Neue Justiz, Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit 1988, Seite 115

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 42. Jahrgang 1988, Seite 115 (NJ DDR 1988, S. 115); Neue Justiz 3/88 115 trifft, im übrigen aber davon ausgeht, daß der Käufer verpflichtet sei, sich darüber zu informieren. Dem Käufer obliegen hier keine Aktivitäten. Eine Ausnahme besteht nur dann, wenn zwischen dem Verkäufer und dem Käufer ausdrücklich und nachweisbar vereinbart wurde, daß sich der Käufer über die Entscheidung des Verkäufers Kenntnis zu verschaffen hat. In diesen Fällen tritt eine Anerkennung des Garantieanspruchs durch Fristablauf nicht ein, soweit sich der Käufer innerhalb der Frist nicht bemüht, von der Entscheidung Kenntnis zu erlangen. Davon wird die Möglichkeit des Verkäufers, in begründeten Fällen mit dem Käufer eine längere Prüffrist zu vereinbaren, nicht berührt.5 Nach § 155 Abs. 3 ZGB obliegt dem Einzelhandelsbetrieb die Verpflichtung, Waren, die er frei Haus zu liefern hat (§ 140 ZGB) und die nicht am Aufstellungsort repariert werden können, beim Käufer abzuholen und nach der Nachbesserung zurückzuliefern. Entsprechendes gilt, wenn eine mangelhafte Ware wegen Ersatzlieferung oder Preisrückzahlung zurückgegeben werden muß (§155 Abs. 3 Satz 2 ZGB). Waren, die frei Haus zu liefern wären, werden aber vom Käufer teilweise auch selbst abgeholt. Dies geschieht auf der Grundlage einer Vereinbarung zwischen Käufer und Verkäufer. Eine vereinbarte und erfolgte Selbstabholung der Ware durch den Käufer berechtigt den Verkäufer allerdings nicht, Dokumentation Aus dem Gutachten über das Ghetto Theresienstadt Das Gutachten wurde auf Antrag des Generalstaatsanwalts der DDR im Wege der Rechtshilfe von der Tschechoslowakischen Regierungskommission zur Verfolgung der Naziverbrechen in Auftrag gegeben und von Frau Ludmila Chläd-kovä, Mitarbeiterin der Gedenkstätte Terezin, in der Hauptverhandlung des BG Dresden gegen den ehemaligen SS-Ober-sturmführer und Gestapo-Kommissar Henry Schmidt am 22. September 1987 vorgetragen. Seit der Machtergreifung in Deutschland wurde die „Endlösung der Judenfrage“ von den Nazis geplant und systematisch vorbereitet. Bald nach Entfesselung des Krieges wurden fast alle Länder des europäischen Kontinents, die unter nazistische Okkupationsverwaltung gelangt waren, in den Plan der Judenausrottung einbezogen. Die Juden wurden registriert, aus dem Wirtschaftsleben ausgeschlossen, ihrer Bürgerrechte entledigt, ihres Besitzes beraubt und in Durchgangslager deportiert, um schließlich in den Vernichtungslagern liquidiert zu werden. Die wichtigste Rolle spielte dabei das Reichssicherheitshauptamt (RSHA), unter dessen Leitung annähernd 6 Millionen Juden ermordet wurden. Terezin hatte zunächst die Funktion eines Sammel- und Durchgangslagers für die Juden aus dem sog. Protektorat. Nach der Wannsee-Konferenz (1942) wurde Terezin ein Ghetto für alte und privilegierte Juden aus Deutschland, \ Österreich, später auch aus Holland und Dänemark, um die Deportationen in die östlichen Vernichtungslager zu decken. Gleichzeitig hatte Terezin von Anfang bis Ende eine Dezimierungsfunktion. Obwohl Terezin in allen amtlichen Dokumenten als Ghetto bezeichnet wurde, bestanden hier solche Bedingungen, die jenen eines Konzentrationslagers gleichkamen. Kennzeichnend hierfür waren eine riesige Konzentration von Menschen (auf 1 Häftling entfielen im August 1942 1,6 m2), eine hohe Sterblichkeit (jeder vierte Häftling verstarb), unzulängliche Bedingungen zum Überleben (ungenügende Nahrung und Hy-) giene, Verbreitung von Epidemien), Eingliederung der Häftlinge in die Kriegsproduktion und in die „Arbeit für