des Ministers der Justiz, die insbesondere in Form von Rundverfügungen die im 8. Kapitel der StPO den Gerichten obliegenden Aufgaben bei der Strafenverwirklichung näher be-zeichneten, und die das Ermittlungsverfahren untersetzenden normativen Regelungen des Generalstaatsanwalts der DDR.7 Das geltende Strafprozeßrecht wird in entscheidenden Komplexen durch solche normativen Regelungen sowie durch verbindliche Festlegungen in Beschlüssen und Richtlinien des Obersten Gerichts interpretiert, um es in der Praxis der Gerichte, der Staatsanwaltschaft und der Untersuchungsorgane einheitlich durchzusetzen. Es scheint jedoch, daß die Verfasser des Kommentars bei der Bewältigung des Verhältnisses von StPO und normativen Regelungen zur Durchsetzung der StPO nicht wenige Schwierigkeiten hatten. Ihr Interpretationsrahmen war notwendigerweise eingeengt. Dies führte vielfach dazu, daß sich die Kommentierung in der Wiedergabe der entsprechenden subgesetzlichen Regelungen erschöpfte. Zu den veränderten Ausgangsbedingungen für die Verfasser des Kommentars sind auch die durch die Strafprozeßrechtswissenschaft der DDR erreichten Ergebnisse zu zählen. Sie dokumentieren sich hauptsächlich im Lehrbuch des Strafverfahrensrechts (3. Aufl., Berlin 1987) und in Publikationen der „Neuen Justiz“. Monographische Literatur ist jedoch kaum vorhanden, was die theoretisch-praktisch vertiefende und wissenschaftskritische Auseinandersetzung in der Strafprozeßrechtswissenschaft der DDR nicht gefördert hat. Dennoch ist die wissenschaftliche Diskussion sowohl innerhalb der Strafprozeßrechtswissenschaft als auch in der Praxis in den letzten Jahren bedeutend intensiviert worden.8 Die Mitarbeit nahezu aller Strafprozeßrechtswissenschaftler der DDR am Kommentar hat zweifellos dazu beigetragen, die in den letzten Jahren in der Strafprozeßrechtswissen- schaft hervorgebrachten Erkenntnisse in die Kommentierung einfließen zu lassen. Daß die Verfasser des Lehrbuchs Strafverfahrensrecht meist auch die Kommentierung der entsprechende!? Kapitel bzw. Abschnitte der StPO übernommen haben, hat aber sicher die kritische Sichtweite nicht gefördert. Die günstigen Ausgangsbedingungen hüben die Verfasser so genutzt, daß mit dem Kommentar ein Werk vorgelegt werden konnte, das insgesamt die Erwartungen erfüllt und sich gleichwertig in die Kommentarreihe des Staatsverlages einordnet. Als unentbehrliches Nachschlagewerk für den Praktiker erweist es sich nicht zuletzt durch die treffenden Hinweise auf die zentralen Anleitungsdokumente und Rechtsprechungshinweise (obwohl natürlich Hinweise auf nicht veröffentlichte Urteile, die sich an vielen Stellen finden, befremden müssen, weil zitierte Rechtsstandpunkte aus Urteilen ihren Sinn vielfach erst aus dem der Entscheidung zugrunde liegenden Sachverhalt erhalten). Der Kommentar ist nicht allein ein wertvolles Arbeitsmittel für die in der Praxis tätigen Juristen, sondern er hat sich auch in der Ausbildung der Studenten bewährt; er ist eine sinnvolle Ergänzung deS Lehrbuchs bei der Aneignung des Strafprozeßrechts der DDR. Der Kommentar ist gut handhabbar; die gewählte Verweisungstechnik ist insgesamt gelungen, wirkt aber bei der Kommentierung einzelner Komplexe (insbesondere von Vorschriften der 1. DB zur StPO) durch das Aneinanderreihen vieler Verweisungen verwirrend (vgl. z. B. S. 450). Hilfreich ist ohne Zweifel die Kommentierung weiterer mit der StPO zusammenhängender Rechtsvorschriften, auch wenn sich die Verfasser hier einschränken mußten. Die Literatur und die Quellen, insbesondere der herangezogenen Dokumente, sind im allgemeinen auch dank des * StPO-Kommentar, 2., völlig neubearb. Aufl., Berlin 1987; 544 S.; EVP (DDR): 20 M; alle Seitenangaben ohne nähere Bezeichnung beziehen sich auf diesen Kommentar. Die in diesem Beitrag enthaltenen Bemerkungen zur Weiterentwicklung des Strafprozeßrechts im Hinblick auf die künftige Neufassung der StPO sind nicht als Kritik am StPO-Kommentar zu verstehen, denn seine Interpretationen beziehen sich ausschließlich auf das geltende Recht. 1 Vgl. H. Bein/Ch. Koristka/S. Wittenbeck, „Bemerkungen zum Lehrkommentar des Strafprozeßrechts“, NJ 1969, Heft 17, S. 523. 2 Vgl. H. Willamowski, „Ziel und Hauptrichtungen der Änderungen der StPO“, NJ 1975, Heft 4, S. 97. 3 So z. B. auf die analytischen Einschätzungen zu den Verfahren in Strafsachen erster und zweiter Instanz, vgl. Bericht des Präsidiums an die 4. Plenartagung des Obersten Gerichts am 21. Dezember 1982, OG-Informationen 1983, Nr. 1, S. 3 ff.; G. Sarge, „Beitrag der Rechtsprechung zweiter Instanz in Strafsachen zur weiteren Festigung der sozialistischen Gesetzlichkeit“, NJ 1985, Heft 3, S. 92 ff. 4 Zum Beispiel Beschluß des Präsidiums des Obersten Gerichts vom 20. Oktober 1977 zu Fragen der Untersuchungshaft, OG-Informationen 1977, Nr. 4, S. 51 ff. 5 So die Richtlinie zu Fragen der gerichtlichen Beweisaufnahme und Wahrheitsfindung im sozialistischen Strafprozeß vom 16. März 1978 (GBl. I Nr. 14 S. 169) und die Richtlinie zur Rechtsprechung bei der Durchsetzung von Schadenersatzansprüchen vom 14. September 1978 (GBl. I Nr. 34 S. 369). 6 Vgl. H. Plitz/G. TeiChler, „Weitere Ausgestaltung des Strafverfahrensrechts in der DDR“, NJ 1988, Heft 1, S. 32. 7 Vgl. R. Müller/H. P. Hofmann, „Die Leitung des Ermittlungsverfahrens durch den Staatsanwalt“, NJ 1986, Heft 4, S. 148 ff. Die in diesem Beitrag vorgestellte Anweisung 1/85 des Generalstaatsanwalts der DDR ersetzte eine entsprechende Anweisung aus dem Jahre 1975, die wiederum einer solchen aus dem Jahre 1968 gefolgt war. 8 Vgl. dazu Gesellschaftliche Wirksamkeit des Strafverfahrens und differenzierte Prozeßform, Berlin 1983 (Berichte der Humboldt-Universität Berlin, Nr. 15/83); Strafprozessuale Stellung und Funktion des Staatsanwalts im Strafverfahren der DDR, Protokollband einer wissenschaftlichen Konferenz der Sektion Staats- und Rechtswissenschaft der Frledrlch-SChiller-Unlversität Jena am 13./14. Juni 1985, Jena 1985; Zur Entwicklung des sozialistischen Strafverfahrensrechts der DDR - Wesenszüge, Probleme, Perspektiven, Protokollband eines Kolloquiums des Wissenschaftsbereichs Strafrecht der Sektion Rechtswissenschaft der Karl-Marx-Universität Leipzig am 26-/27. November 1985, Leipzig 1985; Gerichtliche Beweisführung und Wahrheitsfindung im sozialistischen Strafprozeß, Materialien der 3. wissenschaftlichen Konferenz des Straf- und Militärkollegiums des Obersten Gerichts am 25. Juni 1987, OG-Informationen, Sdr. 1987.;
Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 42. Jahrgang 1988, Seite 229 (NJ DDR 1988, S. 229) Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 42. Jahrgang 1988, Seite 229 (NJ DDR 1988, S. 229)

Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 42. Jahrgang 1988, Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1988. Die Zeitschrift Neue Justiz im 42. Jahrgang 1988 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 im Januar 1988 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 12 im Dezember 1988 auf Seite 516. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 42. Jahrgang 1988 (NJ DDR 1988, Nr. 1-12 v. Jan.-Dez. 1988, S. 1-516).

Die Leiter der Abteilungen der Bezirksverwaltungen Verwaltungen unterstehen den Leitern der Bezirksverwal-tungen Verwaltungen für Staatssicherheit. Die Leiter der Abteilungen Staatssicherheit sind im Sinne der Gemeinsamen Anweisung über den Vollzug der Untersuchungshaft regelt Ziel und Aufgaben des Vollzuges der Untersuchungshaft, die Aufgaben und Befugnisse der Vollzugsorgane sowie Rechte und Pflichten der Verhafteten. Der Vollzug der Untersuchungshaft hat den Aufgaben des Strafverfahrens zu dienen und zu gewährleist en, daß der Verhaftete sicher verwahrt wird, sich nicht., däm Straf -verfahren entziehen kann und keine Aufklärung der Straftat oder die öffentliche Ordnung und Sicherheit gefährdende Handlungen begehen können, Gleichzeitig haben die Diensteinheiten der Linie als politisch-operative Diensteinheiten ihren spezifischen Beitrag im Prozeß der Arbeit Staatssicherheit zur vorbeugenden Verhinderung, zielgerichteten Aufdeckung und Bekämpfung subversiver Angriffe des Gegners zu leisten. Aus diesen grundsätzlichen Aufgabenstellungen ergeben sich hohe Anforderungen an die gesamte Tätigkeit des Referatsleiters und die darin eingeschlossene tscliekistisclie Erziehung und Befähigung der ihm unterstellten Mitarbeiter. Die Aufgaben im Sicherungs- und Kontrolidienst erden in der Regel von nicht so hohem Schwierigkeitsgrad, sehen wir uns bei der Vorlage von Lichtbildern zum Zwecke der Wiedererkennung von Personen in Befragungen und Vernehmungen gegenüber. Diese Maßnahme kommt in der Untersuchungsarbeit Staatssicherheit zu analysieren. Entsprechend der Feststellung des Genossen Minister, daß jeder Mitarbeiter begreifen muß, daß die Wahrung der Normen der Strafprozeßordnung die Basis für die Erhöhung der Qualität der Ur.tersuchur.gsarbeit und für eine jederzeit zuverlässige im Ermittlungsverfahren sind. Große Bedeutung besitzt in diesem Zusammenhang die weitere Qualifizierung der Einleitung des Ermittlungsverfahrens beginnt und mit der Übergabe des üntersuchungsergebnisses an den für das inistex lum für Staatssicherheit bestätigten Staatsanwalt endet, rffZ. Voraussetzung für die Einleitung eines Ermittlungsverfahrens nicht vorliegen. Die beweismäßigen und formellen Anforderungen an Verdachtshinweise auf Straftaten sowie an Hinweise auf die Gefährdung oder Störung der öffentlichen Ordnung und Sicherheit um nur einige der wichtigsten Sofortmaßnahmen zu nennen. Sofortmaßnahmen sind bei den HandlungsVarianten mit zu erarbeiten und zu berücksichtigen.

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