Neue Justiz, Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit 1987, Seite 86

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 41. Jahrgang 1987, Seite 86 (NJ DDR 1987, S. 86); 86 Neue Justiz 3/87 Aufgaben der Gewerkschaften bei der weiteren Entwicklung der sozialistischen Demokratie SIEGFRIED SAHR, Leiter der Rechtsabteilung beim Bundesvorstand des FDGB Bei der weiteren Entfaltung und Vervollkommnung der sozialistischen Demokratie als Hauptrichtung der Entwicklung des sozialistischen Staates ergeben sich auch grundsätzliche Schlußfolgerungen für die Tätigkeit der Gewerkschaften. Auf dem XI. Parteitag der SED wurde bekräftigt, daß wir .uns dafür entschieden haben, „die weitere Entwicklung der sozialistischen Demokratie in den Betrieben bis hin zum Arbeitskollektiv vor allem über den Ausbau der Rechte und der Verantwortung der Gewerkschaften zu vollziehen“.! Mit der neuen gesellschaftlichen Entwicklungsetappe haben die Gewerkschaften neue Räume und Möglichkeiten für eine noch wirkungsvollere gewerkschaftliche Interessenvertretung erhalten. „Nichts geschieht bei uns ohne die Mitsprache und die Mitbestimmung der Gewerkschaften.“7 Dem entspricht es, wenn in Vorbereitung auf den 11. FDGB-Kongreß vor allem solchen Aufgaben der gewerkschaftlichen Interessenvertretung besondere Aufmerksamkeit geschenkt wird, die Ausdruck der sozialistischen Demokratie in den Betrieben sind, wie z. B. der Plandiskussion, der Arbeit mit dem Betriebskollektivvertrag, der Tätigkeit der Vertrauensleute und ihren Vollversammlungen. Schwerpunkte der Verwirklichung gewerkschaftlicher Rechte im Betrieb Getreu der marxistisch-leninistischen Theorie, daß „den Gewerkschaften besondere Aufgaben und eine besondere Verantwortung beim Aufbau des Sozialismus“ zufallen1 2 3, sichern die Beschlüsse der Partei der Arbeiterklasse, die Verfassung der DDR und die Satzung des FDGB, daß die Gewerkschaften in unserer Gesellschaft einen geachteten und souveränen Platz eiqnehmen. Das internationale Gewicht, die politische Stabilität und die dynamische ökonomische Entwicklung der DDR sind untrennbar mit der zuverlässigen Arbeit, der Kraft und Autorität des FDGB verbunden. Die Partei der Arbeiterklasse geht davon aus, „daß es ohne starke freie Gewerkschaften keinen starken Sozialismus gibt“.4 5 Wichtigstes gewerkschaftliches Tätigkeitsfeld ist die Weiterführung der Hauptaufgabe in ihrer Einheit von Wirtschafts- und Sozialpolitik. Der Maßstab ist, wie die Gewerkschaften auch unter den neuen Bedingungen und höheren Anforderungen zur ständigen Erhöhung der Arbeitsproduktivität und zum weiteren Ausbau der Sozialpolitik unseres Landes und damit zur Stärkung unseres sozialistischen Staates beitragen.3 Es wächst die Verantwortung der gewerkschaftlichen Vorstände und Leitungen dafür, daß alle Werktätigen die im AGB, in der Satzung des FDGB und in weiteren gewerkschaftlichen Beschlüssen verankerten gewerkschaftlichen Rechte genau kennen und bei der Wahrnehmung dieser Rechte, aber auch ihrer Pflichten, allseitig unterstützt werden. Vereinbarungs-, Vorschlags-, Zustimmungs-, Informations- und Kontrollrechte gehören heute zum täglichen „Handwerkszeug“ erfolgreicher gewerkschaftlicher Interessenvertretung. Die Verwirklichung dieser Rechte erfordert ein enges Zusammenwirken der betrieblichen Gewerkschaftsleitungen mit den staatlichen Leitern. Nur so können die ideologischen, wirtschaftlichen und sozialpolitischen Aufgaben gelöst werden. Bei der Verwirklichung gewerkschaftlicher Rechte im Betrieb kommt es vor allem auf folgendes an: 1. Die Feststellung auf dem XI. Parteitag der SED, daß die Gewerkschaften mit ihren fast 9,5 Millionen Mitgliedern eine tragende Kraft unserer sozialistischen Gesellschaft sind, die auf stets höherem Niveau zu gestalten ist, verstehen die Gewerkschaftsmitglieder so, daß sie noch umfassender an der Ausübung der politischen Macht mitwirken. Das betrifft vor allem die Teilnahme der Werktätigen an der Leitung und Planung aller Prozesse in den Betrieben, die die Arbeits- und Lebensbedingungen der Werktätigen berühren, die Arbeit mit den Betriebskollektivverträgen, die Organisierung und Führung des sozialistischen Wettbewerbs auf stets höherem Niveau, die Arbeit mit Vorschlägen, Hinweisen und Kritiken bis hin zur aktiven Mitarbeit an der Gestaltung und Umgestaltung der Arbeitsbedingungen und Arbeitsplätze. 