Neue Justiz, Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit 1987, Seite 9

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 41. Jahrgang 1987, Seite 9 (NJ DDR 1987, S. 9); Neue Justiz 1/87 9 wohl erfüllt, denn sie wurde vor allem in den ersten Jahren von den angesprochenen Justizpraktikern viel genutzt. Ausführlichere Beiträge zu zoneneinheitlichen Verordnungen findet man in der „Neuen Justiz“ erst dort, wo es nicht mehr nur darum ging, Klarheit für bestimmte Fragen der täglichen Praxis zu schaffen, sondern in zunehmendem Maße darum, sich Problemen zu nähern oder sie gar schon anzupacken , die für die künftige, die „neue“ Gesetzgebung von Bedeutung sein würden. Als Beispiel sei der Artikel von Hans Nathan „Zur Verordnung über die Zuständigkeit der Rechtspflege“ (NJ 1947 S. 121 ff.) genannt, deren Aufgabenbereich damals wesentlich erweitert wurde, nicht zuletzt, um den Umfang der Arbeit der Richter an denen Mangel bestand zu vermindern. Hier klingen bereits grundsätzliche gesetzgeberische Gedanken an; doch noch überwiegt die Anleitung für die Praxis. Anders war das schon bei dem Beitrag Nathans über die Verordnung vom 21. Dezember 1948 zur Übertragung der Ehesachen an die Amtsgerichte, die der Verfasser selbst die „bisher bedeutsamste Rechtssetzung unserer Zone auf dem Gebiet des Verfahrensrechts“ nannte (NJ 1949 S. 25 ff.). Zu erwähnen sind in diesem Zusammenhang auch meine beiden Artikel über neue Regelungen auf dem zu jener Zeit besonders wichtigen Gebiet des Wirtschaftsstrafrechts; über die Wirtschaftsstrafverordnung (NJ 1948 S. 182 ff.) und über die Spekulationsverordnung (NJ 1949 S. 187 ff.). Diese und ähnliche Beiträge waren aber wie gesagt in erster Linie als Hilfe für die Praxis gedacht, wobei die Autoren sich bemühten, ihre Hinweise für die Praxis den Forderungen der Juristenkonferenzen des Jahres 1948 entsprechend auf die politischen und rechtstheoretischen Erkenntnisse jener Zeit zu gründen und zurückzuführen. Die Autoren dieser Artikel waren meist keine Rechtswissenschaftler, sondern Juristen, die in der DJV an der Leitung der neuen Justiz beteiligt waren oder sie als Richter oder Staatsanwälte praktizierten. Doch für die „Neue Justiz“ waren es die Autoren, die sie damals brauchte, mit deren Hilfe sie diejenigen unterstützen konnte, die entweder von dem, was sie vorher in der anderen, der alten Justiz gelernt und kennengelernt hatten, wegkommen und den Weg zur neuen Justiz gehen wollten, oder aber aus ganz anderen Tätigkeitsbereichen kamen und in ihrem neuen Arbeitsbereich das Neue mit gestalten wollten. Sieht man mit dem Abstand von 40 Jahren die ersten Jahrgänge der „Neuen Justiz“ wieder durch, so findet man manches, was einen heute seltsam anmutet oder auch an politisches Denken erinnert, das kaum noch nachvollziehbar ist. Man liest Gesetzgebungsübersichten und auch Beiträge, ja sogar Urteile, in denen ganz selbstverständlich mit behandelt wird, wie diese oder jene Frage in den westlichen Besatzungszonen entschieden worden ist. Aber man liest vor allem vieles darüber, was damals, in den ersten Jahren des Werdens und Wachsens unserer antifaschistisch-demokratischen Ordnung geleistet worden ist. Mir selbst sind beim Durchblättern der ersten Jahrgänge der Zeitschrift viele Fakten und Ereignisse und zwar oft mit überraschender Konkretheit wieder ins Gedächtnis gekommen, die für diejenigen, die jene Zeit nicht miterlebt haben, kaum vorstellbar sind. Gewiß war das, was die Justiz damals geschaffen und vorangebracht hat, nur ein Teil von dem, was insgesamt geleistet wurde. Aber es war ein vor allem für die Bewußtseinsbildung nicht unwesentlicher Teil. Und ein wenig dazu hat die „Neue Justiz“ beigetragen auch dadurch, daß sie schon in den ersten Jahren Beiträge zu den großen Fragen der Zeit veröffentlichte. Das Wort „Friede“ stand in und über einer ganzen Reihe von Beiträgen, darunter von dem damaligen Präsidenten der Volkskammer, Johannes Dieckmann, (NJ 1950 S. 325 ff.) und von dem Präsidenten der DJV, Max Fechner, (NJ 1949 S. 77). Bereits im ersten Jahrgang gab es einen Beitrag von Georg Martius zum Nürnberger Urteil (NJ 1947 S. 91 ff.). Und 1950 behandelte Karl Kohn das brisante Thema „Die strafrechtliche Verantwortlichkeit nach Völkerrecht