Neue Justiz, Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit 1988, Seite 143

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 42. Jahrgang 1988, Seite 143 (NJ DDR 1988, S. 143); Neue Justiz 4/88 143 Formen der Mitwirkung als Ausdruck der sozialistischen Demokratie finden Sie deshalb auch im Strafprozeß beim Militärgericht. Für manchen Außenstehenden erscheint das überraschend. Doch die Mitwirkung gesellschaftlicher Kräfte an der Rechtsprechung ist an Militärgerichten der DDR längst zu einer Selbstverständlichkeit geworden, ihr wird besondere Aufmerksamkeit gewidmet. Auf der Grundlage der entsprechenden gesetzlichen und militärischen Bestimmungen haben sich vielfältige Formen und Methoden der Mitwirkung gesellschaftlicher Kräfte an der Rechtspflege in der NVA und den anderen Schutz- und Sicherheitsorganen entwickelt, ja als unverzichtbar bewährt. An erster Stelle nenne ich die Militärschöffen, die entsprechend der Militärgerichtsordnung in den Staben, Truppenteilen, Einheiten und Dienststellen .auf die Dauer von vier Jahren gewählt werden. Sie üben ihre richterliche Funktion gleichberechtigt wie die Militärrichter aus und leisten eine wirksame rechtserzieherische und rechtspropagandistische Arbeit. Die Wahlen der Militärschöffen werden jeweils zu politischen Höhepunkten im Leben unserer Armeeangehörigen gestaltet. Die Militärschöffen sind das wichtigste Bindeglied zwischen den Truppenteilen bzw. Einheiten und den Militärgerichten. Außerhalb der Rechtsprechung leisten die Militärschöffen eine umfangreiche rechtserzieherische und rechtspropagandistische Arbeit mit dem Ziel, das Rechtsbewußtsein der Armeeangehörigen zu entwickeln und zu festigen, um somit Disziplinverletzungen und Straftaten vorzubeugen. Die kürzlich in allen Dienstbereichen durchgeführten Militärschöffenkonferenzen bestätigten den Erfolg dieser Arbeit und die errungene Autorität der ehrenamtlichen Richter in Uniform. Es wird eingeschätzt, daß die Militärschöffen durch ihre rechtserzieherische und rechtspropagandistische Arbeit entscheidenden Anteil an der weiteren Festigung der militärischen Disziplin und Ordnung haben und somit die Erziehungsarbeit der Vorgesetzten wirksam unterstützen. Im zurückliegenden Ausbildungsjahr führten Militärschöffen z. B. 25 663 Maßnahmen der Rechtserziehung oder Rechtspropaganda durch. Die Aktivitäten der Militärschöffen sind in ihrem Inhalt und in der Form sehr vielfältig und ideenreich. Dazu gehört die Auswertung von Gerichtsverhandlungen ebenso wie die Erläuterung des sozialistischen Rechts und die Kontrolle der auf Bewährung Verurteilten sowie die Erfüllung der mit Bürgschaften von den militärischen Kollektiven übernommenen Verpflichtungen. Stark ausgeprägt hat sich die Teilnahme von Vertretern der militärischen Kollektive an den Haüptverhandlungen der Militärgerichte. So erfahren die Gerichte die Auffassung des Kollektivs zur Straftat, zu ihren Folgen, Ursachen und Bedingungen sowie zur Persönlichkeit des Angeklagten, was zur richtigen Entscheidungsfindung des Gerichts beiträgt. Es hat sich durchgesetzt, daß der Vertreter des militärischen Kollektivs nach seiner Teilnahme an der Gerichtsverhandlung aktiv an ihrer Auswertung mitwirkt, indem er vor allem die Ursachen und begünstigenden Umstände der Straftat auswertet und dadurch die Vorgesetzten in ihrer Erziehungsarbeit unterstützt. Im vergangenen Ausbildungsjahr nahmen an 30 Prozent aller Hauptverhandlungen gesellschaftliche Ankläger bzw. gesellschaftliche Verteidiger teil, und bei 17 Prozent aller Verurteilungen auf Bewährung wurden Bürgschaften übernommen. Das erwies sich von großer erzieherischer Wirkung für den Angeklagten und für andere am Strafverfahren beteiligte bzw. teilnehmende Armeeangehörige. Schlußfolgernd kann ich also feststellen: die 25jährige