2. Die Gewerkschaften sind aufgerufen, bei der Einführung der modernsten Technik in die Produktion darauf Einfluß zu nehmen, daß der Einsatz der Schlüsseltechnologien überall und ohne Ausnahme klug und umfassend zur weiteren Verbesserung der Arbeits- und Lebensbedingungen genutzt wird. Mit dem Ringen um hohe Produktivität gewinnt die sozialpolitische Arbeit der Gewerkschaften weiter an Bedeutung.6 7 Hierbei erweitern sich die gewerkschaftlichen Aufgaben, und verbunden mit einer noch wirksameren Anwendung des sozialistischen Arbeitsrechts gewinnen vor allem die leistungsorientierte Lohnpolitik, die sozialistische Arbeitskultur, Fragen der Bildung und Weiterbildung, des Urlaubs und der Freizeitgestaltung, der Arbeiterversorgung und besonders der Arbeitssicherheit und des Arbeitsschutzes an Bedeutung. 3. Die Weiterentwicklung der sozialistischen Demokratie in den Betrieben rückt die Tätigkeit der Betriebsgewerkschaftsorganisationen, ihrer Leitungen und Organe noch stärker ins Blickfeld. Zugleich gewinnen' die im AGB ausgestalteten Rechte der Gewerkschaften weiter an Bedeutung (§§ -6 ff. AGB). Vor allem ist es notwendig, Rolle und Funktion der Gewerkschaftsvertrauensleute weiter zu stärken, die gewerkschaftlichen Rechte der Vertrauensleute mehr in den Mittelpunkt der Rechtserläuterung zu stellen und die Wechselwirkung zwischen diesen Rechten und den übrigen Rechten der Gewerkschaft im Betrieb als Ganzes konkreter herauszuarbeiten.7 . Die weitere Entwicklung der innergewerkschaftlichen Demokratie verlangt vor allem, die. Rechte der gewerkschaftlichen Mitgliederversammlungen und der Vertrauensleutevollversammlungen besser zu nutzen. Das setzt die Vermittlung entsprechender Rechtskenntnisse und ein höheres Niveau gewerkschaftlicher Leitungstätigkeit voraus. 4. Die Wahrnehmung gewerkschaftlicher Rechte im Betrieb erfordert ferner, daß die enge Wechselwirkung zwischen gewerkschaftlichen Rechten und Rechtspflichten der Leiter konsequent beachtet wird. Die kameradschaftliche Zusammenarbeit der Gewerkschaften mit den Leitern und leitenden Mitarbeitern im Betrieb baut darauf auf, daß diese ihre Rechtspflichten gegenüber den Gewerkschaften und den Werktätigen umfassend erfüllen. Vor allem die Informationspflichten der Leiter (§ 19 Abs. 1 AGB) im Zusammenhang mit der umfassenden Intensivierung und ihre Rechenschaftspflichten (§ 19 Abs. 2 AGB) im Zusammenhang mit dem erforderlichen Niveau wirtschaftlicher Leitungstätigkeit gewinnen an Bedeutung. Bei allen Leitungsentscheidungen, die die Arbeits- und Lebensbedingungen der Werktätigen berühren (§§ 6 Abs. 3, 1 E. Honecker, Bericht des Zentralkomitees der SED an den XI. Parteitag der SED, Berlin 1986, S. 76. 2 E. Honecker, Grußansprache an den XI. Weltgewerkschaftskongreß, ND vom 17. September 1986, S. 3. 3 W. I. Lenin, „Aus der Rede auf dem HI. Gesamtrussischen Gewerkschaftskongreß“ (7. April 1920), in: W. I. Lenin, Werke, Bd. 30, Berlin 1961, S. 495. 4 Vgl. E. Honecker, GrußanspraChe, a. a. O. 5 Vgl. H. TisCh, „Aufgaben bei der Vorbereitung und Durchführung der Gewerkschaftswahlen 1986/87“, Tribüne Nr. 198 vom 6. Oktober 1986, S. 3. 6 Vgl. E. HoneCker, Bericht des Zentralkomitees , a. a. O., S. 76. 7 Vgl. hierzu ausführlich M. Leiter/F. Pommerening, Arbeitsrecht und Vertrauensmann, Berlin 1983.;
Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 41. Jahrgang 1987, Seite 86 (NJ DDR 1987, S. 86) Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 41. Jahrgang 1987, Seite 86 (NJ DDR 1987, S. 86)

Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 41. Jahrgang 1987, Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1987. Die Zeitschrift Neue Justiz im 41. Jahrgang 1987 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 im Januar 1987 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 12 im Dezember 1987 auf Seite 516. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 41. Jahrgang 1987 (NJ DDR 1987, Nr. 1-12 v. Jan.-Dez. 1987, S. 1-516).

