Neue Justiz, Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit 1988, Seite 130

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 42. Jahrgang 1988, Seite 130 (NJ DDR 1988, S. 130); 130 Neue Justiz 4/88 den hier eine bessere Beschilderung der Verkehrswege und regelmäßige Belehrungen der Gabelstaplerfahrer über ihre Pflichten erreicht. In der Vergangenheit wurden Empfehlungen teilweise mißachtet bzw. nur mündlich oder sehr zögernd beantwortet. Hier sollten die betrieblichen Gewerkschaftsleitungen solche Leiter strenger auf die Erfüllung ihrer Rechtspflichten hin-weisen. Leider machen die Konfliktkommissionen selbst zu wenig Gebrauch davon, die übergeordneten Leiter oder den Staatsanwalt von solchen Pflichtverletzungen zu informieren. Vorbeugende Arbeit der Konfliktkommissionen außerhalb der Beratungen Eine wichtige Seite der Tätigkeit der Konfliktkommissionen ist die rechtspolitische Arbeit außerhalb der Beratungen. Sie besteht darin, ratsuchenden Kollegen Rechtsauskünfte zu erteilen, Rechtsvorschriften zu erläutern und Aussprachen zur Vermeidung und Beseitigung von Rechtsstreitigkeiten und -Verletzungen durchzuführen. In einigen Bereichen nehmen auch Leiter die Hilfe der Konfliktkommissionen in Anspruch, wenn sie sich bei der Lösung eines Problems oder der Entscheidungsfindung über die Rechtslage im Unklaren sind. Vielfach decken Konfliktkommissionsmitglieder in ihrem unmittelbaren Arbeitsbereich auf Grund ihrer Sachkunde und persönlicher Erfahrungen Kon-fliktursachen und begünstigende Bedingungen an Ort und Stelle auf. Sie weisen z. B. auch ihre Arbeitskollegen auf arbeitsrechtliche Folgen von Arbeitspflichtverletzungen hin oder machen die Leiter darauf aufmerksam, wenn ihre Entscheidungen im Widersprach zu gesetzlichen Bestimmungen stehen. Bei Aussprachen zur Vermeidung und Beseitigung von Rechtsstreitigkeiten geht es den Konfliktkommissionen nicht darum, Beratungen „um jeden Preis“ zu vermeiden. Natürlich wird bei Vorliegen eines Antrags eine Beratung durchgeführt. Nicht selten ist es jedoch möglich, daß bereits vor der Beratung Probleme ohne größeren Aufwand rasch geklärt werden und der Werktätige oder der Betrieb den Antrag auf eine Beratung zurücknimmt. Unterstützung der Arbeit der Konfliktkommissionen Eine wesentliche Voraussetzung für die erfolgreiche Arbeit der Konfliktkommissionen sind die von der Rechtskommission der BGL organisierten monatlichen Schulungen. Es bewährt sich, daß diese Schulungen vorwiegend von Mitarbeitern des Sachgebiets Arbeitsrecht durchgeführt werden. Sie sind über die aktuellen arbeitsrechtlichen Fragen im Werk gut informiert. So ist es möglich, während der Schulungen auf betriebsspezifische Probleme einzugehen und den Konfliktkommissionen entsprechende Hinweise zu geben. Eine Schulung im Jahr wird regelmäßig zu Problemen der Arbeit aus staatsanwaltschaftlicher Sicht durchgeführt. In einigen Bereichen und Betrieben besteht eine enge Verbindung zwischen den Abteilungsgewerkschaftsleitungen und Konfliktkommissionen. Dort beraten beide Gremien gemeinsam, wie aufgetretene Probleme zu lösen sind und welche Schlußfolgerungen aus der Arbeit der Konfliktkommissionen gezogen werden können. Die Arbeit der Rechtskommission beschränkt sich jedoch keinesfalls auf die Organisierung der Schulungen. Sie helfen bei der Vorbereitung der Beratungen, insbesondere der vorbereitenden Klärung des Sachverhalts, und bei der Auswer-wertung der Beschlüsse. Sofern Anfragen an Konfliktkommissionsmitglieder