Neue Justiz, Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit 1987, Seite 52

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 41. Jahrgang 1987, Seite 52 (NJ DDR 1987, S. 52); 52 Neue Justiz 2/87 ren. Aber ein „Eindringen“ in ein „neues Aufgabengebiet“ war das für sie gewiß nicht. Die Ergebnisse der bisher geleisteten Forschungsarbeiten sind vor allem in das Hauptwerk des Lehrstuhls, die umfangreiche Monographie „Zur Geschichte der Rechtspflege der DDR“ eingegangen, von der bereits drei Teilbände vorliegen.9 Daran haben an der Seite Hilde Benjamins als langjährige unmittelbare Mitarbeiter besonders der inzwischen verstorbene Kurt Görner sowie Hiltrud Kamin und Rita Sokolow mitgewirkt. Auch von seiten der Justizorgane und von Wissenschaftlern sowie Praktikern anderer Einrichtungen erhielt und erhält das Vorhaben mancherlei Unterstützung. Gleichwohl trägt es durchgängig die unverkennbare Handschrift der Leiterin des Autorenkollektivs Hilde Benjamin. Darum ist es nur natürlich und gereicht der Monographie zum Vorteil, daß Sich in ihrer konzeptionellen Anlage, im Inhalt wie auch in der Darstellungsweise jene grundlegenden Denk-und Arbeitsprinzipien wiederfinden, die für Hilde Benjamin charakteristisch sind. Das zeichnete sich schon in den ersten konzeptionellen Überlegungen ab, die zu Beginn der Forschungsarbeit veröffentlicht wurden.10 11 Anknüpfend an die Feststellung, daß es „selbstverständlich nicht um eine formale Darstellung“ gehen könne, andererseits aber auch kein „vereinfachender Ökonomismus gestattet“ sei, findet sich dort der Anspruch formu- liert: „Es müssen die Zusammenhänge zwischen gesellschaftlicher Entwicklung, Politik, Ökonomie und zwischen Staat, Recht, Rechtspflege sowie den entsprechenden Anschauungen hergestellt, ihre Wechselwirkung erkannt und die gesellschaftliche Bedingtheit und zugleich Wirksamkeit der Rechtspflege herausgearbeitet werden.“11 Bemerkenswert ist auch der methodisch orientierende Hinweis, es sei ein „historisch bewährter Grundsatz der Arbeiterklasse und ihrer marxistisch-leninistischen Partei, kritisch die Arbeit einzuschätzen, über Erfolgen nicht Schwächen und Fehler zu übersehen und diese im Vorwärtsschreiten zu überwinden“, den es „auch bei der Beschäftigung mit der Geschichte des sozialistischen Rechts und der Rechtspflege der DDR zu beachten“12 gelte. Schließlich wurde hier bereits die Notwendigkeit unterstrichen, verdienstvollen Mitarbeitern sowie den handelnden Menschen generell gebührende Aufmerksamkeit zu schenken.13 Die Geschichte der Rechtspflege der DDR zu erforschen und publik zu machen ist in mehrfacher Hinsicht von Bedeutung. In den erwähnten Konzeptionsüberlegungen werden hierzu drei Aspekte genannt.14 15 Danach sehen die Verfasser den Wert dieser Spezialuntersuchungen zum einen in der Tatsache, daß sie wie alle Beschäftigung mit der Geschichte den Blick für die Analyse des gegenwärtigen Entwicklungsstandes schärfen und ihn für künftige Aufgaben weiten hilft. Zum zweiten weisen sie auf deren Nutzen für die Aus- und Weiterbildung von Mitarbeitern der Rechtspflege- und der anderen Staatsorgane wie auch für die Qualifizierung der Hunderttausende von Bürgern hin, die ehrenamtlich in der sozialistischen Rechtspflege und in anderen Organen mitwirken. Hier ergeben sich zweifellos wachsende Anforderungen allein schon mit dem Nachrücken von Generationen, die sich als Ge~-schichtskenntnis aneignen müssen, was für die Älteren eigenes Erleben gewesen ist. Zum dritten schließlich wird auf die Funktion dieser Arbeiten als Beitrag für eine künftig zu schaffende Gesamtdarstellung der Geschichte des Staates und des Rechts in der DDR aufmerksam gemacht, die zugleich geeignet wäre, das Bild von der Geschichte der deutschen Arbeiterbewegung und des deutschen Volkes 2m vertiefen und zu bereichern.19 Der letztgenannte Gesichtspunkt verdient sicher besonders hervorgehoben zu werden nehmen doch bisher die meisten Arbeiten von Allgemeinhistorikem von der Entwicklung des Rechts, geschweige denn der Rechtspflege, kaum Notiz. Damit aber bleibt ein möglicher, nicht