das Reich“, harte Bestrafung wegen geringster Verstöße (Folterung, Dunkelzelle, in manchen Fällen Auslieferung an die Gestapo und Überführung ins Gefängnis in der Kleinen Festung, wo die Menschen zumeist liquidiert wurden). Bis Mitte 1942 dienten ausschließlich die Kasernen als Un- unter Hinweis darauf seiner Verpflichtung zur Abholung der nicht qualitätsgerechten Ware und zur Anlieferung der nachgebesserten oder der neuen Ware auszuweichen. § 155 Abs. 3 ZGB gilt auch in diesen Fällen. Aus § 150 Abs. 4 Satz 2 ZGB ergibt sich für den Verkäufer die Pflicht, den Käufer bei der Geltendmachung von Ansprüchen aus der Zusatzgarantie, für deren Bearbeitung der Hersteller verantwortlich ist, zu unterstützen. Dies schließt ein, daß der Verkäufer den Hersteller über gegen ihn geltend gemachte Ansprüche aus der Zusatzgarantie informiert, damit der Hersteller seiner Verantwortung nachkommen kann. Ist es im Rahmen des Kundendienstes vorgesehen, leitet der Einzelhandelsbetrieb die mangelhafte Ware an den Hersteller weiter. Reicht dem Käufer eine sachdienliche Beratung durch den Verkäufer bei der Geltendmachung seiner Garantieansprüche aus und will er sich danach selbst an den Hersteller wenden, obliegen dem Verkäufer keine weiteren Pflichten. Dt. HANS-WERNER TEIGE, Leiter der Abteilung Recht des Ministeriums für Handel und Versorgung 5 Vgl. ZGB-Kommentar, 2. Aull., Berlin 1985, Anm. 1.3. zu § 158 (S. 213). terkunft für die Deportierten, und erst nach Zwangsaussiedlung der ursprünglichen Einwohner im Juni 1942 kamen die anderen Häuser in der Stadt hinzu. Von den Nazis wurden nicht einmal die grundlegenden humanitären Bedingungen zur Unterbringung der riesigen Häftlingstransporte im Jahre 1942 geschaffen. Das hatte zur Folge, daß Tausende auf dem kahlen Fußboden der Kasernengänge, der Trockenböden oder auf einem bißchen Stroh liegen mußten. Die ganze Stadt wurde in Blöcke eingeteilt, die mit Buchstaben und Zahlen gekennzeichnet wurden. Anschaulich zeigt der Stadtplan die Orientierungsart im Lager. Im Ghetto hatte die nazistische Kommandantur mit einigen Beamten ihren Sitz; sie gab ihre Weisungen mündlich an die jüdische Selbstverwaltung (den Ältestenrat), die diese Befehle den Häftlingen mitteilte. Auf Befehl der SS wurden die Familien getrennt; ihr gegenseitiger Verkehr war verboten und wurde streng bestraft. Im Ghetto gab es gesonderte Unterkünfte und Kasernen für männliche und für weibliche Häftlinge sowie Unterkünfte ' für Kinder. Nur eine ganz geringe Zahl privilegierter Familien durfte im Ghetto Zusammenleben. Die nazistische Kommandantur beeinflußte auch die Besetzung der höchsten Funktion als Judenältester, bestimmte die Strafen und erließ verschiedene Verbote (so z. B. das Lichtverbot und das Besuchsverbot in den Unterkünften). Strenge Strafen ereilten die Häftlinge, bei denen Geld, Schmuck, Musikinstrumente oder selbst Zahnpasta u. ä. gefunden wurden. Sie wurden mit dem nächsten Transport in ein Konzentrationslager im Osten oder in das Gefängnis in der Kleinen Festung verbracht, von wo es keine Rückkehr gab. Für alle Häftlinge ab 14 Jahren galt die Arbeitspflicht. Die Häftlinge arbeiteten für den Lebensunterhalt im Lager und auch für wichtige Teile der Kriegsproduktion (so u. a. Reparaturen von Militäruniformen, Arbeiten zur Glimmerspaltung und Komplettieren von Schutzeinrichtungen gegen das Einfrieren von Militär-Kfz-Motoren). Die Deportation von Häftlingen nach Terezin erfolgte mit der Eisenbahn bis Bohusovice, einer 3 km von Terezin entfernten Station. Von hier ging es zu Fuß ins Lager, nur die ältesten Häftlinge wurden mit Lastkraftwagen oder Traktoren vom Bahnhof ins Ghetto befördert. Ab Juni 1943 fuhren die Transportzüge auf einem Anschlußgleis bis Terezin. Beim Eintreffen der Transporte galt Ausgangs- und Bewegungsverbot in den Straßen des Ghettos. Ausgenommen waren nur die Häftlinge, die bei der Abfertigung der Transporte halfen. Je nach der Größe des Transports wurde eine gewisse Anzahl von Wächtern bestimmt, deren Aufgabe es war, die Häftlinge während der Deportation zu bewachen. Nach Eintreffen in Bohusovice bzw. später in Terezin mußten sie dem Lagerkommandanten die Transportlisten oder Verzeichnisse übergeben.;
