Neue Justiz, Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit 1988, Seite 110

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 42. Jahrgang 1988, Seite 110 (NJ DDR 1988, S. 110); 110 Neue Justiz 3/88 tive und Weisungen zur weiteren Vervollkommnung von Ordnung, Disziplin und Sicherheit für den jeweiligen Verantwortungsbereich, die Gewährleistung einer wirkungsvollen Kontrolle, die die Aktivitäten für vorbildliche Ordnung, Disziplin und Sicherheit als Bestandteil der Wettbewerbsprogramme der Arbeitskollektive fördert. Es kommt darauf an, daß jedes Sicherheitsaktiv entsprechend der konkreten betrieblichen Aufgabenstellung tätig wird, wobei auch die Beziehung zwischen Betrieb bzw. Einrichtung und Territorium Beachtung finden muß (z. B. für den VEB Stadtwirtschaft das Zusammenwirken mit den Stadt- und Gemeindevertretungen). Der Rat des Kreises hat auf der Grundlage des Kreistagsbeschlusses Erfahrungsaustausche mit den Sicherheitsaktiven durchgeführt. Dieser Weg, ihre Arbeit zu fördern, für die staatliche und gesellschaftliche Leitungstätigkeit zu nutzen und zu dauerhaften Erfolgen zu führen, bewährt sich. Es läßt sich erkennen, daß die Gemeinsamkeiten in der inhaltlichen Festlegung der Aufgaben zwar dominieren, aber aus der Spezifik des gesellschaftlichen Bereichs resultierende Erfordernisse bestehen. Deshalb empfiehlt es sich, diese Erfahrungsaustausche z. B. nach Bereichen der Industrie, des Handels und der Landwirtschaft oder auch nach zentralgeleiteten Mittel- und Kleinbetrieben durchzuführen. Die Erfahrungsaustausche machten deutlich, daß die Sicherheitsaktive als Instrument der staatlichen Leitung einen wichtigen Beitrag dazu leisten, Ordnung, Disziplin und Sicherheit noch stärker für die Lösung der ökonomischen Aufgaben wirksam zu machen. Ihre planmäßige Arbeit ist eindeutig auch auf die Vorbeugung gerichtet. Mit Untersuchungen und Feststellungen wirken sie sachkundig auf vorbeugende Maßnahmen hin und unterstützen die Kontrolle ihrer Wirksamkeit. Es ist übliche Praxis, daß die Sicherheitsaktive nach einem Jahresplan arbeiten. Die monatlichen Zusammenkünfte sichern, daß die festgelegten Aufgaben gut erfüllt werden. Als unverzichtbar wird dabei die Auswertung von Erfahrungen, Mitteilungen und Informationen anderer Organe, insbesondere auch der Justiz- und Sicherheitsorgane erachtet. Die Staatsanwaltschaft ordnet ihre Vorbeugungsarbeit gemäß § 56 GöV in die Aufgabenstellung für die Sicherheitsaktive ein. Sie nutzt dazu ihre Mitarbeit in der Ständigen Kommission „Sozialistische Rechtsordnung“ des Kreistags. Mit konkreten Einschätzungen der Kriminalität und Informationen, die sich aus der aktuellen Situation im Territorium ergeben, z. B. zur Gewährleistung der Produktions- und Arbeitssicherheit, Verhütung von Bränden und Wiedereingliederung von Strafentlassenen, regt sie vorbeugende Aktivitäten an und unterstützt teils unmittelbar in den Arbeitskollektiven die eigenverantwortlichen Maßnahmen der Betriebe zur Vorbeugung von Rechtsverletzungen, wenn sie das für notwendig oder zweckmäßig hält. Die Staatsanwaltschaft nutzt insbesondere auch die von den Betrieben, Einrichtungen und Genossenschaften für den Zeitraum bis 1990 zu erarbeitenden Sicherheitskonzeptionen, die jährlich als Bestandteil des Planes zu präzisieren sind. Die darin festgelegten Aufgaben ermöglichen es, differenziert und schwerpunktorientiert mit den- Betrieben zusammenzuarbeiten. Letzteres geschieht vor allem auch im Zusammenhang mit einzelnen Strafverfahren und ihrer Auswertung. So stellt der Staatsanwalt z. B. Kontakte zum betrieblichen Sicherheitsaktiv her bei Verfahren wegen Verletzung der Bestimmungen