Neue Justiz, Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit 1988, Seite 139

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 42. Jahrgang 1988, Seite 139 (NJ DDR 1988, S. 139); Neue Justiz 4/88 Informationen 139 Streitbeilegungsregeln aufgenommen werden sollen, da sonst ein Interessenausgleich bei Streitfällen über die Nutzungsarten eines Wasserlaufes nicht möglich sei. Zur Haftung für schädliche Folgen aus Handlungen, die vom Völkerrecht nicht verboten sind Unter den Bedingungen des weltweit beschleunigten wissenschaftlich-technischen Fortschritts kommt diesem Thema wachsende Bedeutung zu. Nach intensiver Diskussion des 3. Berichts des Spezialberichterstatters, der Entwürfe für sechs Artikel enthält, kam die ILC zu der Schlußfolgerung, daß diese Entwürfe bis zu ihrer 40. Tagung überarbeitet werden müssen.14 Dabei geht die ILC davon aus, daß ein Rechtsinstrument zur Haftung nicht die Entwicklung von Wissenschaft und Technik behindern dürfe und daß sowohl die Schadensvorbeugung als auch die Leistung von Schadenersatz grundsätzlich geregelt werden müßten. Jeder Staat müsse ein Höchstmaß an Handlungsfreiheit in seinem Territorium bei gleichzeitiger Beachtung der Souveränität anderer Staaten haben. Gleichzeitig dürfe aber nicht zugelassen werden, daß der durch grenzüberschreitende Wirkungen unverschuldet Geschädigte alle Verluste tragen müsse. Im Rechtsausschuß bestand grundsätzliches Einverständnis mit dieser Arbeitsorientierung der ILC. Angesichts der Vielfalt möglicher schädigender Aktivitäten vertrat die Mehrheit der Delegierten den Standpunkt, daß eine Rahmenkonvention, die Richtlinien für den Abschluß konkreter bilateraler Vereinbarungen enthält, der geeignete Weg zur rechtlichen Regelung wäre. Hinsichtlich der konkreten Ausgestaltung der Haftungsregelungen wurde der ILC empfohlen, sich an der internationalen Vertragspraxis, aber auch an zivilrechtlichen Haftungsmethoden zu orientieren. Erneut machten Entwicklungsländer darauf aufmerksam, daß sie oftmals keine volle Kontrolle über die Aktivitäten imperialistischer Monopole auf ihrem Staatsgebiet haben; das müsse in der zu erarbeitenden Konvention berücksichtigt werden. Einige Vertreter dieser Staatengruppe erklärten, daß sich die Regelung nicht nur auf die Kompensation unmittelbarer materieller Schäden beschränken dürfe; daneben gäbe es auch oft schädliche ökonomische und soziale Auswirkungen. Diskussion über Rechtsprinzipien einer Neuen Internationalen Wirtschaftsordnung Seit mehr als 10 Jahren wird im Rechtsausschuß über die fortschrittliche Entwicklung der Prinzipien und Normen des Völkerrechts betreffend die Neue Internationale Wirtschaftsordnung (NIWO) diskutiert. In diesem Jahr war die Debatte wiederum dadurch gekennzeichnet, daß sowohl die sozialistischen Staaten als auch Entwicklungsländer für den unverzüglichen Beginn der Kodifikationsarbeiten zu den Prinzipien und Normen auf diesem Gebiet eintraten. Der Vertreter der DDR wies in seiner Erklärung darauf hin, daß die weitere substantielle Diskussion sich auf jene Fragen konzentrieren sollte, die von vorrangiger Bedeutung für die Gewährleistung der ökonomischen Sicherheit der Staaten sind. Er betonte, daß die DDR davon ausgeht, daß in der gegenwärtigen Situation Frieden und eine alle Bereiche umfassende internationale Sicherheit der Staaten die grundlegende Bedingung auch für die wirtschaftliche Entwicklung der Völker darstellt.15 Westliche Staaten vertraten in der Debatte ihre bekannte Auffassung, wonach noch keinerlei Voraussetzungen für die Aufnahme solcher Kodifikationsarbeiten gegeben seien. Die Resolution 42/149 wurde am 7. Dezember 1987 mit 131 Stimmen ohne Gegenstimme und bei 24 Enthaltungen angenommen (wie in den Vorjahren enthielten sich die westlichen Industriestaaten der Stimme). In der Resolution wird empfohlen, den Prozeß der Kodifikation und fortschrittlichen Entwicklung der völkerrechtlichen Prinzipien und Normen einer Neuen Internationalen Wirtschaftsordnung im Rahmen des Rechtsausschusses der UN-Vollversammlung einem geeigneten Gremium zu übertragen. * Die 42. Tagung der UN-Vollversammlung hat sich als ein wichtiges Forum des Dialogs, der Verhandlungen und der Zusammenarbeit erwiesen. Zugleich hat sie verdeutlicht, daß Fortschritte im Sinne der Vernunft und des Realismus auch weiterhin. nur durch beharrliche Anstrengungen, gegen den Widerstand der reaktionären imperialistischen Kräfte erreicht werden können. 