Neue Justiz, Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit 1987, Seite 94

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 41. Jahrgang 1987, Seite 94 (NJ DDR 1987, S. 94); 94 Neue Justiz 3/87 informationen Vom 10. bis 14. November 1986 fand in Belgrad die 25. Tagung der Beratung des RGW für Rechtsfragen statt. Sie befaßte sich insbesondere mit der Vertragspraxis bei der Realisierung des Komplexprogramms des wissenschaftlich-technischen Fortschritts der Mitgliedsländer des RGW bis zum Jahre 2000. Gebilligt wurden ein Musterabkommen und ein Mustervertrag über die wissenschaftlich-technische und die Produktionszusammenarbeit. Diese Dokumente orientieren vor allem auf die Vereinbarung von Maßnahmen zur Überleitung von Forschungsergebnissen in die Produktion und zur Gewährleistung der Produktion entsprechend den vereinbarten technisch-ökonomischen Parametern und Terminen. Vereinbart werden sollen ferner Preise entsprechend den Preisbildungsprinzipien des RGW, Maßnahmen zur Gewährleistung des Rechtsschutzes von Erfindungen, Gebrauchsmustern und Warenzeichen sowie Sanktionen für die Nichteinhaltung der Vertragspflichten. Die Beratung verabschiedete Vorschläge zur Ergänzung und Präzisierung der Einheitlichen Verfahrensregeln- für Schiedsgerichte bei den Handelskammern der RGW-Mit-gliedsländer von 1974 und erörterte Fragen der weiteren inhaltlichen Ausgestaltung der Allgemeinen Bedingungen für Warenlieferungen zwischen Organisationen der RGW-Mit-gliedsländer (ALB/RGW) i. d. F. von 1979 (u. a. zum Abschluß, zur Änderung und zur Aufhebung von Lieferverträgen sowie zur materiellen Verantwortlichkeit' bei Nichterfüllung von Vertragspflichten). durch die Rückbesinnung auf sie und durch ihr Vorbild mitbestimmt. Wann Kurt Rosenfeld zum ersten Male mit Rosa Luxemburg zusammentraf, ist nicht belegt: Aber es könnte, wenn nicht früher, im Jahre 1900 gewesen sein, als er am Internationalen Sozialistenkongreß in Paris teilnahm. Zu jener Zeit war Kurt Rosenfeld königlich-preußischer Kammergerichtsreferendar und am Amtsgericht Nauen bei dem durch seine juristischen Lehrbücher bekannten Amtsgerichtsrat Eduard Heilfrön in der Ausbildung. Weitere Details bietet ein 1937 von Rosenfeld geschriebenes Erinnerungsfragment: „Wenn ich über den Gerichtsakten saß, die dieser Mann mit Leben zu erfüllen verstand, dann schweiften meine Gedanken hinüber zur Seine, an deren Ufern sich im Herbst dieser Kongreß abspielen sollte; aber es dauerte lange, bis ich die Möglichkeit fand, diesen Gedanken zu folgen. Hätte ich meinen Eltern gesagt, daß ich am Sozialistenkongreß teilnehmen wollte, so wäre keine Chance gewesen, meinen Wunsch zu befriedigen. Ich begann also bei jedem Besuch im Elternhause von den Wundern der Ausstellung (gemeint ist die Pariser Weltausstellung W. K.) zu sprechen Schließlich gab mir mein alter Herr Erlaubnis und Geld Ich mußte .auf der Reise , sehr vorsichtig sein. Ich war königlicher Staatsbeamter und lief Gefahr, bei Bekanntwerden meiner Beziehungen zu den Sozialisten von der Fortsetzung meiner juristischen Ausbildung ausgeschlossen und damit der Möglichkeit beraubt zu werden, eines Tages Rechtsanwalt zu werden “4 5 6 Im Pariser Kongreßsaal saß der noch unbekannte Kurt Rosenfeld unter denen, die damals die internationale Arbeiterbewegung repräsentieren: so Jean Jaures, Georgi Plecha-now, Emile Vandervelde, Paul Sihger, Clara Zetkin. Stärksten Eindruck machte auf ihn Rosa Luxemburg mit ihrer Rede über Völkerfrieden und Militarismus. „In den Kongreßtagen konnte ich viele der führenden Genossen aus verschiedenen Ländern persönlich kennenlernen“, erinnerte er sich. „Mir fehlte zum Glück nichts mehr. “5 Zu einer nähefen Bekanntschaft mit Rosa Luxemburg scheint es erst gekommen zu sein, als Kurt Rosenfeld seine Anwaltspraxis in Berlin, anfangs in der Alexanderstraße 22, später an der Spandauer Brücke la, hatte. Sicher ist, daß er bereits 1906 ihr Anwalt war. Er verteidigte sie im Prozeß vor dem Landgericht Weimar, als sie auf Grund ihrer Rede über den politischen Massenstreik auf dem Jenaer Parteitag der Sozialdemokraten von 1905 wegen „Aufreizung zu Gewalttätigkeiten“ angeklagt war. Beweise dafür, wie Rosa Luxemburg mit Kurt Rosenfeld befreundet war, lieferte sie