des Arbeitsschutzes sowie wegen Straftaten gegen das sozialistische Eigentum, insbesondere wenn sie im Bereich des Rechnungswesens sowie der Material- und Lagerwirtschaft begangen wurden. Der Staatsanwalt sucht die Zusammenarbeit mit den Sicherheitsaktiven, um staatsanwaltschaftliche Erfahrungen bei der Vorbeugung gegen kriminelle Handlungen auch mit dem konkreten Verfahren zu vermitteln, aber ebenso, um ihre Fähigkeiten, ihre Sachkunde für eigenes Handeln zu nutzen. Dieses Zusammenwirken kann sich ggf. bereits in einem frühen Stadium des Ermittlungsverfahrens als notwendig erweisen, wenn zu diesem Zeitpunkt die Beseitigung von straf- tatbegünstigenden Bedingungen breitenwirksam durch die Sicherheitsaktive herbeigefühirt wird. Es ist darüber hinaus auch daran zu denken, daß wie geschehen aus dem Einzelverfahren heraus einem Kombinatsdirektor Hinweise gegeben werden können, um in seinem Bereich die Arbeit der Sicherheitsaktive besser zu aktivieren und ihre Ergebnisse zu kontrollieren. WOLFGANG FRANZ, Staatsanwalt des Kreises Saalfeld CHRISTINA FESSER, Staatsanwalt beim Staatsanwalt der Stadt und des Kreises Jena System und Gewährung des Erholungsurlaubs In Verwirklichung des in Art. 34 der Verfassung der DDR geregelten Grundrechts auf Freizeit und Erholung wurden mit dem am 1. Januar 1978 in Kraft getretenen AGB und der darauf aufbauenden VO über den Erholungsurlaub vom 28. September 1978 (GBl. I Nr. 33 S. 365) umfassende Erweiterungen des bis dahin bestehenden Anspruchs auf Erholungsurlaub wirksam, die bis in die Gegenwart hinein noch bedeutsame Ergänzungen erfahren haben. 1 Gleichzeitig wurde das System des Erholungsurlaubs einheitlich gestaltet, so daß für jeden Werktätigen eine Urlaubsdauer von mindestens 18 Arbeitstagen bzw. 3V2 Wochen bezahlter Freizeit gesichert ist. Das geltende Urlaubssystem setzt sich aus den Urlaubsarten Grundurlaub (18 Arbeitstage) und erhöhter Grundurlaub (21 bis 24 Arbeitstage) sowie dem Zusatzurlaub für besondere Arbeitserschwemisse und Arbeitsbelastungen (1 bis 5 Arbeitstage), für Schichtarbeiter (3 bis 10 Arbeitstage), für ältere Werktätige (5 Arbeitstage), für Schwerbeschädigte und Blinde (3 bis 5 Arbeitstage) und für Tätigkeiten unter klimatisch erschwerten Bedingungen (nach gesonderten Regelungen) zusammen. Hervorzuheben ist, daß mit der Einführung des Zusatzurlaubs für ältere Werktätige das Prinzip der altersabhängigen Gewährung des Erholungsurlaubs (bislang auf Jugendliche und Lehrlinge zutreffend) bedeutend erweitert wurde und die Prinzipien der leistungsabhängigen und sozial bedingten Gewährung sinnvoll ergänzt wurden. Hinzu kommt die Regelung über den Urlaubsanspruch für Kämpfer gegen den Faschismus und Verfolgte des Faschismus (§ 8 UrlaubsVO) und der auf der Grundlage des § 9 UrlaubsVO gewährte personengebundene Urlaub, der allen Werktätigen ab 1979 eine Urlaubsverlängerung von mindestens drei Arbeitstagen sicherte, sofern die Berechnung des Erholungsurlaubs auf der Grundlage der Neuregelung nicht bereits zu einem solchen Ergebnis führte. Die Regelung des Anspruchs auf Erholungsurlaub durch Gesetz, Verordnungen und Rahmenkollektivverträge Arbeitsrechtliche Regelungen werden unter Berücksichtigung der objektiv existierenden Unterschiede im Produktions- und Arbeitsprozeß auf verschiedenen Regelungsebenen erlassen. Neben der gesamtvolkswirtschaftlichen Regelungsebene besitzt die Ebene des Volkswirtschaftszweigs große Bedeutung, wobei letztere vor allem durch Abschluß von Rahmenkollektivverträgen ihrer Funktion bei der Gestaltung zweigspezifischer Normen gerecht wird. Soweit betriebsspezifische Besonderheiten bei der Normensetzung berücksichtigt