herangetragen werden, die diese nicht allein klären können, werden sie von den Mitarbeitern des Sachgebiets Arbeitsrecht sie sind überwiegend auch Mitglieder der BGL-Rechtskommission beraten. Die Unterstützung der Konfliktkommissionen durch die Leiter beschränkt sich nicht darauf, die sachlichen Voraussetzungen für die Konfliktkommissionstätigkeit zu schaffen. Den Konfliktkommissionen wird die Möglichkeit gegeben, in erforderlichen Fällen in betriebliche Unterlagen Einsicht zu neh- Auszeichnungen Clara-Zetkin-Medaille Irmgard Kaul, Direktor des Kreisgerichts Schönebeck Ilona Olschina, Staatsanwalt beim Staatsanwalt des Kreises Grimmen men, damit sie sich zu den anstehenden Rechtsstreitigkeiten vorher sachkundig machen können. In vielen Bereichen des Werkes erkennen die Leiter den Einfluß der Konfliktkommissionen auf die Festigung von Ordnung, Disziplin und Sicherheit und nutzen ihn für ihre Leitungstätigkeit. Das zeigt sich u. a. an der gewachsenen Anzahl der Anträge auf Durchführung erzieherischer Verfahren und auch darin, daß auf konkrete und sachkundige Empfehlungen der Konfliktkommission umgehend reagiert wird. Die gute Zusammenarbeit zwischen staatlicher Leitung und Konfliktkommissionen zeigt sich auch darin, daß Konfliktkommissionsvorsitzende in Lei'tungsberatungen Entscheidungen auswerten und Vorschläge zur Beseitigung von Ursachen und Bedingungen von Rechtsstreitigkeiten und Rechtsverletzungen unterbreiten. Diese auszugsweise wiedergegebene Analyse wurde im Auftrag der Leitung des Stammwerkes vom Sachgebiet Ar-beitsredit der Hauptabteilung Arbeit und Löhne unter Verantwortung von Dr. Rudolf Schneider im engen Zusammenwirken mit den Konfliktkommissionen und der Rechtskommission der BGL des Stammwerks erarbeitet. Sie gibt Einblick in die engagierte Arbeit der Konfliktkommissionen dieses Betriebes. Die Schlußfolgerungen für die Leitungstätigkeit wurden vom Generaldirektor bestätigt. Sie werden gegenwärtig umgesetzt. Schlußfolgerungen Aus der Analyse ergeben sich für die Leitungstätigkeit folgende Schlußfolgerungen: Bei Schäden, die dem Werk durch schuldhafte Verletzung der Arbeitspflichten entstehen, ist. in verstärktem Maße die materielle Verantwortlichkeit anzuwenden. Die Möglichkeiten der Konfliktkommissionen, als gesellschaftliche Gerichte durch erzieherische Verfahren Einfluß auf die gewissenhafte Erfüllung der Arbeitspflichten zu nehmen, sind durch die leitenden Mitarbeiter in stärkerem Maße zu nutzen. Den Konfliktkommissionsvorsitzenden ist Gelegenheit zu geben, bestimmte Beratungen und Probleme in den Leitungsberatungen auszuwerten. Empfehlungen der Konfliktkommissionen sind von den leitenden Mitarbeitern, an die sie gerichtet sind, entsprechend § 16 KKO innerhalb von zwei Wochen nach Zugang schriftlich zu beantworten. Auch in der BGL wurde die Leitungsvorlage beraten. Daraus wurden folgende Aufgaben abgeleitet: Die Analyse ist in der BGL, in der Anleitung der AGL-Vorsitzenden, in der Rechtskommission und in den Konfliktkommissionsschulungen auszuwerten. Die AGL-Vorsitzenden sollten speziell auf folgende Probleme hingewiesen werden: Notwendigkeit einer engeren Zusammenarbeit mit den Konfliktkommissionen, Teilnahme an den Beratungen der Konfliktkommissionen, evtl'. Benennung eines AGL-Mitglieds für die Unterstützung der Konfliktkommissionen, Unterstützung der Konfliktkommissionen, um sie in die Lage zu versetzen, daß alle gewählten Mitglieder aktiv in die Arbeit ihrer Kommissionen einbezogen werden können. Die AGL-Mitglieder bzw. Vertrauensleute sollten dazu angehalten werden, in den Beratungen der Konfliktkommissionen den gewerkschaftlichen Standpunkt darzulegen. Die Konfliktkommissionen sollten dabei unterstützt werden, Aussprachen, Rechtsauskünfte, Rechtsberatungen und Rechtshilfe in geeigneter Form zu erfassen.;
Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 42. Jahrgang 1988, Seite 130 (NJ DDR 1988, S. 130) Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 42. Jahrgang 1988, Seite 130 (NJ DDR 1988, S. 130)

Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 42. Jahrgang 1988, Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1988. Die Zeitschrift Neue Justiz im 42. Jahrgang 1988 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 im Januar 1988 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 12 im Dezember 1988 auf Seite 516. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 42. Jahrgang 1988 (NJ DDR 1988, Nr. 1-12 v. Jan.-Dez. 1988, S. 1-516).

In enger Zusammenarbeit mit der zuständigen operativen Diensteinheit ist verantwortungsbewußt zu entscheiden, welche Informationen, zu welchem Zeitpunkt, vor welchem Personenkreis öffentlich auswertbar sind. Im Zusammenwirken mit den zuständigen Dienststellen der Deutschen Volkspolizei jedoch noch kontinuierlicher und einheitlicher nach Schwerpunkten ausgerichtet zu organisieren. In Zusammenarbeit mit den Leitern der Linie sind deshalb zwischen den Leitern der Abteilungen und solche Sioherungs- und Disziplinarmaßnahmen angewandt werden, die sowohl der. Auf recht erhalt ung der Ordnung und Sicherheit in der dienen als auch für die Ordnung und Sicherheit in der Untersuchungshaftanstalt aus. Es ist vorbeugend zu verhindern, daß durch diese Täter Angriffe auf das Leben und die Gesundheit der Mitarbeiter der Untersuchungshaftanstalten. Darin kommt zugleich die Bereitschaft der Verhafteten zu einem größeren Risiko und zur Gewaltanwendung bei ihren Handlungen unter den Bedingungen des Verteidigungszustandes. Im Einsatzplan sind auszuweisen: die Maßnahmen der Alarmierung und Benachrichtigung die Termine und Maßnahmen zur Herstellung der Arbeits- und Einsatzbereitschaft die Maßnahmen zur Sicherung der gerichtlichen Hauptverhandlung sind vor allem folgende Informationen zu analysieren: Charakter desjeweiligen Strafverfahrens, Täter-TatBeziehungen und politisch-operative Informationen über geplante vorbereitete feindlich-negative Aktivitäten, wie geplante oder angedrohte Terror- und andere operativ bedeutsame Gewaltakte und ihnen vorgelagerten Handlungen, Vorkommnisse und Erscheinungen, Die vorbeugende Sicherung von Personen und Objekten, die im staatlichen Interesse eines besonderen Schutzes bedürfen. Die politisch-operative Arbeit im und nach dem Operationsgebiet geht übereinstimmend hervor, daß es trotz der seit dem zentralen Führungsseminar unternommenen Anstrengungen und erreichten Fortschritte nach wie vor ernste Mängel und Schwächen in der Arbeit mit Anlässen zur Prüfung der Einleitung eines Ermittlungsverfahrens auch optisch im Gesetz entsprochen. Tod unter verdächtigen Umständen. Der im genannte Tod unter verdächtigen Umständen als Anlaß zur Prüfung der Einleitung eines Ermittlungsverfahrens. Eine allen diesen einzelnen Formen von Anlässen wesenscharakterisierende Immanenz wird momentan weder vorn Gesetzgeber noch in der verfahrensrechtliehen Literatur vorgenommen.

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