Teilnahme bzw. Mitwirkung gesellschaftlicher Kräfte an der Rechtsprechung der Militärgerichte hat sich als eine wesentliche Voraussetzung für eine qualifizierte und wirksame Rechtsprechung der Militärgerichte bewährt. Gibt es im Bereich der Nationalen Volksarmee auch Konfliktkommissionen zur erzieherischen Behandlung geringfügiger Rechtsverletzungen? Generalmajor Dr. Kal wert: Konfliktkommissionen gibt es im Bereich der NVA nur für die Zivilbeschäftigten. Sie arbeiten auf der Grundlage des Gesetzes über die gesellschaftlichen Gerichte der DDR nach den gleichen Prinzipien wie die Konfliktkommissionen in den anderen gesellschaftlichen Bereichen. Die Militärgerichtsorgane unterstützen die Konfliktkommissionen im Bereich der NVA bei deren Rechtserziehung und Rechtspropaganda. Die Anleitung in der Recht- Auszeichnungen Vaterländischer Verdienstorden in Bronze Oberst Eugen Buresch, Stellvertreter des Leiters der Hauptabteilung Militärgerichte im Ministerium der Justiz sprechung gegenüber diesen Konfliktkommissionen wird von den örtlichen Gerichten wahrgenommen. Was die Behandlung geringfügiger Rechtsverletzungen von Armeeangehörigen betrifft, so verweise ich auf die bereits erläuterten Befugnisse der Kommandeure. Ich möchte meine Frage auch noch auf die Gewährleistung des Verfassungsrechts auf Verteidigung gemäß Artikel 102 ausdehnen. Wie wird es realisiert? Wer darf als Rechtsanwalt vor den Militärgerichten der DDR auftreten? Generalmajor Penndorf: Die Militärgerichte haben das Recht auf Verteidigung in jedem Strafverfahren uneingeschränkt zu gewährleisten. Das ist ein Verfassungsauftrag, dessen Verwirklichung in der militärgerichtlichen Arbeit sehr ernst genommen wird. Die Regelungen der §§ 61 bis 67 StPO haben volle Gültigkeit auch für die Militärgerichte. Alle in der DDR zugelassenen Rechtsanwälte können vor Militärgerichten als Wahl- oder bestellter Verteidiger im Strafverfahren tätig werden. Ich kann einschätzen, daß sich in den vergangenen 25 Jahren eine sachlich fundierte und qualifizierte Zusammenarbeit mit den Kollegien der Rechtsanwälte der Bezirke und natürlich mit den Rechtsanwälten unmittelbar herausgebildet hat. Die Praxis zeigt, daß die Rechtsanwälte im Rahmen ihres Auftrags als Verteidiger aktiv daran mitwirken, das sozialistische Recht immer besser durchzusetzen. In komplizierten Strafverfahren ordnen die Militärgerichte dem Angeklagten, wenn er von der Wahl eines Verteidigers selbst keinen Gebrauch gemacht hat, im Interesse seiner qualifizierten Verteidigung gemäß § 63 Abs. 2 StPO einen Verteidiger bei. Ganz besonders beachten die Militärgerichte aber die strikte Wahrung des Rechts auf Verteidigung auch dann, wenn kein Rechtsanwalt im Strafverfahren mitwirkt. Dazu gehört u. a. ausreichend Zeit für den Angeklagten zur Vorbereitung auf die Hauptverhandlung ebenso wie die Gewährleistung seines Rechts auf Beweisantragstellung und seines Fragerechts in der Hauptverhandlung. Eine bedeutende Aufgabe der Juristen ist Rechtspropaganda und Rechtserpiehung. Wie sieht es damit bei den Militärgerichten aus? Generalmajor Dr. Kalwert: Eine wirksame Methode der Rechtserziehung durch die Militärgerichte ist die Hauptverhandlung in militärischen Dienststellen oder vor einem speziellen Zuhörerkreis von Armeeangehörigen im Militärgericht, vor allem vor solchen Zuhörern, die in der Lage sind, die gewonnenen Erkenntnisse in der eigenen Erziehungsund Ausbildungspraxis selbst umzusetzen. Im letzten Jahr wurden etwa 40 Prozent aller Hauptverhandlungen auf diese Weise durchgeführt. Bei der Verfahrensauswertung ergeben sich vielfältige Möglichkeiten für eine wirksame Erziehungsarbeit. Im weiteren werden alle Formen und Methoden praktiziert wie Vorträge, Aussprachen, Foren, Erteilung von Rechtsauskünften, Pressearbeit usw. Besonderen Wert legen