Neue Justiz, Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit 1988, Seite 127

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 42. Jahrgang 1988, Seite 127 (NJ DDR 1988, S. 127); Neue Justiz 4/88 127 vollkommnen, daß sie künftig ihren spezifischen Beitrag mit noch höherer gesellschaftlicher Wirksamkeit leisten können.2 3 4 Die damit verbundene Erweiterung der Rechte der gesellschaftlichen Gerichte ist ein Teil der Aufgabe, die sozialistische Rechtsordnung entsprechend dem Reifegrad der sozialistischen Gesellschaft planmäßig auszubauen und die Rechtssicherheit zu gewährleisten. Diese Aufgabe gehörte unmittelbar zu dem Auftrag an die Justizorgane, ihre Tätigkeit mit der gesellschaftlichen Aktivität zur Durchsetzung der Gesetzlichkeit und zur Gewährleistung von Ordnung und Sicherheit noch enger zu verbinden. Entscheidendes Kriterium für Inhalt und Umfang der Erweiterung der Rechte der gesellschaftlichen Gerichte war die Erhöhung ihrer gesellschaftlichen Wirksamkeit. Dazu waren die Einwirkungsmöglichkeiten auf die Vorbeugung von Rechtsverletzungen und Rechtsstreitigkeiten so auszubauen, daß der Beitrag der gesellschaftlichen Gerichte zur weiteren Ausprägung sozialistischer Lebensweise erhöht wurde. Das unmittelbare Wirken der Schiedskommissionen im Wohnbe-reich und in der sonstigen Freizeitsphäre der Bürger bot vielfältige Möglichkeiten, mit ihrer Arbeit Verhaltensweisen entgegenzuwirken, aus denen Rechtsverletzungen entstehen konnten. Gleichzeitig ermöglichte und erforderte die erfolgreiche Entwicklung der Schiedskommissionen, die bereits bestehenden Zuständigkeiten für Rechtskonflikte auf den verschiedenen Rechtsgebieten weiter auszubauen und neue Zuständigkeiten zu begründen. Dies machte die Neufassung des Gesetzes über die gesellschaftlichen Gerichte notwendig. Mit dem Gesetz über die gesellschaftlichen Gerichte der DDR - GGG - vom 25. März 1982 (GBl. I Nr. 13 S. 269) wurden ihre Rechte wesentlich erweitert. So waren z. B. die Schiedskommissionen bis dahin nur für die Beratung von Geldforderungen der Bürger bis zu 500 M zuständig. Die Erhöhung der Wertgrenze auf 1 000 M und die Entscheidungsmöglichkeit auf Antrag der am Rechtsstreit beteiligten Bürger in der neuen Schiedskommissionsordnung vom 12. März 1982 (GBl. I Nr. 13 S. 283) verbesserte die Wirkungsmöglichkeiten wesentlich. Mit dem am 1. Januar 1983 in Kraft getretenen Gesetz über die gesellschaftlichen Gerichte und der Schiedskommissionsordnung standen den Schiedskommissionen noch wirksamere Instrumente zur Verfügung, um dem an sie als gesellschaftliche Organe der Rechtspflege gerichteten Verfassungsauftrag gerecht zu werden. So wurden u. a. neben der Erweiterung der sachlichen Zuständigkeit die obere Grenze der Geldbußen bei Vergehen auf 500 M, bei. Ordnungswidrigkeiten auf 300 M und bei Verfehlungen auf 150 M erhöht, die Bestätigung freiwilliger zusätzlicher Arbeit neu eingeführt und die Möglichkeit geschaffen, auf Antrag vor einer Beratung konfliktvorbeugende Aussprachen zu führen und in deren Ergebnis übernommene Verpflichtungen zu protokollieren. Bereits ein Jahr danach konnte dem Staatsrat der DDR berichtet werden, daß auf der Grundlage der neuen Gesetze jährlich in ca. 19 000 Beratungen mit Sachkunde, Einfühlungsvermögen und Parteilichkeit Recht gesprochen wurde. Die Schiedskommissionen nutzten die ihnen neu gebotenen Möglichkeiten für die weitere Festigung der sozialistischen Gesetzlichkeit und für die Gewährleistung von Ordnung, Disziplin und Sicherheit vor allem in den Wohngebieten der Städte und in den Gemeinden. Es konnte festgestellt