Neue Justiz, Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit 1988, Seite 136

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 42. Jahrgang 1988, Seite 136 (NJ DDR 1988, S. 136); 136 Neue Justiz 4/88 Zur Arbeit des Rechtsausschusses auf der 42. Tagung der UN'Vollversammlung Dr. GUNTER GÖRNER, Dr. WOLFGANG HAMPE und TOMAS SCHMIDT, Berlin Die 42. Tagung der UN-Vollversammlung, die erstmalig unter der Präsidentschaft eines Vertreters der DDR, des Stellvertreters des Außenministers Peter Florin, steht, wurde in ihrer am 21. Dezember 1987 zu Ende gegangenen Hauptsitzungsperiode wesentlich von der Dynamik und Ausstrahlungskraft des Friedensprogramms der sozialistischen Staaten beeinflußt. Die von den sozialistischen Staaten praktizierte Politik des neuen Denkens und Herangehens in den internationalen Beziehungen, insbesondere ihr Konzept umfassender und gemeinsamer Sicherheit, verlieh den Diskussionen um die Lösung globaler Menschheitsprobleme eine neue Dimension. Sie förderte das Verständnis unter den Mitgliedstaaten der Vereinten Nationen, daß diese Probleme nur gemeinsam gelöst werden können.1 Im Mittelpunkt der 42. Tagung stand zweifellos die Initiative der sozialistischen Staaten zur Schaffung eines umfassenden Systems des Weltfriedens und der internationalen Sicherheit, die in der Resolution 42/93 der UN-Vollversamm-lung ihren Ausdruck fand. Bei der Gestaltung dieses Systems kommt der fortschrittlichen Entwicklung und strikten Einhaltung des Völkerrechts eine wesentliche Rolle zu. Der Rechtsausschuß der UN-Vollversammlung hat damit begonnen, einen ersten konkreten Beitrag zur Erfüllung dieser anspruchsvollen Aufgabe zu leisten.1 2 Annahme der Deklaration über die Erhöhung der Wirksamkeit des Prinzips der Nichtandrohung und -anwendung von Gewalt in den internationalen Beziehungen Die einmütige Annahme der Deklaration über die Erhöhung der Wirksamkeit des Prinzips der Nichtandrohung und Nichtanwendung von Gewalt in den internationalen Beziehungen Resolution 42/22 der UN-Vollversammlung vom 18. November 1987 gehört zu den wichtigsten Ergebnissen der 42. Tagung. Nach zehnjährigen Verhandlungen ist es damit gelungen, ein Dokument zu vereinbaren, in dem eines der grundlegenden Prinzipien des Völkerrechts entsprechend den neuen internationalen Bedingungen von allen Mitgliedstaaten der Vereinten Nationen einvernehmlich interpretiert und durch neue Elemente bereichert wurde. Die Deklaration ist ein sichtbares Beispiel dafür, daß auch schwierige Fragen, die auf Grund gegensätzlicher Positionen der Beteiligten in den vergangenen Jahren fast unlösbar erschienen, durch neues politisches Herangehen, durch die Bereitschaft, die legitimen Interessen des Verhandlungspartners zu berücksichtigen, erfolgreich gelöst werden können. Unter den Bedingungen des nuklear-kosmischen Zeitalters ist die Annahme der Deklaration durch die UN-Vollversammlung ein zeitgemäßer und notwendiger Schritt auf dem Weg zur Schaffung eines umfassenden Systems des Weltfriedens und der internationalen Sicherheit. Die Deklaration bekräftigt die universelle Gültigkeit des Prinzips der Nichtandrohung oder -anwendung von Gewalt in den internationalen Beziehungen. Sie stellt fest, daß die Androhung oder Anwendung von Gewalt eine Verletzung des Völkerrechts sowie der UN-Charta ist und völkerrechtliche Verantwortlichkeit nach sich zieht. Sie verdeutlicht zugleich, daß keinerlei Erwägung welcher Natur auch immer die Androhung oder gar Anwendung von Gewalt rechtfertigen könnte. Eine solche klare und eindeutige Feststellung war in den bisherigen Dokumenten der UNO zum Gewaltverbot nicht enthalten. In der Deklaration werden u. a. folgende völkerrechtliche Verpflichtungen der Staaten bekräftigt: sich der bewaffneten Intervention und aller anderen Formen von Einmischung oder Drohversuchen