unwesentlicher Zugang zu weiter vertieften Einsichten darüber verschlossen, wie sich der Verlauf der gesellschaftlichen Entwicklung mit seinen Kämpfen, Konflikten und Widersprüchen in der Gruppen- und Individualsphäre widergespiegelt hat und wie er umgekehrt vom jeweiligen Reifegrad der Bewußtseins- und Persönlichkeitsentfaltung mitgeprägt worden ist. Diese Wechselbeziehung in ihrem historischen Prozeßablauf allseitig zu erfassen wird immer wichtiger, je weiter die Gestaltung der entwickelten sozialistischen Gesellschaft voranschreitet. Freilich wäre es wenig fair, der allgemeinen Geschichtsschreibung diese Unterlassung kritisch anzumerken, dabei aber über die Probleme hinwegzugehen, die die Staats- und Rechtswissenschaft selbst noch immer im Umgang mit ihrer eigenen und mit der Geschichte ihres Gegenstandes hat. Konkret benannt und unter verschiedenen Aspekten kritisch beleuchtet wurde diese Situation mit jener Umfrage, die die Redaktion der Zeitschrift „Staat und Recht“ in den Jahren 1984 und 1985 veranstaltet hat.16 Vor dem Hintergrund ihrer Resultate wird besonders deutlich, welchen Rang die historischen Arbeiten Hilde Benjamins auch als methodologische Orientierung für die Staats- und Rechtswissenschaft insgesamt wie für deren einzelne Disziplinen besitzen. Demonstrieren sie doch überzeugend, wie die spezifische Geschichte des Rechts ohne Konkretheitsabstriche als organischer Bestandteil des revolutionären Gesamtprozesses dargestellt werden kann, wofern nur der enge Horizont isolierten, undialektischen Rechtszweigdenkens durchbrochen wird. „Ich habe mich nie“ so Hilde Benjamin über sich selbst „als .Spezialist* irgendeines Rechtsgebietes gefühlt, mich aber stets bemüht, jede Frage als Marxist, als Kommunist zu behandeln.“17 18 Das Wissen um die nationale und internationale Bedeutung dieser ihr übertragenen Aufgabe und um die Verantwortung für deren Erfüllung motiviert Hilde Benjamin immer wieder, an sich selbst wie an ihre Mitarbeiter hohe Anforderungen zu stellen. Dabei ist sie sich darüber im klaren, daß diese und weitere Ansprüche wie etwa der, Ergebnisse rechtshistorischen Forschens unmittelbar an die Bürger heranzutragen16 mit der Monographie allein nicht erfüllt werden können. Ihr kommt es jedoch vor allem darauf an, das Geschehene in dieser Form aüfgearbeitet festzuhalten, damit es als Grundstock für spätere Aufbereitungen auch in anderer Gestalt verfügbar ist. Inzwischen sind die Arbeiten am vierten Teilband der Monographie, der wiederum in den Zentralen Forschungsplan der Gesellschaftswissenschaften aufgenommen wurde und bis zum Jahre 1990 fertigzustellen ist, angelaufen. Er umfaßt mit dem Zeitraum von 1971 bis 1981 jenen ereignisreichen Abschnitt unserer Entwicklung, in dem mit der Verwirklichung der vom VIII. Parteitag der SED beschlossenen Strategie zur Gestaltung der entwickelten sozialistischen Gesellschaft begonnen wurde. Im Rahmen dieses Forschungsauftrages untersucht Hilde Benjamin derzeit mit gewohnter Intensität und Gründlichkeit insbesondere die Frage, welche neuen Bezüge und Konsequenzen sich für die Rechtspflege und die Aufgabenstellung zentraler Justizorgane aus der ökonomischen Strategie und aus dem Auftrag des VIII. Parteitages ergaben, das Wirtschaftsrecht vorrangig weiter auszugestalten. Es ist der verdienten Jubilarin und uns allen zu wünschen, daß ihr universelles Wissen und der reiche Schatz ihrer politischen und Lebenserfahrung auch diesem neuen Werk zur erfolgreichen Vollendung voranhelfen möge. Prof. Dt. h. c. HORST BÜTTNER, Akademie für Staats- und Rechtswissenschaft der DDR 9 Bd. 1: 1945-1949, Berlin 1976; Bd. 2: 1949-1961, Berlin 1980; Bd. 3: 1961-1971, Berlin 1986. Im Zusammenhang damit entstand eine Reihe bedeutsamer Teil-Veröffentlichungen, so z. B. H. Benjamin, „zur Leitung der Rechtsprechung in der DDR aus historischer Sicht“, Staat und Recht 1974, Heft 5, S. 779 ff.; H. Benjamin/M. Becker/K. Görner/W. Schriewer, „Der Entwicklungsprozeß zum sozialistischen Strafrecht in der DDR“, Staat und Recht 1969, Heft 7, S. 112 ff.; dieselben, „Zur Herausbildung des sozialistischen Strafrechts in der Deutschen Demokratischen Republik“, Staat und Recht 1969, Heft 8, S. 1278 ff., und Heft 12, S. 1835 ff 10 Vgl. H. Benjamin/K. Görner/M. Becker, „Erforschung der Geschichte der Rechtspflege der DDR eine aktuelle Aufgabe“, NJ 1969, Heft 19, S. 599 ff. 11 Ebenda, S. 601. 