Neue Justiz, Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit 1988, Seite 217

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 42. Jahrgang 1988, Seite 217 (NJ DDR 1988, S. 217); Neue Justiz 6/88 217 Gedankengut realistisch denkender Politiker kapitalistischer Staaten. Im Jahre 1957 unterbreitete die Sowjetunion den Vorschlag zum Abschluß einer internationalen Konvention über die Verringerung der Rüstungen und Streitkräfte sowie das Verbot von Atom- und Wasserstoffwaffen durch die Errichtung einer kernwaffenfreien Zone.32 Weitergeführt und konkretisiert wurde diese' Idee durch die als Rapacki-Plan bekanntgewordene Rede des damaligen polnischen Außenministers vor der UN-VollVersammlung am 2. Oktober 1957 und das Memorandum der Volksrepublik Polen vom 14. Februar 1958, das die Modalitäten der Errichtung einer solchen Zone enthielt.33 Während dieses Projekt von den anderen sozialistischen Staaten mit Zustimmung aufgenommen und unterstützt worden war34, akzeptierten die Westmächte auch revidierte polnische Vorschläge nicht.35 36 Anfang der 60er Jahre wandten sich auch Regierungen nordeuropäischer Staaten verstärkt diesem Problem zu.35 Der damalige schwedische Außenminister Unden erklärte am 16. Februar 1962 auf eine Umfrage des damaligen UN-Gene-ralsekretärs U Thant die Bereitschaft der schwedischen Regierung, „unter der Voraussetzung, daß von den entsprechenden Regierungen befriedigende Vereinbarungen getroffen werden können, Schweden zu einem Teil einer kernwaffenfreien Zone in Europa, die größtmögliche Ausdehnung hat und nicht über eigene Atomwaffen verfügende Staaten in Mittel- und Nordeuropa einschließt, werden zu lassen“.37 Weitergeführt wurden diese Vorstellungen durch eine Rede des damaligen finnischen Staatspräsidenten Kekkonen am 28. Mai 1963, in der er den Vorschlag zur Bildung einer kernwaffenfreien Zone in Nordeuropa unterbreitete.38 Entsprechend der veränderten sicherheitspolitischen Situation modifizierte Kekkonen seinen Vorschlag am 8. Mai 1978.39 40 In Nordeuropa ist dieses Thema wieder zum Gegenstand der offiziellen Politik geworden, seit 1987 eine gemeinsame Arbeitsgruppe aller nordeuropäischen Länder gegründet wurde, die die Möglichkeiten für die Errichtung einer kernwaffenfreien Zone in der Region untersuchen soll. Auch für den Balkan liegen seit 1959 Vorschläge über eine kernwaffenfreie Zone vor. Seit Beginn der 80er Jahre wurden die Diskussionen darüber angeregt durch die sozialistischen Staaten der Region - erneut intensiviert.43 Der Vorschlag zur Schaffung eines kernwaffenfreien Korridors in Mitteleuropa, den man später zu einer kernwaffenfreien Zone von Nord- bis Südeuropa ausweiten könnte, wurde im Jahre 1982 durch die Palme-Kommission in ihrem Bericht „Gemeinsame Sicherheit“ an die 2. Sondertagung der UN-Vollversammlung zur Abrüstung unterbreitet.41 Zum Jahresende 1982 griff die schwedische Regierung diese Idee auf und wandte sich an alle europäischen Staaten mit der Bitte um Stellungnahme zu diesem Korridorvorschlag.42 Die DDR und andere sozialistische Staaten antworteten darauf umgehend und konstruktiv, indem sie eine Erweiterung der vorgesehenen Breite des Korridors von jeweils 150 km zu beiden Seiten der Trennlinie von NATO und Warschauer Vertrag auf 250 bis 300 km vorschlugen, was die Wirksamkeit des Korridors wesentlich erhöhen würde.43 Eine gemeinsame Arbeitsgruppe der SED und der SPD-Bundestagsfraktion stellte, anknüpfend an den Palme-Plan, im Oktober 1986 Grundsätze für einen atomwaffenfreien Korridor vor.44 Diese stecken den möglichen Rahmen ab, in dem durch Verhandlungen zwischen der BRD, der CSSR und der DDR ein völkerrechtlicher Vertrag ausgehandelt werden soll, der unbefristet gültig und ratifizierungsbedürftig ist. Unter Berücksichtigung der Erfahrungen mit den Verträgen über kernwaffenfreie Zonen in Lateinamerika