Neue Justiz, Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit 1987, Seite 51

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 41. Jahrgang 1987, Seite 51 (NJ DDR 1987, S. 51); Neue Justiz 2/87 51 jetzigem Dienstzimmer ein. Daß das nicht äußerliche Geste, sondern innerliche Einstellung ist, erhellt ein Gedanke, den sie in ihre Dankesworte anläßlich einer Verleihung hoher staatlicher Auszeichnungen einflocht: „Jeder baut noch auf einem anderen Kollektiv auf ich möchte es das historische Kollektiv nennen: auf dem Wirken derer, die uns vorangegangen sind, vorangegangen im politischen Kampf, im Kampf gegen Ausbeutung, Reaktion und Faschismus, im Aufbau unserer neuen Ordnung.“2 - Das Kollektiv, das die Traditionen der Arbeiterklasse mit der Wissenschaft des Marxismus-Leninismus verbindet und daraus die Strategie für die Lösung gegenwärtiger und künftiger Aufgaben ableitet, ist die Partei. Seit Hüde Benjamin vor sechzig Jahren in die Thälmannsche KPD eintrat, ist sie der Sache der Partei in unerschütterlicher Treue ergeben. Ihr Leben versteht sie als einen immerwährenden Auftrag der Partei, deren Beschlüsse sie ebenso diszipliniert wie schöpferisch umsetzt und an deren Ausarbeitung sie als langjähriges Mitglied des Zentralkomitees der SED selbst teilnimmt. In den Reihen der Partei, in der Hilde Benjamin ihr politisches und weltanschauliches Zuhause fand, vertiefte sich auch ihr persönliches Verhältnis zur. Geschichte und entwik-kelte sich zum wissenschaftlichen, marxistisch-leninistischen Geschichtsverständnis weiter. Auf diesem Boden konnte sich ihre dialektische Denkkraft voll entfalten, die sie befähigt, das gesellschaftliche Geschehen als Prozeß mit einem vielfältigen Beziehungsgefüge, als geschichtliche Aktion von Menschen zu erfassen, worin Recht und Rechtspflege als organischer Bestandteil der gesamtgesellschaftlichen Entwicklung eingeordnet sind. Eine ganz wesentliche Seite im Wirken Hilde Benjamins als leitende Justizfunktionärin, besonders als Minister der Justiz in den Jahren 1953 bis 1967, bestand gerade darin, daß sie die in viele Köpfe zunächst nur zögerlich und nur partiell einsickemde Erkenntnis der untrennbaren Verbindung und dialektischen Wechselbeziehung zwischen Recht und Gesellschaft im allgemeinen Bewußtsein verfestigt, sie vor allem aber als unmittelbare Handlungsmaxime in die Rechtspraxis hineingetragen hat. Wiederholt mahnte sie nachdrücklich, „das Recht nicht vom gesellschaftlichen Leben zu trennen, sondern dieses Leben zum Inhalt'des Rechts“3 werden zu lassen. Das bezog sie keineswegs etwa nur auf die Gesetzgebung, sondern konkretisierte diesen Gedanken in Forderungen, die die Rechtsprechung betrafen, so beispielsweise dahin, „den Einzelkonflikt zum Hebel der Lösung des gesellschaftlichen Widerspruchs zu machen, der ihn hervorgerufen hat“.4 Indem sie staatliche Leitung als schöpferisch angewandte Theorie verstand und praktizierte, war es für Hilde Benjamin gleichsam eine Selbstverständlichkeit, die in dieser Tätigkeit gewonnenen- Einsichten und Erfahrungen zugleich auch für die Fortentwicklung der Theorie zu nutzen. So verkörperte sie als Minister der Justiz in ihrer Person die Einheit von Theorie und Praxis, als deren Grundlage und vermittelndes Glied die marxistisch-leninistische Geschichtsauffassung fungierte. Einerseits gingen von ihr immer wieder neue, wirkungsvolle Impulse für die Qualifizierung der Rechts- und Justizpraxis aus. Andererseits nahm sie inspirierend und kritisch-befruchtend Einfluß auf die junge Staats- und Rechtswissenschaft der DDR, für deren Entwicklung sie sich mit verantwortlich fühlte und an der sie sich mit fundierten Diskussionsbeiträgen beteiligte.5 Reden und Veröffentlichungen Hilde Benjamins aus jener Zeit zeugen davon, daß sie ihren Standpunkt zu aktuellen Problemen und Aufgaben nicht auf Grund intuitiver Improvisation gebildet und wichtige Entscheidungen nie aus pragmatischen Augenblickserwägungen abgeleitet hat. Immer ging sie den Dingen auf den Grund, stellte ehe Frage nach deren Woher und Wohin. Besonders im Zusammenhang mit der Ausarbeitung bedeutender Kodifikationen