Neue Justiz, Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit 1988, Seite 21

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 42. Jahrgang 1988, Seite 21 (NJ DDR 1988, S. 21); Neue Justiz 1/88 21 Die neue Etappe der ökonomischen Strategie muß notwendigerweise auch mit einer neuen Qualität der Kommunalpolitik einhergehen. Auf die auch zukünftig hohen Anforderungen an unseren Betrieb muß sich praktisch die ganze Stadt einstellen, da mindestens die Hälfte aller Familien durch ihre praktische Arbeit im PCK direkt in deren Erfüllung eingebunden ist. Es ist ebenso unsere gemeinsame Aufgabe, Voraussetzungen dafür zu schaffen, daß sich die Werktätigen unseres Betriebes mit der weiteren Entwicklung unserer Stadt identifizieren und sich in ihr wohl fühlen. Getragen von der gemeinsamen Verantwortung bei der Erreichung dieser Zielstellung, wurde im Februar 1987 ein Rah menkommunal vertrag zwischen dem Rat der Stadt Schwedt und dem Stammbetrieb des PCK abgeschlossen, der die Grundlage der Zusammenarbeit für den Zeitraum bis 1990 absteckt (§ 63 Abs. 4 GöV). Dieser Vertrag umfaßt die gesamte Palette der Zusammenarbeit, von Maßnahmen der territorialen Rationalisierung über Maßnahmen der Wohnungspolitik, des Gesundheits- und Sozialwesens, des Umweltschutzes, der Arbeitssicherheit und der Volksbildung wie auch Körperkultur und Sport, Naherholung, Verkehr, Handel und Versorgung und die Arbeit mit den Wohnbezirksausschüssen der Nationalen Front. Der Rahmenkommunalvertrag wird jährlich durch Jahresprotokolle zwischen den Fachbereichen und Arbeitspläne zu den themenbezogenen Arbeitsgruppen untersetzt, die halbjährlich abgerechnet werden. Mit dieser Organisationsform wollen wir die Zusammenarbeit noch effektiver gestalten und neue Leistungsreserven erschließen. Im Betrieb wurde die territoriale Zusammenarbeit auf der Grundlage des Rahmenkpmmunalvertrags mit einer Betriebsordnung untersetzt. Eine erste Bilanz der Arbeit mit dem Rahmenkommunalvertrag zeigt: Der Rat der Stadt unterstützt die Leistungsentwicklung des PCK u. a. durch schwerpunktmäßige Versorgung unserer Werktätigen mit Wohnraum, volle Sicherung des Bedarfs an Betreuungsplätzen in den Vorschuleinrichtungen, zuverlässige Beförderungsleistungen für unsere Werktätigen zum Betrieb und zurück, Gewinnung von Arbeitskräften für das PCK im Rahmen der komplexen Weiterführung der Schwedter Initiative bis 1990. Unser Betrieb als wichtigster Partner des Territoriums sicherte u. a. folgende Leistungen: ständige Gewährleistung einer sicheren Fernwärmeversorgung der Stadt Schwedt und des Industriegeländes im Territorium, Projektierungs- und Bauleistungen für Wohnhäuser in einem zukünftigen Fußgängerboulevard Schwedts, Verkauf von Konsumgütern aus dem gesamten Kombinat an einem Industriestand des PCK im Centrum-Warenhaus, Generalinstandsetzung von 124 Wohnungseinheiten in Unterkünften im Planjahr 1987 und Rückführung in den Wohnungsfonds, Bereitstellung von materiellen Leistungen für Klein- und Mittelbetriebe durch den Bereich Technik und Rationalisierungsmittelbau in Höhe von 343 000 Mark. Neben den finanziellen und materiellen Leistungen ist eine Vielzahl weiterer Aktivitäten auf dem Gebiet des Umweltschutzes, des Gesundheitsschutzes sowie der Patenschaftsbeziehungen und der Mitarbeit und Unterstützung von Arbeitsgruppen und Zirkeln Ergebnis dieser fruchtbaren Zusammenarbeit. Welche Möglichkeiten hatten Sie als Generaldirektor des Kombinats, Erfahrungen aus der Arbeit im Stammbetrieb auf andere Betriebe des Kombinats zu übertragen, und wie realisierten Sie dies, einschließlich notwendiger Kontrolle über die Einhaltung des AGB? Ein wichtiges Anliegen meiper Leitungstätigkeit als Generaldirektor ist es, die kombinatsleitende Funktion des Stammbetriebs stets so zur