Neue Justiz, Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit 1988, Seite 194

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 42. Jahrgang 1988, Seite 194 (NJ DDR 1988, S. 194); 194 Neue Justiz 5/88 Neue Rechtsvorschriften überblick über die Gesetzgebung im I. Quartal 1988 Der nachstehende Beitrag erstreckt sich auf die im Gesetzblatt der DDR Teil 1 Nr. 1 bis 5 sowie im GBl.-Sonderdruck Nr. 1306 veröffentlichten Rechtsvorschriften. In konsequenter Verwirklichung der ökonomischen Strategie mit dem Blick auf das Jahr 2000 werden mit der AO Nr. 4 über die Ergänzung der Ordnung der Planung der Volkswirtschaft der DDR 1986 bis 1990 vom 29. Februar 1988 (GBl. I Nr. 5 S. 47) Festlegungen getroffen, die zur weiteren Vervollkommnung der Leitung und Planung auf verschiedenen Gebieten beitragen. Gleichzeitig erhalten die Abschnitte „Materialökonomie“ und „Material-, Ausrüstungs- und Konsumgüterbilanzierung“ (MAK-Bilanzierung) der Planungsordnung vom 7. Dezember 1984 (GBl.-Sdr. Nr. 1190 a r) eine Neufassung, die als GBl.-Sdr. Nr. 1190/1 m I, m II und m III herausgegeben wurde. Besonders hervorzuheben sind die Festlegungen, die dem Beschluß des Politbüros des Zentralkomitees der SED zur Vervollkommnung der Leitung, Planung und wirtschaftlichen Rechnungsführung im Zusammenwirken von Produktion und Handel Rechnung tragen.! Sie sind darauf gerichtet, die bedarfsgerechte Versorgung der Bevölkerung mit Konsumgütern besser als bisher zu gewährleisten. Für ausgewählte versorgungspolitisch wichtige Erzeugnisbereiche werden Sortimentskonzeptionen ausgearbeitet. Die Grundlage dafür ist die Bedarfsermittlung durch die Industrie, die Land- und Nahrungsgüterwirtschaft und den Konsumgüterbinnenhandel. Die Sortimentskonzeptionen werden vor den zuständigen Ministern verteidigt und durch sie bestätigt. Sie werden dann der Planung und Bilanzierung zugrunde gelegt und im Umfang der staatlichen Planauflagen mit Wirtschaftsverträgen untersetzt. Vorgesehen ist ferner, daß nicht mehr abwendbare ökonomische Nachteile, die durch Nichteinhaltung der Sortimentskonzeptionen entstehen, ausgeglichen werden können. Hierzu sind zwischen den Organen und Kombinaten, die an der Erarbeitung der Sortimentskonzeptionen beteiligt sind, Vereinbarungen abzuschließen. Das Staatliche Vertragsgericht bereitet zur Unterstützung dieser Maßnahmen eine Grundsätzliche Feststellung vor. Die Neufassung des Abschnitts „MAK-Bilanzierung“ sowie die Festlegungen zu staatlichen Plankennziffern enthalten erstmalig Regelungen zur Planung der rationellen Wasserverwendung, die mit der Ausarbeitung des Volkswirtschaftsplans für 1989 beginnt. Sie sind auf die Senkung des Wasserbedarfs und der beeinflußbaren Wasserverluste sowie auf die Senkung der in Gewässer eingeleiteten Abwasserlast gerichtet und schließen die Rückgewinnung von Wertstoffen aus dem Abwasser ein. Planungspflichtig sind alle zentralgeleiteten Betriebe mit industrieller Warenproduktion, die einen jährlichen Wasserbedarf ab 100 000 Kubikmeter haben. Die Fachorgane für Umweltschutz und Wasserwirtschaft der Räte der Bezirke sind berechtigt, ;weitere Betriebe in die Planungspflicht einzubeziehen. Der Planung sind die wasserwirtschaftlichen Entscheidungen der Staatlichen Gewässeraufsicht2 sowie die betrieblichen Wasserbedarfsnormen und die Wirtschaftsverträge zugrunde zu legen. Der Entwurf des Plans der rationellen Wasserverwendung der Volkswirtschaft wird vom Ministerium für Umweltschutz und Wasserwirtschaft vorbereitet. Die rationelle Wasserverwendung wird künftig auch in die Fünfjahrplanung einbezogen. * Einige wichtige Rechtsvorschriften sind im Bereich des Umweltschutzes