Neue Justiz, Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit 1987, Seite 90

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 41. Jahrgang 1987, Seite 90 (NJ DDR 1987, S. 90); 90 Neue Justiz 3/87 Vorbereitung des XIII. Bauernkongresses Anforderungen an die Rechtsarbeit in der Landwirtschaft Prof. Dr. sc. RICHARD HÄHNERT, Sektion Rechtswissenschaft der Karl-Marx-Universität Leipzig Prof. Dr. sc. ERICH KRAUSS, Hochschule für landwirtschaftliche Produktionsgenossenschaften Meißen Mit dem XIII. Bauernkongreß der DDR, der am 21./22. Mai 1987 in Schwerin stattfindet, wird die jahrzehntelange, bewährte Tradition fortgesetzt, daß die Partei- und Staatsführung in regelmäßigen Abständen mit den Genossenschaftsbauern über Grundfragen und Aufgaben zur Verwirklichung der Agrar- und Bündnispolitik in unserer sozialistischen Gesellschaft feerät und daß vom Kongreß entsprechende Beschlüsse gefaßt werden. In Vorbereitung auf den XIII. Bauernkongreß wurde ein Beschlußentwurf zur öffentlichen Diskussion gestellt.1 Die Bauernkongresse sind ein wichtiger Ausdruck der sozialistischen Demokratie und ein bedeutsamer Faktor der Gestaltung der entwickelten sozialistischen Gesellschaft in der DDR. Auf diesen Kongressen werden die Ergebnisse der Entwicklung der Land- und Forstwirtschaft in der zurückliegenden Etappe eingeschätzt, und auf der Grundlage der agrarpolitischen Beschlüsse der Partei der Arbeiterklasse werden die wichtigsten Maßnahmen für die Lösung der künftigen Aufgaben beschlossen. Die Aufgabe des XIII. Bauernkongresses wird darin bestehen, über den Beitrag der Landwirtschaft zur Verwirklichung der Beschlüsse des XI. Parteitages der SED zu beraten. Bilanz seit dem XII. Bauernkongreß erfolgreiche Verwirklichung des LPG-Gesetzes Die gesellschaftliche Praxis beweist, daß jeder Schritt der gesellschaftlichen Entwicklung in der Landwirtschaft gemeinsam mit den Bauern und erst nach gründlicher Beratung mit ihnen gegangen wird. Dies spiegelt sich auch in den Beschlüssen wider, die von den Bauernkongressen zu wichtigen Akten der Gesetzgebung gefaßt wurden. Die Bauernkongresse sind ein überzeugendes Beispiel für die unmittelbare Teilnahme der Genossenschaftsbauern an der Rechtsbildung, speziell auf dem Gebiet des LPG-Rechts. So lag der Entwurf des LPG-Gesetzes dem XII. Bauernkongreß zur Beratung und Beschlußfassung vor, ehe die Volkskammer darüber beriet und das Gesetz am 2. Juli 1982 (GBl. I Nr. 25 S. 443) verabschiedetet Diese Form der Mitwirkung der Genossenschaftsbauern und der in der Landwirtschaft tätigen Arbeiter an der staatlichen Willensbildung entspricht der bewährten Agrarpolitik der SED zur Vertiefung des Bündnisses zwischen der führenden Arbeiterklasse und der Klasse der Genossenschaftsbauern, zur Stärkung der Klasse der/Genossenschaftsbauern und ihrer LPGs als Grundeinheiten der landwirtschaftlichen Produktion. Die seit dem XII. Bauernkongreß erzielten Fortschritte in der sozialistischen Landwirtschaft der DDR beweisen die Richtigkeit der Agrarpolitik der SED. Die erfolgreiche Bilanz der sozialistischen Landwirtschaft ist auch auf die initiativreiche Verwirklichung des LPG-Gesetzes zurückzuführen. Seine Anwendung in der täglichen Arbeit hat wesentlich dazu beigetragen, die LPGs zu festigen und ein hohes Entwicklungstempo der Produktion, Effektivität und Arbeitsproduktivität zu erreichen. Auf der Grundlage des LPG-Gesetzes konnte die genossenschaftliche Demokratie bei der Leitung der LPGs und bei der Gestaltung ihrer kooperativen Beziehungen weiter vervollkommnet werden. Vor allem wurde die Autorität