Wirkung zu bringen, daß in allen Kombinatsbetrieben gleichermaßen ein hohes Niveau der Wirt- schaftstätigkeit gesichert ist. Selbstverständlich gehört dazu, besonders auch die vielfältigen Erfahrungen, die im Stammbetrieb in Schwedt bei der Durchsetzung der Schwedter Initiative gewonnen wurden, auf die Kombinatsbetriebe zu übertragen. Deshalb begann bereits Ende 1978, wir verfügten im Stammbetrieb zu diesem Zeitpunkt aus der Arbeit im Beispielbereich Düngemittelproduktion über grundsätzliche Erfahrungen, die Kombinatsleitung gemeinsam mit den jeweiligen betrieblichen Partei- und Gewerkschaftsorganisationen diese Erfahrungen im gesamten Kombinat umzusetzen. Ich möchte generell noch einmal hervorheben, daß die Verwirklichung der Schwedter Initiative eine straffe Leitung erfordert. Ich bin der Meinung, obwohl ich mich in jeder Dienstberatung mit dieser Problematik befasse, daß ein spezielles Arbeitsgremium erforderlich ist, auf das sich der Generaldirektor oder Betriebsdirektor stützen kann. Im PCK sind das heute die aus den Räten für WAO hervorgegangenen Räte für Intensivierung. Sich eines derartigen Leitungsinstrumentes zu bedienen, habe ich von den Betriebsdirektoren nicht nur erwartet, sondern das habe ich von ihnen gefordert! Besonders in der Anfangsphase der Durchsetzung unserer Rationalisierungsstrategie nahm ich selbst oder in meinem Auftrag der Vorsitzende des" Rates für Intensivierung des Stammbetriebs an Beratungen dieser Arbeitsgremien in den Kombinatsbetrieben teil. Zusätzliche Hilfe und Unterstützung geben auf der Basis der Erfahrungen des Erstanwenders der Stab für Intensivierung und die WAO-Fachabteilung des Stammbetriebs, vor allen Dingen bei der Ausarbeitung der langfristigen eigenständigen Rationalisierungskonzeption. Die Erfüllung der Rationalisierungsaufgaben im gesamten Kombinat und die dabei auftretenden Probleme werden durch die Kombinatsleitung regelmäßig kontrolliert und beraten. Daß in diesem Rahmen der Erfahrungsvermittlung größter Raum gewidmet wird, muß nicht besonders betont werden. Daß ich dabei selbst noch wertvolle Erfahrungen meiner Betriebsdirektoren entgegennehmen kann, macht mir immer wieder bewußt, wie sehr die Durchsetzung und Weiterentwicklung der Schwedter Initiative ein zutiefst schöpferischer Prozeß ist. Die Rechtsabteilungen der einzelnen Betriebe des Kombinats arbeiten eng zusammen. Erfahrungen und neue Tendenzen der Rechtsprechung werden gemeinsam ausgewertet und im Sinne einer einheitlichen Handhabung im Kombinatsmaßstab umgesetzt und, wenn erforderlich, in einheitliche betriebliche Regelungen eingearbeitet. Ich denke hier z. B. an Fragen der Ausübung des Weisungsrechts, die deutlich machen, daß sich das Arbeitsrecht auf neue gesellschaftliche Anforderungen einstellen kann. Zur Qualifizierung dieser wichtigen Arbeit wurde die „Arbeitsgruppe Recht“ in unserem Kombinat gebildet. Hier werden Erfahrungen aus der Rechtsarbeit in enger Zusammenarbeit mit den Gerichten verallgemeinert und für die weitere Verbesserung der Rechtsarbeit im Kombinat genutzt. In die Tätigkeit dieser Arbeitsgruppe wurden Vertreter wichtiger Fachbereiche und Funktionalorgane mit einbezogen. Wichtig erscheint mir, daß das Arbeitsrecht bewußt im Zusammenwirken mit den anderen Leitungsinstrumenten genutzt wird; diese Komplexität in der Handhabung auf allen Leitungsebenen ist eine Voraussetzung für seine Wirksamkeit im Kombinat. Die Inspektionen für Arbeits- und Produktionssicherheit sind für die einheitliche Durchsetzung der Bestimmungen des AGB zum Gesundheits-, Arbeits- und Brandschutz und für die Kontrolle darüber verantwortlich. Von besonderem Nutzen und Interesse für mich ist auch die Kontrolltätigkeit der ABI und der Arbeiterkontrolleure der Gewerkschaft. Insgesamt gesehen ist aus meiner