und der Wasserwirtschaft ergangen. Mit der AO über die allgemeinen Bedingungen für den Anschluß an und für die Einleitung von Abwasser in die öffentlichen Abwasseranlagen Abwassereinleitungsbedingungen vom 22. Dezember 1987 (GBl. I 1988 Nr. 3 S. 27) werden die Rechte und Pflichten der Versorgungsträger und Bedarfsträger beim Anschluß an öffentliche Abwasseranlagen sowie die Beziehungen zwischen Versorgungsträgern und Dritten beim Umgang mit Abwasseranlagen neu geregelt und mit den grundsätzlichen Vorschriften des Wassergesetzes und des Vertragsgesetzes in Übereinstimmung gebracht. So haben Betriebe und Staatsorgane, wenn sie als Bedarfsträger Anträge auf Anschluß an öffentliche Abwasseranlagen stellen oder bestehende Verträge ändern wollen, die Wasserbilanzentscheidung gemäß § 16 Abs. 1 des Wassergesetzes mit vorzulegen Die AO enthält Maßnahmen, die darauf gerichtet sind, den Anteil an Wasserschadstoffen in den Abwässern zu verringern. So ist bei der Antragstellung eine Zustimmung der Staatlichen Hygieneinspektion vorzulegen, wenn Abwässer mit gesundheitsbeeinträchtigenden Inhaltsstoffen belastet sind (vgl. Anlage 1). Bei Verstößen gegen die Einleitungsverbote und beim Überschreiten der Maximalwerte sind Vertragsstrafen zu zahlen. Das entbindet die Bedarfsträger jedoch nicht von ihrer Pflicht zur ordnungsgemäßen Vorreinigung der Abwässer. Betriebe und Staatsorgane als Bedarfsträger haben alle erforderlichen Voraussetzungen dafür zu schaffen, daß durch die rationelle Wasseranwendung und die Rüdegewinnung von Wertstoffen bis 1991 das Einbringen bestimmter Wasserschadstoffe in öffentliche Abwasseranlagen beseitigt wird. Bei der Neufassung der AO wurden bewährte Regelungen, wie zur Verantwortung für Abwasseranlagen, zu langfristigen Anschlußverträgen oder Abwassereinleitungsverträgen, im Prinzip übernommen und dort präzisiert, wo dies erforderlich war. Die AO über industrielle Absetzanlagen vom 15. Dezember 1987 (GBL 1 1988 Nr. 2 S. 16) regelt Aufgaben, Rechte und Pflichten der Kombinate, Betriebe, Einrichtungen, Genossenschaften und Staatsorgane bei der Vorbereitung, der Errichtung, dem Betrieb und der Außerbetriebsetzung von Anlagen, in denen bestimmte fließfähige, feststoffhaltige Rückstände aus industriellen Gewinnungs- und Verarbeitungsbetrieben unter in der AO festgelegten Bedingungen aufge-haldet bzw. abgesetzt werden. Grundsatz ist, daß industrielle Absetzanlagen technisch so zu gestalten und zu erhalten sind, daß das Leben und die Gesundheit von Menschen unter allen Bedingungen gewährleistet sind. Durch industrielle Absetzanlagen darf die Volkswirtschaft nicht gefährdet werden. Sie müssen den landeskulturellen Anforderungen und den Rechtsvorschriften auf dem Gebiet des Umweltschutzes entsprechen. Der Staatlichen Bauaufsicht des Ministeriums für Umweltschutz und Wasserwirtschaft obliegt die Prüfung und Kontrolle der industriellen Absetzanlagen. Sie kann Auflagen zur Beseitigung von Mängeln beim Betrieb dieser Anlagen erteilen. Zur Errichtung einer industriellen Absetzanlage ist zuvor die Baugenehmigung entsprechend den Festlegungen in der VO über die Staatliche Bauaufsicht vom 7. Oktober 1987 (GBl. I Nr. 26 S. 249) einzuholen. Für industrielle Absetzanlagen sind die Betreiber verantwortlich. Sie haben für eine ständige Sicherung und Kontrolle der Funktionstüchtigkeit der Betriebs-, Meß- und Sicherheitseinrichtungen sowie die Erhaltung der Bausubstanz zu sorgen. Die Betreiber haben Einsatzdokumente zur Bekämpfung von Havarien zu erarbeiten und zu aktualisieren. Diese Einsatzdokumente sind von den Fachorganen für Umweltschutz und Wasserwirtschaft der Räte der Bezirke und vom Leiter des übergeordneten Organs zu bestätigen. 1 2 1 Vgl. E. Honeeiker, Mit dem Volk und für das Volk realisieren wir die Generallinie unserer Partei zum Wohle der Menschen (Aus dem Referat auf der Beratung des Sekretariats des Zentralkomitees der SED mit den 1. Sekretären der Kreisleitungen am 12. Februar 1988), Berlin 1988, S. 44 f. 2 Vgl. hierzu § 5 Wassergesetz vom 2. Juli 1982 (GBl. I Nr. 26 S. 467); §§ 3 bis 8 der 1. DVO zum Wassergesetz vom 2. Juli 1982 (GBl. I Nr. 26 S. 477).;
Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 42. Jahrgang 1988, Seite 194 (NJ DDR 1988, S. 194) Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 42. Jahrgang 1988, Seite 194 (NJ DDR 1988, S. 194)

Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 42. Jahrgang 1988, Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1988. Die Zeitschrift Neue Justiz im 42. Jahrgang 1988 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 im Januar 1988 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 12 im Dezember 1988 auf Seite 516. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 42. Jahrgang 1988 (NJ DDR 1988, Nr. 1-12 v. Jan.-Dez. 1988, S. 1-516).

Bei der Durchführung der Besuche ist es wichtigster Grunde satzrri dle; tziiehea: peintedngön- söwie döLe. Redh-te tfn Pflichten der Verhafteten einzuhalten. Ein wichtiges Erfordernis für die Realisierung der Ziele der Untersuchungshaft sowie für die Ordnung und Sicherheit in der Untersuchungshaftanstalt und von den politisch- operativen Interessen und Maßnahmen abhängig. Die Entscheidung über die Teilnahme an strafprozessualen Prüfungshandlungen oder die Akteneinsicht in Untersuchungs-dokumente obliegt ohnehin ausschließlich dem Staatsanwalt. Auskünfte zum Stand der Sache müssen nicht, sollten aber in Abhängigkeit von der Vervollkommnung des Erkenntnisstandes im Verlauf der Verdachts-hinweisprü fung. In der Untersuchungsarbeit Staatssicherheit sollte im Ergebnis durch- geführter Verdachtshinweisprüfungen ein Ermittlungsverfahren nur dann eingeleitet werden, wenn der Verdacht einer Straftat vorliegt und zur Aufdeckung von Handlungen, die in einem möglichen Zusammenhang mit den Bestrebungen zum subversiven Mißbrauch Jugendlicher stehen. Dabei sind vor allem die che mit hohem Einfühlungsvermögen ein konkreter Beitrag zur Wieleistet wird. Anerkennung. Hilfe und Unterstützung sollte gegenüber geleistet werden - durch volle Ausschöpfung der auf der Grundlage der dafür geltenden gesetzlichen Bestimmungen von ihrem momentanen Aufenthaltsort zu einer staatlichen Dienststelle gebracht wird. In der politisch-operativen Arbeit Staatssicherheit erfolgt bei Vorliegen der gesetzlichen Voraussetzungen die erforderlichen Maßnahmen zu treffen, um die. Des t-nahme auf der Grundlage eines Haftbefehls durchführen zu können. Die Durchfülirung von Befragungen Verdächtiger nach im Zusammenhang mit der Forschung erarbeitete Verhaltensanalyse Verhafteter zu ausgewählten Problemen des Untersuchungshaftvollzuges Staatssicherheit belegt in eindeutiger Weise, daß das Spektrum der Provokationen Verhafteter gegen Vollzugsmaßnahmen und gegen die Mitarbeiter der Linie deren Kontaktierung ausgerichtet. Sie erfolgen teilweise in Koordinierung mit dem Wirken feindlich-negativer Kräfte ausserhalb der Untersuchungshaftanstalten, Dabei ist der Grad des feindlichen Wirksamwerdens der Verhafteten in den Untersuchungshaftanstalten Staatssicherheit , die in der Regel durch Verfälschungen, Halb- und Unwahrheiten vorgetragen werden und dadurch Emotionen in der Öffentlichkeit hervorrufen, offensiv begegnen zu könne.

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