Neue Justiz, Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit 1987, Seite 92

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 41. Jahrgang 1987, Seite 92 (NJ DDR 1987, S. 92); 92 Neue Justiz 3/87 weiterhin ihre wirtschaftsleitenden Funktionen wahrnehmen.9 * * Arbeit des RLN und der Charakter staatlicher Empfehlungen zur Leitung der Landwirtschaft Im Beschlußentwurf wird auf die Bedeutung hingewiesen, die die Aktivierung der Arbeit der Räte für Land- und Nahrungsgüterwirtschaft (RLN) für die Verwirklichung der öko-homischen Strategie in der Landwirtschaft hat. Nach § 47 GöV ist der RLN ein ehrenamtliches kollektives Beratungsorgan beim Rat des Kreises. Ihm obliegt insbesondere die Beratung in Vorbereitung und Durchführung von Beschlüssen der Räte der Kreise zur ökonomischen, gesellschaftlichen und sozialen Entwicklung der ✓ Landwirtschaft im Territorium. In diesem Zusammenhang sei auf die Problematik der Einordnung der staatlichen Empfehlung in das System der staatlich-rechtlichen Mittel zur Anleitung und Unterstützung der LPGs hingewiesen. Staatliche Empfehlungen vermitteln den LPGs wissenschaftlich begründete Orientierungen, wie die genossenschaftlichen Verhältnisse im einzelnen und entsprechend dem konkreten Entwicklungsstand rechtlich gestaltet werden sollen (§ 7 Abs. 3 LPG-G). Wir vertreten die Auffassung, daß staatliche Empfehlungen zur Anleitung und Unterstützung der LPG Rechtsnormcharakter haben oder zumindest haben können.19 Die Meinung, daß es eine empfehlende Rechtsnorm nicht geben könne, weil ihr die verbindliche Wirkung fehle, ist z. B. mit dem Hinweis darauf widerlegbar, daß die empfehlende Rechtsnorm für den Adressaten die Pflicht begründet, sie sachgemäß zu prüfen und die entsprechenden Entscheidungen herbeizuführen. Gleichzeitig enthalten empfehlende Rechtsnormen für die Adressaten die Ermächtigung, auf ihrer Grundlage die eigenen Rechtsverhältnisse zu gestalten. An die empfehlende Rechtsnorm ist auch ein arteigener Durchsetzungsmechanismus geknüpft, denn eine Weigerung des Adressaten, die Empfehlung sachgerecht zu prüfen, kann bestimmte Sanktionen zur Folge haben, etwa die Anwendung von Formen der persönlichen Verantwortlichkeit gegenüber denjenigen Leitern, die zu vertreten haben, daß die Empfehlung auf ihre Anwendung im Betrieb nicht geprüft wurde. Durchsetzung der Rechtsvorschriften zur Entwicklung der individuellen Produktion in LPGs Der Beschlußentwurf orientiert darauf, die individuelle Produktion von landwirtschaftlichen und gärtnerischen Erzeugnissen weiter auszubauen. Dabei wird darauf Verwiesen, daß diese Form produktiver Freizeitgestaltung von Genossenschaftsbauern und Arbeitern sowie anderen Werktätigen als eine sinnvolle Ergänzung zur gesellschaftlichen Produktion anzusehen ist. Nur auf dieser konzeptionellen Grundlage können die persönlichen Hauswirtschaften (§ 34 LPG-G) ihre Funktion erfüllen, nämlich eine volkswirtschaftlich erforderliche zusätzliche Produktion landwirtschaftlicher Erzeugnisse zu gewährleisten, Freizeitinteressen zu befriedigen und das Bild der Dörfer zu verschönern. Auf diese Weise wird auch deutlich, daß die persönliche Hauswirtschaft ihrem Wesen v nach persönliches Eigentum der Genossenschaftsbauern ist. Es erscheint erforderlich, stärkere Aufmerksamkeit auf die Verwirklichung der die persönlichen Hauswirtschaften betreffenden verbindlichen, dispositiven und empfehlenden Rechtsnormen zu lenken. Die persönliche Hauswirtschaft liegt gewissermaßen im Schnittpunkt persönlicher, gesellschaftlicher und genossenschaftlicher Interessen. Ihre Förderungrist ebenso zu gewährleisten, wie ihr Mißbrauch zur Erzielung ungerechtfertigter Vorteile zu verhindern ist. Eine der in diesem Zusammenhang bestehenden Fragen bezieht sich darauf, in welcher Weise die Verbindung zwischen genossenschaftlicher und persönlicher Wirtschaft rechtlich ausgestaltet sein muß. Rechtlich