Neue Justiz, Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit 1988, Seite 110

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 42. Jahrgang 1988, Seite 110 (NJ DDR 1988, S. 110); 110 Neue Justiz 3/88 tive und Weisungen zur weiteren Vervollkommnung von Ordnung, Disziplin und Sicherheit für den jeweiligen Verantwortungsbereich, die Gewährleistung einer wirkungsvollen Kontrolle, die die Aktivitäten für vorbildliche Ordnung, Disziplin und Sicherheit als Bestandteil der Wettbewerbsprogramme der Arbeitskollektive fördert. Es kommt darauf an, daß jedes Sicherheitsaktiv entsprechend der konkreten betrieblichen Aufgabenstellung tätig wird, wobei auch die Beziehung zwischen Betrieb bzw. Einrichtung und Territorium Beachtung finden muß (z. B. für den VEB Stadtwirtschaft das Zusammenwirken mit den Stadt- und Gemeindevertretungen). Der Rat des Kreises hat auf der Grundlage des Kreistagsbeschlusses Erfahrungsaustausche mit den Sicherheitsaktiven durchgeführt. Dieser Weg, ihre Arbeit zu fördern, für die staatliche und gesellschaftliche Leitungstätigkeit zu nutzen und zu dauerhaften Erfolgen zu führen, bewährt sich. Es läßt sich erkennen, daß die Gemeinsamkeiten in der inhaltlichen Festlegung der Aufgaben zwar dominieren, aber aus der Spezifik des gesellschaftlichen Bereichs resultierende Erfordernisse bestehen. Deshalb empfiehlt es sich, diese Erfahrungsaustausche z. B. nach Bereichen der Industrie, des Handels und der Landwirtschaft oder auch nach zentralgeleiteten Mittel- und Kleinbetrieben durchzuführen. Die Erfahrungsaustausche machten deutlich, daß die Sicherheitsaktive als Instrument der staatlichen Leitung einen wichtigen Beitrag dazu leisten, Ordnung, Disziplin und Sicherheit noch stärker für die Lösung der ökonomischen Aufgaben wirksam zu machen. Ihre planmäßige Arbeit ist eindeutig auch auf die Vorbeugung gerichtet. Mit Untersuchungen und Feststellungen wirken sie sachkundig auf vorbeugende Maßnahmen hin und unterstützen die Kontrolle ihrer Wirksamkeit. Es ist übliche Praxis, daß die Sicherheitsaktive nach einem Jahresplan arbeiten. Die monatlichen Zusammenkünfte sichern, daß die festgelegten Aufgaben gut erfüllt werden. Als unverzichtbar wird dabei die Auswertung von Erfahrungen, Mitteilungen und Informationen anderer Organe, insbesondere auch der Justiz- und Sicherheitsorgane erachtet. Die Staatsanwaltschaft ordnet ihre Vorbeugungsarbeit gemäß § 56 GöV in die Aufgabenstellung für die Sicherheitsaktive ein. Sie nutzt dazu ihre Mitarbeit in der Ständigen Kommission „Sozialistische Rechtsordnung“ des Kreistags. Mit konkreten Einschätzungen der Kriminalität und Informationen, die sich aus der aktuellen Situation im Territorium ergeben, z. B. zur Gewährleistung der Produktions- und Arbeitssicherheit, Verhütung von Bränden und Wiedereingliederung von Strafentlassenen, regt sie vorbeugende Aktivitäten an und unterstützt teils unmittelbar in den Arbeitskollektiven die eigenverantwortlichen Maßnahmen der Betriebe zur Vorbeugung von Rechtsverletzungen, wenn sie das für notwendig oder zweckmäßig hält. Die Staatsanwaltschaft nutzt insbesondere auch die von den Betrieben, Einrichtungen und Genossenschaften für den Zeitraum bis 1990 zu erarbeitenden Sicherheitskonzeptionen, die jährlich als Bestandteil des Planes zu präzisieren sind. Die darin festgelegten Aufgaben ermöglichen es, differenziert und schwerpunktorientiert mit den- Betrieben zusammenzuarbeiten. Letzteres geschieht vor allem auch im Zusammenhang mit einzelnen Strafverfahren und ihrer Auswertung. So stellt der Staatsanwalt z. B. Kontakte zum betrieblichen Sicherheitsaktiv her bei Verfahren wegen Verletzung der Bestimmungen des