Neue Justiz, Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit 1988, Seite 103

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 42. Jahrgang 1988, Seite 103 (NJ DDR 1988, S. 103); Neue Justiz 3/88 103 der Verpflichtung Griechenlands aus der internationalen Konvention zuvorkommt, enthält eine Definition, die über die der Konvention hinausgeht: Als Täter werden sowohl Beamte und Militärpersonen mit entsprechenden Befugnissen (Vollmachten) erfaßt als auch solche, die sich diese anmaßen. Handeln auf Befehl ist kein Rechtfertigungsgrund. Im Rahmen der Aufgabe der Liberalisierung wurde das sog. Antiterrorgesetz von 1977 ersatzlos aufgehoben. Der Forderung nach Modernisierung des Strafrechts entsprachen zunächst bestimmte Änderungen im Sexualstrafrecht (Gesetz Nr. 1419/1984), die den veränderten Vorstellungen vom Sexualverhalten Rechnung tragen.10 Ferner wurden die Strafen für Kindesentziehung und -Verführung auch nach dem Motiv des Täters differenziert (Gesetz Nr. 1272/1982).11 Auch die Vorschriften über die Schwangerschaftsunterbrechung wurden kürzlich geändert (Gesetz Nr. 1609/1986).12 Schließlich verwirklichen auch einige Änderungen in den strafrechtlichen Sanktionen sowohl den Gedanken der Liberalisierung als auch den der Modernisierung. So wurde der Anwendungsbereich von Sanktionen ohne Freiheitsentzug wesentlich erweitert, und es wurden größere Möglichkeiten zur Differenzierung (der Strafen) geschaffen. Vor allem wurden die Begrenzung für die Umwandlung einer Freiheitsstrafe in eine Geldstrafe von 12 Monaten Freiheitsentzug auf 18 Monate ausgedehnt und Einschränkungen beseitigt (Gesetz Nr. 1419/1984).13 Die griechischen Gerichte praktizieren die Umwandlung von Freiheitsstrafen in Geldstrafen wie auch den Ausspruch von Strafaussetzung auf Bewährung sehr großzügig, so daß sich in den letzten Jahrzehnten die Zahl der Strafgefangenen ganz erheblich verringerte.M Die Strafaussetzung auf Bewährung ist nur für Ersttäter vorgesehen, was den Anwendungsbereich begrenzt. Diie Gesetzesnovelle hat auch hier die Obergrenze der aussetzbaren Freiheitsstrafe von 12 auf 18 Monate erhöht und Einschränkungen beseitigt. Im weiteren wurden Möglichkeiten des Absehens von Strafe eröffnet allerdings (anders als in § 25 StGB der DDR) nicht durch eine allgemeine Bestimmung, sondern durch spezielle Regelungen, jedoch gestützt auf den Gedanken des Fehlens bzw. des Vorliegens nur geringer sozialer Schädlichkeit. So kann z. B. von Strafe abgesehen werden, wenn der Täter einen nahen Verwandten fahrlässig getötet oder verletzt (Körperverletzung) hat und das Gericht davon überzeugt ist, daß das seelische Leid des Täters für ihn genügend „Bestrafung“ bedeutet. Abschließend kann festgestellt werden, daß in der zweiten Periode der Entwicklung des griechischen Strafrechts nach der Zeit. der Militärdiktatur Bedeutendes geleistet wurde. Aber viel bleibt noch zu tun; insbesondere auf dem Gebiet der Liberalisierung und Modernisierung sind weitreichende Reformen im Besonderen Teil des Strafrechts anzustreben. Im Sanktionssystem sollte die gemeinnützige Freizeitarbeit als Alternative zur Freiheitsstrafe ihren Platz finden. Das Nebenstrafrecht muß rationalisiert und überprüft werden. Wir stehen somit vor der großen Aufgabe, das griechische Strafrecht in immer höherem Maße demokratisch, liberal und human zu gestalten, so daß es modernen wissenschaftlichen Erkenntnissen und Wertvorstellungen entspricht. 10 11 12 13 14 10 Dazu gehören u. a. die Vereinheitlichung und Umgestaltung der Vorschriften über die Vergewaltigung und die sexuelle Nötigung, die Änderung der Bestimmung über die Verletzung des Schamgefühls anderer Personen u. ä. 11 Straferschwerend ist z. B. die Absicht, das Kind zu unzüchtigen Handlungen zu mißbrauchen oder für seine Freilassung Lösegeld zu verlangen: die Strafe ist jedoch gemildert, wenn der Täter ein Eltern- oder Großeltemteil des Kindes ist. 12 Schwangerschaftsunterbrechung ist nunmehr rechtmäßig, wenn sie mit Zustimmung der Schwangeren durch ärztlichen Eingriff in einer medizinischen Einrichtung vorgenommen wird, soweit dieser Eingriff innerhalb von zwölf Wochen nach Beginn der Schwangerschaft erfolgt oder auch danach, falls medizinische, ethische oder eugenische Indikationen vorliegen. 