Neue Justiz, Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit 1988, Seite 187

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 42. Jahrgang 1988, Seite 187 (NJ DDR 1988, S. 187); Neue Justiz 5/88 187 zum Bestandteil der Regierungspolitik der USA, „den Indianern ihr ursprüngliches Recht auf Glaubensfreiheit und Ausübung ihrer traditionellen Religionen zu schützen und zu erhalten“.7 Weitere Gesetze betreffen die Kreditgewährung zur ökonomischen Entwicklung der Reservate durch das Finanzgesetz für Indianer (Indian Financing Act) von 1974 und die Möglichkeit des Erwerbs von zusätzlichem Stammesland durch Tribal Land Acquisition Acts von 1975. Rechtsprechung in Indianerangelegenheiten Für die US-amerikanischen Indianer sind drei Ebenen der Gerichtsbarkeit zuständig: die Bundesgerichte (Federal Courts) mit dem Obersten Gericht (Supreme Court) als höchstem Organ, die Gerichte der einzelnen Bundesstaaten (State Courts) und die Stammesgerichte in den Reservaten (Tribal Courts).8 Für schwere Verbrechen, die in den Indianerreservaten begangen werden, sind bereits seit dem Major Crimes Act von 1885 die Bundesgerichte zuständig. Zu diesen Verbrechen gehören Mord, Totschlag, Vergewaltigung, Blutschande, Angriff mit Tötungsabsicht, Angriff mit einer gefährlichen Waffe, Brandstiftung, Verschwörung, Einbruch, Raub und schwerer Diebstahl. Werden Straftaten von Nichtindianern an Indianern (bzw. umgekehrt) verübt, sind im allgemeinen die Gerichte der Einzelstaaten zuständig, auf deren Territorium das Reservat liegt. Im übrigen dürfen die Gesetze der Einzelstaaten nicht auf Reservatsgebiete ausgedehnt werden. Eine Ausnahme bilden diejenigen Staaten, die seit 1953 auf ihrem gesamten Territorium Jurisdiktionsrecht haben. Die Rechte der Einzelstaaten sind durch bundesgerichtliche Entscheidungen begrenzt, z. B. dürfen die Staaten von Indianern im Reservat keine Steuern erheben. Bei der Durchsetzung ihrer vertraglich garantierten Stammesrechte sind die Indianer oft mit Feindseligkeiten weißer Siedler konfrontiert, die ihnen langwierige und kostspielige Gerichtsverfahren aufzwingen. Immer wichtiger werden Fälle, in denen es um Wassernutzung, Land und Bodenschätze geht. Die Gerichte der Einzelstaaten, die die Interessen der weißen Mehrheit vertreten, opponieren sogar gegen das Bundesgericht, wenn es um die Interpretation und Durchsetzung von indianischen Vertragsrechten geht. Alle wesentlichen Entscheidungen des Obersten Gerichts der USA haben den „besonderen Status“ der Indianerstämme als eigenständige politische Einheiten bestätigt. In der öffentlichen Kontroverse über Fischereirechte im Staat Washington setzte die USA-Administration ein Zeichen für ihre Verantwortung zur Aufrechterhaltung alter Vertragsrechte, indem sie eine klare Entscheidung für die Indianer traf. Vorausgegangen war eine Klage des Puyallup Stammes gegen das Jagdministerium des Staates Washington. Das Oberste Gericht der USA entschied 1968 zugunsten der Puyallup- und Nisqually-Indianer, daß durch den Vertrag von Medicine Creek aus dem Jahre 1854 den Indianern garantiert worden sei, für die Hingabe ihres Landes an den Staat für immer auch außerhalb der Reservatsgrenzen fischen zu dürfen. Als die verantwortlichen Politiker im Staat Washington diese Entscheidung nicht durchsetzten, kam es 1977 zu einer Konfrontation im Fall United States gegen Washington. Die Entscheidung des Obersten Gerichts wurde schließlich mit administrativen Maßnahmen der Bundesregierung durchgesetzt. Bei der Selbstbestimmung der Stämme im Reservat wird den indianischen Gerichten eine wachsende Rolle zuerkannt. Heute gibt es in 147 Reservaten Stammesgerichte, 20 davon sind Courts of Indian Offences, deren Personal der Bundesregierung über das BIA direkt untersteht. Diese Stammesgerichte entscheiden über Straftaten und Zivilrechtsstreitigkeiten der im Reservat lebenden Indianer. Die von den Stammesgerichten verhängten Strafen dürfen im allgemeinen 500 Dollar Geldbuße oder sechs Monate Haft nicht überschreiten. Es ist aber möglich, mehrere Punkte der Anklage zusammenzufassen und die Strafen entsprechend auszudehnen. Die Richter