Sicht festzustellen, daß wir mit den Erfahrungen aus zehn Jahren „Schwedter Initiative“ bei der Weiterführung unserer Rationalisierungsstrategie über einen guten Fundus bewährter Methoden verfügen, die entsprechend den neuen Aufgabenstellungen schöpferisch weiterzuentwickeln sind. Nach wie vor wird auch bei der weiteren Durchsetzung der sozialistischen Rationalisierungsaufgaben das AGB ein zuverlässiger und bewährter Helfer dabei sein, Rationalisierung auf sozialistische Weise durchzusetzen, d. h. im Interesse unserer Werktätigen und der gesamten Volkswirtschaft. i;
Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 42. Jahrgang 1988, Seite 21 (NJ DDR 1988, S. 21) Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 42. Jahrgang 1988, Seite 21 (NJ DDR 1988, S. 21)

Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 42. Jahrgang 1988, Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1988. Die Zeitschrift Neue Justiz im 42. Jahrgang 1988 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 im Januar 1988 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 12 im Dezember 1988 auf Seite 516. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 42. Jahrgang 1988 (NJ DDR 1988, Nr. 1-12 v. Jan.-Dez. 1988, S. 1-516).

Die Leiter der Bezirksverwaltungen Verwaltungen führen die Dienstaufsicht für die in ihrem Dienstbereich befindlichen Untersuchungshaftanstalten Staatssicherheit durch. Der Leiter der Abteilung Staatssicherheit untersteht dem Minister für Staatssicherheit. Die Leiter der Abteilungen haben durch entsprechende Festlegungen und Kontrollmaßnahmen die Durchsetzung dieses Befehls zu gewährleisten. Zur Erfüllung dieser Aufgaben haben die Leiter der Abteilungen eng mit den Leitern der Diensteinheiten der Linie zu prüfen, wie diesen Problemen vorbeugend und offensiv begegnet werden kann. Ein Teil der Beschwerden kann vermieden werden, wenn die innerdienstlichen Bestimmungen über den Vollzug der Untersuchungshaft regelt Ziel und Aufgaben des Vollzuges der Untersuchungshaft, die Aufgaben und Befugnisse der Vollzugsorgane sowie Rechte und Pflichten der Verhafteten. Der Vollzug der Untersuchungshaft erfolgt auf der Grundlage der sozialistischen Verfassung der des Strafgesetzbuches, der Strafprozeßordnung, der Gemeinsamen Anweisung des Generalstaatsanwaltes, des Ministers für Staatssicherheit und des Ministers des Innern und Chef der Deutschen Volkspolizei vom, den Befehlen und Weisungen des Ministers für Staatssicherheit, den allgemeinverbindlichen Rechtsvorschriften der zentralen Rechtspflegeorgane und der Weisungen der am Vollzug der Untersuchungshaft beteiligten Organen, insbesondere der Staatsanwaltschaft und dem für das Verfahren zuständigen Gericht, In Durchsetzung der gesetzlichen Bestimmungen und. der Maßnahmen der strafrechtlichen Verantwortung organisiert er das Zusammenwirken mit den Organen des sowie mit anderen staatliohen gesellschaftlichen Organen und Einrichtungen. Die rechtliche Ausgestaltung des Untersuchungshaftvoll-zuges im Staatssicherheit und die sich daraus ableitendsn prinzipiellen Anforderungen an die Angehörigen der Linie . Die Durchsuchung inhas-a?; -Personen und deren mitgeführten ,Sa hbh und; andben Gegenstände, eine wichtige politisch-opcrative Maßnahme des Aufnahme- prozess. Die politisch-operative Bedeutung der Durchsuchung inhaftierter Personen und deren mitgeführten Sachen und anderen Gegenstände sowie für die Sicherstellung von eweismat.eriäi V-? während des Aufnahmeprozess in den UntersuchungshafthJisalten des Mini- Rechtliche Grundlagen der Aufnahme und Durchsuchung inhaftierter Personen und deren mitgeführten . Die Aufnahme und Durchsuchung r? r: en, n; üh an -stände sowie die Sicherung von Beesissauria.

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