und an Schnittpunkten der Entwicklung wenn es galt, eine neue Wegstrecke zu markieren, suchte sie alle wesentlichen Parameter und voraussichtliche Konsequenzen möglichst umfassend zu berücksichtigen. Sorgfältig bilanzierte sie die Ausgangspositionen und bezog auf diese Weise stets die Geschichte unmittelbar in den Kreis ihrer Ratgeber mit ein.6 Einen bedeutenden Platz als „historischer Ratgeber“ nahmen in Hilde Benjamins staatlicher Leitungstätigkeit stets die Leninschen Prinzipien, die Erkenntnisse der Sowjetwissenschaft und die praktischen Erfahrungen der UdSSR auf dem Gebiet der sozialistischen Gesetzlichkeit, des Justizwesens und der Rechtspflege ein. Vermittelt wurde all das in den ersten Jahren nach 1945 vorwiegend über die Justizoffiziere der SMAD, die so einen großen Anteil an der Herausbildung unserer demokratischen Justiz hatten. Nach der Gründung der DDR begann dann die unmittelbare Zusammenarbeit der Justizorgane beider Länder, die sich ständig enger, vielseitiger und konkreter gestaltete. Hilde Benjamin war die Leiterin der ersten Studiendelegationen, die zur Vorbereitung entsprechender Schritte in der DDR die Organisation und Tätigkeit der Gerichte und der Staatsanwaltschaft, die Arbeit der Rechtswissenschaft und die Arbeit mit den Kadern (1952), später die Durchführung der Richterwahlen (1957) sowie die Tätigkeit gesellschaftlicher Organe der Rechtspflege und die Mitwirkung der Werktätigen bei der Vorbeugung und Bekämpfung von Straftaten und anderen Rechtsverletzungen (1961) in der Sowjetunion untersuchten. Von ihr gingen Anregungen und Initiativen zur Veröffentlichung der ersten Übersetzungen sowjetischer Arbeiten über den Aufbau und die Arbeitsweise der sowjetischen Justizorgane und für die Gewinnung von Gastprofessoren aus der UdSSR aus. Wenn Hilde Benjamin bei ihrer Verabschiedung als Minister der Justiz den Anwesenden ans Herz legte, „niemals das Gegenwärtige als das Fertige anzusehen und stets allem Neuen und Besseren aufgeschlossen zu sein“7, so formulierte sie damit nochmals einen Anspruch, den sie zuallererst immer an sich selbst stellt. Er ist das Axiom dialektischen Selbstverständnisses und vorwärtsgerichteter Lebenshaltung einer kampferprobten Kommunistin und somit nicht funktionsgebunden. Zieht man all das in Betracht, so ergibt sich die Antwort auf die Frage nach den Wurzeln für die Erfolge der Rechtshistorikerin Hilde Benjamin im Grunde von selbst: Geschichtsschreibung bedeutet für sie eine logische und kontinuierliche Fortsetzung ihrer aktiven Mitwirkung an der revolutionären Geschichts gestaltung. Was sich verändert hat, sind lediglich die Bedingungen, das Instrumentarium und die Äußerungsformen dieses Mitwirkens. Unter diesem Gesichtspunkt erscheint es nicht ganz korrekt, wenn in bezug auf Hilde Benjamin gesagt wurde, mit ihrer Berufung als Professor auf den Lehrstuhl für Geschichte der Rechtspflege an der Akademie für Staats- und Rechtswissenschaft der DDR „drang sie noch einmal in ein neues Aufgabengebiet ein“.8 Diese Formulierung hebt offensichtlich zu einseitig auf die äußere Statusveränderung ab. Zwar leitete der geschilderte Vorgang eine neue Schaffensperiode ein, indem die Entlastung von den umfangreichen Leitungsanforderungen eines Ministeramtes Hilde Benjamin die Möglichkeit gab, sich nunmehr noch intensiver wissenschaftlichen Arbeiten zu widmen und ihre Kräfte darauf zu konzentrie- 2 Zitiert nach dem Manuskript aus dem persönlichen Archiv Hilde Benjamins. 3 H. Benjamin, „Die Entwicklung des sozialistischen Rechts ln der Periode des umfassenden Aufbaus des Sozialismus in der DDR“, Sonderheft „Staat Recht Wirtschaft“ der Wissenschaftlichen Zeitschrift der Martin-Luther-Universität Halle Wittenberg 1964, S. 10. 4 H. Benjamin, „Zehn Jahre Justiz im Arbeiter-und-Bauern-Staat - Rückblick und Ausblick“, NJ 1959, Heft 19, s. 661. 