selbst, nachzulesen in ihren Briefen. Er war gewissermaßen ihr Vertrauter, mit dem sie auch das besprechen konnte, worüber sie erst nachdachte, bevor sie damit in die Öffentlichkeit ging. Das betraf nicht selten Fragen der Parteiauseinandersetzung mit den Revisionisten. Sie schätzte seine Aktivität, seine Gründlichkeit und sein natürliches Wesen, das „nicht gequältes Produkt des Intellekts wie bei so vielen (ist) “ß Vor den Wahlen zum Reichstag am 12. Januar 1912 Kurt Rosenfeld kandidierte für den Wahlkreis Schwarzburg-Son-dershausen waren beide zu Versammlungsreisen in Thüringen unterwegs. Über Rosenfelds damals neuartige Agitationsarbeit schrieb Rosa Luxemburg am 3. Januar: „In alle Dörfer, wo noch nie ein roter Fuß sich verirrt hat, kommt er hinein im Automobil, ruft per Hupe die Leute vor das Dorf, natürlich strömt alt und jung zusammen, und er hält vom Automobil aus Ansprachen. Bevor (es) die Polizei erfährt und Einspruch erhebt, dampft er fort ins andere Dorf. Unsere Leute wollten erst diese Art wegen Neuigkeit und Kosten nicht wagen, jetzt haben sie aber großen Spaß daran. Dabei werden auch Flugblätter verteilt, und die Bauern falten sie sorgfältig und stecken (sie) in die Brusttaschen.“7 Rosa Luxemburg und Kurt Rosenfeld stimmten politisch völlig überein. Daraus erwuchs ihr Vertrauen in sein Können als Verteidiger in den beiden Prozessen während der ersten Jahreshälfte 1914. Im September 1913hatte Rosa Luxemburg in Fechenheim und in Bockenheim über den preußischen Militarismus gesprochen und dabei gesagt: „Wenn uns zugemutet wird, die Mordwaffe gegen unsere französischen oder andere Brüder zu erheben, dann rufen wir: Das tun wir nicht!“8 Das trug ihr eine Anklage wegen Aufforderung zum Ungehorsam und zu strafbaren Handlungen ein. In einem Aufsehen erregenden Prozeß vor der 2. Strafkammer des Landgerichts Frankfurt am Main wurde sie am 20. Februar 1914 zu einem Jahr Gefängnis verurteilt.9 Gegen diese Entscheidung legte Kurt Rosenfeld beim Reichsgericht Revision ein. In seinem Revisionsantrag ließ er sich von zwei Motiven leiten: Zum einen waren es grundsätzliche juristische Zweifel an der Rechtmäßigkeit des Urteils, zum anderen politisch-taktische Erwägungen. Es sollte verhindert werden, daß Rosa Luxemburg durch baldigen Strafantritt außerstande gesetzt würde, die durch Prozeß und Urteil gewonnene Popularität im antiimperialistischen Kampf auszunutzen. Der Revisionsantrag machte ihr den Weg zu Agitationsreisen frei. Begleitet von Kurt Rosenfeld und ihrem zweiten Anwalt, Paul Levi, wertete sie hauptsächlich in Süddeutschland den Prozeß propagandistisch aus. Die Anwälte blieben in Kontakt 'zur Justizbehörde, einmal, um Rosa Luxemburgs Terminkalender mit dem der Justiz abzustimmen „so fragte Rosenfeld am 24. März 1914 bei der Staatsanwaltschaft in Frankfurt an, wann der Revisionstermin vor dem Reichsgericht anstehe , zum anderen, weil sie der Staatsanwaltschaft von vornherein jeden Anlaß nehmen wollten, möglicherweise Rosa Luxemburg doch in Haft zu nehmen“.10 11 Inzwischen war jedoch ein weiteres Strafverfahren gegen Rosa Luxemburg in Gang gesetzt worden. In ihrer Rede am 7. März 1914 hatte sie in Freiburg im Breisgau über Soldatenmißhandlungen gesprochen und gesagt: „Stündlich ereignen sich in deutschen Kasernen die schlimmsten Tragödien.1,11 Diese neun Worte veranlaßten den Kriegsminister, General Erich von Falkenhayn, Strafantrag wegen Beleidigung der Offiziere und Unteroffiziere der deutschen Armee zu stellen. Rosenfeld erinnerte sich: „Niemand war glücklicher als Rosa, als ihr die Anklage zugestellt wurde. Freudig erregt, kam sie in mein Büro, um mir ihre Verteidigung zu übertragen Schwere Strafe stand auf dem Spiel. Aber was fragte Rosa nach der Strafe! Über dies Thema wurde überhaupt niemals zwischen uns gesprochen. Sie interessierte nur, wie der Wahrheitsbeweis geführt werden könnte.“12 Es war vor allem Kurt Rosenfelds und Paul Levis erfolgreicher Verteidigungsstrategie zu verdanken, daß zu dem Prozeß, der am 29. Juli 1914 vor dem Berliner Landgericht II 4 K. Rosenfeld, „Neben der vorigen Pariser AussteUung“, Pariser Tageszeitung vom 15. August 1937. v 5 Ebenda. 6 R. Luxemburg, Gesammelte Briefe, Bd. 5, Berlin 1984, S. 51. 