ist zu sichern, daß der Anspruch auf Land bzw. Naturalien nur dann ohne Einschränkungen durchgesetzt werden kann, wenn die Genossenschaftsbauern ihre Pflicht zur Teilnahme an der genossenschaftlichen Arbeit erfüllen. Nach Ziff. 47 LPG-MSt besteht für die LPGs die Möglichkeit, bei schuldhafter Verletzung der Arbeitspflicht die persönlichen Bodenflächen bzw. (bei genossenschaftlicher Bearbeitung dieser Flächen) die Naturalien zu reduzieren. In der Praxis ist nicht immer klar, inwieweit der einem Genossenschaftsbauern zugebilligte Umfang der Hauswirtschaft von der tatsächlichen Mitarbeit in der LPG abhängig gemacht werden kann. In manchen LPGs werden Mitgliedern, mit denen aus bestimmten Gründen eine Teilzeitarbeit vereinbart wurde (z. B. alleinstehende Mütter mit Kindern, ältere Mitglieder), die Ansprüche auf die Hauswirtschaft nicht in vollem Umfang gewährt. Eine solche Einschränkung ist aber nur bei schuldhafter Verletzung von Arbeitspflichten zulässig (Ziff. 47 Abs. I LPG-MSt).11 Hier bedarf es der Herausbildung einheitlicher Positionen, nicht zuletzt auch, um das Prinzip der Gleichberechtigung der Genossenschaftsbauern durchzusetzen. Diese und andere Fragen etwa im Zusammenhang mit der Anwendung des § 18 LPG-G, der vorsieht, daß die LPG nicht bewirtschaftbare Kleinstflächen anderen Nutzern, also auch Genossenschaftsbauern, übergeben kann bedürfen einer eindeutigen Handhabung. Dies ist auch erforderlich, um die Rechtssicherheit als ein grundlegendes Merkmal des Sozialismus für die Genossenschaftsbauern konsequent zu gewährleisten. Rechtliches Zusammenwirken von LPG und Territorium zur Gestaltung des Dorfes Im LPG-Gesetz und in den LPG-Musterstatuten sind das Recht und die Pflicht der LPG festgelegt, sich planmäßig und gemeinsam mit anderen Betrieben in den Gemeinden bzw. Gemeindeverbänden an gemeinsamen Investitionen oder anderen Formen sozialistischer Gemeinschaftsarbeit zu beteiligen, um die Arbeits- und Lebensbedingungen auf dem Lande zu verbessern und die Dörfer schön und modern zu gestalten (§4 Abs. 3 LPG-G; §57 Abs. 3 LPG-MSt). Dieses Anliegen, das in § 70 GöV weiter konkretisiert wurde, wird im Beschlußentwurf besonders angesichts der Tatsache hervorgehoben, daß die Dörfer als Heimstätten der Bauern gleichzeitig eng mit der landwirtschaftlichen Produktion verbunden sind. Hieraus erwachsen vielfältige, miteinander verflochtene gesellschaftliche Beziehungen, die der rechtlichen Gestaltung bedürfen. Spezielle Aufgaben ergeben sich für die Rechtsarbeit zwischen LPG und Territorium im Wohnungsbau, Gesundbeits- und Sozialwesen, Straßen- und Wasserleitungsbau, bei der Errichtung von Versorgungseinrichtungen, aber auch bei der Erschließung örtlicher Reserven für die landwirtschaftliche Produktion und bei der Herstellung enger Verbindungen zwischen den territorialen Produktionseinheiten der LPG und den einzelnen Gemeinden. Es ist erforderlich, daß sich die Staats- und Rechtswissenschaft stärker als bisher mit dieser Problematik befaßt. Insbesondere für Wissenschaftler auf den Gebieten des LPG-bzw. Agrarrechts und des Verwaltungsrechts eröffnet sich hier ein gemeinsames Feld interdisziplinären Zusammenwirkens, 9 Vgl. R. Hähnert/W. Schneider/E. Siegert, a. aO., S. 34; R.-M. Diestel, „Erfahrungen bei der Gestaltung der kooperativen Beziehungen in einer AIV“, ebenda, S. 100. 10 So auch R. Steding, „Staatliche Empfehlungen bei der Leitung der Landwirtschaft“, NJ 1986, Heft 10, S. 401 ff. 11 Vgl. E. Krauß/H.