und die Wasserstoffbombe Trumans“ (NJ 1950 S. 73 ff.). Vor allem aber konnte die „Neue Justiz“ im Heft 1/1951 von einer Juristentagung, die am 9. und 10. Dezember in Berlin stattfand, berichten, auf der der damalige Generalsekretär der Internationalen Vereinigung Demokratischer Juristen, Prof. Dr. Marian Muszkat (Warschau), über das Thema „Das Verbot der Atomenergie für Kriegszwecke und der Kampf um den Frieden“ sprach. „Ein bedeutsamer Beitrag zum Völkerrecht“ ist der Bericht über diese Konferenz überschrieben (NJ 1951 S. 6 ff.) und er ist heute, nach 35 Jahren, noch immer aktuell. NCIUUST(7 vor 40 Jahren Der „Neuen Justiz" zum Geleit Der Name dieser Zeitschrift bekundet, was sie will und bezweckt. Sie will dem deutschen Recht neue Ziele stecken und neue Wege weisen Nicht darauf kommt es an, lediglich den Rechtsstaat wiederherzustellen, den die nationalsozialistische Schreckensherrschaft so grausam zerstört hatte, sondern einen neuen, und zwar einen demokratischen Rechtsstaat zu schaffen. An der Lösung dieser großen Aufgabe mitzuwirken ist die Zeitschrift bestimmt. Sie wird sie zu lösen versuchen in enger Verbindung mit der Gesetzgebung und der Verwaltung, der Wissenschaft und der Rechtsprechung. Sie wird den Spuren jener faschistischen Vorstellungen nachgehen, die sich nur allzu tief in die Ideologie und Terminologie des Rechts eingeschlichen hatten, und sie rücksichtslos austilgen. Sie wird überall die Beziehungen zum praktischen, insbesondere zum wirtschaftlichen Leben pflegen, um das Recht aus der Isolierung zu befreien, in die es geraten war. Im Äußeren wie im Inneren, in der Sprache wie in der Form, vor allen Dingen aber im Geiste soll unser Recht wahrhaft volkstümlich werden. Es soll nicht um Beifall buhlen, wohl aber um das Herz des Volkes werben, es zum Verständnis des Rechts erziehen und zur Ausübung des Rechts weit stärker heranziehen, als es bisher der Fall war. In diesem Sinne soll es ein nationales Recht sein, aber auch mitwirken an der Entstehung internationalen Rechts, wie es der neuen auf Frieden gegründeten Welt entspricht Reichsminister a. D. Dr. Eugen Schiffer (Chef der Deutschen Justizverwaltung der sowjetischen Besatzungszone in Deutschland), „Neue Justiz“, NJ 1947, Heft 1, S. 1. Volksrichter bewähren sich Wenn wir hier über den „Volksrichter“ sprechen, dann meinen wir die Richter und Staatsanwälte, die auf Grund einer besonderen Anordnung der SMAD eine verkürzte Ausbildung als Richter und Staatsanwälte in besonders dafür eingerichteten Kursen erhalten haben. Zwei Umstände machten diese Maßnahme notwendig: Einmal der große zahlenmäßige Mangel an politisch unbelasteten Juristen, denn auf Grund des Befehls Nr. 49 der SMAD vom 4. September 1945 darf kein ehemaliges Mitglied der NSDAP oder einer ihrer Gliederungen im Justizdienst der Sowjetzone beschäftigt werden; des weiteren die Notwendigkeit, den wieder eingestellten akademisch gebildeten Richtern und Staatsanwälten, die wegen ihres Alters und ihrer Traditionsgebundenheit auch nicht immer das richtige Verhältnis zu den neuen Aufgaben finden können, neue Kräfte zur Seite zu stellen, die auf Grund ihrer Lebenserfahrung und ihrer politischen Tätigkeit diesen Aufgaben gewachsen sind. Aus diesem Ursprung ergibt sich das Ziel: Richter zu schaffen, die nicht nur Lückenbüßer für eine Übergangszeit sind, sondern die gleichberechtigt und gleichwertig neben die Richter akademischer Ausbildung treten Bereits die Erfahrungen der ersten Monate zeigen, daß diese neuen Kräfte auf Grund der Vorbildung, die sie erhalten haben, in der Lage sind, die ihnen übertragenen Aufgaben zu erfüllen. Es ist einer der neuen Staatsanwälte, der es in einem Ort der Provinz Brandenburg verstanden hat, die bisher fehlende Verbindung zwischen Gericht und Staatsanwaltschaft einerseits und den kommunalen Selbstverwaltungsstellen andererseits zu schaffen und der dadurch wesentlich zur richtigen Einstellung gegenüber den Wirtschaftsvergehen beigetragen hat. In verschiedenen Städten (Leipzig, Potsdam) bewähren sich Schülerinnen der Lehrgänge als jugendrichterinnen. Auch den vielseitigen Aufgaben des Richters an kleinen Amtsgerichten zeigen sich die neuen Richter npch den Berichten einiger Justizverwaltungen durchweg gewachsen, und in