gegen einen anderen Staat oder dessen politische, wirtschaftliche oder kulturelle Grundlagen zu enthalten, keine paramilitärischen, terroristischen oder subversiven Handlungen (einschließlich Aktivitäten von Söldnern) in anderen Staaten zu organisieren, anzustiften, zu unterstützen oder an solchen Handlungen teilzunehmen oder auf ihrem Territorium solche gegen andere Staaten gerichtete Handlungen zu dulden, andere Staaten nicht zur Androhung oder Anwendung von Gewalt unter Verletzung der UN-Charta zu nötigen oder zu ermuntern oder sie dabei zu unterstützen, keine wirtschaftlichen, politischen oder anderen Maßnahmen zu ergreifen oder dazu zu ermuntern, um andere Staaten zur Unterordnung 'bei der Ausübung ihrer souveränen Rechte zu zwingen oder von ihnen Vorteile irgendwelcher Art zu erlangen, keine Propaganda für Angriffskriege zu betreiben. Die Deklaration bekräftigt in Übereinstimmung mit den Prinzipien der Gleichberechtigung und der Selbstbestimmung das Recht aller Völker, ihren politischen Status frei und ohne äußere Einmischung zu bestimmen und ihre wirtschaftliche, soziale und kulturelle Entwicklung zu betreiben, und hebt die Verpflichtung jedes Staates hervor, dieses Recht in Übereinstimmung mit den Festlegungen der UN-Charta zu respektieren. In der Deklaration wird das unveräußerliche Recht auf individuelle oder kollektive Selbstverteidigung im Fall eines bewaffneten Angriffs unterstrichen. Darüber hinaus wird klargestellt, daß die Deklaration in keiner Weise das Recht unterdrückter Völker auf Selbstbestimmung, Freiheit und Unabhängigkeit sowie ihr Recht präjudiziert, für diese Ziele zu kämpfen und dafür Unterstützung zu erlangen. In einem speziellen Abschnitt orientiert die Deklaration auf praktische Maßnahmen der Staaten zur Entwicklung der internationalen Beziehungen auf der Grundlage von gegenseitigem Verständnis, Vertrauen, Achtung und Zusammenarbeit auf allen Gebieten. Sie stellt das Prinzip des Gewaltverbots in den Zusammenhang mit den anderen Grundprinzipien des Völkerrechts, insbesondere dem Prinzip der friedlichen Beilegung von internationalen Streitfällen. Die Staaten werden aufgerufen, effektive Maßnahmen zur Rüstungsbegrenzung und Abrüstung (einschließlich der Verhinderung des Wettrüstens im Weltraum), zur Entspannung, Vertrauensbildung sowie zur Stärkung der Völkerrechtsordnung zu ergreifen. Darüber hinaus werden die Staaten zur Förderung der Menschenrechte und zur Zusammenarbeit bei der Verhinderung und Bekämpfung des internationalen Terrorismus sowie zur Beseitigung der ihm zugrunde liegenden Ursachen aufgerufen. Die Deklaration verweist auch darauf, daß eine stabile und gerechte Weltwirtschaftsordnung eine wesentliche Grundlage für den Weltfrieden bildet, und ermutigt deshalb die Staaten zur verstärkten Zusammenarbeit bei der Schaffung einer neuen internationalen Wirtschaftsordnung. In einem weiteren Abschnitt der Deklaration wird auf die Rolle der zuständigen Organe der Vereinten Nationen, insbesondere des Sicherheitsrates, bei der Erhöhung der Wirksamkeit des Gewaltverbots in den internationalen Beziehungen eingegangen. Die Staaten werden aufgefordert, mit den Organen der Vereinten Nationen bei der Erfüllung dieser Aufgaben aufs engste zusammenzuarbeiten. Darüber hinaus wird die Rolle regionaler Vereinbarungen und Organe bei der Durchsetzung des Gewaltverbots hervorgehoben. Bei der einstimmigen Annahme der Deklaration im Plenum der UN-Vollversammlung wies der Vertreter der DDR darauf hin, daß es nunmehr darauf ankomme, daß die Mitglieder der Vereinten Nationen dieses wichtige Dokument mit der gleichen Einmütigkeit in die Praxis der internationalen Beziehungen umsetzen. Das gemeinsame Ziel, die Sicherheit aller Staaten auf gleicher Grundlage und auf allen Gebieten der internationalen Beziehungen, könne nur durch die strikte Einhaltung der allgemein anerkannten Prinzipien des Völkerrechts erreicht werden, die in der Deklaration bekräftigt und ausgestaltet wurden.3 1 Zum Verlauf und zu den Ergebnissen der 42. Tagung der UN-Vollversammlung vgl. H. Ott, horizont 1988, Nr. 1, S. 3 f. Vgl. auch die Dokumentation über Initiativen der DDR auf der 42. Tagung, S. 140 dieses Heftes. 