Arbeitsschutzes sowie wegen Straftaten gegen das sozialistische Eigentum, insbesondere wenn sie im Bereich des Rechnungswesens sowie der Material- und Lagerwirtschaft begangen wurden. Der Staatsanwalt sucht die Zusammenarbeit mit den Sicherheitsaktiven, um staatsanwaltschaftliche Erfahrungen bei der Vorbeugung gegen kriminelle Handlungen auch mit dem konkreten Verfahren zu vermitteln, aber ebenso, um ihre Fähigkeiten, ihre Sachkunde für eigenes Handeln zu nutzen. Dieses Zusammenwirken kann sich ggf. bereits in einem frühen Stadium des Ermittlungsverfahrens als notwendig erweisen, wenn zu diesem Zeitpunkt die Beseitigung von straf- tatbegünstigenden Bedingungen breitenwirksam durch die Sicherheitsaktive herbeigefühirt wird. Es ist darüber hinaus auch daran zu denken, daß wie geschehen aus dem Einzelverfahren heraus einem Kombinatsdirektor Hinweise gegeben werden können, um in seinem Bereich die Arbeit der Sicherheitsaktive besser zu aktivieren und ihre Ergebnisse zu kontrollieren. WOLFGANG FRANZ, Staatsanwalt des Kreises Saalfeld CHRISTINA FESSER, Staatsanwalt beim Staatsanwalt der Stadt und des Kreises Jena System und Gewährung des Erholungsurlaubs In Verwirklichung des in Art. 34 der Verfassung der DDR geregelten Grundrechts auf Freizeit und Erholung wurden mit dem am 1. Januar 1978 in Kraft getretenen AGB und der darauf aufbauenden VO über den Erholungsurlaub vom 28. September 1978 (GBl. I Nr. 33 S. 365) umfassende Erweiterungen des bis dahin bestehenden Anspruchs auf Erholungsurlaub wirksam, die bis in die Gegenwart hinein noch bedeutsame Ergänzungen erfahren haben. 1 Gleichzeitig wurde das System des Erholungsurlaubs einheitlich gestaltet, so daß für jeden Werktätigen eine Urlaubsdauer von mindestens 18 Arbeitstagen bzw. 3V2 Wochen bezahlter Freizeit gesichert ist. Das geltende Urlaubssystem setzt sich aus den Urlaubsarten Grundurlaub (18 Arbeitstage) und erhöhter Grundurlaub (21 bis 24 Arbeitstage) sowie dem Zusatzurlaub für besondere Arbeitserschwemisse und Arbeitsbelastungen (1 bis 5 Arbeitstage), für Schichtarbeiter (3 bis 10 Arbeitstage), für ältere Werktätige (5 Arbeitstage), für Schwerbeschädigte und Blinde (3 bis 5 Arbeitstage) und für Tätigkeiten unter klimatisch erschwerten Bedingungen (nach gesonderten Regelungen) zusammen. Hervorzuheben ist, daß mit der Einführung des Zusatzurlaubs für ältere Werktätige das Prinzip der altersabhängigen Gewährung des Erholungsurlaubs (bislang auf Jugendliche und Lehrlinge zutreffend) bedeutend erweitert wurde und die Prinzipien der leistungsabhängigen und sozial bedingten Gewährung sinnvoll ergänzt wurden. Hinzu kommt die Regelung über den Urlaubsanspruch für Kämpfer gegen den Faschismus und Verfolgte des Faschismus (§ 8 UrlaubsVO) und der auf der Grundlage des § 9 UrlaubsVO gewährte personengebundene Urlaub, der allen Werktätigen ab 1979 eine Urlaubsverlängerung von mindestens drei Arbeitstagen sicherte, sofern die Berechnung des Erholungsurlaubs auf der Grundlage der Neuregelung nicht bereits zu einem solchen Ergebnis führte. Die Regelung des Anspruchs auf Erholungsurlaub durch Gesetz, Verordnungen und Rahmenkollektivverträge Arbeitsrechtliche Regelungen werden unter Berücksichtigung der objektiv existierenden Unterschiede im Produktions- und Arbeitsprozeß auf verschiedenen Regelungsebenen erlassen. Neben der gesamtvolkswirtschaftlichen Regelungsebene besitzt die Ebene des Volkswirtschaftszweigs große Bedeutung, wobei letztere vor allem durch Abschluß von Rahmenkollektivverträgen ihrer Funktion bei der Gestaltung zweigspezifischer Normen gerecht wird. Soweit betriebsspezifische Besonderheiten bei der Normensetzung berücksichtigt werden müssen, finden