5 So hielt Hilde Benjamin, seinerzeit Vizepräsident des Obersten Gerichts,-auf einer theoretischen Konferenz in Leipzig am 15. und 16. Dezember 1951 das Hauptreferat zum Thema „Die gegenwärtigen Aufgaben der Staats- und Rechtswissenschaft“ (Manuskript im persönlichen Archiv). Vgl. auch die Aufsätze H. Benjamins, „Für eine unmittelbare Erfahrung der Rechtswissenschaftler“, Staat und Recht 1954, Heft 1, S. 9 ff.; „Recht und Rechtsbewußtsein“, Staat und Recht 1955, Heft 2, S. 236 ff.; „Einige Gedanken zur Einheit von Praxis und Wissenschaft in Lehre und Forschung“, NJ 1960, Heft 21, S. 105 ff. 6 Vgl. u. a. H. Benjamin, „Familie und Familienrecht in der Deutschen Demokratischen Republik“, Einheit 1955, Heft 5, S. 448 ff.; „Aktuelle Fragen des Rechts und des Gerichts“, Einheit 1957, Heft 12, S. 1556 ff.; „Wesen und Aufgaben des sozialistischen Strafrechts der Deutschen Demokratischen Republik“, Einheit 1968, Heft 3, S. 364 ff. 7 Zitiert nach dem Manuskript aus dem persönlichen Archiv Hilde Benjamins. 8 So G. Bley/K. Görner in ihrer Einleitung zu: H. Benjamin, Aus Reden und Aufsätzen, Berlin 1982, S. 28.;
Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 41. Jahrgang 1987, Seite 51 (NJ DDR 1987, S. 51) Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 41. Jahrgang 1987, Seite 51 (NJ DDR 1987, S. 51)

Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 41. Jahrgang 1987, Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1987. Die Zeitschrift Neue Justiz im 41. Jahrgang 1987 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 im Januar 1987 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 12 im Dezember 1987 auf Seite 516. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 41. Jahrgang 1987 (NJ DDR 1987, Nr. 1-12 v. Jan.-Dez. 1987, S. 1-516).

Im Zusammenhang mit der dazu notwendigen Weiterentwicklung und Vervollkommnung der operativen Kräfte, Mittel und Methoden ist die Wirksamkeit der als ein wesentlicher Bestandteil der Klärung der Frage Wer sätzlichen aus der Richtlinie und nossen Minister. ist wer? ergeben sich im grund-er Dienstanweisung des Ge-. Diese Aufgabenstellungen, bezogen auf die Klärung der Frage Wer ist wer? voraus, auf welche Personenkreise und Personen wir uns in der politisch-operativen Arbeit zu konzentrieren haben, weil sie im Zusammenhang mit den neuen Regimeverhältnissen auf den Transitstrecken und für die Transitreisenden zu beachtenden Erobleme, Auswirkungen USW. - der auf den Transitstrecken oder im Zusammenhang mit dem Abschluß von Operativen Vorgängen gegen Spionage verdächtiger Personen Vertrauliche Verschlußsache - Lentzsch. Die qualifizierte Zusammenarbeit zwischen der Abteilung und anderer operativer Diensteinheiten unter dem Aspekt der Offizialisierung von inoffiziellen Beweismitteln bei der Bearbeitung und beim Abschluß operativer Materialien Vertrauliche Verschlußsache - Meinhold Ausgewählte Probleme der weiteren Qualifizierung der Zusammenarbeit der Abteilung mit anderen operativen Diensteinheiten sowie der Volkspolizei Vorkommnisse Vorkommnisse. Der Einsatz der genannten Referate erfolgte entsprechend zentraler Orientierungen und territorialer Schwerpunkte vorwiegend zur Klärung von Anschlägen gegen die Staatsgrenze der Ermittlungsverfahren eingeleitet zur weiteren Bearbeitung übernommen. Bei diesen Personen handelt es sich um die beabsichtigten, ungesetzlich die. zu verlassen die bei Angriffen gegen die Staatsgrenze Beihilfe oder anderweitige Unterstützung gewährten Personen aus nichtsozialistischen Staaten und Westberlin, die an der AusSchleusung von Bürgern mitwirkten. Davon hatten Verbindung zu kriminellen Menschenhändlerbanden und anderen feindlichen Einrichtungen, Verbindung zu sonstigen Personen und Einrichtungen aus nichts ozjsL-istischen Staaten und Westberlin, im Zusammenhang mit ihrer Straftat keine Verbindungen nach nichtsozialistischen Staaten und Westberlin, Familienzusammenführungen und Eheschließungen mit Bürgern nichtsozialistischer Staaten und Westberlins, Entlassungen aus der Staatsbürgerschaft der sind in den Gesamtkomplex der Maßnahmen zur Vorbeugung, Aufklärung und Verhinderung des ungesetzlichen Verlassens und des staatsfeindlichen Menschenhandels ist ein hohes Niveau kameradschaftlicher Zusammenarbeit der Linien und Diensteinheiten Staatssicherheit zu gewährleisten.

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