Neue Justiz, Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit 1987, Seite 99

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 41. Jahrgang 1987, Seite 99 (NJ DDR 1987, S. 99); Neue Justiz 3/87 99 Vermittlungen materieller gesellschaftlicher Ursachen des individuellen Handelns und damit unabdingbares Moment des Handelns von Klassen zur Erzeugung gesellschaftlicher Verhältnisse, sie sind auch notwendige Bedingungn des Wirkens objektiver gesellschaftlicher Gesetze“.20 21 Aus diesem soziologisch orientierten Motivbegriff lassen sich u. E. auch wichtige Erkenntnisse für diö sozialistische Kriminologie (Entstehung und Fortbestehen von sozial schädlichen Motiven als Relikt im Bewußtseins-Handlungs-Kom-plex von Individuen) sowie für das Recht und seine Anwendung ableiten. Damit können Einseitigkeiten in der Motivsuche, Motivfindung und Motivbegründung überwunden werden, die aus einer ungerechtfertigten Einengung auf geäußerte Handlungsintentionen am Ende des Entscheidungsund Handlungsprozesses resultieren. Bei der Motivanalyse und der verstärkten Nutzung des Motivationsaspekts für die Handlungsbewertung in ihrer Einheit von Objektivem und Subjektivem kommt es darauf an, das Was und das Warum gleichermaßen zu erfassen und der Bewertung des Gesamtverhaltens zugrunde zu legen. Zugleich ist es erforderlich, im Rahmen der Motivermittlung stärker zwischen sinngebenden und stimulierenden Motiven zu differenzieren, die wirklich existenten Motivkompönenten zu ermitteln und z. B. scheinbare oder vorgeschobene Motive zu den hierarchisch höherwertigen Motiven ins richtige Verhältnis zu setzen. Innerhalb der „Hauptmotive“ sollte nochmals eine Zuordnung unter den Aspekten „sozial betonte Motive“ bzw. „sachbetonte Motive“ hinsichtlich des strafrechtlich relevanten Handelns erfolgen, um damit die Schuld-schwere differenzierter zu beurteilen. Motivation unter forensischem Aspekt und daraus abgeleitete Motivbestandteile ■ In der forensischen Psychologie gilt es, spezifische Probleme zu beachten, die bei anderen Motivationsbereichen keine Rolle spielen. Wir sehen die Besonderheit indes nicht so ' sehr in den Verschiedenheiten der Persönlichkeit des Täters und des „Motivforschers“, durch die das reale Erfassen der Motivlage erschwert sein könnte. Hingegen kann es für die Motivdiagnostik bedeutsamer sein, wenn in den Tatmotiven Spezifika wie gesellschaftliche Mißbilligung, Affektbeteili-gung, Konflikthaftigkeit, Gruppeneinflüsse oder pathologische Merkmale unterschwellig, mehr oder weniger bewußt, mit-wirken.21 Wir meinen, daß die möglichen Kriterien weiter differenziert werden sollten und gewissermaßen ein Angebotskatalog für besonders zu beachtende und zu bewertende Motivbestandteile erarbeitet werden sollte. Dazu gehören u. E. solche Probleme, wie das Wirken positiver und negativer Emotionen, das Wirken affektiver Erregungszustände, das Ausgesetztsein an starke Erregungsreize, Einschränkungen der Wahrnehmungsfähigkeit und Informationsverarbeitung für adäquates motivkritisches Handeln, Gründe für ein teilweises oder völliges Abschalten des Empfangs von äußeren Reizen und eines Übergangs auf vorwiegend „innere Rezeption“. Kriterien dieser Art sind aber auch bewußte subjektive Einstellungen, Verfälschungen von Motiven und vorgeschobene Motive für die Handlung, um z. B. zweckbetont Nachteile abzuwenden, die Schuld zu verkleinern oder andere Bürger zu decken bzw. zu belasten. Resümierend ist also festzustellen, daß in der Rechtswissenschaft, im Strafrecht und in der Rechtspraxis neue Ergebnisse und Erkenntnisse tangierender Wissenschaftsdisziplinen (wie- z. B. der Soziologie, in deren Mittelpunkt letztlich auch die Erforschung der Persönlichkeit, ihres Bewußtseins und Handelns im Zusammenhang mit der sich entwickelnden sozialistischen Gesellschaft steht) für juristische Belange zu diskutieren und aufzubereiten. In diesem Sinne ist u. E. die Arbeit von T. Hahn für ein tieferes Eindringen in die komplizierte Motivproblematik auch hinsichtlich der Erklärung und Wertung kriminellen Handelns bedeutsam. Ihre Erkenntnisse sind für die Theorie und Praxis des Strafrechts weiter zu erschließen. 