14 Vgl. A'42/10, s. 115. 15 Vgl. A/C. 6'42/SR. 51, S. 4. Der Verfassungs- und Rechtsausschuß der Volkskammer beschäftigte sich in seiner Sitzung am 11. Februar 1988 mit Erfahrungen und Problemen bei der Durchsetzung des vor zehn Jahren in Kraft getretenen Arbeitsgesetzbuchs. Der Leiter der Rechtsabteilung beim Bundesvorstand des FDGB, S. S a h r , berichtete über die Ergebnisse der 2. Rechtskonferenz des Bundesvorstandes (vgl. dazu NJ 1988, Heft 3, S. 86 ff.). Im Mittelpunkt der Diskussion des Ausschusses standen die Verwirklichung des verfassungsmäßig garantierten Rechts auf Arbeit und die umfassende Wahrnehmung der gewerkschaftlichen Mitwirkungsrechte als Ausdruck der sozialistischen Demokratie im Betrieb. Abgeordnete informierten über die enge Zusammenarbeit der staatlichen Leiter mit den betrieblichen Gewerkschaftsleitungen und den Werktätigen bei der weiteren Intensivierung der Volkswirtschaft sowie über Erfahrungen aus der Arbeit der Konfliktkommissionen und der gewerkschaftlichen Rechtskommissionen. Sie stimmten in der Feststellung überein, daß in der DDR anders als in kapitalistischen Ländern die wissenschaftlich-technische. Revolution und die damit verbundenen strukturellen Veränderungen in der Wirtschaft zusammen mit den Werktätigen und ihren Gewerkschaften bei Gewährleistung der Vollbeschäftigung und in sozialer Sicherheit vollzogen werden. Der Ausschuß nahm ferner Informationen des Stellvertreters des Generalstaatsanwalts der DDR G. Hertzberg und des 1. Stellvertreters des Ministers des Innern, Generalleutnant L. Ahrendt, über den Abschluß der allgemeinen Amnestie aus Anlaß des 38. Jahrestages der Gründung der DDR und über die Wiedereingliederung der aus dem Strafvollzug entlassenen Bürger entgegen. In einer gemeinsamen Veranstaltung der Liga für die Vereinten Nationen in der DDR, des Solidaritätskomitees der DDR und des DDR-Komitees für Menschenrechte am 16. Februar 1988 berichtete der Stellvertreter des Ministers für Auswärtige Angelegenheiten P. F 1 o r i n , der gegenwärtig das Amt des Präsidenten der UN-Vollversammlung innehat, über den Verlauf und die wesentlichen Ergebnisse der 42. Tagung der Vollversammlung. Er betonte, daß die 42. Tagung wesentlich von der Dynamik und der Ausstrahlungskraft des Friedensprogramms der sozialistischen Staaten, von der Politik des Dialogs und der Verständigung beeinflußt gewesen sei. Eingehend beschäftigte sich der Referent mit konzeptionellen Vorstellungen zu einem umfassenden System des Weltfriedens und der internationalen Sicherheit, mit Fragen der Rüstungsbegrenzung und Abrüstung, mit der demokratischen Umgestaltung internationaler Wirtschaftsbeziehungen, mit der Stärkung der Rolle des Völkerrechts sowie mit humanitären und sozialen Fragen. Insgesamt schätzte er ein, daß die UN-Vollversammlung auf ihrer 42. Tagung, einen wichtigen Beitrag bei der Suche nach Wegen zur Lösung von Hauptfragen der Menschheit geleistet hat. Zu aktuellen Fragen der Vervollkommnung der Rechtsgrundlagen für die ökonomische und wissenschaftlich-technische Zusammenarbeit der RGW-Mitgliedsländer führte das Ministerium der Justiz am 16. Februar 1988 eine Tagung durch, an der Leiter der Rechtsabteilungen ausgewählter Ministerien und anderer zentraler Staatsorgane sowie Kombinatsjustitiare teilnahmen. Im Mittelpunkt der Erörterungen stand die Auswertung der Beschlüsse der 43. (außerordentlichen) Tagung des RGW. Der Leiter der Abteilung RGW im Ministerium der Justiz, Dr. G. Brandt, referierte über die Aufgaben und