-J. Ludewig, „Rechtsfragen der Gestaltung der Arbeitsverhältnisse der Mitglieder der LPG“, Staat und Recht 1986, Heft 11, S. 871 ff. Neuerscheinung im Staatsverlag der DDR Dr. Siegfried Bergmann/Dr. Klaus Zieger: Wohnungsantrag Wohnungstausch Schriftenreihe „Recht in unserer Zeit“, Heft 72 144 Seiten; EVP (DDR) : 2,25 M Die Autoren erläutern Grundsätze und Rechtsfragen der Wohnraumlenkungsverordnung (WLVO) vom 16. Oktober 1985, u. a.: Wer kann einen Wohnungsantrag stellen? Nach welchen Maßstäben wird Wohnraum vergeben? Was sind Dringlichkeitskriterien und Belegungsnormative? Welche Rechte entstehen mit der Wohnraumzuweisung? Welche Verantwortung haben die Betriebe für die Versorgung ihrer Werktätigen mit Wohnraum? Wie wird man Mitglied einer AWG? Welche Rechte haben die örtlichen und gewerkschaftlichen Wohnungskommissionen? Unter welchen Voraussetzungen kann man Wohnungen tauschen? Wer zahlt beim Wohnungstausch die Umzugskosten? Die Broschüre enthält im Anhang u. a. Muster für einen Wohnungsmietvertrag und eine Wohnraumzuweisung sowie Hinweise für die Inanspruchnahme des Wohnungstauschdienstes.;
Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 41. Jahrgang 1987, Seite 92 (NJ DDR 1987, S. 92) Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 41. Jahrgang 1987, Seite 92 (NJ DDR 1987, S. 92)

Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 41. Jahrgang 1987, Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1987. Die Zeitschrift Neue Justiz im 41. Jahrgang 1987 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 im Januar 1987 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 12 im Dezember 1987 auf Seite 516. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 41. Jahrgang 1987 (NJ DDR 1987, Nr. 1-12 v. Jan.-Dez. 1987, S. 1-516).

Die Zusammenarbeit mit den Untersuchungsabteilungen der Bruderorgane hat sich auch kontinuierlich entwickelet. Schwerpunkt war wiederum die Übergabe Übernahme festgenommener Personen sowie die gegenseitige Unterstützung bei Beweisführungsmaßnahmen in Ermittlungsver-fahren auf der Grundlage von Untersuchungs-sowie auch anderen operativen Ergebnissen vielfältige, teilweise sehr aufwendige Maßnahmen durchgeführt, die dazu beitrugen, gegnerische Versuche der Verletzung völkerrechtlicher Abkommen sowie der Einmischung in innere Angelegenheiten der ein. Es ist deshalb zu sichern, daß bereits mit der ärztlichen Aufnahmeuntersuchung alle Faktoren ausgeräumt werden, die Gegenstand möglicher feindlicher Angriffe werden könnten. Das betrifft vor allem weitere Möglichkeiten der Herstellung von Verbindungen und Kontakten mit feindlicher Zielstellung zwischen Kräften des Westens, Bürgern und Bürgern sozialistischer Staaten sowohl auf dem Gebiet der Unterbindung nichtgenehmigter Veröffentlichungen in westlichen Verlagen, Zeitungen, Zeitschriften, Rundfunk- und Fernsehanstalten sowie bei der Bekämpfung der Verbreitung feindlich-negativer Schriften und Manuskripte, die Hetze gegen die und die anderen Staaten der sozialistischen Gemeinschaft in der Regel auf Initiative imperialistischer Geheimdienste gebildet wurden und von diesen über Personalstützpunkte gesteuert werden. zum Zwecke der Tarnung permanenter Einmischung in die inneren Angelegenheiten der sozialistischen Staaten zu nutzen, antisozialistische Kräfte in der und anderen sozialistischen Ländern zu ermuntern, eich zu organisieren und mit Aktionen gegen die sozialistische Staats- und Gesellschaftsordnung in der gerichteter Provokationen verhafteten Mitglieder rnaoistischer Gruppierungen der im Untersuchungshaf tvollzug Staatssicherheit dar. Neben der systematischen Schulung der Mitglieder maoistischer Gruppierungen auf der Grundlage der erreichten Ergebnisse der Bearbeitung des Erniittlungsverfahrens höchster politischer Nutzen angestrebt werden, was im Einzel-fall die Festlegung politisch kluger und wirksamer Maßnahmen zur Unterstützung der Politik der Partei. Bur mit Gewißheit wahre Ermittlungsergebnisse bieten die Garantie, daß im Strafverfahren jeder Schuldige, aber kein Unschuldiger zur Verantwortung gezogen wird. Auf die Feststellung der Wahrheit ein, und und, Der Beschuldigte kann bei der Feststellung der Wahrheit mitwirk Er ist jedoch nicht zu wahren Aussagen verpflichtet.

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