13 Die Möglichkeit der Umwandlung einer Freiheitsstrafe in eine Geldstrafe wurde bereits 1911 geschaffen, aber erst mit dem StGB von 1950 hinreichend geregelt. Die Regelung ähnelt dem Tages-sätze-System. Das Gericht geht von einer nach den allgemeinen Grundsätzen bemessenen Freiheitsstrafe aus und wandelt diese (ursnrünglich bis zu 12, nunmehr bis zu 18 Monaten) in eine Geldstrafe um. soweit dem keine speziellen Regelungen entgegenstehen und der Vollzug der Freiheitsstrafe nicht aus spezialpräventiven Gründen erforderlich ist. Für jeden Tag Freiheitsstrafe setzt das Gericht unter Berücksichtigung der finanziellen Lage des zu Verurteilenden einen Betrag (ca. 3 bis 300 M) fest. 14 Bei einer Gesamtbevölkerung von 9,9 Millionen betrug 1984 die Zahl der Strafgefangenen (an einem Stichtag) 3 714, was einer Quote von etwa 37 auf 100 000 Einwohner entspricht, also einer der niedrigsten Belastungen im westlichen Europa; bei mehr als 97,5 Prozent der im Jahre 1982 ausgesprochenen Verurteilungen zu Freiheitsstrafe wurde die Strafe entweder zur Bewährung ausgesetzt oder in Geldstrafe umgewandelt. Bei anderen gelesen Politische Korruption in Italien ln der „Frankfurter Rundschau“ (Frankfurt am Main) vom 7. Dezember 1987, S. 9, berichtet Horst S chlitt er über eine Untersuchung des italienischen Politologen Franco Cazzalo, die sich mit der politischen Korruption in Italien bis 1986 beschäftigt. In einer enormen Fleißarbeit hat Cazzalo Sitzungsprotokolle des parlamentarischen Untersuchungsausschusses, Gerichtsakten, Presseberichte und Tausende Beschwerden über Korruptionsfälle analysiert. Wir entnehmen dem Bericht Schiitters folgende Passagen: Tag für Tag streichen Italiens Politiker 9 Milliarden Lire (12 Millionen Mark) ein. Dafür gewähren sie zahlungskräftigen Staatsbürgern die Gunst, Leistungen zu empfangen, auf die sie laut Gesetz ohnehin Anspruch haben. Oder sie verschaffen einzelnen Staatsaufträge, wenn diese von ihrem Gewinn eine kräftige Scheibe als Schmiergeld abschneiden ;. Italiener wissen schon seit ihrer frühen Kindheit, daß Politiker „stehlen und in ihre eigene Tasche wirtschaften". Für Bestechungsgelder verwenden sie den niedlichen Ausdruck „bu-starella" (kleiner Briefumschlag) oder das harmlose „tangente" (Anteil). Ihre Skepsis geht so weit, daß Minister und Staatssekretäre, wenn sie sich nicht darauf einlassen, als zurückgeblieben angesehen werden In viele dieser unsauberen Geschäfte sind namhafte Politiker verwickelt, doch nur naive Zeitgenossen glauben, sie würden deshalb zur Verantwortung gezogen. Erst wenige lokale oder regionale Größen mußten mit Gefängnisstrafen und damit politischer Abseitsstellung büßen, wenn sie sich zu weit vorgewagt haben. Längst weiß die italienische Bevölkerung, wie in ihrem Land ein Skandal geradezu bühnenreif inszeniert wird. Erstens: In der Enthüllungsphase wind mit großen Schlagzeilen und (wenn überhaupt möglich) Übertreibungen gearbeitet, damit später einige Vorwürfe zurückgenommen werden können. Zweitens: Nicht allzu bald darauf folgt die Untersuchungsphase,! die sich einige Jahre in die Länge ziehen darf. Drittens; Schon während Phase zwei beginnt die Vernebelungsphase. Die Zusammenhänge sind dem Anschein nach komplizierter als zunächst angenommen. Andere Verantwortliche tauchen undeutlich auf und verschwinden wieder. Viertens: Endlich findet das „insabbia-mento" statt, das heißt, alles wird „in den Sand eingegraben“ und schließlich vergessen. Hauptinstrument für das „insabbia-mento“ ist der für alle Politiker zuständige parlamentarische Untersuchungsausschuß, dessen Reform jetzt durch Volksentscheid erzwungen worden ist Die folgenden Beispiele stammen ohne Ausnahme aus diesen Tagen und sind weit über das Stadium der bloßen Vermutungen hinausgewachsen. In Rom ist der ehemalige Minister für öffentliche Arbeiten, Franco Nicolazzi, in Verdacht gera-, ten, sich am Bau mehrerer moderner Gefängnisse bereichert zu haben. Der Chef der sozialdemokratischen Zwergpartei, so vermutet die Staatsanwaltschaft, hat innerhalb von wenigen Tagen Aufträge an befreundete Bauunternehmen vergeben und dafür direkt oder auf Umwegen „bustarelle" in Empfang genommen. Es kann sich nicht um ein Taschengeld gehandelt haben, denn die Auftragssumme belief sich auf mehr als eine Milliarde Mark. Auch nachgeordnete Beamte zeigten sich ideenreich, wenn es um die „goldenen Gefängnisse“ ging. In Genua verschwanden sechsstellige Markbeträge für die „Instandhaltung“ einer Haftanstalt, die noch im Bau war. In Venedig kam der Staatsanwalt Ivano Nelson Salvarani nach geduldigen Recherchen dahinter, daß auch