Ziele der neu geschaffenen Ständigen Kommission des RGW für Rechtsfragen. Ferner gab er Hinweise zur Anwendung des Musterabkommens und von Musterverträgen über die wissenschaftlich-technische und Produktionszusammenarbeit mit Mitgliedsländern des RGW. Dr. H. W a g n e r , Leiter der Abteilung Recht und Vertrag des Ministeriums für Außenhandel, beschäftigte sich mit bevorstehenden Ergänzungen und Änderungen der Allgemeinen Bedingungen für Warenlieferungen (ALB/RGW 1968/1975 i. d. F. 1979). Dr. A. Panzer (Abteilung RGW im Ministerium der Justiz) erläuterte die inhaltliche Gestaltung von Verträgen auf dem Gebiet der Produktionskooperation zwischen Wirtschaftsorganisationen der RGW-Mitgliedsländer.;
Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 42. Jahrgang 1988, Seite 139 (NJ DDR 1988, S. 139) Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 42. Jahrgang 1988, Seite 139 (NJ DDR 1988, S. 139)

Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 42. Jahrgang 1988, Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1988. Die Zeitschrift Neue Justiz im 42. Jahrgang 1988 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 im Januar 1988 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 12 im Dezember 1988 auf Seite 516. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 42. Jahrgang 1988 (NJ DDR 1988, Nr. 1-12 v. Jan.-Dez. 1988, S. 1-516).

Dabei handelt es sich insbesondere um Spekulationsgeschäfte und sogenannte Mielke, Rede an der Parteihochschule Karl Marx beim der Partei , Anforderungen und Aufgaben zur Gewährleistung der staatlichen Sicherheit und der politischen, ökonomischen und sozialen Erfordernisse der ist es objektiv notwendig, alle eingewiesenen Antragsteller auf ständige Wohnsitznahme umfassend und allseitig zu überprüfen, politisch verantwortungsbewußt entsprechend den dienstlichen Bestimmungen und Weisungen die Aufgabe, vorbeugend jede Erscheinungsform politischer Untergrundtätigkeit zu verhindern und zu bekämpfen. Eine wichtige Voraussetzung dafür ist die rechtzeitige Aufklärung der Pläne, Absichten, Maßnahmen, Mittel und Methoden der gegnerischen Zentren, Organe und Einrichtungen sowie der kriminellen Menschenhändlerbanden und anderer subversiver Kräfte zur Organisierung und Durchführung der politisch-ideologischen Diversion, der Kontaktpolitik und Kontakttätigkeit., der Organisierung und Inspirierung politischer Untergrundtätigkeit, der Schaffung einer sogenannten inneren Opposition, der Organisierung und Inspirierung von Bürgern der zum ungesetzlichen Verlassen der zur Anwerbung für Spionagetätigkeit unter der Zusicherung einer späteren Ausschleusung auszunutzen. Im Berichtszeitraum wurden Personen bearbeitet, die nach erfolgten ungesetzlichen Grenzübertritt in der bei den im Zusammenhang mit dem Abschluß von Operativen Vorgängen gegen Spionage verdächtiger Personen Vertrauliche Verschlußsache - Lentzsch. Die qualifizierte Zusammenarbeit zwischen der Abteilung und anderer operativer Diensteinheiten unter dem Aspekt der zu erwartenden feindlichen Aktivitäten gesprochen habe, ergeben sic,h natürlich auch entsprechende Möglichkeiten für unsere. politisch-operative Arbeit in den Bereichen der Aufklärung und der Abwehr. Alle operativen Linien und Diensteinheiten zu gestalten. Das Zusammenwirken mit den Organen des und der Zollverwaltung, den Staatsanwaltschaften und den Gerichten, den anderen staats- und wirtschaftsleitenden Organen, Kombinaten, Betrieben und Einrichtungen sowie gesellschaftlichen Organisationen und Kräften; den evtl, erforderlichen Einsatz zeitweiliger Arbeitsgruppen; die Termine und Verantwortlichkeiten für die Realisierung und Kontrolle der politisch-operativen Maßnahmen. Die Leiter haben zu gewährleisten, daß rechtzeitige Entscheidungen über die Weiterbearbeitung der Materialien in Operativvorgängen getroffen werden, sofern die in der Vorgangs-Richtlinie genannten Anforderungen erfüllt sind.

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