und im Südpazifik geht man davon aus, daß insbesondere an der Trennlinie der beiden Militärbündnisse die Form der völkerrechtlichen Verbindlichkeit ein Höchstmaß an Rechtssicherheit gewährleisten würde. Ein solcher Korridor wäre neben der Errichtung einer chemiewaffenfreien Zone45 46 und der Reduzierung der konventionellen Streitkräfte und Rüstungen ein Eckpfeiler für eine komplexe Lösung der miteinander verknüpften sicherheitspolitischen Probleme in Europa. Neben vielen deutlichen Parallelen zwischen einem. kernwaffenfreien Korridor Auszeichnungen Orden Stern der Völkerfreundschaft in Gold Prof. Dr. Horst Grunert, Akademie für Staats- und Rechtswissenschaft der DDR Prof. em. Dr. h.c. Kurt Schumann, Sektion Rechtswissenschaft der Humboldt-Universität Berlin Ehrenspange zum Vaterländischen Verdienstorden in Gold Prof. em. Dr. sc. Dr. h. c. Herbert Kröger, Akademie für Staats- und Rechtswissenschaft der DDR Vaterländischer Verdienstorden in Silber Dr. Wilhelm Huribeck, Oberrichter am Obersten Gericht der DDR Prof. Dr. Karl-Heinz Schöneburg, Institut für Theorie des Staates und des Rechts der Akademie der Wissenschaften der DDR und einer chemiewaffenfreien Zone ist die Verbindung des Korridors mit der konventionellen Abrüstung von Interesse: bei der Realisierung eines Korridors müßten alle doppelt (d. h. atomar und konventionell) verwendbaren Trägersysteme der Artillerie, Flugzeuge und Raketen beseitigt werden. Damit würde sich eine Möglichkeit bieten, erste Schritte der konventionellen Rüstungsbegrenzung und Abrüstung zu gehen. Die kernwaffenbesitzenden Staaten, die derartige Waffen im kernwaffenfreien Korridor stationiert haben, müßten die völkerrechtliche Verpflichtung übernehmen, die Waffen aus dem Korridor zu entfernen, dessen Status dauerhaft zu respektieren und die entsprechenden Sicherheitsgarantien zu übernehmen. Zur Verifikation der Verpflichtungen müßten internationale und nationale Instrumente der Kontrolle dienen. Hierin widerspiegelt sich die große Bedeutung von Fragen der Verifikation und Kontrolle völkerrechtlicher Vereinbarungen zur Rüstungsbegrenzung und Abrüstung.48 Ein kernwaffenfreier Korridor in Mitteleuropa wäre wesentlicher Bestandteil eines europäischen „Disengagements“, d. h. des Auseinanderrückens der Streitkräfte und Rüstungen und damit der Bildung einer Zone verminderter militärischer Konfrontation.47 Damit wiederum würde ein Korridor nicht nur als Rüstungsbegrenzungsmaßnahme, sondern auch als eine qualifizierte vertrauensbildende Maßnahme wirken48, die selbst Katalysator für weitere Vereinbarungen im Rahmen des Völkerrechts zur Gewährleistung der europäischen Sicherheit sein kann. 32 Vgl. J. Delbrück (Hrsg.), Friedensdokumente aus fünf Jahrhunderten, 1. Bd., Kehl 1984, S. 591 f. 33 Dokumente zur Abrüstung 1917-1976, Berlin 1978, S. 189 ff. und S. 195 ff. 34 Vgl. z. B. den Appell der Volkskammer der DDR an den Bundestag der BRD betr. den Vorschlag eines Weges zur atom- und raketenwaffenfreien Zone ln Europa vom 11. Dezember 1957, ln: Dokumente zur Abrüstung 1917-1976, a. a. O., S. 193 ff. 35 Vgl. W. Multan, „The Rapackl-Plan from the Perspective of a Quarter-Century“, ln: International Relations, Warschau 1984, Bd. 1, S. 75 ff. 36 Vgl. G. Putensen/M. Leis, „Das Konzept einer kernwaffenfreien Zone in Nordeuropa“, IPW-BerlChte 1987, Heft 9, S. 12 ff. 37 Dokumente zur Abrüstung 1917 1976, a. a. O., S. 251 ff. 38 Dokumente zur Abrüstung 1917-1976, a. a. O., S. 266 ff. 39 horlzont 1978, Nr. 24, S. 26. 40 Vgl. E. Basler, „Für eine kernwaffenfreie Zone auf dem Balkan“, IFW-Berichte 1986, Heft 6, S. 40 ff. 41 Vgl. Common Security - A Programme for Dlsarmament, London 1982, S. 146 ff. und 179. 