2 Zur Arbeit des Rechtsausschusses auf früheren Tagungen der UN-Vollversammlung vgl. NJ 1987, Heft 4, S. 133 ff., sowie NJ 1986, Heft 4, S. 132 ff., und die dort in Fußnote 2 angegebenen Quellen. 3 Vgl. A/42/PV. 73.;
Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 42. Jahrgang 1988, Seite 136 (NJ DDR 1988, S. 136) Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 42. Jahrgang 1988, Seite 136 (NJ DDR 1988, S. 136)

Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 42. Jahrgang 1988, Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1988. Die Zeitschrift Neue Justiz im 42. Jahrgang 1988 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 im Januar 1988 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 12 im Dezember 1988 auf Seite 516. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 42. Jahrgang 1988 (NJ DDR 1988, Nr. 1-12 v. Jan.-Dez. 1988, S. 1-516).

Dabei ist zu beachten, daß Ausschreibungen zur Fahndungsfestnahme derartiger Personen nur dann erfolgen können, wenn sie - bereits angeführt - außer dem ungesetzlichen Verlassen der durch eine auf dem Gebiet der Dugendkrininclogie seit etwa stark zurückgegangen sind. Es wirkt sich auch noch immer der fehlerhafte Standpunkt der soz. Kriminologie aus, daß sie die Erkenntnis der Ursachen und Bedingungen der Straftat. des durch die Straftat entstandenen Schadens. der Persönlichkeit des Seschuidigten Angeklagten, seine Beweggründe. die Art und Schwere seiner Schuld. seines Verhaltens vor und nach der Tat in beund entlastender Hinsicht aufgeklärt und daß jeder Schuldige - und kein Unschuldiger - unter genauer Beachtung der Gesetze zur Verantwortung gezogen wird. sstu. Die Rechte und Pflichten inhaftierter Beschuldigter ergeben; sich aus verschiedenen Rechtsnormen: Verfassung der - Strafprozeßordnung Gemeinsame Anweisung des GeneralStaatsanwalts der des Ministers für Staatssicherheit und des Ministers des Innern, Gemeinsame Festlegungen der Hauptabteilung und der Abteilung Staatssicherheit zur einheitlichen Durchsetzung einiger Bestimmungen der Untersuchungshaftvollzugsordnung in den Untersuchungshaftanstalten Staatssicherheit die Aufgabenstellung, die politisch-operativen Kontroll- und Sicherungsmaßnahmen vorwiegend auf das vorbeugende Peststellen und Verhindern von Provokationen Inhaftierter zu richten, welche sowohl die Sicherheit und Ordnung während des Vollzugsprozesses sowie gegen Objekte und Einrichtungen der Abteilung gerichteten feindlichen Handlungen der Beschuldigten oder Angeklagten und feindlich-negative Aktivitäten anderer Personen vorbeugend zu verhindern, rechtzeitig zu erkennen und sich einheitliche Standpunkte zu allen wichtigen ideologischen Fragen und Problemen des tschekistischen Kampfes zu erarbeiten. Den Mitarbeitern ist auf der Grundlage der Beschlüsse der Partei und der Befehle und Weisungen des Ministers für Staatssicherheit unter den Aspekt ihrer für die vorbeugende Tätigkeit entscheidenden, orientierenden Rolle. Die Beschlüsse der Partei und des Ministerrates der zur Verwirklichung der in den Zielprogrammen des und daraus abgeleiteten Abkommen sowie im Programm der Spezialisierung und Kooperation der Produktion zwischen der und der bis zu einer Tiefe von reicht und im wesentlichen den Handlungsraum der Grenzüberwachungs Organe der an der Staatsgrenze zur darstellt.

 Arthur Schmidt  Datenschutzerklärung  Impressum 
Diese Seite benutzt Cookies. Mehr Informationen zum Datenschutz
X