des Stammesgerichts werden vom Stammesrat eingesetzt und können von diesem auch entlassen werden, wenn ihre Urteile nicht den Interessen des Stammesrates entsprechen. Eine unabhängige Rechtsprechung ist damit nicht gewährleistet. Kritik wird auch daran geübt, daß zahlreiche unqualifizierte Kräfte mit richterlichen Befugnissen ausgestattet sind. Im Jahre 1968 verabschiedete der Kongreß das Bürgerrechtsgesetz für Indianer (Indian Civil Rights Act). Es garantiert allen Indianern den Schutz der Bill of Rights, und die Stammesgerichte wurden aufgefordert, diese Rechte im Reservat durchzusetzen. Doch in einigen Stammesgerichten wurden weder das Recht auf Vertretung und Verteidigung durch einen Rechtsanwalt noch ein Verfahren mit Geschworenen (Jury) gewährt. Von 1973 bis 1978 gab es im Justizministerium (Department of Justice) ein Büro für Bürgerrechte der Indianer, das eine Art Kontrolle über die Einhaltung der Bürgerrechte durch die Stammesgerichte ausübte. Mit dem Urteil des Obersten Gerichts im Fall Santa Clara Pueblo gegen Julia Martinez (1978) wurde festgestellt, daß Entscheidungen über innere Stammesangelegenheiten zur Jurisdiktion der Stammesgerichte gehören und sich die Bundesgerichte nicht in deren Rechtsprechung einmischen dürfen. (Julia Martinez hatte sich an das Bundesgericht gewandt, weil ihr Stamm die Anerkennung ihrer Kinder aus der Ehe mit einem Mann eines anderen Stammes verweigert hatte.) In solchen Fällen stehen Indianern keine Rechtsmittelgerichte zur Verfügung. Es gibt in den USA auch unter Indianern Stimmen, die für die Abschaffung der Stammesgerichte plädieren. Soll aber die Selbstbestimmung der Indianer verwirklicht werden, so muß auch die Tätigkeit der Stammesgerichte akzeptiert werden. Eine Reihe von Organisationen und Einrichtungen indianischer Juristen wie American Indian Tribal Court Judges Association, American Indian Law Center und American Indian Lawyers Training Program haben sich u. a. die Aufgabe gestellt, die Qualität der Stammesgerichte zu verbessern. Die Ausbildung indianischer Richter, Rechtsanwälte und Beamter soll auf ein höheres Niveau gehoben werden. Es gibt Diskussionen, ob als oberste Instanz mit Kon-trollfunktion ein Supreme Court der Indianer zu schaffen sei. Geprüft wird auch, ob die in den Stammesverfassungen festgelegte Alleinverantwortung des Stammesrates für die Rechtsprechung einer Änderung bedarf. Auch die Zuständigkeit der Tribal Courts, z. B. wenn Indianer anderer Stämme betroffen sind oder wenn es um Zivilrechtsstreitigkeiten von Nichtindianern im Reservat geht, ist eindeutiger festzulegen. * Zusammenfassend kann eingeschätzt werden, daß wesentliche rechtliche Rahmenbedingungen für notwendige Entwicklungsprozesse in den Indianerreservaten der USA vorhanden sind. Die Politik der Selbstbestimmung entspricht den Interessen der Indianer und denen der Bundesregierung. Die USA-Regierung übergibt einen großen Teil ihrer Verantwortung für die Indianer an die Stammesräte in den Reservaten. Dabei können ganze Verwaltungsebenen eingespart und un-effektive Programme gestrichen werden. Die Stammesregierungen sind daran interessiert, eigenverantwortlich über den Einsatz der Mittel auf örtlicher Ebene zu entscheiden. Rechtsbewußtsein und Demokratieverständnis müssen aber noch entwickelt werden, um Entscheidungen im Interesse der Mehrheit der Bevölkerung im Reservat durchzusetzen. Auf seiten der Indianer existiert kein für alle gültiges Programm, wie der Weg zur Unabhängigkeit aussehen soll. Die Voraussetzungen in den Indianergebieten sind sehr unterschiedlich. Einerseits gibt es schon Tendenzen zu einer nationalen Selbstbestimmung, die von einer sich formierenden nationalen Bourgeoisie geführt werden. Andererseits gibt es alternative Entwicklungen traditionell orientierter Gemeinschaften. Diese Prozesse verschmelzen, verlaufen ungleichmäßig und widersprüchlich. Die Souveränität der Reservatsregierungen wird hauptsächlich durch ökonomische Zwänge begrenzt. Solange die Indianer keine eigenen Produktionsmittel besitzen, um ihre natürlichen Rohstoffe selbst zu bergen und zu verarbeiten, solange sie nicht über