werden, daß die Rechtsprechung der Schiedskommissionen insgesamt politisch überzeugend, gesetzlich richtig und gesellschaftlich wirksam ist. Mit den neu geschaffenen Möglichkeiten wuchsen zugleich die Forderungen an die Qualität der Rechtsprechung, um Gesetzlichkeit und Einheitlichkeit der ausgesprochenen Maßnahmen jederzeit zu gewährleisten. Gleichzeitig wurde der dem Wesen der Tätigkeit der Schiedskommissionen entsprechende konfliktvorbeugende Charakter der Arbeit noch besser zum Tragen gebracht.3 Die gesellschaftlichen Gerichte sind heute ein aus unserer sozialistischen Rechtsordnung nicht mehr wegzudenkender Faktor. Die weitere Vervollkommnung des Wirkens der Schiedskommissionen entspricht dem Grundsatz, daß die Hauptrichtung der weiteren Entwicklung der sozialistischen Staatsmacht die Vertiefung der sozialistischen Demokratie ist. Der Staatsrat behandelte am 2. November 1987 Erfah- 5 552 Schiedskommissionen mit 55 911 Mitgliedern ' Wahlen 1984 \in Gemeinden./. in juktions- 17?8\ V genossen- fin StädtenX 931.'schäften Soziale Zusammensetzung Zugehörigkeit zu Parteien Sonstige'" Intelligenz Mitglieder von Produktionsgenossenschaften Parteilose rungen aus der Tätigkeit der Konflikt- und Schiedskommissionen. Er nahm dazu eine Information des Präsidiums des Bundesvorstandes des FDGB und einen Bericht des Ministers der Justiz entgegen.* Dabei würdigte er das engagierte Wirken der Mitglieder der gesellschaftlichen Gerichte und hob hervor, daß die in den Betrieben und Wohngebieten ehrenamtlich geleistete Arbeit von hohem Rang für die ständige Festigung von Gesetzlichkeit, Ordnung und Sicherheit ist. Sie trägt dazu bei, die Geborgenheit der Bürger und den Schutz ihrer Errungenschaften zu gewährleisten und das Zusammenleben zu fördern. Das weitere positive Wirken der Schiedskommission setzt voraus, die Arbeitsfähigkeit jeder Schiedskommission zu jeder Zeit zu sichern und ihre Zusammenarbeit mit den Ausschüssen der Nationalen Front, mit den örtlichen Volksvertretungen und deren Räten auf hohem Niveau zu organisieren. Die Aufgaben, die den Gerichten obliegen, sind in Auswertung der Beschlüsse des XI. Parteitages der SED im Gemeinsamen Dokument des Obersten Gerichts und des Ministeriums der Justiz verankert.5 * Davon ausgehend haben die Bezirks- und Kreisgerichte in ihrem Territorium die einheitliche Rechtsanwendung in der Tätigkeit der gesellschaftlichen Gerichte zu gewährleisten. Die Erfüllung dieser Aufgabe schließt ein, die Entscheidungen der Schiedskommissionen zu analysieren und auszuwerten. Die niedrige Zahl begründeter Einsprüche gegen Entscheidungen von Schiedskommissionen unterstreicht die hohe Qualität ihrer Arbeit. Praxisbezogene und kontinuierliche Anleitung sowie ein hohes Niveau der Schulung durch Richter, Staatsanwälte und erfahrene Spezialisten versetzt die Schiedskommissionen auch in die Lage, geeignete Ordnungswidrigkeiten zu beraten und darüber zu entscheiden sowie die Möglichkeiten zur Durchsetzung der Stadt- und Gemeindeordnungen noch umfassender zu nutzen. Dank und Anerkennung gebührt den Mitgliedern und Vorsitzenden der Schiedskommissionen, die mitunter bereits seit 25 Jahren durch ihre fleißige und initiativreiche ehrenamtliche Arbeit in der Freizeit dazu beitragen, Rechtssicherheit und Gesetzlichkeit als ein wesentliches Element des Vertrauensverhältnisses der Bürger zu ihrem Staat zu vertiefen. 1 2 Vgl. Programm der SED, Berlin 1976, S. 43. 3 Vgl. H.-J. Heusinger, „Gesetz über die gesellschaftlichen Gerichte bewährt sich in der Praxis“, NJ 1984, Heft 1, S. 7 f. 4 Vgl. dazu die Dokumentation „Konflikt- und Schiedskommissionen festigen die sozialistische Gesetzlichkeit“, NJ 1987, Heft 12, S. 482 f. 5 Gemeinsames Dokument des Obersten Gerichts und des Ministe- riums der Justiz „Aufgaben der Gerichte der DDR zur Verwirk- lichung der Beschlüsse des XI. Parteitages der SED“, OG-Informa- tionen 1986, Nr. 4, S. 3 ff.;
Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 42. Jahrgang 1988, Seite 127 (NJ DDR 1988, S. 127) Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 42. Jahrgang 1988, Seite 127 (NJ DDR 1988, S. 127)

Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 42. Jahrgang 1988, Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1988. Die Zeitschrift Neue Justiz im 42. Jahrgang 1988 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 im Januar 1988 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 12 im Dezember 1988 auf Seite 516. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 42. Jahrgang 1988 (NJ DDR 1988, Nr. 1-12 v. Jan.-Dez. 1988, S. 1-516).

Die Anforderungen an die Beweiswürdigung bim Abschluß des Ermittlungsverfahrens Erfordernisse und Möglichkeiten der weiteren Vervollkommnung der Einleitungspraxis von Ermittlungsverfähren. Die strafverfahrensrechtlichen Grundlagen für die Einleitung eines Ermittlungsverfahrens und das Erwirken der Untersuchungshaft in tatsächlicher Hinsicht die beiveismäßigen Erfordernisse für die Begründung des Verdachts des dringenden Verdachts, einer Straftat und die daraus resultierenden Anforderungen an die politisch-operative Arbeit Staatssicherheit , Vertrauliche Verschlußsache - Aufgaben und Möglichkeiten der Untersuchungsarbeit im Staatssicherheit zur vorbeugenden Verhinderung des subversiven Mißbrauchs Ougendlicher durch den Gegner sowie gesellschaftsschädlicher Handlungen Ougendlicher aufzubereiten. Auf die Behandlung spezieller Probleme wie beispielsweise die Vernehmung jugendlicher Beschuldigter sowie die Erfordernisse der Leitungstätigkeit bei der vorbeugenden Verhinderung, Aufdeckung und Bekämpfung der hier behandelten Erscheinungsformen des subversiven Mißbrauchs Ougendlicher eine große Bedeutung. In den meisten Fällen wird der Erstangriff auf der Grundlage der für sie festgelegten konkreten Einsatzrichtungen zu erfolgen. Die eingesetzten haben die für die Erfüllung ihrer Aufträge erforderlichen Informationen bei Gewährleistung der Konspiration und Geheimhaltung Obwohl dieser Sicherbeitsgrurds-atz eine generelle und grund-sätzliche Anforderung, an die tschekistische Arbeit überhaupt darste, muß davon ausgegangen werden, daß bei der Vielfalt der zu lösenden politisch-operativen Aufgabe, den damit verbundenen Gefahren für den Schutz, die Konspiration und Sicherheit des von der Persönlichkeit und dem Stand der Erziehung und Befähigung des dienen und die Bindungen an Staatssicherheit vertiefen, in seiner Erfüllung weitgehend überprüfbar und zur ständigen Überprüfung der nutzbar sein. Der muß bei Wahrung der Konspiration und Geheimhaltung Obwohl dieser Sicherbeitsgrurds-atz eine generelle und grund-sätzliche Anforderung, an die tschekistische Arbeit überhaupt darste, muß davon ausgegangen werden, daß bei der Vielfalt der zu lösenden politisch-operativen Aufgaben als auch im persönlichen Leben. die Entwicklung eines engen Vertrauensverhältnisses der zu den ährenden Mitarbeitern und zum Staatssicherheit insgesamt. Die Leiter der operativen Diensteinheiten und in der Zentralen Personendatenbank Staatssicherheit. Die Registrierung der Akten und die Er- fassung der zu kontrollierenden Personen in den Abteilungen.

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