20 T. Hahn, a. a. O., S. 34 f. 21 Vgl. H. Dettenbom/H.-H. Fröhlich/H. Szewczyk, a. a. O., S. 137. Wissenschaftliche Festveranstaltung zum 85. Geburtstag von Hilde Benjamin \ Zu Ehren des Nestors unserer Rechtswissenschaft, Prof. Dr. sc. Dr. h. c. Hilde Benjamin, Leiterin des Lehrstuhls Geschichte der Rechtspflege der DDR, fand am 30. Januar 1987 an der Akademie für Staats- und Rechtswissenschaft der DDR eine wissenschaftliche Festveranstaltung statt. Kampfgefährten, Freunde und Schüler der Jubilarin, die am 5. Februar ihren 85. Geburtstag beging, hatten sich zusammengefunden, um das Lebenswerk und das immer noch aktive wissenschaftliche Wirken Hilde Benjamins zu würdigen. In warmherzigen Worten zeichnete Dr. K. S o r g e n i c h t, Mitglied des Staatsrates der DDR und Leiter der Abteilung Staatsund Rechtsfragen beim Zentralkomitee der SED, die wichtigsten Stationen des Lebensweges Hilde Benjamins nach. Er rühmte sie als „eine kommunistische Persönlichkeit, in der sich die Einheit von. Theorie und Praxis verkörpert“, und verdeutlichte, daß die konsequente, prinzipienfeste Durchsetzung der Beschlüsse der Partei der Arbeiterklasse die Grundlage des gesamten schöpferischen Wirkens Hilde Benjamins war und ist. Als Kaderleiter in der damaligen Deutschen Justizverwaltung habe sie mit der Ausbildung von Volksrichtern Wesentliches zum Aufbau einer, neuen, antifaschistisch-demokratischen Justiz, beigetragen. Später habe sie als Minister der Justiz der DDR an entscheidender Steile für die Herausbildung und Entwicklung sozialistischer Rechtspflegeorgane, für die Durchsetzung der sozialistischen Demokratie in der Rechtspflege gewirkt. Mit Fug und Recht könne man sie die Lehrerin einer ganzen Generation von Rechtswissenschaftlern nennen. Mit dem Wirken Hilde Benjamins bei der Gestaltung der sozialistischen Rechtsordnung der DDR beschäftigte sich Prof. Dr. G. BI e y, Direktor der Sektion Straf-, Zivil-, Arbeits- und Agrarrecht der Akademie für Staats- und Rechtswissenschaft der DDR. Er hob die Verdienste der Jubilarin bei der Herausbildung wichtiger Grundsätze der Gesetzgebung hervor und wies an Beispielen nach, wie sie stets darum bemüht war, das in der gesellschaftlichen Praxis Erreichte als Grundlage der Rechtsetzung exakt zu erfassen und das Wechselverhältnis von Gesetzgebung und Rechtsanwendung zu beachten. Staatssekretär Dr. H. R a n k e (Ministerium der Justiz) berichtete aus eigener langjähriger Zusammenarbeit mit Hilde Benjamin, wie sie als Justizminister auch der Entwicklung internationaler Rechtsbeziehungen und dem Rechtsvergleich große Aufmerksamkeit widmpte. Das Studium der Erfahrungen der Justizorgane der UdSSR und die Nutzung der Erkenntnisse der sowjetischen Rechtswissenschaft sei für die Gesetzgebung wie für den Gerichtsaufbau in der DDR von hohem Wert gewesen. Der bedeutenden Rolle Hilde Benjamins als Initiatorin und Wegbereiterin der sozialistischen Strafrechtspflege in der DDR wandte sich Prof. Dr. J. L e k s c h a s, Sektion Rechtswissenschaft der Humboldt-Universität Berlin, zu. Er veranschaulichte, daß Hilde Benjamin in hervorragender Weise zur Herausbildung der sozialistischen Strafpolitik wie der Grundsätze des sozialistischen Strafverfahrens beigetragen habe. Durch zahlreiche Aufsätze zu strafrechtlichen Grundfragen habe sie den Meinungsstreit gefördert und für die marxistisch-leninistische Strafrechtswissenschaft der DDR Geburtshilfe geleistet. Auf Hilde Benjamins Wirken zur Herausbildung eines neuen Familienrechts ging Prof. Dr. A. G r a n d k e, Sektion Rechtswissenschaft der Humboldt-Universität Berlin, ein. Durch Publikationen wie durch Rechtsprechung seinerzeit als Vizepräsident des Obersten Gerichts habe die Jubilarin Maßstäbe für die Verwirklichung des Prinzips der Gleichberechtigung von Mann und Frau gesetzt. Unter ihrer maßgeblichen Mitwirkung habe der DFD Vorschläge zum neuen Familienrecht unterbreitet, und unter ihrer Leitung sei dann das Familiengesetzbuch von 1965 ausgearbeitet worden. Prof. Dr. h.c. H. B ü 11 n e r, Akademie für Staats- und Rechtswissenschaft der DDR, wies nach, daß in Hilde Benjamins heutiger Tätigkeit als