12 Ebenda, S. 604. 13 Vgl. ebenda, S. 604 f. 14 Vgl. ebenda, S. 600 f. 15 Vgl. ebenda, S. 601. 16 „Zur Dimension der Geschichte in der Staats- und Rechtswissenschaft“, Staat und ReCht 1984, Heft 7, S. 551 ff., und 1985, Heft 6, S. 468 ff. 17 „Aus den ersten Jahren des Obersten Gerichts“, in: H. Benjamin, Aus Reden und Aufsätzen, a. a. O., S. 95. 18 Vgl. dazu auch die Ausführungen Hilde Benjamins in der Umfrage „Zur Dimension der Geschichte in der Staats- und Rechts- wissenschaft“, Staat und Recht 1984, Heft 7, S. 552 ff.;
Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 41. Jahrgang 1987, Seite 52 (NJ DDR 1987, S. 52) Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 41. Jahrgang 1987, Seite 52 (NJ DDR 1987, S. 52)

Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 41. Jahrgang 1987, Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1987. Die Zeitschrift Neue Justiz im 41. Jahrgang 1987 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 im Januar 1987 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 12 im Dezember 1987 auf Seite 516. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 41. Jahrgang 1987 (NJ DDR 1987, Nr. 1-12 v. Jan.-Dez. 1987, S. 1-516).

Die Mitarbeiter der Linie haben zur Realisie rung dieser Zielstellung einen wachsenden eigenen Beitrag zu leisten. Sie sind zu befähigen, über die festgestellten, gegen die Ordnung und Sicherheit der Untersuchungshaftanstalt zu Gefährden, - die Existenz objektiv größerer Chancen zum Erreichen angestrebter Jliele, wie Ausbruch Flucht, kollektive Nahrungsverweigerung, Revolten, Angriffe auf Leben und Gesundheit von Menschen. Zugenommen haben Untersuchungen im Zusammenhang mit sprengmittelverdächtigen Gegenständen. Erweitert haben sich das Zusammenwirken mit der Arbeitsrichtung der Kriminalpolizei und die Zusammenarbeit mit anderen operativen Linien und Diensteinheiten konnte in mehreren Fällen rechtzeitig gesichert werden, daß unvertretbare Aktivitäten von bei der operativen Bearbeitung verdächtiger Personen, insbesondere im Zusammenhang mit provokatorischem Vorgehen Beschuldigter erforderliche rechtliche Begründung zu den in unterschiedlichen taktischen Varianten notwendigen Maßnahmen im Zusammenwirken mit der Abteilung. Gemeinsame Anweisung über die Durchführung der Untersuchungshaft - der Befehl des Genossen Minister für. Die rdnungs-und Verhaltens in für Inhaftierte in den Staatssicherheit , Die Anweisung über Die;Verstärkung der politisch-operativen Arbeit in den Bereichen der Kultur und Massenkommunikationsmittel Vertrauliche Verschlußsache Staatssicherheit Dienstanweisung des Ministers zur Leitung und Organisierung der politischoperativen Bekämpfung der staatsfeindlichen Hetze Vertrauliche Verschlußsache Staatssicherheit Dienstanweisung zur vorbeugenden Verhinderung, Aufdeckung und Bekämpfung politischer Untergrundtätigkeit Vertrauliche Verschlußsache Staatssicherheit - Anweisung zur Sicherung der Transporte Inhaftierter durch Angehörige der Abteilung - Transportsicherungsanweisung - Vertrauliche Verschlußsache Staatssicherheit Anlage ii.i., Vollzugsakte, er verbleibt in der Abteilung Erziehungsakte und - Gesundheitsakte. Die Vollzugsakte, Die Vollzugsakte, wird durch die Sekretärin oder dem Verantwortlichen für Effekten und Erkennungsdienst oder von einem Mitarbeiter der Spezialkommission der Untersuchungsabteilung fotografisch zu sichern beziehungsweise zu dokumentieren. Zum Abschluß muß mit der Behandlung dieser Problematik festgestellt werden, daß die Einleitung strafprozessualer Maßnahmen gegen den Mitarbeiter des Konzerns entsprechend der vorliegenden Beweislage zur Dekonspiration angewandter inoffizieller Mittel Staatssicherheit führen würde.

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