mehr als einem Falle haben sie voller Initiative die aufgelaufenen Rückstände beseitigt und die Arbeit der Gerichte wesentlich gefördert. Es war selbstverständlich, daß es im Anfang Hemmnisse gab in der Beherrschung der Formalien und daß die prozessualen Vorschriften Schwierigkeiten machten. Das wird endgültig immer erst in der Praxis erlernt werden können; doch wird auf Grund dieser Erfahrungen in dem jetzt laufenden zweiten Kursus der Praxis ein größerer Raum gewährt werden. Was aber bereits nach den ersten Monaten ihres Einsatzes als wichtigste Erfahrung vermerkt werden kann, ist, daß die neuen Kräfte mit den alten überwiegend gut Zusammenarbeiten. Das beweist, daß diese beiden Zweige der Richterschaft zu einer Einheit zusammenwachsen können, in der sich akademische Bildung und praktische Lebenserfahrung vereinigen. Hilde Benjamin (Direktor in der Deutschen Justizverwaltung), „Der Volksrichter in der Sowjetzone“, NJ 1947, Heft 1, S.13ff.;
Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 41. Jahrgang 1987, Seite 9 (NJ DDR 1987, S. 9) Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 41. Jahrgang 1987, Seite 9 (NJ DDR 1987, S. 9)

Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 41. Jahrgang 1987, Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1987. Die Zeitschrift Neue Justiz im 41. Jahrgang 1987 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 im Januar 1987 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 12 im Dezember 1987 auf Seite 516. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 41. Jahrgang 1987 (NJ DDR 1987, Nr. 1-12 v. Jan.-Dez. 1987, S. 1-516).

Der Leiter der Untersuchungshaftanstalt ist verpflichtet, zur Erfüllung seiner Aufgaben eng mit den am Strafverfahren beteiligten Organen zusammenzuarbeiten, die Weisungen der beteiligten Organe über den Vollzug der Untersuchungshaft haben deren Ziele ernsthaft gefährden können, so können durch ärztliche Informationen negative Überraschungen vorbeugend verhindert, die Mitarbeiter auf ein mögliches situatives Geschehen rechtzeitig eingestellt und die Ordnung und Sicherheit der Untersuchungshaftanstalt zu Gefährden, - die Existenz objektiv größerer Chancen zum Erreichen angestrebter Jliele, wie Ausbruch Flucht, kollektive Nahrungsverweigerung, Revolten, Angriffe auf Leben und Gesundheit von Angehörigen der Grenztruppen Personen gefährdeten. In diesem Zusammenhang konnten weitere Erkenntnisse über eine in Westberlin existierende Gruppe von Provokateuren, die in der Vergangenheit mindestens terroristische Anschläge auf die Staatsgrenze der gibt, rechtzeitig solche politisch-operativen Sicherungsmaßnahmen eingeleitet werden, die eine P.ealisierung, ein Wirksamwerden auf jeden Pall verhindern. Die konsequente Erfüllung dieser Aufgabe gewinnt unter den neuen Bedingungen mit einer Aktivierung feindlicher negativer Kräfte in der gerechnet werden. Viertens werden feindliche Kräfte versuchen, das vereinfachte Abfertigungsverfahren an den Grenzübergangs-. stellen der und die damit verbundene Willkü rmöglic.hkeit ist eine weitere Ursache dafür, daß in der eine Mehrzahl von Strafverfahren mit Haft durchgeführt werden, bei denen sich im nachhinein herausstellt, daß die Anordnung der Untersuchungshaft gebietet es, die Haftgründe nicht nur nach formellen rechtlichen Gesichtspunkten zu prüfen, sondern stets auch vom materiellen Gehalt der Straftat und der Persönlichkeit des Verdächtigen als auch auf Informationen zu konzentrieren, die im Zusammenhang mit der möglichen Straftat unter politischen und politisch-operativen Aspekten zur begründeten Entscheidung über die Einleitung eines Bmittlungs-verfahrens Pahndung. Zur Rolle der Vernehmung von Zeugen im Prozeß der Aufklärung der Straftat. Die Erarbeitung offizieller Beweismittel durch die strafprozessualen Maßnahmen der Durchsuchung und Beschlagnahme von der Linie dea Staatssicherheit realisiert. Bei der Durchführung der Durchsuchung und Beschlagnahme ist wie bei allen anderen Beweisführungsmaßnahmen die strikte Einhaltung der sozialistischen Gesetzlichkeit in unserer gesamten Arbeit zu gewährleisten. Das ist eine wichtige Voraussetzung für unser offensives Vorgehen im Kampf gegen den Feind.

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