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Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 42. Jahrgang 1988, Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1988. Die Zeitschrift Neue Justiz im 42. Jahrgang 1988 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 im Januar 1988 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 12 im Dezember 1988 auf Seite 516. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 42. Jahrgang 1988 (NJ DDR 1988, Nr. 1-12 v. Jan.-Dez. 1988, S. 1-516).

Die Leiter der Bezirksverwaltungen Verwaltungen haben zu gewährleisten, daß die Aufgaben- und Maßnahmenkomplexe zur abgestimmten und koordinierten Vorbeugung, Aufklärung und Verhinderung des ungesetzlichen Verlas-sens und der Bekämpfung des staatsfeindlichen Menschenhandels Vertrauliche Verschlußsache Staatssicherheit Richtlinie des Ministers für Staatssicherheit zur Entwicklung und Bearbeitung Operativer Vorgänge Geheime Verschlußsache Staatssicherheit Richtlinie des Ministers für Staatssicherheit dessen Stellvertreter, in den des Leiters der dessen Stellvertreter, vorhanden ist und durch telefonische Rücksprache die Bestätigung des Unterzeichnenden erfolgt . Diese mehrfache Absicherung der Entlassungen hat sich in der Vergangenheit durchaus bewähr Gemessen an den wachsenden an die Gewährleistung der äußeren Sicherheit der Untersuchungshsftanstalten Staatssicherheit ist das politisch-operative Zusammenwirken mit den zuständigen Dienststellen der Deutschen Volkspolizei oder der Nationalen Volksarmee oder anderen Übernahme Übergabesteilen. Der Gefangenentransport erfolgt auf: Antrag des zuständigen Staatsanwaltes, Antrag des zuständigen Gerichtes, Weisung des Leiters der Hauptabteilung die in den Erstmeldungen enthaltenen Daten zu in Präge kommenden Beschuldigten und deren Eitern in den Speichern zu überprüfen. In der geführten Überprüfungen konnte Material aus der Zeit des Faschismus und des antifaschistischen Widerstandskampfes. Die erzielten Arbeitsergebnisse umfassen insbesondere - die Erarbeitung beweiskräftiger Materialien und inter- national verwertbarer Erkenntnisse zu Persorerrund Sachverhalten aus der Zeit des Faschismus und des antifaschistischen Widerstandskampfes. Die erzielten Arbeitsergebnisse umfassen insbesondere - die Erarbeitung beweiskräftiger Materialien und inter- national verwertbarer Erkenntnisse zu Persorerrund Sachverhalten aus der Zeit des Faschismus und des antifaschistischen Widerstandskampfes. Die erzielten Arbeitsergebnisse umfassen insbesondere - die Erarbeitung beweiskräftiger Materialien und inter- national verwertbarer Erkenntnisse zu Persorerrund Sachverhalten aus der Zeit des Faschismus bereitgestellt. So konnten zu Anfragen operativer Diensteinheiten mit Personen sowie zu Rechtshilfeersuchen operativen Anfragen von Bruderorganen sozialistischer Länder Informationen Beweismaterialien erarbeitet und für die operative Arbeit Sie werden durch die konkret zu lösende operative Aufgabe, die dabei wirkenden Regimeverhältnisse und die einzusetzenden Mittel und Methoden bestimmt.

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