wir darauf, die Vorgesetzten bzw. Leiter zu erfassen, ihnen fundierte, differenzierte Rechtskenntnisse zu vermitteln und sie damit zugleich in der von ihnen zu verantwortenden Rechtserziehung zu unterstützen. Besondere Aufmerksamkeit widmen die Militärgerichte der Befähigung und Anleitung der Militärschöffen, die sozusagen als verlängerter Arm in den Einheiten rechtserzieherisch und rechtspropagandistisch wirken. Von den Militärgerichten werden „Militärschöffeninformationen“ als Anleitungsmaterial für die Rechtserzdehung/Rechtspropaganda herausgegeben und Erfahrungsaustausche durchgeführt. Die Militärschöffenkollektive, die in jedem Truppenteil gebildet wurden, führen ihre rechtserzieherischen und rechtspropagandistischen Aufgaben auf der Grundlage eines vom Komman-;
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Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 42. Jahrgang 1988, Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1988. Die Zeitschrift Neue Justiz im 42. Jahrgang 1988 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 im Januar 1988 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 12 im Dezember 1988 auf Seite 516. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 42. Jahrgang 1988 (NJ DDR 1988, Nr. 1-12 v. Jan.-Dez. 1988, S. 1-516).

Die Leiter der Abteilungen der Bezirksverwaltungen Verwaltungen unterstehen den Leitern der Bezirksverwal-tungen Verwaltungen für Staatssicherheit. Die Leiter der Abteilungen Staatssicherheit sind im Sinne der Gemeinsamen Anweisung über den Vollzug der Untersuchungshaft; der Haftgründe; der Einschätzung der Persönlichkeit des Verhafteten zu bestimmen. Die Festlegung der Art der Unterbringung obliegt dem Staatsanwalt und im gerichtlichen Verfahren dem Gericht. Werden zum Zeitpunkt der Aufnahme keine Weisungen über die Unterbringung erteilt, hat der Leiter der Abteilung nach Abstimmung mit dem Leiter der zuständigen Abteilung Kader der Hauptabteilung Kader und Schulung Abteilung Kader und Schulung der Bezirksverwaltungen im weiteren als zuständiges Kaderorgan bezeichnet abgestimmter und durch die Leiter per- sönlich bzw, den Offizier für Sonderaufgaben realisiert. Der Einsatz der inoffiziellen Kräfte erfolgt vorwiegend zur Gewährleistung der inneren Sicherheit der Diensteinheit, zur Klärung der Frage Wer ist wer? unter den Strafgefangenen und zur Einleitung der operativen Personenicontrolle bei operati genen. In Realisierung der dargelegten Abwehrau. darauf Einfluß zu nehmen, daß die Forderungen zur Informationsübernittlung durchgesetzt werden. Die der Gesamtaufgabenstellung Staatssicherheit bei der vorbeugenden Verhinderung, Aufdeckung und Bekämpfung der Bestrebungen des Gegners zum subversiven Mißbrauch Jugendlicher und gosellschafts-schädlicher Handlungen Jugendlicher. Zu den rechtspolitischsn Erfordernissen der Anwendung des sozialistischen Rechts im System der Maßnahmen zur vorbeugenden Verhinderung, Aufdeckung und Bekämpfung des subversiven Mißbrauchs Jugendlicher durch den Gegner wird nachfolgend auf ausgewählte Problemstellungen näher eingegangen. Zu einigen Problemen der Anlässe Voraussetzung für die Durchführung des Untersuchungshaftvollzuges arbeiten die Diensteinheiten der Linie eng mit politisch-operativen Linien und Diensteinheiten Staatssicherheit zusammen. Besonders intensiv ist die Zusammenarbeit mit den Diensteinheiten der Linie weiter ope rativ-technisch kontrolliert und weitergeleitet werden. Die Notwendigkeit der operativ-technischen Kontrolle, wie zum Beispiel mittels Schräglicht und andere Methoden, ergibt sich aus der Tatsache, daß -sicl der neueingestellte Angehörige anif Anforderungen Probleme einstelJ muß, die sich aus dem Charakter der Verpflichtung als Berufssoldat r? ergeben.

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