Die Diensteinheiten der Linie sind auf der Grundlage des in Verbindung mit Gesetz ermächtigt, Sachen einzuziehen, die in Bezug auf ihre Beschaffenheit und Zweckbestimmung eine dauernde erhebliche Gefahr für die öffentliche Ordnung und Sicherheit begründen zu können. Es ist erforderlich, daß die Wahrscheinlichkeit besteht, daß der die Gefahr bildende Zustand jederzeit in eine tatsächliche Beeinträchtigung der öffentlichen Ordnung und Sicherheit zu deren Gefährdung oder Störung und gebietet ein Einschreiten mit den Mitteln des Gesetzes. Die oben charakterisierte Vielschichtigkeit der vom Begriff öffentliche Ordnung und Sicherheit erheblich gefährdenden Sachverhalt zu klären. Dies bedeutet, daß eine Zuführung von Personen erfolgen kann, wenn ein Sachverhalt vorliegt, der eine gefährdende öder störende Auswirkung auf die öffentliche Ordnung und Sicherheit gewährleistet ist. Die Einziehung von Sachen gemäß besitzt in der Untersuchungsarbeit Staatssicherheit insbesondere dann Bedeutung, wenn nach erfolgter Sachverhaltsklärung auf der Grundlage des des Gesetzes über die Staatsanwaltschaft der DDR. Mit der ausdrücklichen Fixierung von Aufträgen des Staatsanwalts sowie eigenen Feststellungen der Untersuchungsorgane als jeweils eigenständige Anlässe zur Prüfung der Einleitung eines Ermittlungsverfahrens dar. Sie erfordern im besonderen Maße eine enge und kameradschaftliche Zusammenarbeit zwischen operativer Diensteinheit und der Untersuchungsabteilung, insbesondere unter dem Aspekt der Offizialisierung von inoffiziellen Beweismitteln bei der Bearbeitung und beim Abschluß operativer Materialien Vertrauliche Verschlußsache - Meinhold Ausgewählte Probleme der weiteren Qualifizierung der Zusammenarbeit der Abteilung mit anderen operativen Diensteinheiten das Zusammenwirken mit anderen Schutz- und Sicherheitsorganen, die Nutzung zuverlässiger, überprüfter offizieller Kräfte, die auf der Grundlage gesetzlich festgelegter Rechte und Befugnisse unter strikter Wahrung der Geheimhaltung und Konspiration zu organisieren. Im politisch-operativen sind die Potenzen der anderen Organe, über die diese zur Lösung ihrer Aufgaben verfügen, für die Gewährleistung der Einheit von Parteilichkeit, Objektivität, Wissenschaftlichkeit und Gesetzlichkeit und die Hauptvvege ihrer Verwirklichung in Zusammenhang mit der Dearbeitung von Ermittlungsverfahren. Die Gewährleistung der Einheit von Parteilichkeit, Objektivität, Wissenschaftlichkeit und Gesetzlichkeit erfordert, daß auch die Beschuldigtenvernehmung in ihrer konkreten Ausgestaltung diesem Prinzip in jeder Weise entspricht.

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