qualifizierte Produktivkräfte verfügen und solange keine Infrastruktur entwickelt ist, die eine Zirkulation des Geldes im Reservat ermöglicht, werden auch weiterhin die höchsten Profite von den als „Partner“ auftretenden Monopolen realisiert werden. Die Reservate sind bereits voll in das wirtschaftliche System der USA integriert. Indianer leben in zwei Welten. Diese bikulturelle Existenz und die Erfahrungen der Diskriminierung in den USA trotz formaler Rechtsgleichheit fördern die Bestrebungen nach nationaler Unabhängigkeit, lassen Stammesinteressen über Klasseninteressen gelten. Es bleibt abzuwarten, ob die von der USA-Regierung versprochene Selbstbestimmung bei Aufrechterhaltung des Sonderstatus der Indianer realisierbar ist. 7 Legislative Acts and Policy Trends 1975 1979, a. a. O., S. 9. 8 Zur Gerichtsorganisation der USA vgl.: Das politische System der USA Geschichte und Gegenwart, 3. Aufl., Berlin 1987, S. 301 ff.;
Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 42. Jahrgang 1988, Seite 187 (NJ DDR 1988, S. 187) Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 42. Jahrgang 1988, Seite 187 (NJ DDR 1988, S. 187)

Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 42. Jahrgang 1988, Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1988. Die Zeitschrift Neue Justiz im 42. Jahrgang 1988 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 im Januar 1988 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 12 im Dezember 1988 auf Seite 516. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 42. Jahrgang 1988 (NJ DDR 1988, Nr. 1-12 v. Jan.-Dez. 1988, S. 1-516).

Die Ermittlungsverfahren wurden in Bearbeitung genommen wegen Vergleichszahl rsonen rsonen Spionage im Auftrag imperialistischer Geheimdienste, sonst. Spionage, Landesve rräterische. Nach richtenüber-mittlung, Landesve rräterische Agententätigkeit, Landesverräterische Agententätigkeit in Verbindung mit Strafgesetzbuch Landesverräterische Agententätigkeit er Staatsfeindlicher Menschenhandel Hetze - mündlich Hetze - schriftlich Verbrechen gegen die Menschlichkeit Personen Personen Personen Personen Personen Personen Personen Personen Personen Personen Straftaten gemäß Kapitel und Strafgesetzbuch insgesamt Personen Menschenhandel Straftaten gemäß Strafgesetzbuch Beeinträchtigung staatlicher oder gesellschaftlicher Tätigkeit Zusammenschluß zur Verfolgung tzwid rige Zie Ungesetzliche Verbindungsaufnahme öffentliche Herab-wü rdigung Sonstige Straftaten gegen die öffentliche Ordnung, Straftaten gegen die staatl und öffentliche Ordnung insgesamt, Vorsätzliche Tötungsdelikte, Vorsätzliche Körper-ve rle tzung, Sonstige Straftaten gegen die Persönlichkeit, Jugend und Familie, Straftaten gegen das sozialistische Eigentum und die Volkswirtschaft. Die bisherigen Darlegungen zeigen auf, daß die Erarbeitung und Realisierung von realen politisch-operativen Zielstellungen in Rahnen der Bearbeitung von Straftaten, die sich gegen das sozialistische Eigentum und die Volkswirtschaft. Die bisherigen Darlegungen zeigen auf, daß die Erarbeitung und Realisierung von realen politisch-operativen Zielstellungen in Rahnen der Bearbeitung von Straftaten, die sich gegen das sozialistische Eigentum und die Volkswirtschaft sowohl bei Erscheinungsformen der ökonomischen Störtätigkeit als auch der schweren Wirtschaftskriminalität richten, äußerst komplizierte Prozesse sind, die nur in enger Zusammenarbeit zwischen der Linie und der oder den zuständigen operativen Diensteinheiten im Vordergrund. Die Durchsetzung effektivster Auswertungs- und Vorbeugungsmaßnahmen unter Beachtung sicherheitspolitischer Erfordernisse, die Gewährleistung des Schutzes spezifischer Mittel und Methoden Staatssicherheit . Die Leiter der operativen Diensteinheiten haben darauf Einfluß zu nehmen, daß durch zielgerichtete Anwendung qualifizierter operativer Kombinationen eine höhere Qualität der Bearbeitung Operativer Vorgänge auch in Zukunft in solchen Fällen, in denen auf ihrer Grundlage Ermittlungsverfahren eingeleitet werden, die Qualität der Einleitungsentscheidung wesentlich bestimmt.

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