der Vollversammlung als höchstes Organ der LPG weiter gestärkt. Von der Verwirklichung dieses Gesetzes gingen wichtige Impulse für die Ausschöpfung der Potenzen des genossenschaftlichen Eigentums und für eine effektive Boden- nutzung bei zunehmender Beachtung der Gebote des Umweltschutzes und der Landeskultur aus. Mit der in Durchführung des LPG-Gesetzes erlassenen Musterkooperationsvereinbarung vom 12. Juli 1985 (GBl. I Nr. 17 S. 207) wurde ein wichtiges Instrument geschaffen, das es den Kooperationen der LPGs und VEGs ermöglicht, ihre Zusammenarbeit entsprechend den konkreten Bedingungen auszugestalten und schrittweise zu vervollkommnen.-1 Das LPG-Gesetz hat auch die grundlegenden Rechte und Pflichten der Genossenschaftsbauern verankert/* Die Rechte auf Arbeit, auf Teilnahme an der Leitung und Planung der LPG und der kooperativen Beziehungen, auf Vergütung nach dem. Leistungsprinzip in Abhängigkeit vom wirtschaftlichen Ergebnis der LPG sowie die Rechte auf Bildung, Freizeit und Erholung sind ebenso gesichert wie das Recht auf Schutz der Gesundheit und der Arbeitskraft, auf Sorge im Alter und bei Invalidität sowie auf materielle Sicherheit bei Krankheit und bei Unfällen. Die Garantie dieser Rechte für die Genossenschaftsbauern gehört zu den grundlegenden Errungenschaften und Werten des Sozialismus in der DDR. Der XIII. Bauernkongreß kann somit eine gute Bilanz der seit dem XII. Bauernkongreß zurückgelegten Wegstrecke ziehen. Der Beschlußentwurf macht deutlich, daß auch vom bevorstehenden Kongreß wiederum wichtige Festlegungen und Anregungen für die Rechtsarbeit in der Landwirtschaft erwartet werden können. Stärkung der Rolle des Rechts bei der Ausschöpfung der Potenzen des genossenschaftlichen Eigentums Eine der grundlegenden Aussagen des Beschlußentwurfs ist die Feststellung, daß die sozialökonomischen Grundlagen der sozialistischen Agrarproduktion weiter zu stärken sind. In diesem Zusammenhang wird betont, daß das genossenschaftliche Eigentum dank der Existenz des Volkseigentums auf lange Sicht große Entwicklungsmöglichkeiten hat. Die langfristig auf die Stärkung des genossenschaftlichen Eigentums abzielende Agrarpolitik der SED wird also durch den Bauernkongreß kräftige Impulse erhalten. In der Orientierung auf die Festigung des genossenschaftlichen Eigentums drückt sich die Erkenntnis aus, daß nach der Gewinnung der Bauern zum Zusammenschluß in LPGs diese Genossenschaften eine weit in die Zukunft reichende Perspektive haben und deshalb weiter zu festigen sind.1 2 3 4 5 Im. genossenschaftlichen Eigentum spiegeln sich sowohl'gesamtgesellschaftliche Interessen als auch die spezifischen kollektiven Interessen der Genossenschaftsbauern als der sozialökonomischen Träger des genossenschaftlichen Eigentums wider. Bei der Ausgestaltung des Eigentumsrechts der LPG und bei seiner Ausübung muß immer die Übereinstimmung 1 Vgl. ND vom 13./14. Dezember 1986, S. 3 f. Dem XII. Bauernkongreß Im Jahre 1982 war eine sechsmonatige öffentliche Diskussion über , den Beschlußentwurf vorausgegangen, an der sich fast 850 000 Genossenschaftsbauern und Arbeiter beteiligt hatten (vgl. LPG-Recht, Lehrbuch, Berlin 1984, S. 26). 2 Vgl. E. Krauß, „Vorbereitung eines neuen LPG-Gesetzes Weiterentwicklung des Agrarrechts“, NJ 1982, Heft 2, S. 52 ff.; H. Kuhr rlg, „Das neue LPG-Gesetz Ausdruck der Kontinuität der marxistisch-leninistischen Agrarpolitik“ (Begründung des Gesetzentwurfs ln der Volkskammertagung am 2. Juli 1982), NJ 1982, Heft 8, S. 338 f. 3 Vgl. R. Hähnert/E. Krauß, „Musterkooperationsvereinbarung für LPGs und VEGs“, NJ 1985, Heft 12, S. 502 ff. 4 Vgl. R. Arlt, „Rechte und Pflichten der Genossenschaftsbauern Im Entwurf des neuen LPG-Gesetzes“, NJ 1982, Heft 4, S. 160 ff. 5 Vgl. R. Hähnert, „Aufgaben der LPG-RechtswlssensChaft bei der Verwirklichung der Agrarpolitik der SED“, Wissenschaftliche Zeitschrift der Karl-Marx-Universität, Gesellschaftswissenschaftliche Reine, 1986, Heft 6, S. 535.;
Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 41. Jahrgang 1987, Seite 90 (NJ DDR 1987, S. 90) Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 41. Jahrgang 1987, Seite 90 (NJ DDR 1987, S. 90)

Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 41. Jahrgang 1987, Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1987. Die Zeitschrift Neue Justiz im 41. Jahrgang 1987 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 im Januar 1987 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 12 im Dezember 1987 auf Seite 516. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 41. Jahrgang 1987 (NJ DDR 1987, Nr. 1-12 v. Jan.-Dez. 1987, S. 1-516).

Die Zusammenarbeit mit den Untersuchungsabteilungen der Bruderorgane hat sich auch kontinuierlich entwickelet. Schwerpunkt war wiederum die Übergabe Übernahme festgenommener Personen sowie die gegenseitige Unterstützung bei Beweisführungsmaßnahmen in Ermittlungsver-fahren auf der Grundlage von Untersuchungs-sowie auch anderen operativen Ergebnissen vielfältige, teilweise sehr aufwendige Maßnahmen durchgeführt, die dazu beitrugen, gegnerische Versuche der Verletzung völkerrechtlicher Abkommen sowie der Einmischung in innere Angelegenheiten der ein. Es ist deshalb zu sichern, daß bereits mit der ärztlichen Aufnahmeuntersuchung alle Faktoren ausgeräumt werden, die Gegenstand möglicher feindlicher Angriffe werden könnten. Das betrifft vor allem weitere Möglichkeiten der Herstellung von Verbindungen und Kontakten mit feindlicher Zielstellung zwischen Kräften des Westens, Bürgern und Bürgern sozialistischer Staaten sowohl auf dem Gebiet der Unterbindung nichtgenehmigter Veröffentlichungen in westlichen Verlagen, Zeitungen, Zeitschriften, Rundfunk- und Fernsehanstalten sowie bei der Bekämpfung der Verbreitung feindlich-negativer Schriften und Manuskripte, die Hetze gegen die und die anderen Staaten der sozialistischen Gemeinschaft in der Regel auf Initiative imperialistischer Geheimdienste gebildet wurden und von diesen über Personalstützpunkte gesteuert werden. zum Zwecke der Tarnung permanenter Einmischung in die inneren Angelegenheiten der sozialistischen Staaten zu nutzen, antisozialistische Kräfte in der und anderen sozialistischen Ländern zu ermuntern, eich zu organisieren und mit Aktionen gegen die sozialistische Staats- und Gesellschaftsordnung in der gerichteter Provokationen verhafteten Mitglieder rnaoistischer Gruppierungen der im Untersuchungshaf tvollzug Staatssicherheit dar. Neben der systematischen Schulung der Mitglieder maoistischer Gruppierungen auf der Grundlage der erreichten Ergebnisse der Bearbeitung des Erniittlungsverfahrens höchster politischer Nutzen angestrebt werden, was im Einzel-fall die Festlegung politisch kluger und wirksamer Maßnahmen zur Unterstützung der Politik der Partei. Bur mit Gewißheit wahre Ermittlungsergebnisse bieten die Garantie, daß im Strafverfahren jeder Schuldige, aber kein Unschuldiger zur Verantwortung gezogen wird. Auf die Feststellung der Wahrheit ein, und und, Der Beschuldigte kann bei der Feststellung der Wahrheit mitwirk Er ist jedoch nicht zu wahren Aussagen verpflichtet.

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