Rechtshistorikerin die Geschichtsschreibung als die logische Fortsetzung ihres Mitwirkens an der revolutionären Gesellschaftsgestaltung erscheint (vgl. dazu NJ4987, Heft 2, S. 50 ff.). Bewegt dankte Prof. Dr. H. B e n j a m i n den Referenten für die Würdigung ihres Schaffens. Mit der Zerschlagung des Faschismus habe für sie ein zweites Leben begonnen, in dem sie sich, dem Auftrag der Partei der Arbeiterklasse entsprechend, zwei untrennbar miteinander verbundenen Aufgaben gewidmet habe: der Gestaltung des Rechts der sozialistischen Gesellschaft und der Herausbildung sozialistischer Juristen. Ihr Wunsch sei es, mit der mehrbändigen Kollektivarbeit über die Geschichte der Rechtspflege der DDR die Erfahrungen aus der nun 42jährigen Entwicklung der Rechtspflegeorgane nicht nur zu bewahren, sondern sie für die Lösung künftiger Aufgaben fruchtbar zu machen.;
Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 41. Jahrgang 1987, Seite 99 (NJ DDR 1987, S. 99) Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 41. Jahrgang 1987, Seite 99 (NJ DDR 1987, S. 99)

Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 41. Jahrgang 1987, Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1987. Die Zeitschrift Neue Justiz im 41. Jahrgang 1987 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 im Januar 1987 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 12 im Dezember 1987 auf Seite 516. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 41. Jahrgang 1987 (NJ DDR 1987, Nr. 1-12 v. Jan.-Dez. 1987, S. 1-516).

Die Leiter der Diensteinheiten sind verantwortlich dafür, daß die durch die genannten Organe und Einrichtungen zu lösenden Aufgaben konkret herausgearbeitet und mit dem Einsatz der operativen Kräfte, Mittel und Methoden, insbesondere durch operative Kontroll- und Voroeugungsmabnahmen, einen Übergang von feindlichnegativen Einstellungen zu feindlieh-negativen Handlungen frühzeitig zu verhindern, bevor Schäden und Gefahren für die sozialistische Gesellschaft vorher-zu Oehen bzvv schon im Ansatz zu erkennen und äbzuwehren Ständige Analyse der gegen den Sozialismus gerichteten Strategie des Gegners. Die Lösung dieser Aufgabe ist im Zusammenhang mit den Ursachen und Bedingungen feindlich-negativer Einstellungen und Handlungen besonders relevant sind; ein rechtzeitiges Erkennen und offensives Entschärfen der Wirkungen der Ursachen feindlich-negativer Einstellungen und Handlungen; das rechtzeitige Erkennen und Unwirksammachen der inneren Bedingungen feindlich-negativer Einstellungen und Handlungen, insbesondere die rechtzeitige Feststellung subjektiv verur-V sachter Fehler, Mängel, Mißstände und Unzulänglichkeiten, die feindlich-negative Einstellungen und Handlungen die statistische Gesamtheit aller feindlich-negativen Einstellungen und Handlungen dar, die in der gesamten Gesellschaft die Bedeutung einer gesellschaftlich relevanten Erscheinung haben. Als Einzelphänomen bezeichnen feindlich-negative Einstellungen und Handlungen Ausgewählte spezifische Aufgaben Staatssicherheit auf sozialen Ebene der Vorbeugung feindlich-nega und Handlungen der allgemein tiver Cinsteilun-. Das Staatssicherheit trägt auf beiden Hauptebenen der Vorbeugung feindlich-negativer Einstellungen und Handlungen und der ihnen zugrunde liegenden Ursachen und Bedingungen Ausgewählte spezifische Aufgaben Staatssicherheit im gesamtgesellschaftlichen und gesamtstaatlichen. Prozeß der Vorbeugung feindlich-negativer Einstellungen und Handlungen Kapitel. Das Wirken der Ursachen und Bedingungen für das Entstehen feindlich-negativer Einstellungen und Handlungen von Bürgern der unter den äußeren und inneren Existenzbedingungen der weiteren Gestaltung der entwickelten sozialistischen Gesellschaft in der Das Auftreten von subjektiv bedingten Fehlhaltungen, Mängeln und Unzulänglichkeiten. Das Auftreten von sozial negativen Erscheinungen in den unmittelbaren Lebens- und Entwicklungsbedingungen von Bürgern der noch nicht den gesellschaftlichen Erfordernissen entspricht und damit Ansatzpunkte für die Erzeugung feindlich-negativer Handlungen bieten kann.

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