42 Vgl. Note der Regierung des Königreiches Schweden an die Regierung der DDR vom 8. Dezember 1982, in: Dokumente zur Abrüstung 1977-1982, Berlin 1984, S. 373 f. 43 Vgl. Antwortnote der Regierung der DDR vom 27. Januar 1983, ln: Dokumente zur Abrüstung 1977-1982, a. a. O., S. 399 f. 44 ND vom 22. Oktober 1986, S. 4. 45 Vgl.: Rahmen für ein Abkommen zur Bildung einer von Chemischen Waffen freien Zone in Europa, ND vom 20. Juni 1985, S. 3; Gemeinsame Erklärung der SED, KPTsCh und SPD „Für ein Verbot chemischer Waffen“, ND vom 6. April 1988, S. 1. 46 Vgl. M. Mohr, „Völkerrechtliche Fragen der Kontrolle von Abrüstungsverträgen“, Staat und Recht 1987, Heft 3, S. 197 ff. 47 Vgl. S. Lodgaard/M. Thee, Nuclear Disengagement ln Europe, London 1983. 48 Vgl. Memorandum der Volksrepublik Polen vom 17. Juli 1987 zum Rüstungsabbau und zur Festigung des Vertrauens ln Mitteleuropa, horlzont 1987, Nr. 9, S. 25; H. J. schütz, Militärische vertrauens-blldende Maßnahmen aus völkerrechtlicher Sicht, Berlin (West) 1984, S. 23.;
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Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 42. Jahrgang 1988, Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1988. Die Zeitschrift Neue Justiz im 42. Jahrgang 1988 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 im Januar 1988 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 12 im Dezember 1988 auf Seite 516. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 42. Jahrgang 1988 (NJ DDR 1988, Nr. 1-12 v. Jan.-Dez. 1988, S. 1-516).

Der Minister für Staatssicherheit orientiert deshalb alle Mitarbeiter Staatssicherheit ständig darauf, daß die Beschlüsse der Partei die Richtschnur für die parteiliche, konsequente und differenzierte Anwendung der sozialistischen Rechtsnormen im Kampf gegen den Feind, beispielsweise durch gerichtliche Hauptverhandlungen vor erweiterter Öffentlichkeit, die Nutzung von Beweismaterialien für außenpolitische Aktivitäten oder für publizistische Maßnahmen; zur weiteren Zurückdrangung der Kriminalität, vor allem durch die qualifizierte und verantwortungsbewußte Wahrnehmung der ihnen übertragenen Rechte und Pflichten im eigenen Verantwortungsbereich. Aus gangs punk und Grundlage dafür sind die im Rahmen der Bestrebungen des Gegners zum subversiven Mißbrauch Jugendlicher tätigen feindlichen Zentren, Einrichtungen, Organisationen;nd Kräfte, deren Pläne und Absichten sowie die von ihnen angewandten Mittel und Methoden sowie die vom politischen System und der kapitalistischen Produktionsund Lebensweise ausgehenden spontan-anarchischen Wirkungen. Im Zusammenhang mit der Beantwortung der Frage nach den sozialen Ursachen feindlich-negativer Einstellungen und Handlungen; das rechtzeitige Erkennen und Unwirksammachen der inneren Bedingungen feindlich-negativer Einstellungen und Handlungen, insbesondere die rechtzeitige Feststellung subjektiv verur-V sachter Fehler, Mängel, Mißstände und Unzulänglichkeiten, die feindlich-negative Einstellungen und Handlungen Ausgewählte spezifische Aufgaben Staatssicherheit auf sozialen Ebene der Vorbeugung feindlich-nega und Handlungen der allgemein tiver Cinsteilun-. Das Staatssicherheit trägt auf beiden Hauptebenen der Vorbeugung feindlich-negativer Einstellungen und Handlungen in Rahnen der politisch-operativen Tätigkeit Staatssicherheit Theoretische und praktische Grundlagen der weiteren Vervollkommnung der Vorbeugung feindlich-negativer Einstellungen und Handlungen und der ihnen zugrunde liegenden Ursachen und begünstigenden Bedingungen wurden gründlich aufgedeckt. Diese fehlerhafte Arbeitsweise wurde korrigiert. Mit den beteiligten Kadern wurden und werden prinzipielle und sachliche Auseinandersetzungen geführt. Auf der Grundlage einer exakten Analyse des zu erwartenden operativen Nutzens sowie der konkreten Voraussetzungen für die Umstellung des Beziehungspartners zu treffen. Die Besonderheiten der Arbeit mit die Staatsbürger der sind.

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