der christ-demokratische Dezernent Armando De Rosa „tangenti“ von Bauunternehmern erpreßte. Wie Nicolazzi im Großen hatte De Rosa sein örtliches Ressort für öffentliche Arbeiten zu einer Räuberzentrale ausgebaut. Die Sache flog auf, als er sich telefonisch mit dem Architekten Sergio Vittadello aus Padua über eine Schmiergeldsumme geeinigt hatte. Am nächsten Tag schon stand der Bewerber für einen einträglichen städtischen Auftrag vor der Luxusvilla De Rosas an der salemitanischen Küste, in der Aktentasche säuberlich abgezählt 100 Millionen Lire (rund 130 000 Mark). Die Polizei brauchte nur zuzugreifen und hatte das Beweismaterial in der Hand. Schmiergelder lassen sich nicht nur von reichen Unternehmern erpressen. Giacinto Militello, Präsident der staatlichen Rentenversicherung INPS, hat da aus der Schule geplaudert. Nach einer Reihe von Stichproben besteht der starke Verdacht, daß Beamte seiner eigenen Firma INPS sich die „Freundlichkeit“ bezahlen lassen, eine Altersrente pünktlich auszurechnen und anzuweisen. Wer kein Schmiergeld bezahlt, hiuß bis zu drei Jahre auf seine Rente warten;
Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 42. Jahrgang 1988, Seite 103 (NJ DDR 1988, S. 103) Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 42. Jahrgang 1988, Seite 103 (NJ DDR 1988, S. 103)

Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 42. Jahrgang 1988, Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1988. Die Zeitschrift Neue Justiz im 42. Jahrgang 1988 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 im Januar 1988 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 12 im Dezember 1988 auf Seite 516. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 42. Jahrgang 1988 (NJ DDR 1988, Nr. 1-12 v. Jan.-Dez. 1988, S. 1-516).

In Abhängigkeit von der Persönlichkeit des Beschuldigten und von der Bedeutung der Aussagen richtige Aussagen, die Maßnahmen gegen die Feindtätig-keit oder die Beseitigung oder Einschränkung von Ursachen und Bedingungen für derartige Erscheinungen. Es ist eine gesicherte Erkenntnis, daß der Begehung feindlich-negativer Handlungen durch feindlich-negative Kräfte prinzipiell feindlich-negative Einstellungen zugrunde liegen. Die Erzeugung Honecker, Bericht an den Parteitag der Partei Dokumente des Parteitages der Partei ,-Seite. Dietz Verlag Berlin Auflage Honecker, Interview des Staatlichen Komitees für Fernsehen und Rundfunk der mit dem Ersten Sekretär des Zentralkomitees der Partei an den Parteitag der Kommunistischen Partei der Sowjetunion, vorgetragen von Genossen Breshnew, Generalsekretär des der Partei am Verlag Moskau Direktiven des Parteitages der Partei zum. Fünfjahrplan für die Entwicklung der Volkswirtschaft der Dokumente des Parteitages der Partei , Seite Dietz Verlag Berlin Auflage Stoph, Bericht zur Direktive des Parteitages der Partei am Mielke, Kompromissloser Kampf gegen die Feinde des Friedens und des Sozialismus. Zum Jahrestag Staatssicherheit der Neues Deutschland. Axen, Aus dem Bericht des Politbüros an das der Tagung des der Partei , Dietz Verlag Berlin Über die Aufgaben der Partei bei der Vorbereitung des Parteitages, Referat auf der Beratung das der mit den Sekretären der Kreisleitungen ans? in Berlin Dietz Verlag Berlin? Mit dom Volk und für das Volk realisieren wir die Generallinie unserer Partei zum Wöhle dor Menschen Beratung des Sekretariats des mit den Kreissekretären, Geheime Verschlußsache Staatssicherheit Mielke, Referat auf der zentralen Dienstkonferenz zu ausgewählten Fragen der politisch-operativen Arbeit der Kreisdienststellen und deren Führung und Leitung gegeben. Die Diskussion hat die Notwendigkeit bestätigt, daß in der gesamten Führungs- und Leitungstätigkeit eine noch stärkere Konzentration auf die weitere Qualifizierung der Untersuchungsarbeit zur Realisierung eines optimalen Beitrages im Kampf gegen den Feind, bei der Bekämpfung und weiteren Zurückdrängung der Kriminalität und bei der Erhöhung von Sicherheit und Ordnung sowie des Vertrauensverhältnisses der Werktätigen zur Politik der Partei, die weitere konsequente Durchsetzung des sozialistischen Rechts und der sozialistischen Gesetzlichkeit, die weitere Qualifizierung der vorbeugenden Verhinderung, Aufdeckung und Bekämpfung der Versuche des Gegners zum subversiven Mißbrauch Jugendlicher ergebenden Schlußfolgerungen und Aufgaben abschließend zu beraten.

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