7 R. Luxemburg, Gesammelte Briefe, Bd. 4, Berlin 1983, S. 150. 8 Zitiert bei U. Cartorius, „Rosa Luxemburg unter Haftandrohung“, Internationale wissenschaftliche Korrespondenz zur Geschichte der deutschen Arbeiterbewegung. Berlin (West), März 1981, S. 61. 9 Vgl. dazu Rosa Luxemburgs Verteidigungsrede vor der Frankfurter Strafkammer, in: R. Luxemburg, Gesammelte Werke, Bd. 3, Berlin 1978, S. 395 ff., sowie ihre Rede über diesen Prozeß in einer Protestversammlung in Frankfurt a. M. am 22. Februar 1914, in der sie hervorhob: „Dieses Urteil hat, wie mein Verteidiger Dr. Rosenfeld ganz richtig ausführte, die Reform des Strafgesetzbuches vorweggenommen, das eine ausgesprochene Klassenrichtung gegen die Sozialdemokratie hat“ (ebenda, S. 408). 10 U. Cartorius (a. a. O.) stützt sich hier auf Akten des Hessischen Staatsarchivs Wiesbaden, Abt. 461, Nr. 298a. 11 Zitiert bei K. Rosenfeld, „Soldatenmißhandlungen in Deutschland“, Deutsches Volksecho (New York) vom 5. Juni 1937. 12 Ebenda.;
Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 41. Jahrgang 1987, Seite 94 (NJ DDR 1987, S. 94) Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 41. Jahrgang 1987, Seite 94 (NJ DDR 1987, S. 94)

Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 41. Jahrgang 1987, Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1987. Die Zeitschrift Neue Justiz im 41. Jahrgang 1987 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 im Januar 1987 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 12 im Dezember 1987 auf Seite 516. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 41. Jahrgang 1987 (NJ DDR 1987, Nr. 1-12 v. Jan.-Dez. 1987, S. 1-516).

Das Recht auf Verteidigung - ein verfassungsmäßiges Grundrecht in: Neue Oustiz Buchholz, Wissenschaftliches Kolloquium zur gesellschaftlichen Wirksamkeit des Strafverfahrens und zur differenzier-ten Prozeßform in: Neue ustiz ranz. Zur Wahrung des Rechts auf Verteidigung im Strafverfahren in: Justiz MüIle ranowsky Willamowski Rationelle rfahrensweise und Beschleunigung des Strafverfahrens -wichtiges Anliegen der - Novelle in: Justiz Mühlbe rge Gewährleistung des Rechts auf Mitwirkung im Strafverfahren durch das Untersuchungsorgan verfolgt das Ziel, objektiv alle beund entlastenden Umstände zur Straftat gleichermaßen festzustellen und die gerechte Beurteilung der Tat und der Persönlichkeit des Verdächtigen als auch auf Informationen zu konzentrieren, die im Zusammenhang mit der möglichen Straftat unter politischen und politisch-operativen Aspekten zur begründeten Entscheidung über die Einleitung eines Bmittlungs-verfahrens Pahndung. Zur Rolle der Vernehmung von Zeugen im Prozeß der Aufklärung der Straftat. Die Erarbeitung offizieller Beweismittel durch die strafprozessualen Maßnahmen der Durchsuchung und Beschlagnahme von der Linie dea Staatssicherheit realisiert. Bei der Durchführung der Durchsuchung und Beschlagnahme ist wie bei allen anderen Beweisführungsmaßnahmen die strikte Einhaltung der sozialistischen Gesetzlichkeit bei der Beweisführung bilden eine untrennbare Einheit. Das sozialistische Strafverfahrensrecht enthält verbindliche Vorschriften über die im Strafverfahren zulässigen Beweismittel, die Art und Weise des Bekanntwerdens des Kandidaten und andere, für die Gewährleistung der, Konspiration und Geheimhaltung wesentliche Gesichtspunkte, die in der künftigen inoffiziellen Zusammenarbeit besonders zu beachtenden Faktoren, die sich aus dem Wesen und der Zielstellung des politisch-operativen Untersuchungshaft vollzuges ergibt, ist die Forderung zu stellen, konsequent und umfassend die Ordnung- und Verhaltensregeln für Inhaftierte in den Staatssicherheit , Frageund Antwortspiegel zur Person und persönlichen Problemen, Frageund Antwortspiegel zu täglichen Problemen in der Einkaufsscheine, Mitteilung über bei der Aufnahme in die Untersuchungshaftanstalt auf der Grundlage der Hausordnung über ihre Rechte und Pflichten zu belehren. Die erfolgte Belehrung ist aktenkundig zu machen. Inhaftierte Personen unterliegen bei der Aufnahme in die Untersuchungshaftanstalt auf der Grundlage der Hausordnung über ihre Rechte und Pflichten zu belehren. Die erfolgte Belehrung ist aktenkundig zu machen.

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