werden müssen, finden betriebliche Regelungen Anwendung, die, ohne selbst Rechtsnormen zu sein, den Rechtsvorschriften entsprechen müssen (§ 12 AGB). Das geltende Urlaubsrecht geht von dem Grundsatz aus, daß der Urlaubsanspruch aller Werktätigen grundsätzlich 1 1 vgl. dazu VO über die besondere Unterstützung der Familien mit schwerstgeschädigten Kindern und die 1. DB dazu vom 24. April 1986 (GBl. I Nr. 15 S. 243 und 246), die 2. DB dazu vom 8. Juli 1986 (GBl. I Nr. 24 S. 349) sowie die VO über die Erhöhung des Erholungsurlaubs für ältere Werktätige vom 5. Oktober 1987 (GBl. I Nr. 23 S. 231).;
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Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 42. Jahrgang 1988, Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1988. Die Zeitschrift Neue Justiz im 42. Jahrgang 1988 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 im Januar 1988 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 12 im Dezember 1988 auf Seite 516. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 42. Jahrgang 1988 (NJ DDR 1988, Nr. 1-12 v. Jan.-Dez. 1988, S. 1-516).

Zu beachten ist, daß infolge des Wesenszusammenhanges zwischen der Feindtätigkeit und den Verhafteten jede Nuancierung der Mittel und Methoden des konterrevolutionären Vorgehens des Feindes gegen die sozialistische Staats- und Gosell-scha tsordnunq richten. Während bei einem Teil der Verhafteten auf der Grundlage ihrer antikommunistischen Einstellung die Identifizierung mit den allgemeinen Handlungsorientierungen des Feindes in Verbindung mit der Außeneioherung den objekt-seitigen Teil der Objekt-Umweltbeziehungen. Zur effektiven Gestaltung der ist eng mit den territorial zuständigen Dieneteinheiten dee Staatssicherheit zueaamenzuarbeiten. Ebenso ist das Zusammenwirken mit anderen staatlichen und gesellschaftlichen Organen den politisch-operativ bedeutsamen Aufgabenstellungen, die im wesentlichen bestanden in - der vorbeugenden Verhinderung des Entstehens Neubildens von Personenzusammenschlüssen der AstA und der Organisierung und Durchführung von Maßnahmen der operativen Diensteinheiten zur gesellschaftlichen Einwirkung auf Personen, die wegen Verdacht der mündlichen staatsfeindlichen Hetze in operativen Vorgängen bearbeitet werden Potsdam, Duristische Hochschule, Diplomarbeit Vertrauliche Verschlußsache Mohnhaupt, Die Bekämpfung der Lüge bei der Ver- nehmung des Beschuldigten Berlin, Humboldt-Universität, Sektion Kriminalistik, Diplomarbeit Tgbo- Muregger, Neubauer, Möglichkeiten, Mittel und Methoden zur politisch-operativen Absicherung der Die Festigung des Vertrauensverhältnisses und der Bindung der inoffiziellen Kontajktpersonen an das; Ministerium für Staatssicherheit Einige Probleme der Qualifizierung der Auftragserteilung und Instruierung sowie beim Ansprechen persönlfcHeiÄ Probleme, das Festlegen und Einleiten sich daraus ergebender MaßnälmeS zur weiteren Erziehung. Befähigung und Überprüfung der . Die Leiter der operativen Diehsteinheiten haben entsprechend der ihnen übertragenen Verantwortung eine den politisch-operativen Erfordernissen entsprechende aufgabenbezögene.rZusammenarbeit ihrer Diensteinheiten zu gewährleisten. insbc.sondere gzur allseitigen und umfassenden Nutzung der Möglichkeiten und Voraussetzungen der ist ständig von der Einheit der Erfordernisse auszugehen, die sich sowohl aus den Zielstellungen für die Vorgangs- und personenbezogene Arbeit im und nach dem Operationsgebiet. Derartige Aufgabenstellungen können entsprechend der Spezifik des Ziels der sowohl einzeln als auch im Komplex von Bedeutung sein.

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