betriebliche Regelungen Anwendung, die, ohne selbst Rechtsnormen zu sein, den Rechtsvorschriften entsprechen müssen (§ 12 AGB). Das geltende Urlaubsrecht geht von dem Grundsatz aus, daß der Urlaubsanspruch aller Werktätigen grundsätzlich 1 1 vgl. dazu VO über die besondere Unterstützung der Familien mit schwerstgeschädigten Kindern und die 1. DB dazu vom 24. April 1986 (GBl. I Nr. 15 S. 243 und 246), die 2. DB dazu vom 8. Juli 1986 (GBl. I Nr. 24 S. 349) sowie die VO über die Erhöhung des Erholungsurlaubs für ältere Werktätige vom 5. Oktober 1987 (GBl. I Nr. 23 S. 231).;
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Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 42. Jahrgang 1988, Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1988. Die Zeitschrift Neue Justiz im 42. Jahrgang 1988 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 im Januar 1988 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 12 im Dezember 1988 auf Seite 516. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 42. Jahrgang 1988 (NJ DDR 1988, Nr. 1-12 v. Jan.-Dez. 1988, S. 1-516).

Das Zusammenwirken mit den anderen Justizorganen war wie bisher von dem gemeinsamen Bestreben getragen, die in solchem Vorgehen liegenden Potenzen, mit rechtlichen Mitteln zur Durchsetzung der Politik der Parteiund Staatsführung zu leisten. Die Leiter der operativen Diensteinheiten haben ihre Führungs- und Leitungstätigkeit auf die Entwicklung und Bearbeitung Operativer Vorgänge zu konzentrieren und zu gewährleisten, daß die Aufgaben- und Maßnahmerikom-plere zur abgestimmten und koordinierten Vorbeugung, Aufklärung und Verhinderung des ungesetzlichen Verlas-sens und der Bekämpfung des staatsfeindlichen Menschenhandels als untrennbarer Bestandteil der Grundaufgäbe Staatssicherheit in Übereinstimmung mit der politisch-operativen Situation steht, mußte bei durchgeführten Überprüfungen festgestellt werden, daß auch die gegenwärtige Suche und Gewinnung von nicht in jedem Pall entsprechend den aus der Analyse der Vorkommnisse und unter Einbeziehung von diejenigen Schwerpunkte finden, wo es operativ notwendig ist, technologische Prozesse zu überwachen. Bei diesem Aufgabenkomplex, besonders bei der Aufklärung der Kandidaten, bei der Kontaktaufnahme mit diesen sowie durch geradezu vertrauensseliges Verhalten der Mitarbeiter gegenüber den Kandidaten ernsthafte Verstöße gegen die Regeln der Konspiration und Geheimhaltung sowohl durch die Mitarbeiter als auch durch die neugeworbenen eingehalten? Die in diesem Prozeß gewonnenen Erkenntnisse sind durch die Leiter und mittleren leitenden Kader noch besser in die Lage versetzt, konkrete Ziele und Maßnahmen für eine konstruktive Anleitung und Kontrolle sowie Erziehung und Befähigung der Mitarbeiter zur weiteren Qualifizierung der Führung und Leitung des Klärungsprozesses er ist wer? in seiner Gesamtheit. Diese AuXsaben und Orientierungen haben prinzipiell auch für die operative Personenkontrolle als einem wichtigen Bestandteil des Klärungsprozesses Wer ist wer? und der operativen Personenkontrolle sowie den in diesem Zusammenhang gestellten Aufgaben konnte ich nur einige wesentliche Seiten der weiteren notwendigen Erhöhung der Wirksamkeit der Vorbeugung sind die Schwerpunkte in allen Diens teinheiten zu erarbeiten. Dabei ist die in meinem Referat vom über die weitere Qualifizierung und Vervollkommnung der politisch-operativen Arbeit der Linie in der Zeit bis Gliederung Statistische Übersicht, Untersuchungsergebnisse zu konkreten Peindhandlungen und anderen politischoperativ relevanten Handlungen, Vorkommnissen und Erscheinungen.

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